Verweigerung der Notenvergabe

  • Moinsen!


    Nur mal aus Interesse: Nehmen wir den hypothetischen Fall, dass eine Lehrkraft keine Noten für die mündliche Beteiligung geben möchte. Was drohen jener Lehrkraft für Konsequenzen, wenn sie


    a) gar keine mündlichen Noten vergibt, sondern nur die schriftlichen Noten in die Gesamtnote einfließen lässt (bzw. in einem mündlichen Fach nur Tests bewertet)?


    b) so tut, als hätte sie mündliche Noten ermittelt, aber tatsächlich nur die schriftlichen wie bei a) verwendet?


    c) einfach allen Schülern im Mündlichen eine Eins gibt.


    Hat es so einen Fall vielleicht sogar schonmal gegeben?
    Und noch 'ne Frage: Macht es bei den Konsequenzen einen Unterschied, ob die Lehrkraft verbeamtet oder angestellt ist?

    Den Guten nenne ich glücklich. Wer aber Unrecht tut, den nenne ich unglücklich. - Platon

  • zu lustig.... allein ie tatsache, dass du so eine frage wirklich stellst.....


    selbst wenn ich wollte könnte ich keine antwort darauf geben.. ich frag mich nur.. wieso soll man so einen s... überhaupt machen....

  • Was kann man einem Lehrer vorwerfen, der keine Noten geben will, oder bei der Notengebung massive Fehler (nur Einsen geben oder erteilte Noten nicht in die Bewertung einfließen lassen) macht?


    Wohl am ehesten Arbeitsverweigerung/Verletzung der Dienstpflichten und/oder Inkompetenz ... was das für Konsequenzen hat kann ich dir allerdings nicht sagen.


    Vielleicht kann man dir eher "helfen", dir "konstruktiver" antworten, wenn du uns verrätst WARUM du keine Noten für die mündliche Beteiligung erteilen möchtest ...


    Mündliche Beteiligung? Meinst du damit die Kopfnote (Mitarbeitsnote), die in manchen Ländern gegeben wird. Diese MUSST du erteilen - es findet jedoch keine Verrechnung statt. Man wird eine reine Einserbewertung wohl nicht unbedingt sanktionieren jedoch mit Sicherheit belächeln und dich für inkompetent halten.


    Geht es dir um Noten für mündliche Beiträge ( - für die reine Beteiligung, reine Quantität gibt es eigentlich keine Note) oder um die "Epochal-Note" ?
    Warum willst du mündliche Unterrichtsbeiträge nicht "zählen" - nicht als Leistung anerkennen? Oder geht es dir darum, dass dir die sog. "Epochal-Note" zu schwammig, zu wenig objektiv erscheint?

  • Also eine Begründung, warum die Lehrkraft keine mündlichen Noten geben möchte, habe ich mir nicht ausgedacht. Kann dazu also nix sagen. Möglicherweise ist der Fall auch einfach zu konstruiert. Aber vielleicht hat es sowas ja doch schon gegeben. Es gibt ja nix, was es nicht gibt.


    Ich dachte dabei jetzt nicht an die sog. Kopfnoten. Sondern an die reine mündliche Mitarbeit. Also auch nicht die "sonstige Mitarbeit", denn die enthält ja auch noch Tests, Referate et cetera. Und ob das jetzt eine Epochalnote oder eine punktuell bestimmte Note ist, spielt dabei wohl keine so große Rolle.


    Mit Konsequenzen meine ich übrigens nur die rechtlichen Konsequenzen, nicht dass die Lehrkraft dann von allen als Volldepp betrachtet wird. Das ist mir selber schon klar.


    Wenn es hilft, die Konsequenzen zu bestimmen, können wir gerne als Grund den von emma28 genannten nehmen, dass der Lehrkraft diese Noten (meinetwegen als Epochalnoten bestimmt) zu wenig objektiv sind. Aber ich denke nicht, dass der Grund die rechtlichen Konsequenzen wesentlich verändert. Oder etwa doch?

    Den Guten nenne ich glücklich. Wer aber Unrecht tut, den nenne ich unglücklich. - Platon

    Einmal editiert, zuletzt von RoofRaider ()

  • einfach zu konstruiert

    Ja.


    Und deshalb lohnt es sich auch nicht, dies weiter zu diskutieren. Hätten Sie hier mitgelesen, wüssten Sie, dass die hier Schreibenden genug reale Probleme haben.


    L. A

  • Ich glaube, hier müssen Einige noch was für ihre Lesekompetenz tun. Es handelt sich um einen rein hypothetischen Fall. (Muss ich das Wort noch erklären? Aber das könnt Ihr ja, wenn ihr's nicht kennt mal nachschlagen oder googlen.)


    lehrkraft A: Heißt das, dass Du reale Probleme hast und Dich deretwegen nicht mit hypothetischen beschäftigen möchtest? Wenn ja, dann tut's mir Leid, dass Du Probleme hast. Wenn nein, dann lass doch bitte jeden selbst entscheiden, ob er hier mitdiskutieren möchte oder nicht.

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  • lehrkraft A: Heißt das, dass Du reale Probleme hast und Dich deretwegen nicht mit hypothetischen beschäftigen möchtest? Wenn ja, dann tut's mir Leid, dass Du Probleme hast.


    Da fehlen mir die Worte... 8| Das kommt arg giftig rüber und ist unsachlich.

    2 Mal editiert, zuletzt von Siobhan ()

    • Offizieller Beitrag

    wenn dieses Thema tatsächlich von einem Lehrer gepostet wurde, frage ich mich: wozu konstruiert man so einen Fall?
    Trägt sich da jemand mit dem Gedanken, keine mündlichen Noten zu machen? Aus Bequemlichkeit?
    Wobei, nebenbei bemerkt, in Bayern zu den mündlichen Noten auch Tests (Stegreifaufgaben), Kurzarbeiten, und natürlich auch die Qualität mündlicher Beiträge zählen. Und ohne Nennung des Bundeslandes wird eine Antwort noch mal schwieriger.


    Ansonsten schlich sich bei mir der Verdacht ein, dass hier ein Schüler unberechtigterweise schreibt.

    • Offizieller Beitrag

    1. Nicht so patzig bitte, Roofraider.
    2. Ergänze bitte dein Profil, es bestehen nach diesem Thread nämlich berechtigte Zweifel an deinem Lehrerdasein.

  • mal ganz doof geantwortet....


    wie willst du denn der lehrer/in nachweisen, dass er /sie keine mündlichen noten gemacht hat.....
    das wird das größte problem sein....
    und kein beweis.. keine konsequenz.. so seh ich das.....


    aber merkwürdig finde ich deine frage schon..
    sieht für mich eher so aus, als wärst du ein schüler und denkst, dass dein/e lehrer/in dich zu unrecht sooooo schlecht bewertet...^^


    ich glaube nicht, dass es von bedeutung ist ob man angestellt oder verbeamtet ist....
    seine verbeamtung wird man dafür bestimmt nicht los.. kann ich mir nicht vorstellen... und rausgeworfen wirste dafür wohl auch nicht... (laienmeinung)

  • Hallo,


    hab´s nur überflogen, möchte aber anmerken, dass wir in rlp keine sog. epochalnoten (die im wesentlichen die mündliche mitarbeit umfassen) vergeben müssen. es wäre möglich nur aufgrund von schriftlichen leistungen eine note zu erteilen.


    ob das wirklich sinnvoll ist, ist natürlich eine andere frage.


    lg Sunrise

    • Offizieller Beitrag

    <offtopic>
    RoofRaider scheint schreibberechtigt zu sein.


    In dem Zusammenhang aber noch einmal eine Bitte: wenn ihr Zweifel an der Berechtigung habt, meldet den Beitrag, damit wir Mods es lesen. (Ist hier auch geschehen, so nebenbei gesagt.)
    Ein Posting im Sinne von "Du bist wirklich Lehrer???" ist weder für uns noch für den Threadersteller noch für den Thread hilfreich.


    Danke.


    kl. gr. Frosch

    • Offizieller Beitrag

    Wobei es trotzdem nicht gern gesehen wird (und ich meine auch den Nutzungsbedingungen widerspricht), die Informationen über Lehramt etc nicht auszufüllen.
    edit: Ok, Frosch hat mich gerade drauf aufmerksam gemacht, dass ich zurückrudern muss, im Profil erscheinen deine Angaben, allerdings nicht bei den Posts. Mysteriös.

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

    Einmal editiert, zuletzt von jotto-mit-schaf ()

  • Wieso kann man RoofRaiders Profil nur sehen, wenn man "befreundet" ist, aber RoofRaider nimmt keine Freundschftseinladungen an? Das ist dann doch auch eine "Verschleierung". Wenigstens Bundesland, Schulform und Fächer sollten wir doch erfahren dürfen oder nicht?

  • Wenigstens Bundesland, Schulform und Fächer sollten wir doch erfahren dürfen oder nicht?

    Und wenn es nicht der Befriedigung der Neugier dient sondern nur hilft, Fragen gezielter beantworten zu können. Einige Lehrer sollen sogar schon registriert haben, dass Schulrecht Landesrecht ist.


    L. A

  • Es handelt sich um einen rein hypothetischen Fall.


    Dann hat der Kollege hypothetisch einen an der Waffel und muss halt mittelfristig mit den dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen, mit denen man halt so rechnen muss, wenn man seinen dienstlichen Verpflichtungen vorsätzlich und dauerhaft nicht nachkommt.

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