Aufsicht Mittagspause

  • Hallo allerseits,


    vor unserer Schule hat vor einigen Monaten ein Supermarkt mit Bäcker eröffnet. Dass Schüler das Schulgelände grundsätzlich nicht verlassen dürfen, ist klar. Probleme gibt es bei uns derzeit vor allem in der Mittagspause und da hauptsächlich mit den 10ten Klassen.
    Formal konnten die Schüler (bzw. deren Eltern) bei uns am Schuljahresanfang wählen, welche Option sie für die Mittagspause wünschen, entweder (a) das Kind bleibt in der Schule und nimmt am angebotenen Mittagessen Teil oder (b) die Eltern unterschreiben, dass das Kind in der Mittagspause nach Hause gehen kann um dort zu essen.
    Vor allem letztere Gruppe geht nun stattdessen gerne einfach auf die gegenüberliegende Straßenseite um sich etwas vom Bäcker zu holen. Der Standpunkt unserer Schulleitung ist, dass dies nicht geht, selbst wenn die Eltern Option (b) unterschieben haben. Es gibt sogar den Standpunkt, dass die Schüler nur auf dem Schulweg versichert sind und daher auch vor Beginn oder nach Ende der Schule nicht in den Supermarkt gehen dürfen. Wenn die Lehrer das mitkriegen sollen sie dafür sorgen, dass die Schüler den Supermarkt wieder verlassen und direkt nach Hause gehen. Wenn also ein Schüler von seinen Eltern den Auftrag bekommen hat, auf dem Rückweg einen Liter Milch mitzubringen, muss er erst nach Hause gehen, dort seine Schultasche abstellen und darf dann wieder zurück zum Supermarkt (der 10 m von der Schule entfernt ist) um seine Milch zu kaufen. (Die Tatsache, dass viele Schüler nach der Schule überhaupt nicht nach Hause gehen, sondern noch mit Freunden in die Stadt, oder ähnliches, hat bisher seltsamerweise niemanden gestört.) Praktisch ist das natürlich nicht realisierbar, bzw. führt zu endlosen Diskussionen mit Schülern. Die Folge ist, dass viele Kollegen, wenn sie zB selbst noch was einkaufen wollen, jetzt noch 20 Minuten in der Schule totschlagen, damit die Schüler ihre Einkäufe erledigt haben und weg sind.


    Da es vermutlich vielen Schulen in Städten ähnlich geht, würde mich mal interessieren, wie das so bei euch geregelt wird. Trägt die Schule aktiv dafür Sorge, dass Schüler den direkten (versicherten) Schulweg nehmen? Dürfen Zehntklässler, auch mit Einverständnis der Eltern, das Schulgelände wirklich nur verlassen um direkt nach Hause und zurück zu gehen?


    Grüße,
    Moebius

  • Ich sehe das Problem v.a. darin:


    Zitat

    Original von Moebius
    (b) die Eltern unterschreiben, dass das Kind in der Mittagspause nach Hause gehen kann um dort zu essen.
    Vor allem letztere Gruppe geht nun stattdessen gerne einfach auf die gegenüberliegende Straßenseite um sich etwas vom Bäcker zu holen. Der Standpunkt unserer Schulleitung ist, dass dies nicht geht, selbst wenn die Eltern Option (b) unterschieben haben.


    Ändert doch einfach den Passus ab in: Mittagessen in der Schule erwünscht ja/nein. Damit ist das Problem doch erledigt, oder? Was die Schüler dann in der Zeit nmachen ist ihre Sache. Ich finde die Fromulierung sehr problematisch bei Euch.


    Gruß
    Anna

  • Moebius
    Was soll dieser Zirkus? Deine Schulleitung sollte sich um die Schule kümmern, nicht um den gegenüberliegenden Supermarkt.


    Zitat

    Wenn die Lehrer das mitkriegen sollen sie dafür sorgen, dass die Schüler den Supermarkt wieder verlassen und direkt nach Hause gehen.


    Seit wann müssel/sollen Lehrer Aufsicht im Supermarkt machen? Ich würde sowas höchstwahrscheinlich verweigern bzw. genau das eben nicht mitkriegen.


    Grüße
    Steffen

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Zu gucken, ob sie die Idealroute nach Hause nehmen oder noch Schleifen zu Punkt X und Y einbauen, kann nicht Aufgabe der Lehrer sein.


    Wenn ihr den 10m weit entfernten Supermarkt kontrolliert und den Besuch dort verbietet, müssten/könnten die Schüler dann in einen 500m weit entfernten Laden gehen, weil der außerhalb des zumutbar beobachtbaren Bereichs liegt?
    Denn dass ihr als Lehrer nicht die gesamte Wegstrecke nach Hause beaufsichtigen könnt, liegt auf der Hand.
    Dann gälte quasi die ungeschriebene Regel je weiter weg, desto schwerer zu beaufsichtigen, desto juristisch sicherer für die Lehrer. Da gleichzeitig die jedem einleuchtende Tatsache zutrifft je weiter weg, desto gefährlicher, da mehr Straßen dazwischen, heißt das also juristisch sicherere Variante = gefährlicher für die Schüler. Na super.


    Entweder, man erlaubt den Schülern gar nicht erst, dass sie in der Pause das Schulgelände verlassen dürfen und "bewacht" die Ausgänge oder man erlaubt generell das Verlassen (evtl. ab bestimmter Klassenstufe) und bewacht nicht. Punkt.
    Eure Formulierung "Vom Schulgelände darf man, aber nur nach Hause" bringt nur Probleme.

  • Zitat

    Original von annasun


    Ändert doch einfach den Passus ab in: Mittagessen in der Schule erwünscht ja/nein. Damit ist das Problem doch erledigt, oder? Was die Schüler dann in der Zeit nmachen ist ihre Sache. Ich finde die Fromulierung sehr problematisch bei Euch.


    Wäre auch mein Wunsch, leider ist die Schulleitung der Rechtsauffassung, dass ein Erlauben des Verlassens des Schulgeländes eben ausschließlich zum Zwecke des Mittagessens zu Hause möglich ist. Den Schülern zu gestatten, auch mit Zustimmung der Eltern, das Schulgelände zu verlassen um irgendwo anders was zu essen, ginge nicht.
    Genau das wäre auch meine Frage: gibt es Schulen, bei denen Zehntklässler das Schulelände in der Mittagspause (mit Elternzustimmung) einfach so verlassen dürfen? (Also ohne "Zielvorgabe".)


    Zitat

    Original von Ummon
    Dann gälte quasi die ungeschriebene Regel je weiter weg, desto schwerer zu beaufsichtigen, desto juristisch sicherer für die Lehrer. Da gleichzeitig die jedem einleuchtende Tatsache zutrifft je weiter weg, desto gefährlicher, da mehr Straßen dazwischen, heißt das also juristisch sicherere Variante = gefährlicher für die Schüler. Na super.


    Genau das ist der Knackpunkt. Ca. 10 Minuten von der Schule entfernt ist ein Dönerladen (mit Überquerung einer Hauptstraße). Der regelmäßig in den höheren Klassen nach der Mittagspause feststellbare Knoblauchgeruch hat bisher niemenden dazu veranlasst da irgendwie tätig zu werden. Es geht nur um den Supermarkt direkt gegenüber.

    • Offizieller Beitrag

    ZITAT.Genau das wäre auch meine Frage: gibt es Schulen, bei denen Zehntklässler das Schulelände in der Mittagspause (mit Elternzustimmung) einfach so verlassen dürfen? (Also ohne "Zielvorgabe".)


    Bei uns dürfen es sogar Sechst- und Siebtklässler


  • Ich sehe noch ein weiteres Problem: Wenn z.B. Klasse 9 c am Nachmittag keinen Unterricht hat, Klasse 10 a auch nicht (Lehrer krank), die anderen 10ten Klassen jedoch schon. Ich sehe einen Schüler im Supermarkt, den ich nicht im Unterricht habe. Wie soll ich entscheiden, ob er in der 10 a, 9c oder 10b ist? ?(

  • Zitat

    Original von Moebius
    meine Frage: gibt es Schulen, bei denen Zehntklässler das Schulelände in der Mittagspause (mit Elternzustimmung) einfach so verlassen dürfen? (Also ohne "Zielvorgabe".)


    Bei uns dürfen das schon Fünftklässler. Und es wurde dazu nichts unterschrieben von den Eltern.
    Gruß
    Anna

  • Wie wär's mit einem entsprechenden Passus in der Schulordnung (falls nicht sowieso schon vorhanden). "Schüler der Sek I dürfen das Schulgelände nicht verlassen." - als pauschale Aussage für den gesamten Schultag. Die Schulordnung wird dann zu Beginn des ersten Schuljahres (an eurer Schule) von allen Schülern und Eltern unterschrieben. Zu Beginn eines jeden Schuljahres wiederholt der Klassenlehrer ja wahrscheinlich sowieso kurz die wichtigsten Punkte... So seid ihr rechtlich erst einmal etwas "sicherer" (etwa: die Regel ist jedem bekannt, wer doch was anderes tut, hat selber Schuld).
    Abweichungen von der Regel könntet ihr dann individuell mitteilen lassen, etwa "Mein Kind nimmt nicht an der Mittagsversorgung der Schule teil. Ich weiß, dass bei Verlassen des Schulgeländes und des kürzesten Schulweges zwischen Schule und Wohnort kein Versicherungsschutz besteht. Ich habe mein Kind entsprechend hierüber informiert." Den Schulen / Schulleitern steht in der Landesschulbehörde eine rechtliche Beratung zur Verfügung (Anruf genügt). Eure Schulleitung könnte sich dort also bzgl. der "wasserdichten" Formulierung beraten lassen.
    Dass ihr am Schultor nicht kontrollieren könnt, welche Schüler berechtigt das Gelände verlassen, und welche sich unberechtigterweise "davonschleichen", solltet ihr ebenfalls in Elternbriefen / bei Elternabenden vermitteln.


    Bei uns ist es so geregelt, dass es grundsätzlich heißt, dass Schüler nicht das Schulgelände verlassen dürfen. Auf Nachfragen gibt die Schulleitung nur diese Information (an Schüler, Eltern, Kollegen).
    (Mitgedacht und auch mitverstanden ist, dass das keiner kontrollieren kann und dass Abweichungen von der Regel auf eigenes Risiko stattfinden. Denn wie soll ich unterscheiden zwischen dem Schüler, der Schulschluss hat und nach Hause geht, dem Schüler, der Schulschluss hat und sich mit Mitschülern zum gemeinsamen Lernen im Arbeitsraum verabredet hat sowie dem Schüler, der noch Stunden im Nachmittagsbereich hat. Wollten wir dies kontrollieren, müssten wir unsere Schulgelände alle hoch umzäunen, nur einen Ein/Ausgang zum Gelände offen lassen und uns von jedem der xyz Schüler, der das Gelände verlässt, seinen Stundenplan sowie evtl. seine "Sondergenehmigungen" zeigen lassen...)

  • In meiner eigenen Schulzeit hatten wir ab der 7. Klasse Nachmittagsunterricht. Wir sind immer in die Stadt gegangen, um etwas zu essen. Das hat keinen gestört und unsere Eltern mussten nichts unterschreiben.
    Bei Grundschulen kann ich das mit der Unterschrift und mit in der Schule essen oder nicht ja noch verstehen, aber an einer weiterführenden Schule? ?(
    Find ich persönlich ziemlich übertrieben.


    ~Corvi

    Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig. ~Albert Einstein

  • Wir sind ein Schulzentrum und bei uns würde man gar nicht merken, wenn SuS das Gelände verlassen würden, um sich im Supermarkt gegenüber was zu essen zu holen. Und wenn ich auf dem Weg nach Hause bin, dort auch zufällig noch einkaufe und einen Schüler dort treffen würde, würde ich den doch nicht dort zur Rede stellen, ehrlich, irgendwann ist auch mal Feierabend!

  • Danke für eure Rückmeldungen, es geht also auch anders.


    Ich habe sowieso das Gefühl, dass es bei der Regelung Praktikabilität keine große Rolle spielt und sich die Schulleitung auch nicht groß dafür interessiert, ob das wirklich durchgesetzt wird, es scheint mir eher darum zu gehen nach außen hin einen Standpunkt zu vertreten, der einen selbst juristisch maximal möglich absichert, wenn mal was passiert (Bzw. den schwarzen Peter denn dem Fußfolk - sprich den normalen Lehrern - zuschiebt).

  • Elternbrief mit den Fakten: "Schüler sind nicht versichert, wenn sie in der Mittagspause woanders hingehen, als direkt nach Hause" an alle Schüler ausgeben, mit Elternunterschrift bestätigen lassen. Das sollte doch genug sein. Kein Menshc kann von euch verlangen, im Supermarkt Aufsicht zu führen und dort Schüler nach Hause zu schicken (bzw, sich erstmal den Stundenplan zeigen zu lassen, ob sie Nachmittagsunterricht haben, oder nicht. DAs ist doch lächerlich!!! Soll sich euer Schulleiter doch höchselbst vor die Supermarkttür stellen, wenn er das von euch verlangt...

  • hallo!
    ich sehe, dass es noch andere schulen im gleichen bundesland gibt, bei denen es ähnlich zugeht wie bei uns - bei uns ist es noch eine stufe schlimmer. ich bin an einer überbehütenden sek-1-schule in einem dorf tätig - an manchen tagen nervt mich das.


    es fing mit ein paar älteren schülern an, die das schulgeländer in der mittagspuase verlassen haben (vor etwa einem 3/4 jahr). sie sollten extraaufgaben anfertigen, das ganze ist ziemlich hochgekocht bei eltern und schulleitung, aber passiert ist nix.


    von dem tag an war nicht geklärt: dürfen die s jetzt in der mittagspause zum bäcker/imbiss/supermarkt, oder nicht? die schulordnung sagt nein, aber konsequenzen androhen können wir ihnen auch nicht. also habe ich fortan die schüler einfach nur gegrüßt im supermakt... tja. der nächste bäcker ist im supermarkt auf der anderen straßenseite einer straße, die pro stunde 5 autos passieren, wohlgemerkt.


    heute wurde das ganze thema wieder hochgekocht und wir sollten 2 seiten vorlesen, auf denen kurz gefasst stand:
    - das verlassen des schulgeländes während der schulzeit (also auch der mittagspause) ist verboten
    - die schüler sollen auf dem direkten weg zur schule bzw. nachhause fahren (also: vorher nicht zum bäcker...)
    - in der mittagspause sollen sie in die mensa gehen oder:
    - sie dürfen sich von ihren eltern für jeden einzelnen tag eine entschuldigung geben lassen, die sie dem klassenlehrer vorlegen. der klassenlehrer kann den "freigang" dann genehmigen, indem er unterschreibt.. nach eigenem ermessen. dieses schriftstück müssen sie dann auf nachfrage zeigen.
    - wenn sie ohne schriftstück erwischt werden, bekommen sie extraaufgaben und werden der schulleitung gemeldet - gespräch (o-ton einer schülerin: "das find ich gar nicht schlimm")
    - und - es kommt noch absurder - mit der genehmigung der eltern dürfen die schüler sich ein mittagessen kaufen - aber keine süßigkeiten, chips, eis, cola - also keine genussmittel.


    es war mir fast peinlich, sowas in meiner 8. klasse vorzulesen... gibt es bei schure.de dazu die aktuelle erlasslage einsehbar? ich kann mir nicht vorstellen, dass es praxis werden soll, dass mich die schüler jeden tag mit entschuldigungen zuschmeißen, die ich unterschreiben soll... wir sind eine schule, kein gefängnis mit aufsicht. das kann doch auch nicht sein?!? das schlimme ist, dass meine kollegen diese "überaufsicht" auch größtenteils unterstützen und sich übermäßig aufregen, wenn sie wieder einmal einen schüler in der mittagfspause im supermarkt erwischt haben. willkommen in deutschland, fällt mir dazu nur ein *aufreg*.


    grüße vom land,
    stern*

  • Hallo,
    ich will mich jetzt nicht ausführlich zu allen deinen Punkten auslassen, aber grundsätzlich ist das Verlassen des Schulgeländes vor allem ein Versicherungsproblem. Die gesetzliche Schülerunfallversicherung greift nicht bei privaten, eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten der Schüler, d.h. wenn das Schulgelände verlassen wird in Mittagspausen oder Freistunden (gilt zumindest in BW, dazu z.B. http://www.rps-schule.de/recht/zusatzversicherung.pdf). Es ist also im Interesse der Eltern und Schüler, wenn die Schule da genauer draufschaut, und sie vor allem auf die Versicherungslage hinweist.
    "- die schüler sollen auf dem direkten weg zur schule bzw. nachhause fahren (also: vorher nicht zum bäcker...)"
    Richtig, denn bei ihrem Abstecher zum Bäcker sind sie nicht versichert, wenn etwas passiert. Das wissen die meisten nicht!
    "- in der mittagspause sollen sie in die mensa gehen oder:


    - sie dürfen sich von ihren eltern für jeden einzelnen tag eine
    entschuldigung geben lassen, die sie dem klassenlehrer vorlegen. der
    klassenlehrer kann den "freigang" dann genehmigen, indem er
    unterschreibt.. nach eigenem ermessen. dieses schriftstück müssen sie
    dann auf nachfrage zeigen.
    "
    Naja, ob es nicht unkompliziertere Möglichkeiten gibt, das zu regeln, z.B. fürs ganze Schuljahr oder so? Aber ich wüsste auch nichts.
    "- wenn sie ohne schriftstück erwischt werden, bekommen sie extraaufgaben
    und werden der schulleitung gemeldet - gespräch (o-ton einer schülerin:
    "das find ich gar nicht schlimm")
    "
    Dass eine Achtklässlerin vor ihrer Klasse so cool redet, vor allem wenn
    ihr Lehrer eine gewisse Distanz zur Entscheidung hat durchblicken
    lassen, ist normal und spricht meiner Meinung nach nicht gegen irgendeine Form der Regelung. Die Einhaltung der Regeln zu überwachen ist sicher schwierig, doch Konsequenzen bei Fehlverhalten sollten selbstverständlich sein, sonst führe ich jede Regel ad absurdum. Ob die Schülerin dann nicht doch die Extraaufgaben und eine Standpauke im Büro der Schulleitung als unangenehm und lästig empfindet, wenn sie dazu verdonnert wird, würde ich mal abwarten...

    "- und - es kommt noch absurder - mit der genehmigung der eltern dürfen
    die schüler sich ein mittagessen kaufen - aber keine süßigkeiten, chips,
    eis, cola - also keine genussmittel.
    "
    Das finde ich tatsächlich absurd. Da müsste eine Aufsicht im Laden stehen - also eine Regel, deren Einhaltung man nicht überwachen kann. Ich sähe das nicht als Teil meines Jobs. Mich geht das Essverhalten meiner Schüler nichts an, das ist Privatsache. Eine Schule sollte ihre Schüler auf andere Weise über gesundheitsbewußte Ernährung informieren, aber weder missionieren noch oktroyieren.
    Grüße
    blabla92

  • ich habe mich mal mit meinem freund darüber unterhalten, der sieht die hauptroblematik darin, dass wir als klassenlehrer eine unterschrift leisten müssen, wenn die kinder sich ein mittagessen im dorf holen wollen. damit sind wir mit in den entscheidungsprozess eingebunden. wenn da irgendwas passiert, kommt schlimmstenfalls irgendein gericht auf mich zu und sagt: "sie haben ihm doch die genehmigung erteilt, das gelände zu verlassen - hier haben wir es doch schwarz auf weiß!" ich möchte das nicht unterschreiben... zumal ich ja etwas unterschreibe für einen zeitraum, in dem ich selber vielleicht schon längst zuhause bin...


    hm... das alles kann doch eigentlich keinen bestand haben.

  • Ja, das sehe ich auch als schwierig an. Ich verstehe auch nicht, warum da der Klassenlehrer entscheiden sollte (nach welchen Kriterien???). Das sollten nur die Eltern tun, in Kenntnis der Rechtslage und des evtl. fehlenden Versicherungsschutzes - also mit einer entsprechenden Einverständniserklärung. Wenn die vorliegt, müsste der Lehrer doch eigentlich die Schüler gehen lassen können. Wer außerhalb des Schulgeländes erwischt wird und keine Einverständniserklärung vorliegt, wird verdonnert. Die meisten Eltern geben ohnehin eine, so dass der Klassenlehrer weiß, bei wem er genauer hinschauen muss. Naja, Schulrechtsexperte bin ich nun nicht, aber so wird es bei uns gehandhabt und ich finde diese Regelung deutlich pragmatischer als die bei euch vorgeschlagene.

  • Bei uns ist gegenüber der Schule eine Eisdiele. Gerade jetzt bei dem schönen Wetter ist das für die Schüler die Nachmittagsunterricht haben natürlich verlockend in der Mittagspause da hin zu gehen. (Bei uns müssen alle Schüler die Mittagspause in der Schule verbringen.) Wir haben uns jetzt in einer Konferenz darauf geeinigt, dass die Aufsichtslehrer in einem bestimmten Zeitblock die Schüler zur Eisdiele begleiten. Sprich an der Straße gucken, das sie ordentlich rüber kommen. D.h. von 13.30Uhr bis 13.40 Uhr ist das Eisholen erlaubt. Dass das rechtlich vielleicht nicht korrekt ist, ist klar. Aber so ist das für alle der unproblematischste Weg und es wird sich auch wirklich dran gehalten. Manche Sachen sollte man vielleicht auch einfach auf einem unkomplizierten und unbürokratischem Weg klären.

Werbung