Umgang mit Krankmeldungen im Vertretungsplan


  • Aber auch da sind diskriminierende Vermerke wie "k.o." oder am Besten noch "k. B." unzulässig.

    :rotfl:


    vn (verschlafen)
    zvg (zu viel gezecht)
    eP (eheliche Pflichten)


    könnte ein eigener Thread werden!

  • @Pausenbrot Ich habe über deine Idee gerade auch gelacht, aber da dieses k.o. bei uns tatsächlich so gehandhabt wird, kann ich da eigentlich gar nicht drüber lachen, weil ich es als Frechheit empfinde. :/

  • Wie stellt der Stundenplaner denn fest, ob man eigentlich nicht wirklich etwas hat? Hört er sich die Stimme an oder fragt nach dem Grund und entscheidet dann, ob er k.o. oder krank schreibt? Das ist ja echt der Hammer!

    • Offizieller Beitrag

    Es ist vor allen Dingen nicht sein Aufgabenbereich! Krank ist krank. Dienstunfähig ist dienstunfähig. Eine eigenmächtige Deutung der Gründe ist übergriffig.


    Auf jeder DU-Bescheinigung stehen ganz bewusst nur Kürzel, aus denen sich zwar theoretisch die Diagnose ableiten lässt, aber welcher Schulleiter macht das denn?

  • Es ist vor allen Dingen nicht sein Aufgabenbereich! Krank ist krank. Dienstunfähig ist dienstunfähig. Eine eigenmächtige Deutung der Gründe ist übergriffig.


    Auf jeder DU-Bescheinigung stehen ganz bewusst nur Kürzel, aus denen sich zwar theoretisch die Diagnose ableiten lässt, aber welcher Schulleiter macht das denn?

    Gibt es unterschiedliche Bescheinigungen vom Arzt für privat und gesetzlich Versicherte? Ich kenne nämlich nur die für den AG, wo gar keine Diagnose steht, nicht mal ein Kürzel, das steht nur auf dem Teil für die KK drauf.

  • Auf jeder DU-Bescheinigung stehen ganz bewusst nur Kürzel, aus denen sich zwar theoretisch die Diagnose ableiten lässt, aber welcher Schulleiter macht das denn?


    Den Wisch (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), den man beim Arzt bekommt, ist zweigeteilt. Der eine ist für den Arbeitgeber, der andere für die Krankenkasse für Krankengeld (für gesetzlich versicherte).


    Diese "Kürzel" ist die Diagnose! Wenn da F31.1 draufsteht, dauert das zwei Sekunden Google und man weiß, dass es eine "Bipolare affektive Störung, gegenwärtig manische Episode ohne psychotische Symptome" ist. Und man sollte nicht die Neugier der Menschen unterschätzen, ich bin ehrlich, ich würde das googeln.

    • Offizieller Beitrag

    Den Wisch (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), den man beim Arzt bekommt, ist zweigeteilt. Der eine ist für den Arbeitgeber, der andere für die Krankenkasse für Krankengeld (für gesetzlich versicherte).


    Diese "Kürzel" ist die Diagnose! Wenn da F31.1 draufsteht, dauert das zwei Sekunden Google und man weiß, dass es eine "Bipolare affektive Störung, gegenwärtig manische Episode ohne psychotische Symptome" ist. Und man sollte nicht die Neugier der Menschen unterschätzen, ich bin ehrlich, ich würde das googeln.

    richtig. Ich google das übrigens auch immer :D


    Aber das Kürzel steht nicht auf dem Zettel für den Arbeitgeber

    • Offizieller Beitrag

    Den Wisch (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), den man beim Arzt bekommt, ist zweigeteilt. Der eine ist für den Arbeitgeber, der andere für die Krankenkasse für Krankengeld (für gesetzlich versicherte).


    Diese "Kürzel" ist die Diagnose! Wenn da F31.1 draufsteht, dauert das zwei Sekunden Google und man weiß, dass es eine "Bipolare affektive Störung, gegenwärtig manische Episode ohne psychotische Symptome" ist. Und man sollte nicht die Neugier der Menschen unterschätzen, ich bin ehrlich, ich würde das googeln.

    Wenn wir das jetzt auf Stundenplaner und sonstiges Personal in der Schule übertragen, dann würde ich das als "Schnüffeln" bezeichnen. Unabhängig von der (Un)Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens würde ich nicht an einer Schule arbeiten wollen, wo eine solche Atmosphäre vorherrscht. Das kann ich bei uns weitgehend ausschließen.

  • Nicht zwingend. Das SLQ-Verfahren ist für Bewerber*innen an Grundschulen auch weiterhin nur optional.

    Katastrophal. Naja, man sieht ja, was dabei rauskommt.


    Ich finde es rätselhaft - was Didaktik und Pädagogik angeht, sind die Grundschulen die professionellste aller Schulformen; was alles andere angeht, allzu oft reinstes Laienspieltheater.

  • Nein, man muss ein Passwort eingeben, um Zugang zu bekommen. Es ist auch nicht ersichtlich, ob der betreffende Kollege fehlt, weil er krank ist oder auf Fortbildung etc.
    Aber wie sonst sollte der Vertretungsplan aussehen? Sobald ich erkennen kann, dass die 9b Vertretungsbedarf in M in der 3. Stunde hat, weiß ich doch, welcher Kollege fehlt.

  • Wer die 9b hat weiß ich, weil der Stundenplan der 9b einsichtbar ist. Bei Untis kann man dann auch weiter unten in Klammern lesen, wer eigentlich in der Stunde Unterricht gehabt hätte.


    Es sind ja auch alle Stundenpläne der Kollegen einsichtbar, sowohl im Internet als auch im Ordner im Lehrerzimmer. Was ich sehr praktisch finde, wenn man mal Termine für gemeinsame Treffen etc. finden muss. Oder einen Tauschpartner braucht etc.

  • Wie gesagt, wir haben ja ein Passwort ;)


    Aber ich könnte trotzdem eine Statistik erstellen, wie häufig und wie lange bestimmte Kollegen fehlen. Wenn ich denn wollte und Zeit hätte. Aber wozu?
    Ich weiß dann ja auch immer noch nicht, welchen Anteil davon dann krankheitsbedingtes Fehlen hat.


    Auch Eltern können ganz ohne Internet solche Statistiken führen. Ich schreibe einfach jeden Tag auf, an dem die Lehrerin meines Sohnes gefehlt hat. Nun gut, wenn man nichts besseres zu tun hat.......

  • @Pausenbrot Ich habe über deine Idee gerade auch gelacht, aber da dieses k.o. bei uns tatsächlich so gehandhabt wird, kann ich da eigentlich gar nicht drüber lachen, weil ich es als Frechheit empfinde. :/

    Das ist mehr als frech, lieber Primarlehrer. Es ist so absurd, dass man nicht weiß, ob man lachen oder weinen soll.



    Ich finde es rätselhaft - was Didaktik und Pädagogik angeht, sind die Grundschulen die professionellste aller Schulformen; was alles andere angeht, allzu oft reinstes Laienspieltheater.

    Sehr richtig. Vielleicht liegts an der Schulgröße? Aber wenn ich überlege, dass ich mir fürn Haufen Geld Gesetzeskommentare bestellt habe und selber durchackere, weil mir die Schulrechtfortbildung verweigert wird, könnte man auch vermuten, Nichtwissen hat manchmal System.

    • Offizieller Beitrag

    In NRW wurde die SLQ-Fortbildung für angehende Grundschul-Schulleiter in den letzten Jahren freiwillig angeboten. Ab Sommer werden Schulleiterstellen auch für Grundschulen nur noch über das EignungsFeststellungsVerfahren (EFV) vergeben. Dafür ist die SLQ Pflicht. Bzw. fast Pflicht. Man braucht die Fortbildung nicht, wenn man schon länger als 12 Monate eine Schule (auch kommissarisch) geleitet hat.


    Also: bisher ist Schulrecht etc. für angehende Grundschul-Schulleiter nicht verpflichtend. Quasi bei allen Stellen, die ab jetzt ausgeschrieben werden (und erst zum kommenden Schuljahr besetzt werden) ist es Pflicht.


    kl. gr. frosch

  • Das ist mehr als frech, lieber Primarlehrer. Es ist so absurd, dass man nicht weiß, ob man lachen oder weinen soll.


    Sehr richtig. Vielleicht liegts an der Schulgröße? Aber wenn ich überlege, dass ich mir fürn Haufen Geld Gesetzeskommentare bestellt habe und selber durchackere, weil mir die Schulrechtfortbildung verweigert wird, könnte man auch vermuten, Nichtwissen hat manchmal System.

    Ich kann es übrigens noch toppen, da ich gerade in der "krank" Situation bin. Meine komplette (!) E-Mail, in der u.a. auch Vertretungsaufgaben standen, wurde ausgedruckt und neben den Vertretungsplan gelegt. Da standen zwar nur organisatorische Dinge, die nichts mit dem Unterricht zu tun haben drin, aber dennoch geht das gar nicht.


    Ja, ich weiß jetzt für's nächste Mal, dass meine Mails nur noch "Klasse 5d siehe Ab/Buch S.xyz" enthalten werden, aber dennoch muss ich jetzt wohl ein Fass aufmachen an meiner Schule. Ich bin mit meiner Schule zufrieden, deshalb möchte ich es mir ungern mit Menschen dort verscherzen, aber was nicht geht, geht nicht.

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