Wohnortzuschlag, Mietstufen! Ab Januar faktisch weniger Kaufkraft!

  • Und jetzt mach für diese Beamten in A7 bis A11 mal die Rechnung auf für den Fall, dass die Kinder schon erwachsen sind. Dann fällt die alte Familienzulage nämlich komplett weg und nicht bloß anteilig. Außerdem ist der Lebensabend (= Pension) mit der Zulage ärmlicher als ohne, weil die Zulage nicht pensionswirksam ist, das höhere Grundgehalt hingegen schon.

    Bei der aktuellen Regelung in NRW ist es doch bei diesen Beamten im mittleren Dienst so, dass sich das Monatsnetto, das man zuvor über Jahre und Jahrzehnte gewohnt war und an das man seinen Lebensstandard und seine Ausgaben angepasst hat, mit dem Auszug der Kinder grob halbiert. Gehen diese Beamten dann 10-15 Jahre später in Pension, reduziert sich ihr Netto weiter, Im Alter haben sie dann am Ende nur knapp 1/3 des monatlichen Nettos, das sie als Eltern hatten, eben weil die Familienzulage nicht pensionswirksam ist. Ob man bei einer dermaßen drastischen Reduzierung der Bezüge im Alter den Lebensstandard halten kann, von wegen Alimentationsprinzip, wage ich zu bezweifeln.

    Wie gesagt: Schaut nicht auf das eine Jahr, in dem es die extrem hohen Familienzulagen in NRW gibt. Guckt Euch bitte stattdessen das Lebenseinkommen an.

    Ich bin immer dafür, dass die Grundbesoldung steigt. Aber nicht so wie hier und vor allem nicht auf dem Rücken der niedrigen Besoldungsgruppen. Diese Gruppen profitieren garnicht und selbst bei mir in A15 führt nur deshalb nicht zu einem Nettoverlust, weil wir ein Lehrerpaar sind.

    Hier mal am Beispiel eines Brandmeisters (A7) verheiratet voller Zuschlag

    Besoldung alt:

    seit 1.4.26 A7 S3: 3215,64 + 167,26€ =3.382,90 €

    ab 1.4.27 3382,90€ *1.02 =3450,56

    Immerhin 67,66€ Lohnzuwachs

    Besoldung neu

    seit 1.4.26 A7 S3: 3215,64 + 167,26€ =3.382,90 €

    ab 1.1.27 3215,64*1,0168=3269,66€ + 113,24 € (Ausgleichszulage) = 3382.90

    Und jetzt schlägt im April 27 das perfide an dem Gesetz zu.

    ab 1.4.27. 3269,66*1,02=3335,05 + 47,85 (Ausgleichszulage) = 3382,9

    Lohnzuwachs 0€

    Faktisch wird das Einkommen des guten Brandmeisters gekürzt im Vergleich zu dem was ihm zu Anfang der Woche zugesagt wurde.

    60% der Beamten sind verheiratet. Es wird also für die Mehrzahl auf eine 0 Runde hinauslaufen.

    Hier wird also ganz viel Kürzung mit einer wirklich lächerlich geringen Erhöhung von 1,68% kaschiert, die nur einer Gruppe von Beamten hilft: Ledigen, die niemals Heiraten und Beamten die niemals Kinder bekommen und diese Gruppe ist die Minderheit.

    Und ich werde mit A15 und Frau in A13 schon im Januar mehr haben als jetzt.

    Für mich persönlich ist hier ein derbe Gerechtigkeitslücke - aber ich bin auch Sozialromantiker ;)

    Eine andere Baustelle sind die Familienzuschläge für die Kinder. Das diese zurückgefahren werden, mag jeder für sich selbst bewerten.

    Aber hier passiert die nächste Schweinerei. Die Ausgleichsbeträge werden ab 28 jährlich um 15% abgeschmolzen. Hier werden ebenfalls die niedrigen Gruppen besonders drunter zu leiden haben. Der Aufwuchs der Grundbesoldung wird nicht so stark sein, dass er das Abschmelzen der Ausgleichszulage auffängt.

    Fluglotsenpaare sind auch in dieser 5% Kohorte ebenso wie Ärztepaare, Rechtsanwaltspaare, VW-Fließbandarbeiterpaare, usw.

    Wir haben mindestens 6,5 Jahre in unsere Ausbildung investiert. Wir gehören schon da oben rein.

    Wobei die Behauptung, dass man mit 8000€ als 4 köpfige Familie reich ist, sich nicht aus dem Text ergibt.

    Qui legere potest, plane praevalet

    Einmal editiert, zuletzt von Dr. Rakete (11. September 2026 21:12)

  • Also nach diesem Prognoserechner den ich gefunden habe, habe ich auch ohne Kinder, verheiratet weniger als aktuell. Betrag liegt zwar bei unter 50€, aber dennoch.

    Da freut man sich doch, insbesondere mit GKV und dort noch weiter steigenden Beiträgen und keiner pauschalen Beihilfe...

    Ab März wäre es dann aber mehr als aktuell. Da liegen wir dann bei den schon genannten ca. 30 Euro.

  • Für mich persönlich ist hier ein derbe Gerechtigkeitslücke - aber ich bin auch Sozialromantiker ;)

    Ich finde das entsprechende Zitat eines Landespolitikers leider gerade nicht so schnell. Sein Tenor war, dass durch die zieg Gehaltsrunden in den letzten Jahrzehnten, bei denen es immer einen Sockelbetrag für die niedrigen Einkommen gab, das Gehaltsgefüge dermaßen zusammengestaucht wurde, dass man eher am oberen Ende der Besoldungstabelle ein Gerechtigkeitsproblem bekommen hat.

    Außerdem sah er ein Problem der öffentlichen Hand darin, dass die oberen Gehaltsgruppen zu wenig bekommen, um mit der „freien Wirtschaft“ mithalten zu können, zumal Bewerber mit Masterabschluss selbstverständlich darauf verweisen:

    Wir haben mindestens 6,5 Jahre in unsere Ausbildung investiert. Wir gehören schon da oben rein.

  • Auch da bin ich argumentativ bei dir. Um es richtig zu machen, hätte man aber unten neu rechnen müssen und von da an mit korrektem Abstand aufbauen müssen.

    Die Abstände aber dadurch wieder gerade zu rücken, in dem man unten die Gehälter einfriert, ist halt schon eine Schweinerei

    Qui legere potest, plane praevalet

  • Fluglotsenpaare sind auch in dieser 5% Kohorte ebenso wie Ärztepaare, Rechtsanwaltspaare

    Diese Diskussion hatten wir schon zu oft, mMn kein Vergleich zum A13 Berufsschullehrer ;)

    VW-Fließbandarbeiterpaare

    Schauen wir mal wie es damit in 5 Jahren aussieht.

    Wobei die Behauptung, dass man mit 8000€ als 4 köpfige Familie reich ist, sich nicht aus dem Text ergibt.

    Das würde ich auch nie behaupten. Reich ist niemand, der für Geld arbeiten geht. Auch nicht der Chefarzt o.Ä. Reich sind die Musks, Kühnes, Klattens... Und genau da wäre auch das Geld zu holen was den Staaten aktuell fehlt. Und nicht beim A9 Hauptbrandmeister der in brennende Häuser rennt.

  • Um es richtig zu machen, hätte man aber unten neu rechnen müssen und von da an mit korrektem Abstand aufbauen müssen.

    Also (in NRW) die Besoldungsgruppen A1-A4 wieder einführen, auch wenn es dort keine Beamten mehr gibt, weil das Gericht vor Jahren ja festgelegt hat, dass der kleinste Beamte in A1 15% mehr Geld in der Tasche haben muss als ein Sozialhilfeempfänger und dann von dort aufbauen?

    Durch die Abschaffung der unteren Besoldungsgruppen, A5 ist heute in NRW die niedrigste Gruppe, hat die Landesregierung ja die komplette Besoldungstabelle abgewertet. Es fehlen die Abstände zwischen A1, 2, 3, 4 und 5, so dass ein A5 Beamter eigentlich 40% (geschätzt) mehr haben müsste als ein Sozialhilfeempfänger und nicht bloß 15%.

  • Moment mal...

    dafür werden Beamte mit Kindern ja bereits rückwirkend seit 2022 mehr als verfassungsgemäß alimentiert, während Kinderlose immer noch deutlich unteralimentiert werden. Auch ab 2027 ist es immer noch so, dass ein A13 Lehrer mit 3 Kindern selbst ohne Ausgleichszahlung etwa 1500€ Netto mehr überwiesen bekommt als ein kinderloser Lehrer. Alle Familien mit bisheriger Mietenstufe 3 oder weniger erhalten zukünftig sogar mehr.

  • Also (in NRW) die Besoldungsgruppen A1-A4 wieder einführen, auch wenn es dort keine Beamten mehr gibt, weil das Gericht vor Jahren ja festgelegt hat, dass der kleinste Beamte in A1 15% mehr Geld in der Tasche haben muss als ein Sozialhilfeempfänger und dann von dort aufbauen?

    Durch die Abschaffung der unteren Besoldungsgruppen, A5 ist heute in NRW die niedrigste Gruppe, hat die Landesregierung ja die komplette Besoldungstabelle abgewertet. Es fehlen die Abstände zwischen A1, 2, 3, 4 und 5, so dass ein A5 Beamter eigentlich 40% (geschätzt) mehr haben müsste als ein Sozialhilfeempfänger und nicht bloß 15%.

    A 5 korrekt ausrechnen.

    MÄE (NRW)*2,3*0,8

    von da an weiter in die höheren Gruppen.

    Diese Festsetzung des BverfG ist derartig simpel, dass selbst mathematisch minderbemittelte das ausrechnen können.

    Kein Mensch hat in irgendeiner der Debatten bislang gefordert ausgelaufene Gruppen wieder einzuführen.

    Moment mal...

    dafür werden Beamte mit Kindern ja bereits rückwirkend seit 2022 mehr als verfassungsgemäß alimentiert, während Kinderlose immer noch deutlich unteralimentiert werden. Auch ab 2027 ist es immer noch so, dass ein A13 Lehrer mit 3 Kindern selbst ohne Ausgleichszahlung etwa 1500€ Netto mehr überwiesen bekommt als ein kinderloser Lehrer. Alle Familien mit bisheriger Mietenstufe 3 oder weniger erhalten zukünftig sogar mehr.

    Nicht Familien sind überalimentiert sondern ledige Beamte unteralimentiert.
    Glaubst du ernsthaft, dass Familien 1 Cent mehr bekommen als rechtlich nötig.

    Statt sich mal damit auseinander zu setzen, was das letzte Urteil bedeutet und wie es wieder mit allerlei Tricksereien umgangen wird.

    Wird sich immer schön über die Familienzuschläge aufgeregt und 1,68% als große Gerechtigkeit für Ledige gefeiert, wo ihnen eigentlich 15% gewährt werden müsste!

    Und damit die Ahnunglosen unter uns mal einen Blick auf eine Tabelle nehmen können, die die Sache ernst nimmt.

    https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/br/br-anpg…urf.tabelle.pdf

    Aber hey was soll's

    1,68%

    :party:

    Qui legere potest, plane praevalet

  • Nicht Familien sind überalimentiert sondern ledige Beamte unteralimentiert.
    Glaubst du ernsthaft, dass Familien 1 Cent mehr bekommen als rechtlich nötig.

    Ich will und kann mich inhaltlich nicht äußern, aber: Wenn es so ist, warum nimmt das Land das Risiko einer Nullrunde (wenn sie kein Cent mehr als nötig bekämen, müssten sie im nächsten Jahr wegen Inflation mehr bekommen ...)

  • Ich will und kann mich inhaltlich nicht äußern, aber: Wenn es so ist, warum nimmt das Land das Risiko einer Nullrunde (wenn sie kein Cent mehr als nötig bekämen, müssten sie im nächsten Jahr wegen Inflation mehr bekommen ...)

    Weil sich die Berechnungsgrundlagen durch das 2025 Urteil geändert haben.

    Und Markus und seine Boys haben sich eine Formel draus gebastelt, die rechnerisch Kürzungen/Nullrunden möglich macht. Ein Schelm wer sich nun denkt, das dabei einige Variablen so gestaltet worden sind, dass es nicht teuerer fürs Land wird.

    Hilf mir mal etwas. „MÄE“ ist das Medianeinkommen, der Faktor 0,8 rührt von den 80% her. Aber woher hast Du den Faktor 2,3?

    MÄE= Medianäquivalenzeinkommen

    davon

    80% Prekariatsschwelle

    dies mal

    2,3 (Beamter 1, Partner 0,5, Kind 1 0,5, Kind 2 0,3)

    =

    Grundbesoldung

    Ob diese dann mit Familienzuschlägen und Partnereinkommen gestaltet werden darf, muss Karlsruhe erst noch entscheiden.

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    Unabhängig von dieser Diskussion muss man sich als Beamter mal klar darüber werden, dass schlechte Gesetzte im Bereich der Besoldung zu machen einfach viel zu lukrativ für das Land ist!

    Sollte eines Tages das neue Modell "2027" in Karlsruhe fallen, werden nur diejenigen mit Nachzahlungen bedacht werden, die Widerspruch eingelegt haben.

    Dank meiner unermüdlichen Arbeit an der Widerspruchsfront haben einige Kollegen mit 3/4 Kindern Nachzahlungen im hohen 4 und sogar 5 stelligen Bereich erhalten. Andere Kollegen, die das für Blödsinn hielten, haben blöd aus der Wäsche geguckt.

    Und genau so wird es im aktuellen Fall laufen. Ein Großteil der Beamten wird keinen Einspruch einlegen und der FM spart dadurch richtig Kohle ein.

    Qui legere potest, plane praevalet

    Einmal editiert, zuletzt von Dr. Rakete (12. September 2026 15:20)

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