schwanger-Schweinegrippe-Berufsverbot-verärgerte Kollegen?

  • So ein Diskussionsverlauf kann auch nur in einem Lehrerforum auf diese Weise verlaufen. :rolleyes:


    Mein Gott, die WHO schätzt das Risiko für einen schweren Verlauf der SG an Schwangeren 10mal höher ein als bei nicht-Schwangeren gesunden Menschen.Ist doch klar, wenn man betroffen ist, dass man sich nicht so sicher bei dem Gedanken fühlt, zumal einem gleichzeitig der geeeignete Impfstoff in diesem Land vorenthalten wird. Das hat überhaupt nichts mit "nicht über den Tellerrand blicken" zu tun.
    Niemand hat hier eine ethische Diskussion angefangen, in der Standpunkt vertreten werden, man sei als Schwangere mehr wert.


    Diesen Therad hat eine Schwangere eröffnet und um Schwangere geht es hier, genauer gesagt um deren BV, das sie sich nicht selber aussprechen, sondern im Moment in manchen Ländern ohne Weiteres bekommen.


    Natürlich gibt es noch andere Personengruppen, die Schutz bedürfen, und für diese dürfte zumindest die Ausgangsfrage dieselbe sein: Muss ich bei einem BV aus Schutz trotzdem Unterricht vorbereiten. Ich finde ja.


    Traurig, dass man hier seine Sorge als Schwangere vor Nicht-Schwangeren quasi noch rechtfertigen muss.

  • Ich finde das Unterrichtsverbot völlig in Ordnung:


    Erstens zählen Schulen sicherlich zu den Orten, in denen die Ansteckungsgefahr am Größten ist: Gerade Kinder und Jugendliche infizieren sich besonders leicht und sind damit ihrerseits Quellen für Neuansteckungen. Zudem hat man in einer Schule täglich relativ engen Kontakt zu hunderten von Menschen (Klassenräume, Pausen, Lehrerzimmer). Die "Gefahrenzone" bei der Neuen Influenza beträgt 1m, jedenfalls wird dias so in medizinischen Einrichtungen kommuniziert. Ein Vergleich mit Arbeitsplätzen außerhalb der Schule ist daher völlig fehlgeleitet.


    Zweitens bekommen die betreffenden Kolleginnen die "Auszeit" bezahlt, also auch kein finanzieller Verlust.


    Also: Wo ist das Problem? Dies könnte höchstens eine Schulleitung (in Kombination mit einem schwachen Personalrat und einem eingeschüchterten Kollegium) sein, die auf die fixe Idee kommt: "Bei uns fällt niemals Unterricht aus!".


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Es sagt ja auch keiner, dass das mit dem Beschäftigungsverbot nicht in Ordnung wäre. Aber die Threadstellerin hat ein BV, weil es in der Schule für Schwangere zu gefährlich ist, sehe ich auch vollkommen ein. Sie ist aber nicht krank. Von daher halte ich es für völlig normal, meine Kollegen von zu Hause aus zu unterstützen. Es geht doch nur um den Ort, nicht mit den Schülern zusammen zu treffen. Warum sollte man dann zu Hause keinen Unterricht vorbereiten können. Von daher kommen halt so Aussagen wie "Ich sehe es ein, auch wenn ich wohl rechtlich nicht dazu verpflichtet wäre", sehr seltsam rüber. Ich mache das doch nicht, weil mich einer dazu verpflichtet, sondern weil ich meinen Kollegen nicht noch mehr Mehrarbeit aufhalsen möchte und weil ich möchte, dass es in meiner Klasse wenigstens einigermaßen so weiterläuft, wie ich es vorhatte. Und nochmal, da Scoolsout nicht krank ist, sondern "nur" schwanger, sehe ich keinen Grund, warum sie nicht zu Hause ihren Unterricht vorbereiten sollte. Was anders ist es, wenn man wirklich krank im Bett liegt.
    Meike

  • ...jjjjjja! Meike hat es finde ich jetzt mal einfach auf den Punkt gebracht.


    Panama (die sich schwanger aber nicht krank fühlt und der dieses BV und die Ringelschwänzchenkrankheit ziemlich auf den Zeiger geht.)

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Tja, die Lehrer ...


    In welchem anderen Beruf käme man auf die Idee, dass jemand, der ein Beschäftigungsverbot hat, zuhause weiter arbeiten soll?
    Aha, die Zugbegleiterin mit Beschäfitgungsverbot soll jetzt die Züge der Märklin-Bahn im Keller begleiten. Und die Verkäuferin bei Aldi soll jetzt im Kaufmannsladen der Kinder verkaufen.
    Ich gehe nicht davon aus, dass der Finanzbeamte mit Beschäftigungsverbot zuhause weiter Steuerakten bearbeitet.
    Warum also sollte das ein Lehrer in seinem Arbeitszimmer tun? (Und über die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers für Lehrer rege ich mich jetzt nicht auf!)


    Wenn die Schwangeren krank geschrieben wären und wegen einer drohenden Frühgeburt liegen müssten, hätte jeder Mitleid mit ihnen, und die wenigsten kämen auf die Idee, dass sie von zuhause aus arbeiten müssten. Und nun gibt es die Gefahr der SG. Da sieht die Welt auf einmal ganz anders aus? Die wenigstens Schwangeren können etwas für eine drohende Frühgeburt. Noch weniger können sie aber dafür, dass es die SG gibt ...

  • Peselino, dein Vergleich hinkt! Erstens, weil ein Lehrer nicht nur Arbeitszeit von 8.00 - 13.00 Uhr in der Schule hat, sondern die Vor- und Nachbereitung ein Teil seiner Arbeitszeit ist. Und das ist bei einer Verkäuferin oder Zugbegleiterin eben nicht so. Zweitens habe ich klar gesagt, dass es etwas anderes ist, wenn man krank ist oder liegen muss, aber die Threadstellerin ist nicht krank.
    Meike


  • Natürlich kann niemand etwas für diese Grippe in diesem Jahr. Und natürlich wünsche ich besonders jeder Schwangeren, dass sie sich nicht ansteckt. Ich kann auch die Sorge um eine eventuelle Gefährdung sehr gut verstehen, ich war auch mal schwanger.


    Aber wenn der Vergleich mit anderen Berufsgruppen gezogen wird, dann aber richtig. In anderen Branchen werden Schwangere aufgrund der Schwangerschaft nicht mehr in bestimmten Bereichen eingesetzt. Ich habe früher im Bereich Luftfahrt und Fluggesellschaft gearbeitet. Als Flugbegleiterin darf man als Schwangere nicht mehr eingesetzt werden. Selbstverständlich bekommt man einen Arbeitsbereich beim Bodenpersonal zugewiesen. In der Passagierabfertigung und im Bereich Security sieht das genau so aus. Eine Zugbegleiterin wird wahrscheinlich ebenfalls von Beginn der Schwangerschaft anders eingesetzt, besonders hinsichtlich der Einschränkung der Arbeitszeit.


    Schwanger heißt nicht krank, Verbot für bestimmte Tätigkeiten heißt nicht, ich bleibe zu Hause und tue nichts mehr (was ich hier aber auch niemandem unterstellen möchte).


    Ich möchte wirklich niemandem nachsagen, dass er sich auf einem Beschäftigungsverbot ausruht, aber wenn man schon den Vergleich mit anderen Berufsgruppen heranziehen möchte, sollte man auch wissen, wie es dort zugeht.

  • Zitat

    Original von Tintenklecks
    Schwanger heißt nicht krank, Verbot für bestimmte Tätigkeiten heißt nicht, ich bleibe zu Hause und tue nichts mehr (was ich hier aber auch niemandem unterstellen möchte).


    Ich möchte wirklich niemandem nachsagen, dass er sich auf einem Beschäftigungsverbot ausruht, aber wenn man schon den Vergleich mit anderen Berufsgruppen heranziehen möchte, sollte man auch wissen, wie es dort zugeht.


    DA haben wir doch den entscheidenen Ounkt, die TE hat aber kein Verbot für bestimmte Tätigkeiten, sondern für alle und dann kann man es problemlos mit jeder Berufsgruppe vergleichen, denn die würden dann auch alle nichts mehr tun!

  • Wir wollen jetzt aber bitte keine Grundsatzdiskussion über die Tätigkeitsfelder des Lehrers im Vergleich zu anderen Berufsgruppen machen, oder?????


    Das bei uns viele Dinge in der Natur der "Eigenverantwortlichkeit" liegen (wie die Arbeit nach 13 Uhr) wissen wir alle.
    Und so ist das dann bei BV eben auch: Die einen schaffen trotzdem, weil ihnen was daran liegt - die anderen eben nicht.


    Das ist doch aber immer so!!


    Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Susannea, sag mal willst du es nicht verstehen? Ich verliere langsam die Geduld. Scoolsout hat ein BV, weil sie in der Schule nicht arbeiten darf, weil dort die Gefahr der Ansteckung zu hoch ist. Warum sollte eine Schwangere nicht an ihrem Schreibtisch sitzen können und Unterricht vorbereiten?
    Meike

  • Zitat

    Original von meike
    Susannea, sag mal willst du es nicht verstehen? Ich verliere langsam die Geduld. Scoolsout hat ein BV, weil sie in der Schule nicht arbeiten darf, weil dort die Gefahr der Ansteckung zu hoch ist. Warum sollte eine Schwangere nicht an ihrem Schreibtisch sitzen können und Unterricht vorbereiten?
    Meike


    Nein, meike, du verstehst es nicht! schoolscout hat eben nicht dieses BV was die anderen Lehrer haben, sondern ein allgemeines BV wo sämtliche Tätigkeiten verboten sind, von ihrem Arzt bekommen. Das er das ihr gegenüber so begründet hat, ist etwas ganz anderes, aber dies steht auf dem BV nicht drauf (denn die Begründung geht ja niemanden etwas an), sondern es steht nur drauf, wie oben von ihr erwähnt, dass alle Tätigkeiten verboten sind!


    Ob sie das also trotzdem könnte, tut nichts zur Sache, si darf es nicht bzw. ihr Schulleiter darf ihr solche vorbereiteten Sachen eigentlich nicht abnehmen, da er damit gegen das MuSchG verstößt!

  • Ist doch alles widersprüchlich.


    Die Bundesländer als Dienstherren verweigern den Lehrkräften, die als Folge der steuerlichen Nicht-Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers die Finanzierung desselben durch den Dienstherrn verlangen, genau diese Finanzierung, da der Arbeitsplatz ja "die Schule" sei, und jetzt sollen dieselben Lehrkräfte zu Hause arbeiten? Ja wo denn bitte? Ein häusliches Arbeitszimmer und ein Anrecht auf solches haben sie ja nicht, weder aus Sicht des Finanzamtes noch aus Sicht des Dienstherrn.


    Also Konsequenz: Erst einmal die Finanzierung eines solchen Arbeitszimmers verlangen (Miete, Ausstattung) bevor auch nur ein Finger gekrümmt wird.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Also ich habe mir jetzt noch mal deine ganzen Paragraphen angeschaut:



    ".....Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist."


    Wo ist denn bitte meine Gesundheit gefährdet, wenn ich am Schreibtisch sitze und meinen Kollegen unterstützend zur Hand gehe....????????


    Kann mir doch keiner erzählen.... deswegen werden wohl auch Flugbegleiterinnen als Bodenpersonal in solchen Fällen eingesetzt....zb...


    ich habe sogar gesagt bekommen, ich hätte NUR Unterrichtsverbot und müsse mich für administrative Dinge in der Schule bereithalten. Worauf mein Chef meinte: Alles Quatsch. Wer würde mich im Ernst trotz des Unterrichtsverbotes in die Schule schicken???


    Und die Krankmeldung meines Arztes hilft dem Schulamt jetzt nur, die Stelle unkomplizierter zu besetzen.
    Denn ......."bis auf Weiteres" war denen ganz ehrlich auch zu schwammig.



    Trotz alledem gefährde ich mich doch nicht, wenn ich daheim was schaff für die Schule!


    Mein Gott! Man kann auch übertreiben....



    Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.


  • Oh, da wäre ich vorsichtig: Bei uns wurde allen Schwangeren ganz klar mitgeteilt, dass sie auch ins Schulamt beordert werden könnten um dort leichte Tätigkeiten ohne "Kundenkontakt" auszuführen (sprich: staubige Akten sortieren, kopieren, schreddern, solch schöne Dinge)

  • Meike, schoolscout hat ein BV vom Arzt. Auf diesem ist vermerkt:
    "Beschäftigungsverbot des FA, wo angekreuzt wurde: "Darf keine Tätigkeit ausüben" " (Zitat schoolscout)


    Und keine Tätigkeit ausüben, bedeutet eben auch keine Vorbereitungen und Co. Sie wurde nicht nur vom Direktor des Arbeitsplatzes verwiesen, sondern sie hat ein vom Arzt ausgesprochenes Beschäftigungsverbot.


    LG
    Sunny

  • Mikael:


    Stimm ja eigentlich schon......aber wer macht das denn echt?? Ich fang doch nicht jetzt noch en Streit wegen dieser dämlichen Arbeitszimmerdebatte an......
    obwohl die Idee an sich ja nicht schlecht ist.... mmhhhhhh......hab ja grad Zeit ;)


    Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Zitat

    Original von Schmeili
    Oh, da wäre ich vorsichtig: Bei uns wurde allen Schwangeren ganz klar mitgeteilt, dass sie auch ins Schulamt beordert werden könnten um dort leichte Tätigkeiten ohne "Kundenkontakt" auszuführen (sprich: staubige Akten sortieren, kopieren, schreddern, solch schöne Dinge)


    Alleine in unserer Schule sind es drei Kolleginnen. Über alle Schulen hinweg stelle ich mir bildhaft vor, wie es dann in einem Schulamt aussehen müsste :D


    Zudem giilt immer noch, dass Beamte "amtsangemessen" beschäftigt werden müssen.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen


  • Deswegen hieß es bei uns, wir können in die Schule gerufen werden zum....Akten sortieren?? Oder so?? So ein Blödsinn..... Weil ich da dann KEIN Kontakt mit Schülern und / oder Viren gehabt hätte.... DAS war die (in-) direkte Aufforderung nach einer Krankmeldung.
    Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.


  • Ja, aber was meinst du WIE gerne die Schulämter dann natürlich nur die Kollegen "vorlädt", die sagen "solange ich daheim mein Arbeitszimmer nicht absetzen kann, kann ich auch nicht arbeiten"?! "Amtsangemessen ist, so denke ich, gerade hier in Hessen schnell entsprechend ausgelegt...

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