ME/CFS und der LehrerInnenberuf

  • nein.
    Also ja, klar, Minijob geht "grundsätzlich", aber:
    Als Beamte*r gibt es nur: (Teil)Dienstfähig (ab 50%) oder Nicht dienstfähig. Offensichtlich mit passender Begründung und Genehmigung eine unterhälftige Beschäftigung. Aber mit dem Gehalt des Beamtentums.
    Wenn man nicht mehr dienstfähig ist, dann kann es sein, dass ein Minijob genehmigt (!!) wird, aber nicht in der Schule, auch nicht "schul-/unterrichtsnah".
    Zumindest mein Kenntnisstand, ich lasse mich gerne von Kundigeren korrigieren.

  • Was heißt denn konkret Extremwetterlagen?

    Die, die die Krankheit stark beeinflussen können.

    Ich bin gerade nicht mehr sicher, ob „Extrem“ dasteht, oder ob es „besondere Wetterlage“ heißt.

    Beispiele: Kollegin mit Gangunsicherheit bei Blitzeis oder Hitze bei Multipler Sklerose oder manchen Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

    🍦 Eis macht Spaß! 🍦
    Schoko, Vanille – ganz egal,
    Hauptsache lecker jedes Mal! 😋

    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Ein Minijob in der Dienstunfähigkeit wird beim LBV zumindest in NRW nur angezeigt, nicht genehmigt. Einkommen ist natürlich nachzuweisen, bis zu bestimmten Grenzen ist es anrechnungsfrei.

    Viele Minijobs in der Schule gibt es bestimmt nicht, und ich glaube auch nicht, dass der Dienstherr dann jemanden aus der Dienstunfähigkeit einstellen würde. Stelle ich mir ein bisschen schwierig vor.

  • Conni

    Bei Extremwetterlagen in Kombination mit einer chronischen Erkrankung kannst Du Dich ggf. sogar krankschreiben lassen.

    Ich verweise hierbei auf die Krankschreibungsrichtlinien der Ärzteschaft. Hiernach besteht auch dann Arbeitunfähigkeit, wenn der Versicherte zwar noch arbeitsfähig ist, bei Verbleib im Arbeitsprozess jedoch eine AU droht.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ichbindannmalweg : Danke dir - der Fall scheint selten vorzukommen (Ich kenne Konstellationen auch nur aus der Privatwirtschaft.), aber für die Threaderstellerin mit ihrem Hintergrund wäre zumindest die behördliche Prüfung, ob eine Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses als Minijob, einen Versuch wert. Wenn es auf ein "nein" hinausläuft, wurde es zumindest versucht.

  • so funktioniert es nicht. Du kannst nicht sagen "bitte jetzt Voll-DU, aber noch 6 Stunden sofort im Angestellenstatus".
    Die TE hat ja selbst geschrieben, sie könnte die Stundenzahl weiter reduzieren (im Beamtenstatus).
    Die Frage, ob es sich lohnt (körperlich, vom Aufwand und finanziell).
    Was soll sie mit 600 Euro im Monat machen?

  • Miss Miller

    Du hast hoffentlich einen Gdb

    Ja, 50, und evtl. erhöht er sich durch das Me/Cfs, wobei man mit meiner milden Variante eigentlich nix kriegt.


    Ferner solltest Du prüfen, ob Du in den zurückliegenden 12 Monaten schon mehr als sechs Wochen krank zusammen bekommst.

    Hab ich, und das BEM wird mit meiner SL stattfinden. Ich werde darum bitten, einen ruhigen Raum für meine Pausen zu bekommen.

  • Ein Minijob in der Dienstunfähigkeit wird beim LBV zumindest in NRW nur angezeigt, nicht genehmigt. Einkommen ist natürlich nachzuweisen, bis zu bestimmten Grenzen ist es anrechnungsfrei.

    Viele Minijobs in der Schule gibt es bestimmt nicht, und ich glaube auch nicht, dass der Dienstherr dann jemanden aus der Dienstunfähigkeit einstellen würde. Stelle ich mir ein bisschen schwierig vor.

    Ich möchte auch keinen Minijob, ich möchte die nächsten Jahre unterhälftig arbeiten und dann wieder mindestens halbe Stelle machen.

  • so funktioniert es nicht. Du kannst nicht sagen "bitte jetzt Voll-DU, aber noch 6 Stunden sofort im Angestellenstatus".
    Die TE hat ja selbst geschrieben, sie könnte die Stundenzahl weiter reduzieren (im Beamtenstatus).
    Die Frage, ob es sich lohnt (körperlich, vom Aufwand und finanziell).
    Was soll sie mit 600 Euro im Monat machen?

    Ich verdiene mit 12 Stunden 3000,- Euro netto, das finde ich jetzt nicht schlecht.

  • Klar.

    Wobei du jetzt bei dem Netto etwas anderes als nur die Grundvoraussetzungen haben wirst (irgendwelche Zuschläge oder /und Lohnsteuerklasse.)
    Bei LSK 1 kommt man nicht mal mit Ehezuschlag jemals zu 3000 Euro netto

  • Beitrag von Anna Lisa (24. August 2026 21:19)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (24. August 2026 21:21).

Werbung