Vereidigung notwendig?

  • Hallo,


    ich bin Lehramtsstudent in NRW und würde gerne wissen, ob
    man schon im Referendariat einen Eid ablegen muss, oder
    ob das erst mit einer eventuellen späteren Verbeamtung nötig wäre...
    Ich habe aus religiösen Gründen ein Problem damit, Eide zu schwören
    und Ich möchte sowieso als Angestellter an einer privaten Schule arbeiten.


    Wäre schön, wenn mir jemand etwas dazu sagen könnte.


    LG

  • Das war das, was wir an unserem allerersten Ref-Tag (meiner war vor gut drei Jahren) machen mussten (ich bin zwar aus der Grundschulfraktion, aber ich denke nicht, dass das bei den SekI/II-Kollegen anders war). Wir saßen alle zusammen in einem der Seminarräume, haben erste Infos bekommen, dann mussten wir aufstehen, den Eid nachsprechen und haben dann unsere Ernennungsurkunde bekommen (im Ref wirst du halt Beamter auf Widerruf´; ob es Möglichkeiten gibt das Ref auch ohne Beamtenstatus zu machen, weiß ich leider nicht).

  • Die Formel war bei mir religionsneutral formuliert. Das war ein Versprechen auf den Staat und seiner Rechtsordnung/-ausrichtung. Als angestellter Lehrer verpflichtest du dich zu gleichem mit deiner Unterschrift. Allerdings ist der Bruch der Verpflichtung etwas weniger stark strafbewehrt ?! Keine Ahnung.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!


    Ich glaube, ich habe schon mehrmals gelesen (referendar.de ?), dass man anstatt von "ich schwöre" (es ist doch das Problem oder?) etwas anderes sagen kann, wenn man aus religiösen Gründen nicht schwören kann / will.
    Ich bin mir ziemlich sicher, das mehrmals gelesen zu haben, sowas merkt man sich, wenn man sich jedes Mal fragt, was die nächste Stufe der Einmischung der Religion im öffentlichen Leben ist.


    Chili

  • Das Landesbeamtengesetzvon NRW sagt dazu:



    Nele

  • Danke für die Antworten.


    Ja, es geht tatsächlich um das Schwören an sich. Aber es geht
    wiederum nicht bloß darum zu sagen "ich schwöre". Wenn man,
    auch bei einem bloßen "Ja", einen Eid ablegt, dann ist das das
    Gleiche wie Schwören, oder?
    Bei welcher Behörde muss ich mich denn da informieren?
    Weiß das jemand?


    Danke und liebe Grüße

  • @ Nele:


    Danke für den Beitrag.
    Ich möchte niemandem auf die Nerven gehen, aber zu "geloben" ist ja
    nichts anderes als zu schwören. Ich frage mich wie viel Spielraum es
    bei der Wahl der "Beteuerungsformel" wohl gibt...

  • Das Gesetz sagt dazu nichts. Wenn es keine entsprechenden Verwaltungsvorschriften gibt, dann liegt das im Ermessensspielraum des zuständigen Beamten. Ohne den durch §61 geregelten Rechtsakt ist eine Verbeamtung, auch auf Widerruf für das Referendariat, jedenfalls nicht möglich.


    Nele

  • auch als angestellter musst du schwören.. bzw. einen eid ablegen bzw unterschreiben, dass du dich an die verfassung hälst etc..... von daher .. viel wind um nichts in meinen augen...

    • Offizieller Beitrag

    hallo Gonzales,
    als ich 2006 ins Ref. ging, war auch eine Kollegin, die aus religiösen Gründen nicht schwören wollte.
    Der Seminarleiter rief sofort beim KuMi an, um sich schlauzufragen, und die Kollegin bekam dann einen anderen Text zum Nachsprechen. Hat das Ganze ein bisschen hinausgezögert, war aber völlig unproblematisch ;)
    Bundesland war NDS

  • Hallo Gonzalo,
    inhaltlich hast du ja nun viele Tipps erhalten.
    Darf ich fragen, weshalb man aus religiösen Gründen nicht schwören darf/soll/will? Ich höre das zum ersten mal und bin einfach neugierig!

  • Vielen Dank für die ganzen Tipps und Hinweise an alle!


    @ Schmeili:


    Ich, als gläubiger Christ, der die Bibel wörtlich nimmt, kann nicht schwören, da Jesus Christus in seiner Bergpredigt dies ausdrücklich verbietet. Die Gründe dafür sind a) dass man als Christ wahrhaftig sein soll, nicht lügen darf und in allem was man tut ehrbar und zuverlässig sein soll. Das Schwören galt ja seit jeher als eine Art Versicherung, dass wenn man sich doch nicht an sein Wort hält, man dafür belangt werden kann. Dies soll einem Christen gar nicht geschehen, und b) sagt die Bibel dass man als Christ gar nicht schwören soll, da man nicht in der Macht steht, solche Eide einzuhalten und dass man sich deshalb selbst in ein Gericht bringt, wenn man diese nicht hält. Das sind die Erklärungen. Der Hauptgrund ist jedoch, dass es ein Gebot Jesu ist, welche wörtlich zu befolgen sind.


    liebe Grüße

  • Hallo Gonzalo,


    wie wäre es, wenn du die Formel "Ich verspreche..." verwendest? Ich habe mich nicht eingehend damit beschäftigt, aber da man in der Kirche ja auch ein Eheversprechen abgeben kann, scheinen diese nicht verboten zu sein. Es scheint alllerdings ein wenig Wortklauberei, da man doch im Grunde mit jeder Art von Formulierung eine Absichtserklärung abgibt.


    Welche Formulierung könntest du denn problemlos mitsprechen?

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Die Vereidigung ist verpflichtend für alle, und as aus gutem Grund:
    In ihr bringt der zukünftige Referendar zum Ausdruck, dass er den deutschen Staat und das Schulgesetz als oberstes Kriterium für seine dienstliche Tätigkeit anerkennt. Auch wenn man später an einer Privatschule (zB einer Schule in kirchlicher Trägerschaft) arbeiten möchte, kommt man darum nicht herum, denn auch diese unterliegen in Deutschlad den gleichen gesetzlichen Grundlagen (zB den fachlichen Curricula), wie vom Staat getragene Schulen (sie werden ja auch von ihm finanziert). Auch wenn man also an einer Privatschule arbeitet, muss man anerkennen, dass man sein dientliches Handeln im Zweifelsfall am staatlichen Bildungsauftrag und nicht an seinen persönlichen religiösen Überzeugungen ausrichten wird.

  • @ coco77: Ja, kenne ich, die Exegese. Die einheitliche Exegese aller frühen Christen war, diese Stelle wörtlich aufzufassen. Warum du in so einem respektlosen Ton antwortest, weiß ich nicht, aber ich segne dich. :)


    @ dzeneriffa: Ich weiß nicht so recht. Ich habe ja an sich kein Problem mit dem dt. Grundgesetz. Ich habe gelesen, dass man bei Vereidigungen auch statt einem Eid oder Schwur lediglich mit einem "Ja" auf eine Frage antworten kann, wenn man aus religiösen Gründen nicht schwören kann/möchte. Ich denke wenn ich gefragt würde, ob ich "das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe." ,dann könnte ich problemlos mit "Ja" antworten. Ich möchte bloß keinen Eid darüber ablegen...



    Wikipedia sagt dazu:



    "Will der zu Vereidigende aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten, so genügt ein „Ja“, wobei diese „Bekräftigung“ einem Eid gleichsteht. Mit dem Sprechen der Eidesformel beginnt bei Falscheiden der Versuch des Meineides." unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Eidesformel


    Damit wäre ich einverstanden, sofern es möglich wäre...


    liebe Grüße

  • Die Vereidigung ist verpflichtend für alle, und as aus gutem Grund:
    In ihr bringt der zukünftige Referendar zum Ausdruck, dass er den deutschen Staat und das Schulgesetz als oberstes Kriterium für seine dienstliche Tätigkeit anerkennt. Auch wenn man später an einer Privatschule (zB einer Schule in kirchlicher Trägerschaft) arbeiten möchte, kommt man darum nicht herum, denn auch diese unterliegen in Deutschlad den gleichen gesetzlichen Grundlagen (zB den fachlichen Curricula), wie vom Staat getragene Schulen (sie werden ja auch von ihm finanziert). Auch wenn man also an einer Privatschule arbeitet, muss man anerkennen, dass man sein dientliches Handeln im Zweifelsfall am staatlichen Bildungsauftrag und nicht an seinen persönlichen religiösen Überzeugungen ausrichten wird.

    Ich habe kein Problem damit den deutschen Staat und das Schulgesetz, und auch nicht das Grundgesetz als Autorität anzuerkennen, in dessen Rahmen ich arbeite. Aber warum muss ich darauf schwören? Das ist doch auch irgendwie sinnlos. Wenn jemand all diesen Dingen zuwiderhandelt wird er doch so oder so belangt, dazu braucht es keinen Eid...

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