Sieht bei uns nicht anders aus. "Korrekturentlastung" ist mir komplett neu. Wenn es da um die Korrekturen der Abschlußarbeiten geht, wird immer darauf verwiesen, dass die Arbeiten ja im Mai geschrieben werden und die Unterrichtsstunden in den Klassen bis Juli entfallen. Das ist ja auch eine Entlastung.
Beiträge von plattyplus
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Aber dadurch verlieren letztlich viele KollegInnen, weil weniger Entlastung auf alle KollegInnen verteilt wird.
Die Frage ist halt: Verlieren viele Kollegen jeweils ein wenig oder verlieren wenige Kollegen alles? Das ist eigentlich nur die Entscheidung zwischen "schlimm" und "noch schlimmer". ich wäre eher dafür, dass viele Kollegen ein wenig verlieren, also das sie weniger Entlastungsstunden bekommen, um den Kollegen im 1. Beförderungsamt, die durch die A13-Bezahlung als Grundgehalt praktisch alles verlieren, zumindest in Form von Entlastungsstunden ein wenig entgegenkommen zu können.
Und ja, bei uns werden sogar 0,5 Entlastungsstunden verteilt, also 1 Stunde in einem der beiden Halbjahre des Schuljahres. Noch kleiner wird es allerdings nicht zersplittert.
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Für die Schulleitung ist das ebenso ärgerlich, weil sie jetzt vor Ort mit dem Frust der KollegInnen umgehen müssen und Lösungen finden müssen
Hast du dir meinen Vorschlag bzgl. der Ermäßigungsstunden schon einmal angesehen? Also alle Stunden einkassieren und komplett neu verteilen.
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Allerdings werden sie in Zukunft mit Sicherheit auch mehr Beförderungs- oder Funktionsstellen in Grundschulen sowie im SEK-1-Bereich schaffen müssen.
Gibt es diese vielen Beförderungsstellen de facto nicht schon?
Ich frage jetzt einmal ganz provokant, weil die Grundschulen üblicherweise viel kleiner sind als Berufskollegs. Als ich noch Student war, war ich für die schulpraktischen Studien an einem Berufskolleg mit 184 LuL. All diesen Lehrkräften stand eine Schulleitung vor. Wie sieht es hingegen an den Grundschulen aus? Da dürften sich diese 184 LuL auf gefühlt ca. 10 Grundschulen verteilen und entsprechend auch 10 Schulleiterstellen generieren. Vor dem Hintergrund ist es doch verständlich, daß die Schulleitung an so einem großen BK sagt: "Ich habe einen Stellvertreter und 8 weitere Abteilungsleiter, wir sind in Summe also auch 10 Personen."
Der Schlüssel "Leitungsstellen zu grundständigen Lehrkräften" ist in beiden Fällen identisch.
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Die Verknüpfung von Priorität und Entlastungsstunden ist schon deswegen wenig sinnvoll, da es einerseits sehr wichtige Aufgaben mit geringem Zeitumfang gibt und andersherum auch sehr zeitaufwendige, weniger wichtige Aufgaben existieren...
Moment,
ich glaube wir reden gerade aneinander vorbei. Mir geht es nicht darum die erste Aufgabe auf der Liste mit 5 Entlastungsstunden zu hinterlegen und die letzte aufgabe nur noch mit 0,5 Stunden. Wie viele Entlastungsstunden für die einzelne Aufgabe eingeplant werden, kommt erst in einem zweiten Schritt.Wichtig wäre erst einmal alle Aufgaben zu erfassen, diese dann in eine Rangfolge zu stellen und dann von oben runter diese Liste abzuarbeiten. Für die Rangfolge bietet es sich an die Methode des paarweisen Vergleichs durchzuführen, um ein valides Ranking erstellen zu können.
- Also ist die Akutvertretung wichtiger als der Tag der offenen Tür?
- Ist die Akutvertretung wichtiger als die Planung der Abschlußarbeiten?
- Ist die Planung der Absclhußarbeiten wichtiger als der Tag der offenen Tür?
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Wenn man sich dann bei allen Kombinationen entschieden hat welche Aufgabe jeweils wichtiger ist, zählt man die erreichten Punkte der jeweiligen Aufgabe zusammen... fertig.
Dabei kommt vielleicht raus:
- Akutvertretung
- Planung der Abschlußarbeiten
- Tag der offenen Tür
Jetzt hinterlegt man für jede Aufgabe die entsprechende Ermäßigung, je nach Arbeitsumfang der jeweiligen Aufgabe und nicht nach Rang in der Liste. Wenn man dann feststellt, daß nach Punkt 2, der Planung der Abschlußarbeiten, keine weiteren Ermäßigungsstunden mehr übrig sind, ist das eben so. Dann muß man sich Gedanken darüber machen, ob man diese letzten Punkte ggf. vom Aufwand her einkürzt oder ganz streicht.
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Bolzbold Was hältst Du von meinem Vorschlag alle Entlastungsstunden einzukassieren, eine Liste aller Aufgaben mit absteigender Priorität zu erstellen, die Aufgaben dann von oben nach unten mit Entlastungsstunden zu hinterlegen und die Stunden dann komplett neu zu verteilen?
Die Aufgaben ganz unten auf der Liste, für die keine Entlastung mehr übrig geblieben ist, stehen dann automatisch zur Disposition ob sie überhaupt noch notwendig sind.
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für die ich andere KollegInnen finden müsste, ohne dass ich ihnen eine spürbare Entlastung dafür gewähren könnte, da der Entlastungstopf nicht größer wird.
Oder die SL müsste alle Entlastungsstunden einkassieren, um genug Stunden im Topf zu haben. Dann sollte die SL eine Liste mit absteigender Priorität anfertigen welche Funktionen wichtig sind und dann wird von oben runter so lange der Entlastungstopf bemüht bis er leer ist. Bei den Aufgaben, die dann nicht mit Ermäßigungsstunden hinterlegt sind, muss man sich überlegen, ob man sie überhaupt benötigt.
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Dabei wird fälschlich davon ausgegangen, dass außerunterrichtliche Aufgaben grundsätzlich "entlohnt" werden müssen, sei es nun über Beförderung oder über Entlastungsstunden.
Wenn aber manche KuK für die außerunterrichtlkichen Aufgaben in Form von Ermäßigungsstunden "entlohnt" werden, während denen, die durch ein Beförderungsamt "entlohnt" wurden, der Lohn praktisch gestrichen wird, weil eben jetzt alle das Gleiche verdienen, findet de facto eine Bestrafung für die erbrachte Leistung statt.
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Dabei haben dann alle Beteiligten verloren.
Sagen wir mal so: Die Last wird dann gleichmäßig verteilt. Mit der aktuellen Situation "A13 im ersten Beförderungsamt" haben die Kollegen, die sich für die Beförderung krumm gemacht haben, auf ganzer Linie verloren. Wenn die ihre Beförderung nicht zurückgeben können und dann für ihre Tätigkeit Entlastungsstunden bekommen, muß man dem System unterstellen, daß Leistung nicht nur "nicht belohnt" sondern sondern sogar bestraft wird.
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Ich wollte anmerken, dass es gar nicht möglich ist, Aufgaben mit Anrechungsstunden zu entlasten, wenn diese Aufgaben aufgrund einer Beförderung übernommen wurden.
Ich dachte, das wäre dein Vorschlag. Vielleicht habe ich es falsch verstanden.Ich verstehe es so, dass die Beförderten, die damals auf A13 befördert wurden und jetzt nicht auf A13Z weiterbefördert werden, offiziell ihre Beförderungsstellen zurückgeben. Damit rutschen sie dann von „A13 im ersten Beförderungsamt“ auf „A13 als Grundbesoldung“ und können im Gegenzug gegen die Rückgabe ihrer Beförderungsämter durchaus verlangen die damit übernommenen Tätigkeiten nicht weiter fortführen zu müssen. Will die Schule diese Aufgaben weiterhin erledigt haben, muss sie sie in Form von Ermäßigungsstunden „vergüten“.
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Wenn die SuS diesen Bildungsgang nicht erfolgreich abschließen, sind sie doch eh nicht mehr schulpflichtig und müssen dann halt selber sehen, wie sie klarkommen.
Wenn die Schüler diesen einjährigen Bildungsgang abschließen, haben sie im Alter von 17 ihre Schulpflicht erfüllt, sie haben dann ja einen Abschluß, und sind damit erfolgreich, wir lassen ja niemanden ohne Abschluß zurück, raus aus dem System. Wenn sie den Bildungsgang nicht abschließen, sind sie ein weiteres Jahr schulpflichtig eben bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie 18 geworden sind, und machen selbstverständlich den KuK in diesem zusätzlichen Jahr erheblich Arbeit in Form von Mahnungen, Ordnungsmaßnahmen, ... ohne das ein Lernzuwachs erwartbar ist.
Wir reden bei den Schülern ja über solche, die die Sek 1 Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen haben. Viele von denen weise eine lange Absentismus-Karriere auf.
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Endet mit erfolgreichem Abschluss eines Vollzeitbildungsgang der S2. Kann auch das Berufsgrundschuljahr oder das Berufsorientierungsjahr sein.
Und jetzt rate mal warum jeder das Berufsorientierungsjahr erfolgreich abschließt...

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Briefe dauern max 2 Tage bis sie in der Post sind. Ich kann bei vielen Dingen aber auch die Eltern direkt über unseren Messenger anschreiben, dann ist die Nachricht direkt da.
Bei uns werden Briefe eingescannt, in Schild in der Schülerakte hinterlegt, anschließend gesammelt und gehen dann im Paket zur Kreisverwaltung, um dort durch die Frankiermaschine geschickt zu werden. Erst dann werden sie verschickt. Das Sekretariat hat selber gar keine Briefmarken. Über Messenger etc. wird eher nicht kommuniziert, weil man jedes Gespräch im Nachgang, sollte die Problem anhalten bzw. schwerwiegender werden, in Schild NRW dokumentieren muss. Es gibt also zu jedem Telefonat einen Protokollbogen, der dann ins Sekretariat geht, um eingescannt und in der Schülerakte hinterlegt zu werden.
Ich denke, das enorm hilfreich wäre, wäre eine schulübergreifende elektronische Schülerakte in Schild NRW. Also wenn ein Schüler von der Grund- auf die weiterführende Schule wechselt, wechselt auch seine Schülerakte und wird nicht erneut angelegt, so dass alle Ordnungsmaßnahmen, die in die Grundschule gelaufen sind, in der Sek 1 Schule automatisch bekannt sind. Gleiches gilt für den späteren Schulwechsel nach Klasse 10 zum Berufskolleg.
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Typisch Dorf. Jeder baut und pflanzt alles irgendwo hin.
Bei uns steht sogar der Sitzungssaal des Rathauses auf fremdem Grund. Selbstverständlich hat der Grundstückseigentümer das Grundstück nicht nachträglich verkauft sondern „nur“ verpachtet. Die seit 70 Jahren aufgelaufenen Pachteinnahmen dürften ein Vielfaches des Grundstückswerts betragen.
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Bis auf 10 Bäume gehören alle der Gemeinde.
Und wie sieht es mit dem Schadenersatz für diese 10 Bäume aus?
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Das kommt zusätzlich on top.
Für mich hörte sich das so an, als wolltest Du es bei einer kleinen schulinternen Ermahnung bewenden lassen. Und genau dagegen laufe ich sturm.
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2. Schüler prügelt auf einen anderen Schüler ein -> hier ist ein reines Erziehungsmittel daneben, das kann man auch direkt mit einer passenden Ordnungsmaßnahme beantworten (mind. vorübergehende Suspendierung)
Hier ist auch eine schulisch Ordnungsmaßnahme daneben, bei Körperverletzung sollte eine erzieherische Einwirkung durch Polizei und Jugendamt erfolgen.
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Ich halte Erziehungsmaßnahmen auch überwiegend für wirkungslosen Quatsch, formell müssen sie einer Ordnungsmaßnahme aber nunmal vorgelagert sein, wenn der Beschluss widerspruchsfest sein soll.
Es muss aber ja nicht zwingend immer ein Elterngespräch sein (gerade, wenn die Eltern eh uneinsichtig sind), sondern das Fehlverhalten kann auch schriftlich (Mail, Brief) gerügt werden. Wenn man das 3x dokumentiert hat, hat man auch eine Basis für eine Ordnungsmaßnahme.
Dem stimme ich durchweg zu. Das Problem ist aber, dass der ganze Vorlauf mit den schriftlichen Rügen ewig lange dauert. Allein bis die Post vom Klassenlehrer durch die Verwaltung durch ist und bei den Eltern ankommt vergehen 1-2 Wochen. Anschließend mußt du noch dem Schüler 2 Wochen Zeit geben sich zu bessern. ... Also dauert ein Durchlauf mindestens einen Monat, eher 1,5 bis 2 Monate... dann kommen noch die Ferien dazwischen. ...
Wenn man nicht spätestens im Oktober mit dem ganzen Bums anfängt, schafft man es nicht das ganze Verfahren bis zum Ende des Schuljahres abzuarbeiten.
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Im Chemieunterricht gab es vor ein paar Monaten eine Schlägerei unter Sechstklässlern. Ein Kollege ist dazwischen gegangen, hat sich dabei aber nur eine blutige Nase geholt. Reaktion der Schulleitung: "Was gehen sie auch dazwischen, halten sie sich besser raus, dann werden Sie auch nicht verletzt." Ihm wurde geraten ein Elterngespräch zu führen, bei dem die Eltern den Standpunkt vertreten haben, dass sie das Verhalten ihres Kindes völlig nachvollziehen können, man muss sich schließlich wehren, wenn man angegriffen ist. Mehr ist nicht passiert.
Ich hätte ihm geraten den Vorfall anzuzeigen und die Polizei ermitteln zu lassen. Glaub mir, wenn die Polizei samt Jugendamt das Elterngespräch führt, ist das weitaus wirkmächtiger als alles was wir tun. Außerdem sind Sechstklässler üblicherweise 11 oder 12 Jahre alt und somit zwar noch nicht strafmündig, wohl aber deliktsfähig. Entsprechend müssen sie den angerichteten Schaden bezahlen. Dies schließt Schmerzensgeld ausdrücklich mit ein.
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Klar stehen bei uns da auch Namen, aber alle wissen, die Kinder werden nur beaufsichtigt.
So lange die Kinder beaufsichtigt werden, ist doch alles gut. Streik bedeutet: "Liebe Eltern, holt eure Kinder sofort ab. Aufsicht gibt es nicht und in 30 Minuten ist das Schulgebäude abgeschlossen."
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