nein.
Also ja, klar, Minijob geht "grundsätzlich", aber:
Als Beamte*r gibt es nur: (Teil)Dienstfähig (ab 50%) oder Nicht dienstfähig. Offensichtlich mit passender Begründung und Genehmigung eine unterhälftige Beschäftigung. Aber mit dem Gehalt des Beamtentums.
Wenn man nicht mehr dienstfähig ist, dann kann es sein, dass ein Minijob genehmigt (!!) wird, aber nicht in der Schule, auch nicht "schul-/unterrichtsnah".
Zumindest mein Kenntnisstand, ich lasse mich gerne von Kundigeren korrigieren.
ME/CFS und der LehrerInnenberuf
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Was heißt denn konkret Extremwetterlagen?
Die, die die Krankheit stark beeinflussen können.
Ich bin gerade nicht mehr sicher, ob „Extrem“ dasteht, oder ob es „besondere Wetterlage“ heißt.
Beispiele: Kollegin mit Gangunsicherheit bei Blitzeis oder Hitze bei Multipler Sklerose oder manchen Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
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Ein Minijob in der Dienstunfähigkeit wird beim LBV zumindest in NRW nur angezeigt, nicht genehmigt. Einkommen ist natürlich nachzuweisen, bis zu bestimmten Grenzen ist es anrechnungsfrei.
Viele Minijobs in der Schule gibt es bestimmt nicht, und ich glaube auch nicht, dass der Dienstherr dann jemanden aus der Dienstunfähigkeit einstellen würde. Stelle ich mir ein bisschen schwierig vor. -
Bei Extremwetterlagen in Kombination mit einer chronischen Erkrankung kannst Du Dich ggf. sogar krankschreiben lassen.
Ich verweise hierbei auf die Krankschreibungsrichtlinien der Ärzteschaft. Hiernach besteht auch dann Arbeitunfähigkeit, wenn der Versicherte zwar noch arbeitsfähig ist, bei Verbleib im Arbeitsprozess jedoch eine AU droht.
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Ichbindannmalweg : Danke dir - der Fall scheint selten vorzukommen (Ich kenne Konstellationen auch nur aus der Privatwirtschaft.), aber für die Threaderstellerin mit ihrem Hintergrund wäre zumindest die behördliche Prüfung, ob eine Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses als Minijob, einen Versuch wert. Wenn es auf ein "nein" hinausläuft, wurde es zumindest versucht.
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so funktioniert es nicht. Du kannst nicht sagen "bitte jetzt Voll-DU, aber noch 6 Stunden sofort im Angestellenstatus".
Die TE hat ja selbst geschrieben, sie könnte die Stundenzahl weiter reduzieren (im Beamtenstatus).
Die Frage, ob es sich lohnt (körperlich, vom Aufwand und finanziell).
Was soll sie mit 600 Euro im Monat machen? -
Du hast hoffentlich einen Gdb
Ja, 50, und evtl. erhöht er sich durch das Me/Cfs, wobei man mit meiner milden Variante eigentlich nix kriegt.
Ferner solltest Du prüfen, ob Du in den zurückliegenden 12 Monaten schon mehr als sechs Wochen krank zusammen bekommst.
Hab ich, und das BEM wird mit meiner SL stattfinden. Ich werde darum bitten, einen ruhigen Raum für meine Pausen zu bekommen. -
Ein Minijob in der Dienstunfähigkeit wird beim LBV zumindest in NRW nur angezeigt, nicht genehmigt. Einkommen ist natürlich nachzuweisen, bis zu bestimmten Grenzen ist es anrechnungsfrei.
Viele Minijobs in der Schule gibt es bestimmt nicht, und ich glaube auch nicht, dass der Dienstherr dann jemanden aus der Dienstunfähigkeit einstellen würde. Stelle ich mir ein bisschen schwierig vor.Ich möchte auch keinen Minijob, ich möchte die nächsten Jahre unterhälftig arbeiten und dann wieder mindestens halbe Stelle machen.
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so funktioniert es nicht. Du kannst nicht sagen "bitte jetzt Voll-DU, aber noch 6 Stunden sofort im Angestellenstatus".
Die TE hat ja selbst geschrieben, sie könnte die Stundenzahl weiter reduzieren (im Beamtenstatus).
Die Frage, ob es sich lohnt (körperlich, vom Aufwand und finanziell).
Was soll sie mit 600 Euro im Monat machen?Ich verdiene mit 12 Stunden 3000,- Euro netto, das finde ich jetzt nicht schlecht.
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Klar.
Wobei du jetzt bei dem Netto etwas anderes als nur die Grundvoraussetzungen haben wirst (irgendwelche Zuschläge oder /und Lohnsteuerklasse.)
Bei LSK 1 kommt man nicht mal mit Ehezuschlag jemals zu 3000 Euro netto -
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Wie viele Stunden machst du gerade? Es hört sich nach 10-12 Stunden an.
50% (wegen Teildienstfähigkeit) wären 12,75 bzw. 13 Stunden. Wären sie für dich machbar? (Also weiterhin auf drei Tagen). Davon dürfte eine Stunde wegen Schwerbehinderung abgezogen werden können (und ggf. mehr bei höherem Grad, zuzüglich vielleicht auch zusätzliche, nach Entscheidung der SL).
Im Moment sind 13 Stunden für mich schon zu viel, weshalb ich nur 11,5 mache. Meine Hoffnung ist, dass ich in spätestens 4 Jahren halbe Stelle machen kann, dann muss ich auch eigentlich, denn dann ist meine Jüngste 18.
Ich habe leider keine Tipps, nur dasselbe / ein ähnliches Problem, auch nächste Woche zwei volle Tage zum Einstieg, ich weiß nicht, wie ich es schaffen werde, ich habe an 90% der Tage der letzten 5 Wochen am Nachmittag (kurz) geschlafen, die Wochen davor (Schulzeit) auch. Ich werde aber auch schauen, dass meine Pausen nicht mit allen KuK sind, egal wie sehr ich mich erstmal auch "freue", KuK wiederzusehen.
Hast du denn eine Diagnose?
Lies dich mal über pacing ein, das hilft auch Menschen, die jetzt nicht unbedingt ME/CFS haben, die aber eine stressigen Alltag meistern müssen. Das mit den Kollegen ist auch mein Wehrmutstropfen 😳
Zum allgemeinen Stundenplan: Schau vielleicht tatsächlich in Richtung Online bzw. Versetzung. Du dürftest als Schwerbehinderte mit aktueller Symptomatiksverschlechterung bei einer Versetzung Vorrang auf Nähe haben. -
Beitrag von Anna Lisa (
24. August 2026 21:19 )Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (24. August 2026 21:21 ). -
Ich verdiene mit 12 Stunden 3000,- Euro netto, das finde ich jetzt nicht schlecht.
Ich dachte die ganze Zeit, dass du in irgendeinem anderen Bundesland arbeitest, weil du immer davon redest, dass du unterhälftig arbeitest/ arbeitet möchtest. Das geht aber doch nur in Elternzeit, deine aktuelle Stundenzahl von 12 Stunden kann ja nur durch die Entlastung bei Schwerbehinderung oder für Aufgaben kommen. Dann arbeitest du offiziell 12,75 Stunden, minus Entlastung. 3000 € netto kann nur zu Stande kommen, du noch hohe Familienzuschläge bekommst, denn A13 Endstufe in NRW liegt bei 6381 € brutto, also rund 3190 Euro brutto. Da
Nur um dir die Angst vor dem Amtsarzt zu nehmen, finanziell wirst du kaum Einbußen haben bei einer Dienstunfähigkeit:
Die Mindestpension liegt bei 35 % der letzten erreichten Stufe. Aufgrund deiner Angaben vermute ich, dass du kein Berufsanfänger bist und schon einige Jahre arbeitest. Wenn auch in Teilzeit. Aus den Erfahrungen von mehreren Kollegen, die mit Mitte 40 aufhören mussten, weiß ich, dass alle so um die 40 % bekommen. Dazu steigt die Beihilfe auf 70 %, was auch noch spart. Die Familienzuschläge bleiben erhalten.
Du könntest dir auch noch einen Minijob suchen und zur Pension hinzu verdienen. Wenn noch eine Dienstunfähigkeitsversicherung vorliegen sollte, dann wäre es sogar finanziell attraktiv. -
Und das Ziel beim Amtsarzt könnte eben die Teil-DU sein, was finanziell deutlich interessanter ist als freiwillige TZ und was dein Anrecht ist, weil du schließlich nicht freiwillig so wenig arbeitest.
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Ich kann mir noch eine andere Kombination vorstellen:
Zum einen die Feststellung einer Teildienstfähigkeit von 50%
Darüber hinaus gehende Befreiungen sollten über Teilzeit möglich sein. Warum?
Wenn jemand beispielsweise eine TD von 70% hat, dann kann man die fehlenden 20% als Teilzeit nehmen und man wäre bei einer hälftigen Beschäftigung. Unterhälftige Teilzeiverhältnisse sind im Beamtenrecht (außer familienpoltisch) normalerweise nicht erlaubt. Jetzt kommt aber der besondere Anspruch nach SGB IX hinzu. Hiernach ist der Arbeitgeber verpflichtet die vorhandenen Arbeitsplätze behindertengerecht zu gestalten. Dazu gehört auch das Recht auf Teilzeit. Und hier geht das Schwerbehindertenrecht dem allgemeinen Dienstrecht vor. Man könnte also zusätzlich zur hälftigen Teildienstfähigkeit noch darauf bestehen weitere 20% (alles nur beispielhaft) auf Basis des SGB IX als Teilzeit sich genehmigen zu lassen. Hier sollte man sich mit der jeweiligen Schwerbehindertenvertretung ins Benehmen setzen. Sollte sich herausstellen, dass diese damit überfordert ist, sollte man sich mit einem Fachanwalt ins Benehmen setzen, falls sich die Dienststelle sperrt.
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Nachtrag:
Bei einer unterhälftigen Beschäftigung richtet sich die Anzahl der wegen Schwerbehinderung und Alter zu gewährenden Entlastungsstunden nach dem %-Satz zu dem noch gearbeitet wird. In meinem Fallbeispiel wären das 30%, dementsprechend sind 30% der Entlastungsstunden zu gewähren. (Regelung NRW, für andere Bundesländer prüfen)
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Aber gilt nicht auch:
50%-Beschäftigung (ob TDF oder freiwillig), 12,75 Stunden
- minus 1 Stunde wegen Schwerbehinderung
- minus darüber hinaus mögliche weitere Stunden nach Einschätzung der Schulleitung? -
Ja, das gilt. Ich habe es nur traurigerweise seit dem Vorhandensein meines GdB nicht geschafft, 12,75 Std zu machen:-( Ich habe zwei kids, die Kleine ist 14 und hat eine leichte Behinderung, wenn die mal selbstständiger wird, werde ich es wahrscheinlich eher schaffen, endlich mal 12,75 zu machen und von der GdB-Stunde und evtl einer weiteren Stunde zu profitieren.
Im Moment kann ich noch unterhälftig arbeiten, weil die Kleine halt noch nicht 18 ist.
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Die von Chilipaprika genannten zusätzlichen Stunden das sind sogenannte Zusatzermäßigungsstunden. Über diese entscheidet aber (zumindest in unserem Beritt) nicht die Schulleitung sondern die Dienststelle.
Die tut sich damit schwer. Will heißen das sie normalerweise nicht über die Regelermäßigung hinaus gehen. Also mit GdB 50 gibt es ja zwei Stunden Regelermäßigung und dementsprechend bei einer vollen Stelle noch zwei Zusatzermäßigungsstunden. Und das muss auch noch explizit begründet werden. Wenn es noch mehr sein soll, dann meist nur unter Beteiligung des Amtsarztes bzw. Betriebsarztes (bei Angestellten)
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