Auf jeden Fall ein solches Gespräch nie alleine führen. Immer jemand aus dem zuständigen Personalrat mitnehmen.
Höchstrichterlich bestätigt: Wenn die Arbeitszeit nicht reicht, müssen Aufgaben warten
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Wir hatten vor kurzem den Fall das ein Kollege eine Überlastung angezeigt hat. Die Schulbehörde hat einbestellt, ein Gespräch geführt und raus kam stell dich nicht an mach deinen Job richtig.
Das tut mir leid. Diesen Schritt geht man ja wahrlich nicht aus Spaß.
Weiß der Kollege, wie er weiter vorgehen kann und habt ihr einen fähigen Personalrat? Als Beamter hätte er Remonstrationspflicht, soweit ich weiß. Damit schriftlich festgehalten ist, welche Anweisungen er bekommt, die z.B. die Aufsicht der SuS gefährdet oder seine Gesundheit.
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Oh, an der Stelle des Kollegen wüsste ich jetzt ganz sicher, wie ich ganz unbürokratisch weiter vorgehen würde.
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2.) Bevor Ihr überhaupt daran denken könnt dies zu berechnen müsst Ihr:
a.) eine Überlastungsanzeige schreiben
b.) Eure Aufgaben priorisieren und der Dienststelle mitteilen was derzeit hinten rüber fällt
c.) Um weitere Weisung bitten wie mit dem Problem zu verfahren ist
Und so lange keine Weisung kommt, fällt das was zuletzt in der Prioritätenstufe hinten rüber
Nur so Interessehalber, gehört das Verfassen der Überlastungsanzeige und die Bestimmung einer Priorisierung und das Verfassen der Mitteilung für die Dienststelle zur Arbeitszeit oder geschieht dies ausserhalb der Arbeitszeit? Dauert ja auch ein Stündchen.
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Ich glaube, jetzt wird es ein bisschen absurd.
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Ich glaube, jetzt wird es ein bisschen absurd.
Nicht unbedingt. Selbstverständlich sind dienstliche Tätigkeiten wie das Durchführen der AZ-Erfassung (wenn sie eingeführt ist) Teil der AZ. Und genauso ist das Schreiben einer Überlastungsanzeige Teil der AZ.
Und mal allgemein zum Thema des Threads: Abgesehen davon ist das Instrument der Überlastungsanzeige eigentlich absurd aufgrund des Umgangs damit. Beispielhaft sei auf Wiesbaden/Rheingau-Taunus verwiesen, wo nach einer umfassenderen Überlastungsanzeige ein systemischer Hintergrund geleugnet und gleichzeitig das Problem individualisiert und gleichzeitig wohl zusätzlich Druck auf PR, Schulen, KuK ausgeübt wurde:
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Die Überlastungsanzeige ist zunächst mal kein Instrument um etwas an den Zuständen zu ändern, sondern eines um sich von den juristischen Folgen dieser Zustände frei zu machen.
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Dieses Vorgehen funktioniert vermutlich, solange halt nur vereinzelt mal Überlastungsanzeigen gestellt werden. Würde jeder eine stellen, der seine Arbeitszeit trotz Verzichts auf Überflüssiges regelmäßig überschreitet, würden die Herrschaften lange in persönlichen Gesprächen sitzen.
Aber immerhin passierte da überhaupt irgendwas. Ich kenne jemanden, der zu seiner Überlastungsanzeige monatelang einfach überhaupt gar nix gehört hat. Muss bei Gelegenheit mal nachfragen, ob und wann eine Reaktion kam und wie die dann aussah.
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Die Überlastungsanzeige ist zunächst mal kein Instrument um etwas an den Zuständen zu ändern, sondern eines um sich von den juristischen Folgen dieser Zustände frei zu machen.
Dazu sage ich ein klares Jain

Zunächst ist die Überlastungsanzeige - soweit die Aussage einer Gewerkschaft - gemäß den §15 und $16 (ArbSchG) Pflicht des Beschäftigten und hilft so, sich selbst (hoffentlich) von den juristischen Folgen gesundheitsgefährdener Umstände freizumachen.
Das ist aber nur die halbe Wahrheit, da diese Sicht insb. die Paragraphen §3, §4 und §5 nicht beachtet, in denen die Pflichten des Arbeitgebers festgehalten sind. Auch wenn ich kein Jurist bin, ergibt sich meiner Ansicht nach daraus die Pflicht des Arbeitgebers/DH, die Umstände, die durch die Beschäftigte/den Beschäftigten angezeigt wurden, in einen Zustand der Nichtgefährdung zu überführen.
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Ich
Das ist aber systemisch bedingt.🤷
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