Beitrag von Quittengelee (26. August 2026 23:29 )
Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (27. August 2026 06:19 ).
Hat sie die beiden Elternzeitzeiträume in einem Antrag gestellt oder in zwei Anträgen.
Wenn es zwei Anträge sind, ist die gesamte Diskussion eh hinfällig.
Ich habe nie verstanden, warum dieses Vorgehen von NRW so hingenommen wird. Unsere Ferien sind Urlaubstage plus Abfeiern geleisteter Überstunden. Kein anderer Beruf wird bei Elternzeit dazu gezwungen, seine Urlaubstage dafür zu opfern bzw Überstunden abzugeben. Wenn seine Frau auch noch zusätzlich in den Sommeferien Mutterschutzbeginn hatte, hat das Land bzw die Schule echt den Jackpot gezogen.
Herzlichen Glückwunsch, an Mariä Himmelfahrt, das ist eine besondere Gnade.
Inwiefern? Wird im Leben dieses Kindes etwas anders sein als bei anderen?
Inwiefern? Wird im Leben dieses Kindes etwas anders sein als bei anderen?
Meinungen anderer einfach mal stehen lassen.
Ich sehe nicht wie Plattenspielers Aussage in Konflikt mit der FDGO steht und deshalb kritisch betrachtet werden muss.
Meinungen anderer einfach mal stehen lassen.
Nachfragen nicht erlaubt? Man darf nicht verstehen, was die andere sagt?
Du weißt genau, was gemeint ist. Du willst doch nicht etwa proletarisch pöbeln, oder?
Ich verstehe sehr gut, warum er nachfragt. Warum dagegen gleich 2 Nichtbeteiligte sich dazu äußern müssen und für den Aussagenden in die Bresche springen müssen.... Lasst jeden doch nachfragen, gell! Ihr könnt es ja auch erklären, wenn es so klar ist.
Danke an alle, die sich hier zu Wort gemeldet haben!
Nach Rechtsberatung durch die Gewerkschaft ist das Vorgehen der Bezirksregierung so korrekt und wir werden keine Chance auf Genehmigung der Elternzeit haben.
Dieses Zitat fasst unser Gefühl zu der Situation gut zusammen:
Ich habe nie verstanden, warum dieses Vorgehen von NRW so hingenommen wird. Unsere Ferien sind Urlaubstage plus Abfeiern geleisteter Überstunden. Kein anderer Beruf wird bei Elternzeit dazu gezwungen, seine Urlaubstage dafür zu opfern bzw Überstunden abzugeben. Wenn seine Frau auch noch zusätzlich in den Sommeferien Mutterschutzbeginn hatte, hat das Land bzw die Schule echt den Jackpot gezogen.
Wenn man dann noch bedenkt, dass meine Frau zu den wenigen gehört hat, die sich nicht ab Tag 1 vom Frauenarzt haben "kaputt" schreiben lassen und bei über 40°C Außentemperatur und über 30°C im Klassenraum in der 33 SSW unterrichtet hat, während die, die sich solche Regeln überlegen, in klimatisierten Büros sitzen fühlt man sich doch gleich so richtig wertgeschätzt. Urlaub + Überstundenabbau (meine Frau ist bei einer 50% Stelle bei 31h/Woche) entfallen also ersatzlos, da der Mutterschutz fast vollständig in den Ferien liegt. WinWin fürs Land NRW.
Man nimmt solche Entscheidungen zur Kenntnis und passt sein Verhalten für die Zukunft dementsprechend an. Zu größerer Leistungsbereitschaft meiner Frau und mir in diesem System führt sowas auf jeden Fall nicht.
Wenn deine Frau ihre Arbeitszeiten privat erfasst hat, kann sie mit der Begründung der Ablehnung schriftlich widersprechen. Das kostet etwas Zeit und eine Briefmarke.
Einfach erläutern, an welchen Ferientagen gearbeitet wurde bzw. Noch wird (Erstellung Prüfungen, Korrekturen, Unterrichtsplanung, Mutterschutz) und dass sie in den Sommerferien 2027 Urlaub nehmen möchtet, was ja in der Elternzeit nicht möglich ist und bei Lehrern außerdem nur in Ferien und daher dann später auch nur eingeschränkt, weil in den Herbstferien die erste Korrekturphase ist und in den Weihnachtsferien die zweite (zumindest in BW käme das so hin), falls sie ein oder zwei Korrekturfächer hat.
Wenn euch die geplante Verteilung wichtig ist, würde ich das versuchen.
P.S. Wenn es stimmt, dann auch auf Urlaubstage verweisen, die in 2026 nicht genommen werden konnten, weil es vor dem Mutterschutz nur ca. 20 Ferientage, die nicht Feiertage waren, gab und nachgeholt werden müssen. Aber beachten, dass der Urlaubsanspruch auch 2026 wegen Elternzeit reduziert war.
Alles anzeigenDanke an alle, die sich hier zu Wort gemeldet haben!
Nach Rechtsberatung durch die Gewerkschaft ist das Vorgehen der Bezirksregierung so korrekt und wir werden keine Chance auf Genehmigung der Elternzeit haben.
Dieses Zitat fasst unser Gefühl zu der Situation gut zusammen:Wenn man dann noch bedenkt, dass meine Frau zu den wenigen gehört hat, die sich nicht ab Tag 1 vom Frauenarzt haben "kaputt" schreiben lassen und bei über 40°C Außentemperatur und über 30°C im Klassenraum in der 33 SSW unterrichtet hat, während die, die sich solche Regeln überlegen, in klimatisierten Büros sitzen fühlt man sich doch gleich so richtig wertgeschätzt. Urlaub + Überstundenabbau (meine Frau ist bei einer 50% Stelle bei 31h/Woche) entfallen also ersatzlos, da der Mutterschutz fast vollständig in den Ferien liegt. WinWin fürs Land NRW.
Man nimmt solche Entscheidungen zur Kenntnis und passt sein Verhalten für die Zukunft dementsprechend an. Zu größerer Leistungsbereitschaft meiner Frau und mir in diesem System führt sowas auf jeden Fall nicht.
Meines Erachtens mischt ihr persönliches Empfinden mit rechtlichen Vorgaben auf eine ungute Weise.
Bei über 30°C sollte sie selbstverständlich nicht arbeiten gehen und jeder Arzt hätte ihr das bescheinigt. Da geht es um Gesundheit von Mutter und Kind und diese erkämpften Rechte dürfen und sollten ausgeschöpft werden. Wenn sie aus Pflichtgefühl anders handelt, ist es ein Grund, über seine Pflichtgefühle nachzudenken und nicht, sich stattdessen halblegalen Privatausgleich zu überlegen.
Ich kann dieses Vermischen von "ich mache etwas, dass ich nicht muss aber erwarte gleichzeitig Dankbarkeit dafür in irgend einer Form, sonst mache ich zur Strafe nix mehr" zwar nachvollziehen (hatte eine ähnliche Situation auch schon mal). Aber ich halte es für eine schlechte Entscheidung.
Mutterschutz und andere Arbeitnehmerrechte sind ein hohes Gut und diese zu unterwandern finde ich gefährlich (i.S.v.: sie gefährdend.)
Du hattest nicht nach Moral gefragt, aber da du diese Begründungen mehrach anführst, möchte ich das doch erwidern: Dass wir jährlich knapp 50 Tage bezahlte Ferien haben ist doch etwas, worüber man froh sein darf, wenn der Mutterschutz oder die Elternzeit da hineinfällt, bedarf es keines Finanzausgleichs. Ich denke, jede schwangere Arbeitnehmerin mit normalem Urlaub oder Selbständige ohne denselben würde sich ärgern, wenn sie anfing, Vergleiche mit verbeamteten Lehrerinnen anzustellen.
Wenn aber eine Kollegin in BW am 12. September aus der Elternzeit zurückkommt, hat sie noch 5/12 von 30 Urlaubstagen (= 12,5 Tage), aber 2026 nur noch 5 Tage Herbstferien und 6 Tage Weihnachtsferien. Das reicht dann nicht. Und im Jahr vorher ist sie dann am Anfang der Sommerferien in den Mutterschutz gegangen und hatte für die 20 Urlaubstage auch nur 24 Ferientage zur Verfügung. Bei Abiturbeteiligung mit Korrekturen und Erstellung mündlicher Prüfungen um Pfingsten schon eher nicht machbar.
Ich glaube, vor dem Mutterschutz und der Elternzeitplanung Bedenken das aber nur sehr wenige, so dass sicher nicht alle Ferientage komplett freigehalten wurden und die Arbeitszeiten auf 40h/Woche beschränkt wurden.
Und im Jahr vorher ist sie dann am Anfang der Sommerferien in den Mutterschutz gegangen und hatte für die 20 Urlaubstage auch nur 24 Ferientage zur Verfügung.
Also bei Geburt 15.8. geht der Mutterschutz mindestens bis 10.10. evtl. länger, wenn das Kind vor dem Termin gekommen ist, also mindestens 10/12 Urlaubsanspruch, sprich 25 Tage, das reicht dann gar nicht bei 24 Ferientagen.
Wenn aber eine Kollegin in BW am 12. September aus der Elternzeit zurückkommt, hat sie noch 5/12 von 30 Urlaubstagen (= 12,5 Tage),
Hm, also bei mir sind September bis Dezember 4/12. Somit komme ich allerdings dann nur auf 10 Urlaubstage.
Alles anzeigenWenn deine Frau ihre Arbeitszeiten privat erfasst hat, kann sie mit der Begründung der Ablehnung schriftlich widersprechen. Das kostet etwas Zeit und eine Briefmarke.
Einfach erläutern, an welchen Ferientagen gearbeitet wurde bzw. Noch wird (Erstellung Prüfungen, Korrekturen, Unterrichtsplanung, Mutterschutz) und dass sie in den Sommerferien 2027 Urlaub nehmen möchtet, was ja in der Elternzeit nicht möglich ist und bei Lehrern außerdem nur in Ferien und daher dann später auch nur eingeschränkt, weil in den Herbstferien die erste Korrekturphase ist und in den Weihnachtsferien die zweite (zumindest in BW käme das so hin), falls sie ein oder zwei Korrekturfächer hat.
Wenn euch die geplante Verteilung wichtig ist, würde ich das versuchen.
P.S. Wenn es stimmt, dann auch auf Urlaubstage verweisen, die in 2026 nicht genommen werden konnten, weil es vor dem Mutterschutz nur ca. 20 Ferientage, die nicht Feiertage waren, gab und nachgeholt werden müssen. Aber beachten, dass der Urlaubsanspruch auch 2026 wegen Elternzeit reduziert war.
Danke, wir werden es mal probieren, viel Erfolgschancen würde ich dem Unterfangen allerdings nicht geben. Wir werden es probieren und ich geb Bescheid was zurückkommt.
Ich kann dieses Vermischen von "ich mache etwas, dass ich nicht muss aber erwarte gleichzeitig Dankbarkeit dafür in irgend einer Form, sonst mache ich zur Strafe nix mehr" zwar nachvollziehen (hatte eine ähnliche Situation auch schon mal). Aber ich halte es für eine schlechte Entscheidung.
Ich vermische nichts, ich schrieb ja von dem Gefühl was uns bleibt. Rechtlich ist die Sache ja anscheinend laut Profi klar.
Bei über 30°C sollte sie selbstverständlich nicht arbeiten gehen und jeder Arzt hätte ihr das bescheinigt. Da geht es um Gesundheit von Mutter und Kind und diese erkämpften Rechte dürfen und sollten ausgeschöpft werden. Wenn sie aus Pflichtgefühl anders handelt, ist es ein Grund, über seine Pflichtgefühle nachzudenken und nicht, sich stattdessen halblegalen Privatausgleich zu überlegen.
Wie kommst du auf die Idee das aus der Ferne rückwirkend beurteilen zu können? Daraus jetzt nen Arbeitskampfthema zu machen find ich ehrlich gesagt etwas weit hergeholt. Die Unterstellung eines halblegalen Privatausgleiches halte ich im Übrigen für mehr als weit hergeholt.
Du hattest nicht nach Moral gefragt, aber da du diese Begründungen mehrach anführst, möchte ich das doch erwidern: Dass wir jährlich knapp 50 Tage bezahlte Ferien haben ist doch etwas, worüber man froh sein darf, wenn der Mutterschutz oder die Elternzeit da hineinfällt, bedarf es keines Finanzausgleichs. Ich denke, jede schwangere Arbeitnehmerin mit normalem Urlaub oder Selbständige ohne denselben würde sich ärgern, wenn sie anfing, Vergleiche mit verbeamteten Lehrerinnen anzustellen.
Whataboutism, darum geht es hier doch gar nicht...
Ich glaub im Übrigen, dass es eben nicht so einfach ist, diese Dinge nicht zu vermischen bzw. es eine Wechselwirkung gibt.
- Wenn der Dienstherr sich fiktive Gehälter fiktiver Partner ausdenkt um nicht amtsangemessen zu besolden...
- Wenn der Dienstherr auf der einen Seite sagt wenn wir nicht aufhören eine Arbeitszeiterfassung zu fordnern dann setzt man eine Präsenzpflicht in den Ferienzeiten durch (https://www.news4teachers.de/2026/01/wenn-e…end-der-ferien/)
- Wenn der Dienstherr das mit der Elternzeit so macht wie in diesem Fall...
- ...
Dann macht das auf Dauer etwas mit einem. Gibt den Spruch "pay bananas, get monkeys", lässt sich sinnbildlich übertragen (wobei wir uns gehaltstechnisch nicht beschweren müssen ;-))
Aber vielleicht bin ich auch da zu sehr Physiker: Ursache --> Wirkung
Ich verstehe sehr gut, warum er nachfragt. Warum dagegen gleich 2 Nichtbeteiligte sich dazu äußern müssen und für den Aussagenden in die Bresche springen müssen.... Lasst jeden doch nachfragen, gell! Ihr könnt es ja auch erklären, wenn es so klar ist.
Verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht. Am eigenen Maßstab gemessen, hätten sich die zwei(?) ihre Kommentare auch sparen müssen.
Plattenspieler kann doch wohl selbst entscheiden, wie relevant ihm das Thema ist, dass er aufgebracht hat. Er kann auch die Floskel einfach so stehen lassen.
Letztendlich bleibt es dabei, dass jenseits von Kartoffelsalat in diesem Forum keine Gespräche möglich sind. Blödeleien und Streitsucht sind zu viel, intellektuelles Niveau ist zu niedrig.
Verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht. Am eigenen Maßstab gemessen, hätten sich die zwei(?) ihre Kommentare auch sparen müssen.
Plattenspieler kann doch wohl selbst entscheiden, wie relevant ihm das Thema ist, dass er aufgebracht hat. Er kann auch die Floskel einfach so stehen lassen.
Letztendlich bleibt es dabei, dass jenseits von Kartoffelsalat in diesem Forum keine Gespräche möglich sind. Blödeleien und Streitsucht sind zu viel, intellektuelles Niveau ist zu niedrig.
Dir ist bewusst, dass du selbst offtopic hier rumdiskutierst? Wo ist dein intellektuelles Niveau? Als was würdest du deine ständigen Angriffe auf die doofen Foristen bezeichnen, wenn nicht als Streitsucht? Mach doch ein eigenes Thema auf, welche Art der Kommunikation du für sozial angemessen hältst und ob über Rezepte gesprochen werden darf.
Also bei Geburt 15.8. geht der Mutterschutz mindestens bis 10.10. evtl. länger, wenn das Kind vor dem Termin gekommen ist, also mindestens 10/12 Urlaubsanspruch, sprich 25 Tage, das reicht dann gar nicht bei 24 Ferientagen.
Hm, also bei mir sind September bis Dezember 4/12. Somit komme ich allerdings dann nur auf 10 Urlaubstage.
Stimmt, ich habe den Mutterschutz nach der Geburt im falschen Jahr berücksichtigt, daher waren beide Urlaubstagzahlen um einen Tag entgegengesetzt falsch.
Tatsächlich hatte ich über das Thema Elternzeit und Ferien für Urlaub noch nie so konkret nachgedacht. Liegt vielleicht daran, dass es in BW fast immer zumindest theoretisch möglich ist, den Urlaub in den Ferien zu nehmen. Vermutlich nur dann nicht, wenn die vorgeburtliche Mutterschutzzeit voll in die Sommerferien fällt, weil dann 6 Wochen + 12 Monate zweimal die Sommerferien abdecken. In NRW kann es durch die Rotation kurze Schuljahre geben, in denen es dann mehr Mütter betreffen kann.
dasHiggs Wenn ihr es ausprobiert, würde mich das Ergebnis interessieren. Und die Begründung, wenn sie es ablehnen. Viel Erfolg dabei.
daher waren beide Urlaubstagzahlen um einen Tag falsch.
Also für mich ist der Unterschied von 13 (halbe Tage werden aufgerundet) zu 10 zwar 3, aber das ist vermutlich kleinlich ![]()
Du hattest nicht nach Moral gefragt, aber da du diese Begründungen mehrach anführst, möchte ich das doch erwidern: Dass wir jährlich knapp 50 Tage bezahlte Ferien haben ist doch etwas, worüber man froh sein darf, wenn der Mutterschutz oder die Elternzeit da hineinfällt, bedarf es keines Finanzausgleichs. Ich denke, jede schwangere Arbeitnehmerin mit normalem Urlaub oder Selbständige ohne denselben würde sich ärgern, wenn sie anfing, Vergleiche mit verbeamteten Lehrerinnen anzustellen.
In meinen Augen sind 68 Ferientage - 30 Urlaubstage = 38 Homeofficetage. Das sind ca. drei im Monat, da je nach Bundesland und Schule für verpflichtende Präsensveranstaltungen in der letzten Ferienwoche noch ein paar Tage wegfallen. Drei Tage im Monat ist sicher nicht schlecht, aber es gibt Angestellte mit normalem Urlaub, die mehr Homeofficetage machen dürfen. Es gibt ja auch Regelungen wie mindestens drei Tage pro Woche im Büro oder beim Kunden vor Ort. Und diese Angestellte sind dann oft flexibler in der Einteilung, wann sie Homeoffice machen und wann nicht. Aber wie gesagt, es ist nicht schlecht. Es gibt sicher auch Angestellte, die keine Homeofficeregelungen haben, z.B. die oft genannten Krankenschwestern.
Neid kann ich nur bei der Schulferienabdeckung bei Grundschulkindern verstehen. Kindergärten haben kürzer Schließzeiten und schließen auch mal außerhalb der Ferien wegen pädagogischen Tagen, Personalmangel, Streik,… Da ist eher eine freie Urlaubstagswahl Gold wert.
Ich vermische nichts, ich schrieb ja von dem Gefühl was uns bleibt. Rechtlich ist die Sache ja anscheinend laut Profi klar.
Hast du den Zusammenhang nicht selbst hergestellt? Wir wissen vom Mutterschutz in den Ferien und der Arbeit trotz Unwohlsein in der Hitze ja von dir und auch, dass ihr wegen des abgelehnten Antrags zu keiner besonderen Leistungsanstrengung mehr bereit wärt, eben weil euer voriger übermäßiger Einsatz nicht gewürdigt worden sei.
Was Präsenzpflicht und amtsangemessene Besoldung damit zu tun haben, ist mir allerdings nicht klar. Ich habe länger als Angestellte gearbeitet und bin sehr froh, dass wir noch verbeamtet wurden. Wenn man mal richtige Probleme hat wie schwere Erkrankung etc.: man ist einfach so unverschämt gut abgesichert auf Kosten der Allgemeinheit, dass ich so ein Gemecker unangemessen finde.
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