[NRW] Unterrichtsende am Zeugnisausgabetag

  • Wir haben gerade mal wieder Diskussionen im Kollegium. Ich meine aber, es gebe einen Erlass(?), der es erlaubt, dass vor der Ausgabe der Zeugnisse nur drei Stunden zu halten.

    Hat gerade jemand eine Quelle oder (noch besser) einen Link zur Hand?

    Danke.

    „Fakten haben keine Lobby.“

    (Sarah Bosetti)

  • Warum werden - schon zum wiederholten Male in diesem Forum - PDF von Erlassen aus der BASS gepostet, die es gar nicht (mehr) gibt (hier BASS 12-64)?

    Lt. BASS 12-63 Nr. 3 Absatz 1.2 kann an Tagen, an denen allgemein Zeugnisse ausgegeben werden, der nach dem Stundenplan vorgesehene Unterricht auf drei Stunden gekürzt werden.

  • Das dürfte auch vom Bundesland abhängen. Bei uns gab es darüber fast jedes Jahr Diskussionen, weil jeder meinte, den Erlass richtig im Kopf zu haben. Am Ende hat meistens doch jemand den offiziellen Text rausgesucht und dann war die Sache geklärt. Irgendwie ein Klassiker im Lehrerzimmer.

  • Das dürfte auch vom Bundesland abhängen. Bei uns gab es darüber fast jedes Jahr Diskussionen, weil jeder meinte, den Erlass richtig im Kopf zu haben. Am Ende hat meistens doch jemand den offiziellen Text rausgesucht und dann war die Sache geklärt. Irgendwie ein Klassiker im Lehrerzimmer.

    [Achtung, Sarkasmus]
    Ach, was für ein schlaues Köpfchen. Es kommt auf das BL an?! Wie überraschend.

  • Warum werden - schon zum wiederholten Male in diesem Forum - PDF von Erlassen aus der BASS gepostet, die es gar nicht (mehr) gibt (hier BASS 12-64)?

    Lt. BASS 12-63 Nr. 3 Absatz 1.2 kann an Tagen, an denen allgemein Zeugnisse ausgegeben werden, der nach dem Stundenplan vorgesehene Unterricht auf drei Stunden gekürzt werden.

    Ich finde gar keinen Absatz 1.2.

  • Es gibt wohl nichts anderes, als das oben von schaff verlinkte auf der "offiziellen" Seite (https://bass.schule.nrw)... Siehe Anfrage von O.Meier von vor 2 Jahren.

    Humblebee
    3. Juli 2024 09:52

    Eine "Kann-Bestimmung", die Schulen in NRW dürfen auch länger machen, wenn sie wollen...

  • Ich finde gar keinen Absatz 1.2.

    Gut aufgepasst: Offensichtlich hat das MSB seinen eigenen Erlass durch einen neuen Erlass "verschlimmbessert". Mit Erlass vom 30.03.26 wurde der Punkt 1.1 neu gefasst (BASS 2025/2026 - 12-63 Nr. 3 Unterrichtsbeginn, Verteilung der Wochenstunden, Fünf-Tage-Woche, Klassenarbeiten und Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen; Änderung). In der Web-Version hat man den Punkt 1.2, der in der Druckversion der BASS noch zu finden ist und um den es hier geht, einfach gelöscht; davon war aber im März-Erlass nicht die Rede, dort hieß es nur, 1.1 werde geändert.

    Liest das MSB mit? Da müsste etwas korrigiert werden.

  • Eine "Kann-Bestimmung", die Schulen in NRW dürfen auch länger machen, wenn sie wollen.

    Dazu muss man aber schon ziemlich sado/masochistisch veranlagt sein.😂😂

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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