ME/CFS und der LehrerInnenberuf

  • Hier gibt es auf S. 28 Hinweise zum Werten von Krankmeldungen für NRW, auch da ist Dienstabbruch nicht als Krankheitstag zu werten. Ob das für eure Schulen zutrifft, müsstet ihr selbst nachschauen.

    Danke!
    und insbesondere interessant, weil ich für die Statistik, da in der Wiedereingliederung, eh schon krank war. Hahaha. (aber mir ging es in den Fällen darum, welche Fehltage der BR weitergeleitet werden.)

  • Bist Du verbeamtet oder tarifbeschäftigt. Habe ich bis jetzt nicht herausgelesen?

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Im Arbeitsrecht gilt ein abgebrochener Arbeitstag übrigens nicht als Krankheitstag. Ist nicht nur für die Statistik wichtig sondern auch dann wenn Arrestpflicht angeordnet würde. Für einen abgebrochenen Arbeitstag Bedarf es keinen Attests. Zu mindest nicht bei Tarifbeschäftigten.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Also ich würde auch einen abgebrochenen Arbeitstag als Fehltag werten und entsprechend in GPC erfassen und auch an die BR weiterleiten. Ich wüsste nicht, was dagegen spricht.

    Lies noch mal meinen Beitrag. Es wurden bei mir Tage gemeldet, an denen ich gearbeitet habe, aber NACH Schulschluss zum Arzt gegangen. Also erst am Tag darauf gefehlt. Eine Krankmeldung um 18uhr ist auch doof.

    Dass man bei Gehen nach der 2. Stunde, obwohl man noch 4 Stunden Unterricht hätte, einen Kranktag hat, ist für mich logisch und kein Problem.

  • Ich denke die Grundfrage ist erstmal Angestellter oder Beamter.

    Beim Beamten ist die Lohnfortzahlung sowieso außen vor. Das Vorlegen einer AU fand ich jetzt auch nicht so wichtig. Aber das kann natürlich einen Arztbesuch sparen.

    Bei Beamten geht es doch oft eher um die Frage, ob eine Dienstunfähig vorliegt, die zur oft nicht gewünschten Zwangspensionierung führen könnte.

  • Was heißt denn konkret Extremwetterlagen?

    Als normaler Beamter/Angestellter muss bei plötzlichen Extremwetterlagen auch nicht zur Arbeit/Dienst. Meines Wissens ist die Hürde nur bei entsprechender Behinderung niedriger. Eis und Schnee lässt sich als gesunder Menschen vielleicht noch gut überwinden. Jemand mit einer Gehbehinderung kann es nicht mehr und kann daher zuhause bleiben.

  • Interessant in diesem Zusammenhang ist der Umstand, dass wir Tarifbeschäftigten an dieser Stelle mal einen entscheidenden Vorteil haben. Das Damoklesschwert der zwangsweisen zur Ruhesetzung schwebt immer über dem Beamten, wenn er dauerhaft viele Ausfalltage hat und da auch keine Aussicht auf Besserung besteht.

    Bei Tarifbeschäftigten sieht das in der Praxis etwas anders aus. Diese könnten zwar von der Dienststelle bei dauerhaften Krankentagen von über sechs Wochen jedes Jahr personenbedingt gekündigt werden. Allerdings trägt die Dienststelle in diesem Fall ein erhebliches Prozessrisiko, dass das Arbeitsgericht die Kündigung kippt. Die Prozesskosten von rund 5000 Euro entstehen auf jeden Fall, egal wie der Prozess ausgeht. Ich habe daher bislang noch nicht erlebt das zu diesem Mittel gegriffen wurde.

    Wenn die Dienststelle zu einem Mittel greift, dann ist es die betriebsärztliche Untersuchung. Die führt im Extremfall dazu, dass der Arbeitnehmer genötigt ist bei der Rentenkasse einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Jedoch wird dieser Antrag regelmässig abgelehnt, wenn derjenige nicht durchgehend krank geschrieben ist.

    Hinzu kommt noch Folgendes. Wenn der Kollege(in) länger als 15 Jahre beschäftigt ist, greift der besondere Kündigungsschutz, da reicht es dann für eine krankheitsbedingte Kündigung nicht mehr, wenn man regelmäßig 60 Tage krank im Jahr ist. Hier wäre dann nur noch eine ausserordentliche Kündigung möglich und dazu (so die höchstrichterliche Rechtsprechung) müsste ein sogenanntes sinnentleertes Arbeitsverhältnis vorliegen. Und da wird es dann für die Behörde extrem schwierig. Da wird sich das Arbeitsgericht allenfalls drauf einlassen, wenn der Geldsack weit aufgemacht wird und eine ordentliche Abfindung gezahlt wird. Und jetzt kommt der Hammer. Selbst wenn Frau Feller noch ein paar Säcke Geld herumstehen hätte für solche Zwecke. Sie bräuchte für jeden Einzelfall die Genehmigung des Finanzministers, da Geldleistungen für nicht erbrachte Arbeitsleistungen regelmässig nicht dem Haushaltsrecht entsprechen. Wenn man demnächst also Lehrer nur noch auf Basis der Tarifbeschäftigung einstellt und die dann irgendwann bis 70 arbeiten müssen. Na dann kriegen wir aber noch so richtig Spaß in den Schulen.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Miss Miller

    Du hast hoffentlich einen GdB? Falls das noch nicht der Fall ist, solltest Du diesen auf jeden Fall beantragen. Lass Dich diesbezüglich und auch in Bezug auf Deinem Gesamtsituation von Deiner Schwerbehindertenvertretung beraten, welche Möglichkeiten für Dich bestehen.

    Ferner solltest Du prüfen, ob Du in den zurückliegenden 12 Monaten schon mehr als sechs Wochen krank zusammen bekommst. Falls ja solltest Du ein BEM Verfahren beantragen, falls die Dienststelle noch keins angeboten hat. Auch hier lass Dich bitte umfassend von Deiner SbV sowie dem für Dich zuständigen Personalrat beraten. Dringend notwendige Versetzungen können nämlich auch Gegenstand eines BEM Verfahrens werden.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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