[NRW] Unterrichtsende am Zeugnisausgabetag

  • Wir haben gerade mal wieder Diskussionen im Kollegium. Ich meine aber, es gebe einen Erlass(?), der es erlaubt, dass vor der Ausgabe der Zeugnisse nur drei Stunden zu halten.

    Hat gerade jemand eine Quelle oder (noch besser) einen Link zur Hand?

    Danke.

    „Fakten haben keine Lobby.“

    (Sarah Bosetti)

  • Warum werden - schon zum wiederholten Male in diesem Forum - PDF von Erlassen aus der BASS gepostet, die es gar nicht (mehr) gibt (hier BASS 12-64)?

    Lt. BASS 12-63 Nr. 3 Absatz 1.2 kann an Tagen, an denen allgemein Zeugnisse ausgegeben werden, der nach dem Stundenplan vorgesehene Unterricht auf drei Stunden gekürzt werden.

  • Das dürfte auch vom Bundesland abhängen. Bei uns gab es darüber fast jedes Jahr Diskussionen, weil jeder meinte, den Erlass richtig im Kopf zu haben. Am Ende hat meistens doch jemand den offiziellen Text rausgesucht und dann war die Sache geklärt. Irgendwie ein Klassiker im Lehrerzimmer.

  • Das dürfte auch vom Bundesland abhängen. Bei uns gab es darüber fast jedes Jahr Diskussionen, weil jeder meinte, den Erlass richtig im Kopf zu haben. Am Ende hat meistens doch jemand den offiziellen Text rausgesucht und dann war die Sache geklärt. Irgendwie ein Klassiker im Lehrerzimmer.

    [Achtung, Sarkasmus]
    Ach, was für ein schlaues Köpfchen. Es kommt auf das BL an?! Wie überraschend.

  • Warum werden - schon zum wiederholten Male in diesem Forum - PDF von Erlassen aus der BASS gepostet, die es gar nicht (mehr) gibt (hier BASS 12-64)?

    Lt. BASS 12-63 Nr. 3 Absatz 1.2 kann an Tagen, an denen allgemein Zeugnisse ausgegeben werden, der nach dem Stundenplan vorgesehene Unterricht auf drei Stunden gekürzt werden.

    Ich finde gar keinen Absatz 1.2.

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