Klassenfahrt: mein Kind will nicht mit.

  • und gleichzeitig: es auf dem Rücken der Kinderärzte zu verlagern, hilft ja nicht unbedingt.
    Sie haben schon jetzt genug zu tun.
    (und bald alle Ärzte auch. Gute Frage: Wenn es eine Attestpflicht ab dem ersten Tag gibt, gilt sie auch für Kinder?)

  • Die Ärzte (m/w/d) werden nicht zwangsläufig durch zu viele Patienten (m/w/d) belastet, sondern durch zu viele Dokumentationspflichten. Reduziert sich der Bürokratieaufwand, können sie in derselben Zeit mehr Patienten (m/w/d) behandeln.

    Die letzte Frage verstehe ich nicht. Es geht doch gerade um Kinder (und Jugendliche), die auffällig oft genau dann krankgemeldet werden, wenn Sportunterricht, Ausflüge oder Sexualkunde anstehen. Es geht nicht um diejenigen, die 2x im Jahr erkältet sind und sonst immer da sind. In solchen Fällen sieht keine/r ernsthaft ein Problem.

  • Da unser Bundeskanzler und seine Regierung keine Unterscheidung im Arbeitsrecht zwischen den "Vielfehlenden" und "Seltenkranken" machen wollen, frage ich mich, ob sie auch die Kinder in Generalverdacht haben.

  • Genau, das ist das schriftliche Dokument, in dem die Attestpflicht auferlegt wird. Da muss das genau detailliert aufgeschlüsselt werden.

    Aber doch nicht der Arztpraxis gegenüber, das ist doch albern. Die Praxis muss darauf vertrauen (können), dass die Schule als Behörde pflicht- und rechtgemäß handelt und sich nicht herausnehmen, das im Einzelfall wie eine Revisionsinstanz zu beurteilen; das Wort "Attestpflicht" auf einem Zettel mit Schulstempel sollte da doch hinreichend offiziell sein, oder nicht? Zumal es die Praxis auch absolut nichts angeht, wie das Verhältnis zwischen Schule und Eltern im Detail aussieht und was genau das Kind so alles getrieben hat. Wenn es Zweifel an einer auferlegten Pflicht gibt, ist das ein Problem zwischen Eltern und Schule bzw. übergeordneter Behörde.

  • chilipaprika : Vielleicht reden wir da gerade von zwei unterschiedlichen Dingen. Schüler (m/w/d) sind doch gar nicht von Arbeitsrecht betroffen, sondern von Schulrecht, welches wiederum nichts mit dem Kabinett Merz zu tun hat, sondern mit den Kabinetten der jeweiligen Landesregierungen.

  • ich bin nicht doof.

    Gute Frage: Wenn es eine Attestpflicht ab dem ersten Tag gibt, gilt sie auch für Kinder?)

    Habe ich da geschrieben, dass es eine Attestpflicht für Kinder gibt? Eben nicht.
    Und ich bezog mich auf die Überlastung der Arztpraxen. Inklusive Kinderarztpraxen.

  • Die Ärzte werden belastet, weil es immer weniger Ärzte aber immer mehr ältere Patienten gibt.

  • Das klingt ja furchtbar. Hast du denn bereits Erfahrungen derart gemacht, wurdest du schonmal bedroht?

    Zur Fahrt: also nimmst du einfach die mit, die bezahlen und führst keine Gespräche oder Ähnliches und lässt es auf sich beruhen?

    Ich fahre generell nicht mit Übernachtung, eintägige Ausflüge sind das Maximum und ja, ich wurde schon oft bedroht, das kommt immer wieder vor. Es stand z.B. mal ein vermeintlicher älterer Bruder unangemeldet vor meiner Haustür, und ließ mich wissen, dass seine Familie weiß, wo meine Familie wohnt und dass der auch was schlimmes passieren könnte, wenn ich seine Schwester (meine Schülerin) nicht in Ruhe lasse aufgrund ihrer häufigen Abwesenheiten von der Schule. Ich habe das zur Anzeige gebracht, es hat sich aber herausgestellt, dass das gar kein älterer Bruder war, sondern vermutlich irgendjemand aus dem Familienclan. Wer genau, konnte aber nicht ermittelt werden. Verfahren wurde daher eingestellt.

    Einmal editiert, zuletzt von NRW-Lehrerin1976 (6. September 2026 21:48)

  • Das ist heftig. Da kann man nur froh sein, wenn man nicht an einer solchen Schule arbeitet.

  • ich stelle doch die Frage: Gilt sie auch für Kinder?

    Nein sie gilt nicht für Kinder, denn die sind keine Arbeitnehmer und beziehen für ihren Schulbesuch keinen Lohn. Die Attestpflicht ist jedoch im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt und regelt damit ausschließlich lohnabhängige Dienstverhältnisse. Schüler sind damit naturgemäß nicht erfasst. Daher bekommen Schüler , wenn sie denn ein Attest bekommen , keinen "gelben Schein" sondern ein orivatärztliches Attest, welches eigentlich kostenpflichtig ist, denn es ist bei Schülern eben auch keine Kassenleistung.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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