Grundthematik LehrerInnen mit/ohne TZ, mit/ohne Kinder, Orga, Warum hilft der Vater nicht...

  • Die Arbeitnehmerbeiträge der SV sind (vom Bruttogehalt):


    Krankenversicherung: 7,3% (plus 1,1% Zusatzbeitrag im Durchschnitt)


    Pflegeversicherung: 1,175%


    Rentenversicherung: 9,35%


    Arbeitslosenversicherung: 1,5%



    Alles ohne Gewähr (bevor ich der Lüge bezichtigt werde)


    Edit: Da war jemand schneller.

  • Die Abzüge sind schon relativ kräftig...naja, die Krankenversicherung müssen wir Beamte ja auch zahlen..und die ist meist nur anfangs günstiger als die GKV. Wenigstens bleiben wir im Moment noch von den anderen Abzügen verschont.

  • Dann muss ich hier doch noch die GK-Keule auspacken:
    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

    Na, wiedererkannt? Ist dein eigenes Posting. Aber man sollte sich nur aufs Grundgesetz berufen, wenn es einem in den Kram passt.


    Übrigens macht es mich wahnsinnig, wenn Lehrer von den Fächern die sie unterrichten keinen Plan haben, aber ich nehme die Revolution wegen auf 3% steigender Abgabenlast mal einfach als unzulässige Verkürzung anstatt als völliges Unwissen über nordamerikanische Geschichte. Immerhin machen das die Leute von der Tea Party in den USA ja auch. ;)

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Wenn ich meine KV mit einbeziehe, komme ich sogar auf 40,2 % Abgaben. Aber ich bin auch in Steuerklasse 5, in 4 sähe das noch mal ganz anders aus.

  • Wie bei mir in der Schule. Also: Wieviel man monatlich an Steuer zahlt, ist irrelevant. Das hängt von der Steuerklasse ab, die man sich aussucht - und Steuerklasse 5 sucht man sich aus. Wichtig ist allein, was am Schluss bei der jährlichen Einkommensteuererklärung herauskommt. Alles andere ist Augenwischerei.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • "Damit wird der Sozialstaat finanziert (natürlich auch aus Steuern, ich hoffe, ich muss jetzt die exakten Anteile nicht aufdröseln), also kommt das Geld der Gesellschaft zu Gute."


    Na, Valerianus, wiedererkannt? Ist auch mein eigenes Posting.


    Hier wurde mir gesagt, mein Gatte ginge zu seinem Privatvergnügen arbeiten.
    Ich habe festgestellt, dass er das nicht tut und als Beleg dafür genommen, dass er mit seinen Abgaben ja auch etwas für die Gesellschaft tut.


    Und ja, die Steuer- und Abgabenlast ist bei uns nicht niedrig.


    Er tut also viel für die Gesellschaft. Und hat eine Familie. Seine Frau geht arbeiten. Unter anderem, damit wir im Alter genug Geld haben. Die Kinderbetreuung bezahlen natürlich wir.
    Entlastung erfahren wir sehr wenig. Eben auch nicht zwingend bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die habe ich mir hier gewünscht. Als Umsetzung des Konzeptes "Sozialstaat" ohne über finanzielle Leistungen zu sprechen.


    Wo ist dein Problem? Bei welchem Paradoxon meinst du mich denn ertappt zu haben? Leider stelle ich fest, dass viele Personen mit "Sozialstaat" nur Geldleistungen in Verbindung bringen. Aber du als Historiker wirst das ja verstehen?

  • Wenn ich meine KV mit einbeziehe, komme ich sogar auf 40,2 % Abgaben. Aber ich bin auch in Steuerklasse 5, in 4 sähe das noch mal ganz anders aus.

    Egal, welche Steuerklasse du hast. Das ändert nichts an der Gesamtsteuerbelastung über das Jahr gesehen.


    Das ist wie der monatliche Abschlag fürs Strom. Wer 40 EUR Stromabschlag pro Monat zahlt, aber dann eine Nachforderung von 1000 EUR bekommt, würde auch nicht behaupten, dass er nur 40 EUR Strom pro Monat zahlt.

  • Den Teil mit dem Angriff auf deinen Mann hatte ich nicht, gelesen, in dem Fall finde ich deine Argumentation in Ordnung. :)
    Allerdings arbeitet der Sozialstaat hier über den Mutterschutz, die Elternzeit, das Ehegattensplitting, das Kindergeld, die Kinderfreibeträge, die kostenlose KV für Familienmitglieder (bzw. 80% Beihilfe und Familienzuschlag als Ausgleich für PKV Belastung) und die subventionierte Kinderbetreuung (es sei denn ihr habt einen privaten Träger).


    Solange der Arbeitgeber (hier sind wir jetzt im privatwirtschaftlichen Bereich, auch wenn du an einer Schule arbeitest) entgegenkommen kann, sollte es das tun (nicht nur aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung, sondern schlicht um die Arbeitnehmermotivation zu stärken). Wenn betriebliche Gründe entgegenstehen (z.B. wird es bei einer halben Stelle in der Schule schwierig 2 freie Tage, freie Nachmittage und jeweils freie 1. Stunde zu vereinbaren...auch Springstunden entstehen bei Teilzeitkräften viel schneller als bei Vollzeitkräften) wird es aber schwierig.


    Sachfehler (kein Paradox): Die amerikanische Unabhängigkeit hat viel mehr mit fehlenden Mitbestimmungsrechten zu tun als mit zu hohen Abgabenlasten (die, wie du selbst erwähnt hast, eher lächerlich gering waren, auch für damalige Verhältnisse).

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  • H

    Egal, welche Steuerklasse du hast. Das ändert nichts an der Gesamtsteuerbelastung über das Jahr gesehen.
    Das ist wie der monatliche Abschlag fürs Strom. Wer 40 EUR Stromabschlag pro Monat zahlt, aber dann eine Nachforderung von 1000 EUR bekommt, würde auch nicht behaupten, dass er nur 40 EUR Strom pro Monat zahlt.

    Hääääh? Wann habe ich denn geschrieben, dass sich etwas an der Gesamtsteuerbelastung im Jahr ändert??? Das ist mir schon klar, ich bin ja nicht blöd, zumal ich bis vor einem halben Jahr noch in Klasse 4 war. Es ging lediglich um eine Reaktion und Bestätigung von Stille Schreiberin, dass das sehr wohl sein kann, halt im Moment betrachtet. Die Rückzahlung kommt ja oft erst über ein Jahr später, wenn man mal von den ersten 3 Monatsgehältern ausgeht.

  • Wieso Rückzahlung? Die dürfte bei 3/5 nicht wirklich groß ausfallen.
    Hättest du Steuerklasse 4 behalten, wäre die Rückzahlung seitens FA noch größer. Aber das macht ja wenig Sinn wenn sich bei dir 3/5 rechnet.

  • Wie bei mir in der Schule. Also: Wieviel man monatlich an Steuer zahlt, ist irrelevant. Das hängt von der Steuerklasse ab, die man sich aussucht - und Steuerklasse 5 sucht man sich aus. Wichtig ist allein, was am Schluss bei der jährlichen Einkommensteuererklärung herauskommt. Alles andere ist Augenwischerei.

    Jein. Wenn sich Steuerklasse 3/5 für einen rechnet, sollte man sie auch nutzen. Es sei denn man möchte Schäuble ein zinsloses Darlehen bis zur Rückerstattung geben.

  • Wieso Rückzahlung? Die dürfte bei 3/5 nicht wirklich groß ausfallen.
    Hättest du Steuerklasse 4 behalten, wäre die Rückzahlung seitens FA noch größer. Aber das macht ja wenig Sinn wenn sich bei dir 3/5 rechnet.

    Wieso sollte eine Rückzahlung bei 3/5 nicht groß ausfallen, das hängt doch sehr davon ab, ob man vorher Freibeträge eingetragen hat, was man abzusetzen hat (z.B. Fahrtwege) usw.


    Also unsere ist auf jeden Fall immer vierstellig, das finde ich ausreichend.

  • ...


    Allerdings arbeitet der Sozialstaat hier über den Mutterschutz, die Elternzeit, das Ehegattensplitting, das Kindergeld, die Kinderfreibeträge, die kostenlose KV für Familienmitglieder (bzw. 80% Beihilfe und Familienzuschlag als Ausgleich für PKV Belastung) und die subventionierte Kinderbetreuung (es sei denn ihr habt einen privaten Träger).


    Solange der Arbeitgeber (hier sind wir jetzt im privatwirtschaftlichen Bereich, auch wenn du an einer Schule arbeitest) entgegenkommen kann, sollte es das tun (nicht nur aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung, sondern schlicht um die Arbeitnehmermotivation zu stärken). Wenn betriebliche Gründe entgegenstehen (z.B. wird es bei einer halben Stelle in der Schule schwierig 2 freie Tage, freie Nachmittage und jeweils freie 1. Stunde zu vereinbaren...auch Springstunden entstehen bei Teilzeitkräften viel schneller als bei Vollzeitkräften) wird es aber schwierig.
    ...

    Mit anderen Worten kann also z.B. eine Kollegin ihren Chef fragen, ob sie später anfangen kann. Vielleicht besteht die Möglichkeit ja. Aber einen gesellschaftlichen Anspruch daraus abzuleiten "Wir in unserer Familie haben uns dafür entschieden, dass ich Teilzeit arbeite und mein Mann Vollzeit, ich mache mir Sorgen um meine Rente, während er für sein Alter vorsorgt und zudem kann ich den Tag nur organisieren, wenn ich Teilzeit arbeite, außerdem noch zu bestimmten Uhrzeiten und meine Kinder werden mal eure Rente finanzieren, wir leben doch in einem Sozialstaat etc. pp. und deswegen müssen sich alle Kollegen nach mir richten" finde ich speziell.

  • Mein Internetspürsinn für Ironie flackert so blöd, scheint sich nicht ganz sicher zu sein...aus welchem Grund sollte ein Privatunternehmen gesamtgesellschaftliche Aufgaben übernehmen die über die geltende Gesetzeslage hinausgehen? Für den öffentlichen Dienst dürfte das Bundesgleichstellungsgesetz (inkl. analoger Gesetze in den einzelnen Ländern) einschlägig sein, aber für Privatunternehmen? Und selbst da steht überall drin "soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen"...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Ich hab hier was bei der niedersächsischen Landesschulbehörde gefunden:


    2.2.5 Bei der sonstigen Verteilung der Unterrichtsstunden sollte bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften nach
    § 62 NBG auf die familiären Verpflichtungen Rücksicht genommen werden. Dies gilt insbesondere auch fürdie Festlegung von Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende.
    2.3 Die Nichtgewährung von Erleichterungsmöglichkeiten ist auf Wunsch der betroffenen Lehrkraft ihrgegenüber zu begründen.



    § 5 des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes
    Arbeitszeitgestaltung bei familiären Betreuungsaufgaben: Beschäftigten, die Kinder unter zwölf Jahren oderpflegebedürftige Angehörige im Sinne des § 14 des Elften Buchs des Sozialgesetzbuchs betreuen, ist
    auf Verlangen über die für alle Beschäftigten geltenden Regelungen hinaus eine individuelle
    Gestaltung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit zu ermöglichen, soweit nicht dringende
    dienstliche Belange entgegenstehen. Die Ablehnung des Verlangens ist schriftlich zu begründen.

  • Mein Internetspürsinn für Ironie flackert so blöd, scheint sich nicht ganz sicher zu sein...aus welchem Grund sollte ein Privatunternehmen gesamtgesellschaftliche Aufgaben übernehmen die über die geltende Gesetzeslage hinausgehen?

    Im Sinne der Arbeitnehmerzufriedenheit natürlich. Die grossen Unternehmen wie BASF oder Roche leisten sich seit langem eine betriebseigene Kindertagesstätte.

  • Eine Kollegin hat sich mal schlau gemacht und es stand die Überlegung im Raum bei uns an der Schule einen KiGa aufzubauen.
    Am Ende wurde es nicht gemacht, wegen der Auflagen für den Sanitäterbreich und weil viele Eltern dann doch zu weit weg wohnen und pendeln und auch gerne am freien Tag das Kind abgeben um zu arbeiten. Das wäre dann umständlich geworden.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

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