Steuererklärung - was absetzbar?

  • Ich habe bisher keine Steuererklärung gemacht, da ich nicht wusste, was ich überhaupt absetzen kann und meine Unterlagen eher ... ähm, ja, ungeordnet waren/sind.


    Ich möchte nun in 2010 erstmals alle Belege sammeln und dann am Ende hoffentlich eine schöne Steuererklärung machen. =) Könnt ihr mir mal auf die Sprünge helfen, was ich da so alles absetzen kann?


    Mir fallen spontan ein:


    Arbeitszimmer in gemieteter Wohnung
    Kinderbetreuungskosten im Schulhort
    Kopierpapier, Druckerpatronen, Schnellhefter, Farben, Pinsel ...
    Fachbücher
    Lehrbücher
    (neuer) Laptop
    externe Festplatte
    Drucker
    Riesterrente
    Versicherungen (welche?)
    Fahrtkosten zu Fortbildungen
    Haushaltshilfe


    Ist das alles machbar? Reichen bei den Einzelausgaben die Kassenzettel? Macht es überhaupt Sinn die ganzen Büromaterialien/Bücher zu sammeln oder gibt es da eh einen Pauschalbetrag? Kann ich auch Kinderbücher, welce ich für die Klassenbibo/den Unterrichtseinsatz kaufe, absetzen?
    Muss ich noch auf irgendwas achten?


    Lieben Dank
    Sunny ... voll guter Vorsätze

  • Zitat

    Original von SunnyGS
    Ist das alles machbar?


    Ja, das ist machbar, soweit ich das überblicke.


    Mit dem Pauschalbetrag bin ich mir nicht ganz sicher. Wenn es einen gibt, habe ich es dann aber bislang in jedem Jahr geschafft, diesen mit meinen Nachweisen zu überschreiten und entsprechend mehr erstattet zu bekommen.


    Was die Steuererklärungen der vergangenen Jahre anbelangt. Evtl. lohnt sich auch hier noch eine Steuererklärung - auch wenn du keine Nachweise hast. Das hängt halt sehr von den Rahmenbedingungen ab (also z.B. Kinderzahl, verheiratet usw.)

  • Liebe/r SunnyGS,


    Es lohnt sich auf jeden Fall, sich mit dem Thema Steuererklärung zu beschäftigen. Die Thematik ist aber zu komplex, um sie in einem kurzen Forenbeitrag zu erklären.


    Grundsätzlich sind alle von Dir aufgeführten Punkte relevant, aber erstens in verschiedenen Kategorien (Werbungskosten / Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen) und in unterschiedlichem Ausmaß (Absetzung / Abschreibung / begrente vs. unbegrente Absetzbarkeit)


    Zwei Tips für den Einsteiger:


    Es gibt sehr gute Publikationen zum Thema. Ich kenne einen hervorragenden Loseblatt-Ratgeber - der mehrmals im Jahr aktualisiert wird - inclusive Computerprogramm für die Steuererklärung, aber ich will hier keine Werbung machen. Einen Steuerberater zu beauftragen kommt natürlich ebenfalls infrage.


    Lege Dir einen Belegordner zu und sammle regelmäßig alle einschlägigen Belege.


    Freundliche Grüße und viel Erfolg
    W.D.

  • Zitat

    Original von magister999


    Es gibt sehr gute Publikationen zum Thema. Ich kenne einen hervorragenden Loseblatt-Ratgeber - der mehrmals im Jahr aktualisiert wird - inclusive Computerprogramm für die Steuererklärung, aber ich will hier keine Werbung machen. Einen Steuerberater zu beauftragen kommt natürlich ebenfalls infrage.


    Die einschlägigen Test-Magazine testen ja auch fast jedes Jahr entsprechende Programme. Für meine erste Steuererklärung vor einigen Jahren habe ich mir eines der führenden Produkte gekauft und es nicht bereut. Gerade wenn man eine Steuererklärung noch nie gemacht hat, würde ich sogar sehr zu dieser Investition (ca. 40€) raten. Die 40€ habe ich locker durch wertvolle Tipps der Steuersoftware als Steuerersparnis wieder reingeholt.

  • MIr fällt spontan noch der Weg zur Arbeit ein, der ja auch abgesetzt werden kann.


    Und je nachdem wie lang der ist und wie hoch die Kinderbetreuungskosten sind, lohnt es sich jetzt schon für 2009 eine Steuererklärung ohne viele weitere Belege zu machen. Alleine mit den Fahrtwegen sprengen wir jedesmal die 920 Euro Pauschale deutlich.
    Habe gerade mal spaßeshalber bei mir reingeguckt, selbst mit nur 50 Arbeitstagen in 2009 komme ich auf über 1000 Euro Fahrtkosten die anzusetzen sind und mein Mann mit einem Jahr arbeiten auf 2400 Euro. Da kommt dann schon eine nette Summe zusammen, die es nachher wieder gibt. Kinderbetreuungskosten sind ja noch zusätzlich abziehbar, die sind ja meist recht prdentlich.


    Achso, evtl. noch hauhaltsnahe Dienstleistungen, wie Schonsteinfeger, Heizungswartung o.ä.

  • Ich sitze auch gerade über meiner Steuererklärung. Seit Jahren mache ich das mit dem Programm "Quicksteuer". Das ist im Vergleich zu den Jahren vorher relativ stressfrei.

  • Ich ergänze mal, was mir noch so einfällt:


    Ich setze die Beiträge zur Gewerkschaft ab,
    ebenso Spenden (Beiträge Förderverein, Pfadfinder, Jugendherberge..) Portoquittungen,
    Telefon und Internet, Handy ( auch das Handy selber) anteilig mit einem bestimmten Prozentsatz
    Berufshaftpflichtversicherung
    natürlich Kinderbücher ebenso wie Fachbücher, Fachzeitschriften
    alles an Bürobedarf
    Bastelmaterial soweit nicht über die Klassenkasse abgedeckt
    Kopieshop
    Klassenfahrten, dabei auch Vorbereitungsfahrten
    Ausflüge, Eintrittsgelder, theaterkarten (alles was ich mit der Klasse mache und was ich selber bezahlen muss)
    CD /DVD Rohlinge


    Ich habe eine Schublade, da sammle ich das ganze Jahr. Jede kleine Quittung oder Bon kommt da rein. Kleinvieh macht auch Mist.


    Falls du übrigens einen Steuerberater bemühst, kannst du die Kosten auch absetzen, ebenso wie auch die empfohlenen Hilfsprogramme und Loseblattsammlungen.

  • Hab gehört man kann auch Waschmaschinendurchläufe für Sportsachen (als Sportlehrer) durchlaufen lassen. Was gibt man da an?

  • Zitat

    Original von Debbie
    Hab gehört man kann auch Waschmaschinendurchläufe für Sportsachen (als Sportlehrer) durchlaufen lassen. Was gibt man da an?


    Ernsthaft? Arbeitskleidung an sich, denke ich, könnte gehen (als Sportlehrer), aber sonst?


    Dann darf ich auch Wegegeld angeben, wenn ich als Relilehrerin am Gottesdienst teilnehme? :D

  • Zitat

    Original von Boeing
    Dann darf ich auch Wegegeld angeben, wenn ich als Relilehrerin am Gottesdienst teilnehme? :D


    Falls es sich um eine dienstlich veranlasste Teilnahme handelt - ja.
    Dann berechnest du jeden gefahrenen Kilometer mit 30ct.
    Dasselbe gilt für Vorbereitungsfahrten für Ausflüge und Schullandheim. Du bist als Lehrer ja verpflichtet, eine solche Fahrt gewissenhaft vorzubereiten und dich vor Ort kundig zu machen. Auch dies ist eine Dienstreise. Falls du dafür mehr als 8 Stunden unterwegs warst, gibt es noch den Verpflegungsmehraufwand erstattet.


    Zitat

    Für eine Dienstreise im Inland können Verpflegungsmehraufwendungen bis zu folgenden Beträgen pro Kalendertag angesetzt werden:


    * 24 € bei einer Abwesenheit von 24 Stunden,
    * 12 € bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden,
    * 6 € bei einer Abwesenheit von weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand
    Falls du nach Straßburg oder ein anderes Land der Welt reist, gilt folgende Tabelle:
    http://www.bundesfinanzministe…perty=publicationFile.pdf


    Die genannten Beträge sind Pauschbeträge - die ohne Nachweis anerkannt werden. Du kannst natürlich auch die wirklich angefallenen Kosten geltend machen. Davon wird dir jedoch der Anteil abgezogen, den du zu Hause sowieso zum Überleben benötigt hättest.


    Ebenso absetzbar die Fahrt zur Lehrerfortbildung oder zum Seminar und zwar hin- und zurück. Hier musst du jedoch die vom Dienstherrn erstatteten Fahrtkosten abziehen.


    Meinem Finanzbeamten musste ich erst klarmachen, dass auch die Fahrten zum Kreismedienzentrum Dienstreisen sind - ebenso die Fahrtkosten zur Beschaffung von Büromaterial oder Büroausstattung :D

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Zitat

    Original von Boeing


    Ernsthaft? Arbeitskleidung an sich, denke ich, könnte gehen (als Sportlehrer), aber sonst?


    Dann darf ich auch Wegegeld angeben, wenn ich als Relilehrerin am Gottesdienst teilnehme? :D


    Ich fürchte, die Arbeitskleidung an sich wird auch nicht genehmigt, weil sie auch privat tragbar ist. Entsprechend können nämlich auch beispielsweise Menschen, die beruflich Anzüge tragen müssen (Bank, Anwälte etc.), diese nicht absetzen, weil sie eben auch privat nutzbar sind.


    Von den Waschmaschinendurchläufen hab ich auch noch nie gehört - gibt es da nicht einen Pauschbetrag für die Reinigungskosten?

  • Zitat

    Original von Tootsie
    Ich ergänze mal, was mir noch so einfällt:



    Telefon und Internet, Handy ( auch das Handy selber) anteilig mit einem bestimmten Prozentsatz


    Unter welchem Punkt gebe ich denn meine Telefon- und Internetkosten an? Unter Werbungskosten in der Anlage N?


    Muss ich dann jede Telefonrechnung mit einreichen?


    LG


    Sina

  • Meine Steuerberaterin meinte, dass ihr drei Rechnungen als Beispiel genügen, da es eine Flatrate ist.


    Sportkleidung beim Sportlehrer geht, da ich die Aufgrund einer Zusatzqualifikation im Sportbereich jetzt auch angeben durfte. Aber die Waschmaschinendurchläufe hab ich noch nicht angegeben :D

  • Ich gebe für die Reinigung der Arbeitskleidung (Laborkittel in der Chemie) pro Jahr pauschal 25,- Euro an. Wurde bisher immer anerkannt. Sprich, wer Arbeitskleidung absetzen kann, kann auch die Reinigung dieser absetzen.


    Sarek

  • Ich gebe für die Reinigung der Arbeitskleidung (Laborkittel in der Chemie) pro Jahr pauschal 25,- Euro an. Wurde bisher immer anerkannt. Sprich, wer Arbeitskleidung absetzen kann, kann auch die Reinigung dieser absetzen.

    Sarek


    Wo genau muss das in der Steuererklärung aufgelistet werden? Ich bin auch Chemie- und Biologielehrerin.


    Weitere Frage: Wie oft darf man sich eine Berufsbekleidung (Kittel, Schutzbrille) kaufen und steuerlich absetzen? Meine sind beide schon ziemlich alt, so dass ich mal wieder neue brauche.


    Danke im Voraus!
    LockeMC

  • Hm, wie machst du das mit den Gewerkschaftsbeiträgen und dem Telefon bzw. was schickst du mit? Ich möchte ja nicht unbedingt den Kontoauszug des gesamten Jahres abgeben.

  • Hm, wie machst du das mit den Gewerkschaftsbeiträgen und dem Telefon bzw. was schickst du mit? Ich möchte ja nicht unbedingt den Kontoauszug des gesamten Jahres abgeben.


    Grundsätzlich musst du da gar nichts mitschicken, nur auf Anfrage.
    Wenn dann gefragt wird, schicke ich beim Telefon eben 12 Rechnungen, beid er Gewerkschaft stellt die GEW z.B. am Anfang des Jahres mit der Februarzeitung eine Beitragsbescheinigung aus.

  • "Wo genau muss das in der Steuererklärung aufgelistet werden? Ich bin auch Chemie- und Biologielehrerin.


    Weitere Frage: Wie oft darf man sich eine Berufsbekleidung (Kittel, Schutzbrille) kaufen und steuerlich absetzen? Meine sind beide schon ziemlich alt, so dass ich mal wieder neue brauche.


    Danke im Voraus!
    LockeMC"


    Das gibst du bei den Werbungskosten an. Genauer gesagt, auf dem Beiblatt zur Anlage an. Das ist einfach die Liste mit allen Werbungskosten ud den Preisen. Da führst du sie mit auf.
    Du kannst die Sachen so oft absetzen, wie du sie benötigst. Also ohne Probleme jedes Jahr.


    Sarek

  • Mal ganz direkt und indiskret gefragt:


    Wieviel Geld kriegt ihr durch die Steuererklärung raus? Grade die Unverheirateten sind (für mich) interessant.

  • Ich rechne es Dir mal an meinem Beispiel vor:
    Entfernung zur Schule: 40 km, dieser Umstand schlägt unter "Fahrten zur Arbeitsstätte" allein mit 2400 Euro Werbungskosten zu Buche.
    Dann kommen noch hinzu:
    Literatur: 400 EUR
    Beiträge zu Berufsverbänden (GEW + GDCH): 350 EUR
    Telefonkosten: 240 EUR
    Reisekosten die vom Dienstherr nicht erstattet wurden (wg. Fobi oder Didacta, Vorberitung von Klassenfahrten): 500 Eur
    Büroartikel: 250 Euro
    Gesatmwerbekosten: ca 3500 Euro
    Damit liege ich etwa 2500 höher als der Pauschalbetrag, der mir sowieso anerkannt wird.
    Bei einem Grenzsteuersatz von etwa 30% für Ledige (Verheiratete etwas niedriger) ergibt sich hiermit eine zusätzliche Rückerstattung von etwa 750 EUR

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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