Beamte auf Probe und Mutter-Kind-Kur

  • Danke für eure Antworten. Schade, dass manche so harsch reagieren. Ja, manchmal ist es notwendig und vor allem geht es mir um mein behindertes Kind, welches so nämlich als Therapiekind gilt und ich dennoch die anderen Kinder mitnehmen könnte. Und es gibt ja eben die Möglichkeit den Termin in die Ferien zu legen.

    Wurde jetzt eigentlich die Frage beantwortet? In manchen Bundesländern darf man ja in der Probezeit nur eine bestimmte Anzahl von Fehltagen haben, z.B. in Bayern 20. Wenn das nicht mehr stimmt, dann bin ich nicht mehr auf dem neuesten Stand dort. Wie sieht es denn mit deinen sonstigen Fehlzeiten, Kinderkranktagen usw. aus? Vielleicht solltest du dich erkundigen, ob es da in deinem Bundesland irgendwelche Vorgaben gibt, die man einhalten muss.

    Aber ich denke, dass bei Überschreiten der Anzahl nicht viel passiert, außer dass die Probezeit verlängert wird.

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

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