Liebes Forum,
Wir haben am 15.08. Nachwuchs bekommen und sind aktuell mit dem Papierkram beschäftigt. Meine Frau (auch Lehrerin in NRW, verbeamtet) hat direkt ihre Anträge auf Elternzeit gestellt. Der erste (15.08.26 - 14.08.27) wurde genehmigt. Der zweite 15.09.27 - 14.10.27 wurde abgelehnt mit der Begründung "Missbräuchliches aussparen der Ferien", was ich in diesem Fall nicht nachvollziehen kann.
Die erste Elternzeit endet mit dem Ende des Elterngeldbezugs, was durch die Kopplung an die Lebensmonate nunmal ein unverrückbarer Fakt ist.
Die zweite Elternzeit liegt zwischen Sommer- und Herbstferien. Ich weiß, dass es die "Regel" gibt, dass 6 Wochen vor und nach den Sommerferien, 2 Wochen vor und nach den Herbstferien usw. keine Elternzeiten genehmigt werden, ich weiß aber auch von KuK an meiner Schule, dass diese rechtlich nicht haltbar sind, da sie selbst dagegen geklagt und gewonnen haben.
Hier: https://www.schulministerium.nrw/elternzeit schreibt unser Schulministerium:
"Wenn Sommer- und Herbstferien so nahe zusammenliegen, dass bei der Inanspruchnahme von Elternzeit das Einhalten der Abstandsregelungen kaum möglich wäre, darf die Elternzeit auch in zeitlicher Nähe zum Schuljahresbeginn beginnen."
Hat jemand von euch einschlägige Fälle mit einer ähnlichen Konstellation?
Elternzeit nicht genehmigt
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Herzlichen Glückwunsch erstmal!
Dieses "Eingeständnis dürfte aber doch nur mit dem gleichzeitigen Bezug von Elterngeld möglich sein.
Sonst könnte man immer wieder seine Elternzeit stückeln und einen Monat Schule machen, inklusive 2 Wochen Ferien und dann wieder weg ... -
Ich kann das schon nachvollziehen. Ein Jahr EZ, dann Ferienpause um vollen Sold zu beziehen und dann nochmal zwischen den Ferien EZ nehmen- das ist m.E. nicht abgedeckt mit dem von dir zitierten Abschnitt.
Weiter heißt es dort: "Das Ende der Elternzeit darf innerhalb der Ferien liegen, wenn
der gesetzliche Höchstanspruch auf Elterngeld innerhalb der Ferien endet und die Elternzeit nicht fortgeführt wird, oder
der gesetzliche Höchstanspruch auf Elternzeit innerhalb der Ferien endet."
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Weiter heißt es dort: "Das Ende der Elternzeit darf innerhalb der Ferien liegen, wenn
der gesetzliche Höchstanspruch auf Elterngeld innerhalb der Ferien endet und die Elternzeit nicht fortgeführt wird
Aber das ist doch genau der Fall.
Ein Jahr EZ, dann Ferienpause um vollen Sold zu beziehen und dann nochmal zwischen den Ferien EZ nehmen- das ist m.E. nicht abgedeckt mit dem von dir zitierten Abschnitt.
Das lese ich anders, von daher wäre ich an der rechtlichen Grundlage interessiert.
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aber habt ihr noch Elterngeld im zweiten Abschnitt?
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aber habt ihr noch Elterngeld im zweiten Abschnitt?
Ja, ich habe in der Zeit noch einen Monat Elternzeit+Elterngeld. Oder wird das auch nicht genehmigt?
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M.E. ist es eure Freistellungsverordnung:
§ 11Sonderregelung im Schul- und Hochschuldienst
Bei Beamtinnen und Beamten mit Lehraufgaben im Schul- und Hochschuldienst sind Unterbrechungen der Elternzeit nicht zulässig, wenn sie überwiegend auf die Schulferien oder die vorlesungsfreie Zeit entfallen. Bei der Wahl von Beginn und Ende der Elternzeit dürfen Schulferien oder die vorlesungsfreie Zeit nicht ohne sachgerechte Begründung ausgespart werden.
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Bei Beamtinnen und Beamten mit Lehraufgaben im Schul- und Hochschuldienst sind Unterbrechungen der Elternzeit nicht zulässig, wenn sie überwiegend auf die Schulferien oder die vorlesungsfreie Zeit entfallen. Bei der Wahl von Beginn und Ende der Elternzeit dürfen Schulferien oder die vorlesungsfreie Zeit nicht ohne sachgerechte Begründung ausgespart werden.
Sie fallen ja gerade nicht überwiegend in die Ferien. Darüberhinaus gilt die Vorgabe, sich in der letzten vollständigen Sommerferienwoche bereitzuhalten. Selbst ohne diese dubiose und rechtlich fragwürdige "Bereitschaftswoche" wäre das Verhältnis Ferien/Dienstzeit 50:50, was ich nicht als "überwiegend" titulieren würde.
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Ich dachte, die Unterbrechung fällt genau auf die Ferien. Aber letztlich hab ich keine Ahnung, vielleicht weiß es jemand genauer

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Wir haben am 15.08. Nachwuchs bekommen
Herzlichen Glückwunsch, an Mariä Himmelfahrt, das ist eine besondere Gnade.
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Ja, ich habe in der Zeit noch einen Monat Elternzeit+Elterngeld. Oder wird das auch nicht genehmigt?
Jetzt verstehe ich das eher. IHR Elterngeldbezug endet im August, DEIN Anspruch wäre aber noch EINEN Monat, den du nehmen kannst, wann du willst, an den Lebensmonaten gekoppelt.
Dann verstehe ich die Ablehnung nicht.
Ein Kollege hatte dieses Jahr zwei Mal je einen Monat Elternzeit genommen und ich sage es mal so, es gab nicht jedes Mal einen großen Abstand zu den Ferien ... -
Jetzt verstehe ich das eher. IHR Elterngeldbezug endet im August, DEIN Anspruch wäre aber noch EINEN Monat, den du nehmen kannst, wann du willst, an den Lebensmonaten gekoppelt.
Dann verstehe ich die Ablehnung nicht.
Ein Kollege hatte dieses Jahr zwei Mal je einen Monat Elternzeit genommen und ich sage es mal so, es gab nicht jedes Mal einen großen Abstand zu den Ferien ...Ja genau, sorry, falls ich etwas ungenau war bei der Beschreibung (Die Elterngeldbroschüre kann es inhaltlich locker mit dem Skript meiner Quantenchromodynamikvorlesung im Master aufnehmen).
Ich kenne auch mehrere Fälle, in denen die "Abstand - Ferien" Regelung nicht eingehalten wurde, war bei mir selbst auch schon so beim ersten Kind.
Und natürlich verstehe ich auch die Kritik an unserem Vorhaben: Die Elternzeit meiner Frau läuft in den Ferien aus, sodass sie für den einen Monat Anrecht auf Dienstbezüge bekommt. Von diesem Monat sind ziemlich genau 50% Sommerferien und 50% Unterricht. Kann man jetzt so oder so sehen, aber das von Quittengelee zitierte "überwiegend" was ich auch gefunden habe kann ich in diesem Fall nicht erkennen.
Man kann den Spieß aber auch umdrehen: Fast der gesamte Mutterschutz vor der Geburt lag in den Sommerferien und damit äußerst schulfreundlich. Ich weiß, dass das rechtlich keine Bewandnis hat, aber Wertschätzung sieht eben anders aus.. -
aber deine Frau würde doch im zweiten Abschnitt arbeiten und DU hättest Elternzeit? Also ist es doch egal?
Ich glaube, ich verstehe nicht, wer wann mit welchen Bezügen haben will. Wenn deine Mutter schon 12 Monate Elternzeit mit Elterngeldbezug hatte, hat sie gar kein Elterngeld mehr. Will sie dann parallel zu deinem Elterngeldbezug auch Elternzeit wieder nehmen? -
Nur nochmal zum besseren Verständnis:
Vom 15.8.-14.9.27 arbeitet ihr dann beide (und habt eine andere Betreuung vorgesehen)?
Und vom 15.9.-14.10.27 wollt ihr dann beide Elternzeit nehmen. Die Mutter ohne Elterngeldanspruch und du mit?
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...Wenn deine Mutter schon 12 Monate Elternzeit mit Elterngeldbezug hatte...
Jetzt wird's noch komplizierter!
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Kann die Ablehnung verstehen
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Also in der Sache hilft es uns sicherlich, wenn du nochmal genau aufführst, wer wann EZ nehmen will und wann die Ferien liegen. Ich finde man könnte "überwiegend" auch so verstehen, dass ein höherer Anteil als in der Gesamtjahresrelation auf die unterrichtsfreie Zeit entfällt. Mit meinen Sommerkindern kenne ich das Leid aber nur zu gut und ich teile deinen Eindruck, dass es am Ende zu großen Teilen an der Sachbearbeitung hängt. Ich habe immer mit dem Antrag selbst schon ewig viel geschrieben, warum das m.E. in unserem Fall gerechtfertigt ist. Dreimal hats geklappt, einmal nicht (keine vier Kinder, nur vier Anträge ;)).
Man hätte wohl klagen müssen und das war es uns nicht wert.
So wie es sich mir bisher darstellt, kann ich die Ablehnung aus Sachbearbeitungssicht aber leider auch erst einmal nachvollziehen. -
Ich formuliere es mal bewusst ein wenig undiplomatisch
Deine Frau möchte 4 Wochen (davon 2 Wochen Ferien) Bezüge beziehen nach dem Ende ihres Elterngeldes und dann nochmal 4 Wochen in EZ gehen um dann bei der Rückkehr wieder 2 Wochen Herbstferien mitzunehmen.Habe ich das richtig erfasst?
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Also meist sehe ich das ja auch so, dass die Ablehnung ungerechtfertigt ist, zumal Elternzeit ja gar nicht beantragt wird und somit gar nicht wirklich abgelehnt werden kann um es mal spitzfindig zu sehen, aber für mich sieht das auch aus, wie noch schnell die Bezüge der Ferien mitnehmen (habe ich tatsächlich auch im Mutterschutz gemacht, noch mal schnell Vollzeit mitgenommen, aber da ist das tatsächlich zulässig)
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Was anderes und viel spannender:
j…) und rechtlich fragwürdige "Bereitschaftswoche"
Magst du einmal erläutern, wie du zu dieser Einschätzung kommst?
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