Frage: Hat häufiges Fehlen wegen Erkrankung in der Probezeit Folgen?

  • Hallo,


    ein Bekannter von mir ist schwerbehindert und Beamter auf Probe. Er war aber bislang ca 40% der Zeit krank geschrieben. Nicht durchgängig, aber mal 2 Wochen, mal 4 Wochen, mal 6 Wochen.
    Grund dafür sind psychische Probleme, teilweise kommt er tagelang nicht aus dem Bett. Teilweise stehen wohl auch Psychosen dahinter, bin mir nicht so sicher.
    Dann ist er für einige Wochen wieder voll energetisch und motiviert und kreativ.

    Ich frage mich, mehr als er, ob man das so durchlaufen lässt in der Behörde oder ob es bei der Verbeamtung auf Lebenszeit Schwierigkeiten geben wird?

    Dienstlich war wohl alles ok, also nichts vergessen, keine Beschwerden, Atteste immer rechtzeitig vorgelegt.

    Hat da jemand Erfahrung? Er glaubt, durch seine bereits bei der Einstellung bekannte Schwerbehinderung sei das alles nicht so schlimm. Ich befürchte aber, dass, wenn er es nicht schafft, sich zusammenzureißen (kann man das bei psychischen Erkrankungen überhaupt?), m as n ihm irgendwann entlassen wird und keine Lebenszeiturkunde ausstellen wird.

  • Teilweise stehen wohl auch Psychosen dahinter, bin mir nicht so sicher.

    Du scheinst den Kollegen gut genug zu kennen, dass du seine Probleme kennst (aus dem Bett kommen), weißt aber nicht, ob es "Psychosen" sind. Dann lass es bitte mit solchen Vermutungen zur Gesundheit des Kollegen.
    "psychische Probleme" als Allgemeindarstellung reicht vollständig aus (auch wenn man darüber diskutieren könnte, inwiefern deine Neugier zur Lebenszeitverbeamtung des Kollegen angemessen ist), da braucht man weder genauere noch vermutete Diagnosen.

  • 40% Fehlzeiten werden auch bei einem bereits auf Lebenszeit verbeamteten Kollegen früher oder später zu einem Besuch beim Amtsarzt und der dauerhaften Dienstunfähigkeit führen - in der Regel unabhängig vom GdB - , sofern keine Perspektive auf Besserung gegeben ist. So oder so sollte letzteres als die zentrale Baustelle sein, um die man sich mit höchster Priorität bemüht. Er soll sich nicht "zusammenreißen", er sollte sich um entsprechende therapeutische Maßnahmen und ggf. Medikation kümmern.

    (Und da lasse ich mal dahin gestellt, dass jemand mit psychotischen Schüben nicht vor eine Klasse gehört, wenn dann an deiner Laiendiagnose etwas dran sein sollte.)

  • Relevant könnte auch sein, ob seine aktuellen Krankheiten/Schübe mit der bekannten Schwerbehinderung zusammen hängen oder eine komplett andere Erkrankung zu Grunde liegt.

    Viele Grüße aus dem Süden :wink_1:

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