Arbeitsklima vs. Arbeitszeiten

  • ach du liebe Güte! Sieh zu, dass du weg kommst.Reden wir denn hier von Wechsel auf die gleiche Schulart? Warum verändert sich das Klientel so drastisch?

    Es wäre ein Wechsel der Schulart, quasi in ein völlig anderes System, was sich in Sachen Alter, Umgang und Leistung der SuS komplett unterscheidet.



    Angenommen ich würde wechseln, da ein Stellenangebot von Schule 2 für nach den Ferien vorliegt: die Sommerferien stehen vor der Tür. Sollte ich kündigen, würde ich das der Schule natürlich fairerweise frühstmöglich kommunizieren, damit für Ersatz gesorgt werden kann. Frühstmöglich heißt, uch spreche die Kündigung aus, jedoch mit einem Datum, das später ist als die Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist ist sehr kurz - man könnte also eine Kündigung seitens des Arbeitgebers hinterherschicken, so dass ich in den Sommerferien ohne Einkommen dastehe. Gibt es Erfahrungswerte, ob sowas häufig passiert? Mein Vertrag sieht unbezahlte Sommerferien nicht vor, aber rechtlich möglich wäre es schon. Und der Schule längstmöglich zu verschweigen, dass ich gehen will, damit ich in den Ferien meine Miete zahlen kann, ist ja auch Käse.

  • und die Miete bezahlst du dann von welchem Käse? :ka:

    Das ist ja gerade die große Preisfrage :zahnluecke: Mit Kündigung im System Schule hatte ich bisher noch nichts zu tun - bekommt es der Dienstherr nicht ohnehin mit, wenn ich mich auf eine ausgeschriebene Stelle bewerbe oder gar einen Arbeitsvertrag dort unterschreibe? Und fragt dann bei der aktuellen Schule an, was denn mit dem laufenden Arbeitsverhältnis sei? Ich will jedenfalls ungerne bis zu den Ferien warten und dann den SL anrufen und sagen "ich bin dann mal weg".

  • Ich will jedenfalls ungerne bis zu den Ferien warten und dann den SL anrufen und sagen "ich bin dann mal weg".

    Im Bildungssystem deines Bundeslandes bist du Verfügungsmasse. Als "normaler" Lehrer und vor allem als Angestellte, der man jederzeit fristgemäß kündigen kann.
    Wenn deine Schule plötzlich überbesetzt wäre, würdest du ganz schnell eine Kündigung bekommen. Daran, wie du deine Miete in den Sommerferien bezahlen möchtest, würde dann keiner denken. Andersherum würde ich es ebenso handhaben. Du kündigst so, dass du an deiner neuen Schule rechtzeitig anfangen kannst, aber noch so viel Sommerferienbezahlung wie möglich mitnimmst. Immerhin hast du dir das Schuljahr über durch Mehrarbeit die Sommerferien erarbeitet.
    Dein Schulleiter bzw. das Schulamt werden damit klarkommen. Das ist alltägliche Praxis und vor so etwas gibt es Mechanismen.

  • Im Bildungssystem deines Bundeslandes bist du Verfügungsmasse. Als "normaler" Lehrer und vor allem als Angestellte, der man jederzeit fristgemäß kündigen kann.Wenn deine Schule plötzlich überbesetzt wäre, würdest du ganz schnell eine Kündigung bekommen. Daran, wie du deine Miete in den Sommerferien bezahlen möchtest, würde dann keiner denken. Andersherum würde ich es ebenso handhaben. Du kündigst so, dass du an deiner neuen Schule rechtzeitig anfangen kannst, aber noch so viel Sommerferienbezahlung wie möglich mitnimmst. Immerhin hast du dir das Schuljahr über durch Mehrarbeit die Sommerferien erarbeitet.
    Dein Schulleiter bzw. das Schulamt werden damit klarkommen. Das ist alltägliche Praxis und vor so etwas gibt es Mechanismen.

    Das ist schon klar, aber dann müsste ich mitten in den Ferien kündigen. Und dann habe ich den Vertrag ja im Grunde längst unterschrieben und meine Unterlagen wären längst zur BezReg gewandert sein. Wundern die sich denn dann nicht darüber, dass ich einen laufenden Vertrag habe und einen neuen annehme, bevor der alte überhaupt gekündigt ist?

  • Wundern die sich denn dann nicht darüber, dass ich einen laufenden Vertrag habe und einen neuen annehme, bevor der alte überhaupt gekündigt ist?

    Na, dann sollen sie sich eben wundern. Was soll schon passieren. Dass sie dir kündigen?
    Die Mühlen im öffentlichen Dienst mahlen außerdem langsam. Wahrscheinlich kapieren sie das gar nicht.


    Wobei ich vertragsrechtlich nicht fit genug bin, um mit Sicherheit zu posutlieren, dass du einen Vertrag unterschreiben darfst, bevor das alte Arbeitsverhältnis aufgekündigt ist. Ich würde vermuten, das geht, solange du keine zwei Beschäftigungsverhältnisse gleichzeitig hast. Aber das würde ich in meinem Vertrag genau nachlesen bzw. bei der Rechtsberatung der Gewerkschaft erfragen.

  • Na, dann sollen sie sich eben wundern. Was soll schon passieren. Dass sie dir kündigen?Die Mühlen im öffentlichen Dienst mahlen außerdem langsam. Wahrscheinlich kapieren sie das gar nicht.


    Wobei ich vertragsrechtlich nicht fit genug bin, um mit Sicherheit zu posutlieren, dass du einen Vertrag unterschreiben darfst, bevor das alte Arbeitsverhältnis aufgekündigt ist. Ich würde vermuten, das geht, solange du keine zwei Beschäftigungsverhältnisse gleichzeitig hast. Aber das würde ich in meinem Vertrag genau nachlesen bzw. bei der Rechtsberatung der Gewerkschaft erfragen.

    Das stimmt, die Mühlen mahlen dort langsam. Ich kann mir vorstellen, dass das rechtlich eigentlich ok ist. Aber wie man die Damen und Herren von bezreg/schulamt und co. kennt, kann da bestimmt trotzdem irgendwas schlimmes passieren. Zumindest in meiner Phantasie. Vllt platzen dann beide Verträge, weil Bürokratie und so. Ich traue dem Braten irgendwie nicht.

  • ...
    Stellt euch vor, ihr würdet an einer Schule Unterrichten, die folgendermaßen gekennzeichnet ist: Tolle Arbeitszeiten, viel freiheit im Unterricht, SuS die man sehr lieb gewonnen hat, mittelprächtige Ausstattung, sehr wohnortnah. Aber: Umgang zwischen Kollegen teilweise unzumutbar (man kann sich nicht entziehen, unhaltbare Anschuldigungen, Gerüchte und hinterm Rücken reden), Anstellung im Angestelltenverhältnis, ständige Angst vor Abordnungen und permanenter Personalmangel.


    Ihr hättet die Möglichkeit zu wechseln an eine andere Schule: Schlechte Arbeitszeiten, gute Ausstattung, wohnortnah, Verbeamtung. Dafür sehr wenig Freiheiten im Unterricht, sehr volle Klassen und ein unbekanntes, riesiges Kollegium.
    ...


    Wenn es im Kollegium nicht stimmt, und zwar so, wie du es beschreibst, kann das alles Schöne kaputt machen. Dann würde ich wechseln wollen. Am Ende brennst du aus, hast psychosomatische Erkrankungen, wirst seelisch und körperlich dauerkrank. Davor solltest du dich schützen!


    Allerdings würde ich vergleichen. Dass es in dem neuen unbekannten, riesigen Kollegium besser zugeht, weißt du ja nicht (weil unbekannt). Du könntest auch vom Regen in die Traufe kommen. Es kommt also darauf an, wie groß der Leidensdruck ist und worauf du am meisten Wert legst.


    Geld und gewisse "Bequemlichkeiten" sollten jedenfalls nicht das Wichtigste für dich sein. Soweit mein Rat. :-)

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Na, dann sollen sie sich eben wundern. Was soll schon passieren. Dass sie dir kündigen?Die Mühlen im öffentlichen Dienst mahlen außerdem langsam. Wahrscheinlich kapieren sie das gar nicht.


    Wobei ich vertragsrechtlich nicht fit genug bin, um mit Sicherheit zu posutlieren, dass du einen Vertrag unterschreiben darfst, bevor das alte Arbeitsverhältnis aufgekündigt ist. Ich würde vermuten, das geht, solange du keine zwei Beschäftigungsverhältnisse gleichzeitig hast. Aber das würde ich in meinem Vertrag genau nachlesen bzw. bei der Rechtsberatung der Gewerkschaft erfragen.

    Natürlich darfst du einen Vertrag unterschreiben, wenn der alte noch nicht gekündigt ist. Ich hab noch nie was gekündigt, ohne was neues zu haben. Es muss natürlich gewährleistet sein, dass die Verträge sich nicht überschneiden. Also das Ende des alten Vertrages nach dem Anfang des neuen Vertrages liegt. Da es sich hier aber anscheinend um die gleiche Bezirksregierung handelt, können die sicher auch einen Aufhebungsvertrag machen. Dürfte kein Problem sein.


    Wobei ich für meine Berufung ins Beamtenverhältnis nichts unterschrieben habe. Ich bekam die Urkunde und gut war’s. Jedenfalls kann ich mich nicht erinnern.

  • Angenommen ich würde wechseln, da ein Stellenangebot von Schule 2 für nach den Ferien vorliegt: die Sommerferien stehen vor der Tür. Sollte ich kündigen, würde ich das der Schule natürlich fairerweise frühstmöglich kommunizieren, damit für Ersatz gesorgt werden kann. Frühstmöglich heißt, uch spreche die Kündigung aus, jedoch mit einem Datum, das später ist als die Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist ist sehr kurz - man könnte also eine Kündigung seitens des Arbeitgebers hinterherschicken, so dass ich in den Sommerferien ohne Einkommen dastehe. Gibt es Erfahrungswerte, ob sowas häufig passiert? Mein Vertrag sieht unbezahlte Sommerferien nicht vor, aber rechtlich möglich wäre es schon. Und der Schule längstmöglich zu verschweigen, dass ich gehen will, damit ich in den Ferien meine Miete zahlen kann, ist ja auch Käse.


    Was mir passiert ist: Neue Schule im September, Kündigung zum Ende Juli. Für die Monate August, September habe ich dann Arbeitslosengeld bekommen.
    Hättest du da auch Anspruch?
    Allerdings musst du beachten: Relativ viel Aufwand bei der Beantragung, die erste Überweisung kam erst Anfang September, im August habe ich von Ersparnissen gelebt.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Was mir passiert ist: Neue Schule im September, Kündigung zum Ende Juli. Für die Monate August, September habe ich dann Arbeitslosengeld bekommen.
    Hättest du da auch Anspruch?
    Allerdings musst du beachten: Relativ viel Aufwand bei der Beantragung, die erste Überweisung kam erst Anfang September, im August habe ich von Ersparnissen gelebt.

    Wie lief denn deine Kündigung ab? Hast du deine Kündigung für Ende der Ferien datiert, und der Dienstherr hat dann mit einer kürzeren Frist quasi gekontert?

  • Wie lief denn deine Kündigung ab? Hast du deine Kündigung für Ende der Ferien datiert, und der Dienstherr hat dann mit einer kürzeren Frist quasi gekontert?

    So ähnlich.
    Ich habe offen angesprochen, dass ich kündigen werde (hatte verschiedene Gründe), die Schulleitung hat dann von sich aus zum 31.07. gekündigt.
    Das ganze lief relativ offen und nach Absprache.
    Der Vorteil, wenn du gekündigt wirst, hast du keine Sperre beim ALG. kündigst du selber, bist du bis zu 12 Wochen gesperrt.


    Sinnvoll wäre es für dich also zum Sommerferienende zu kündigen und bei einer früheren Kündigung des AG Arbeitslosengeld zu beantragen. In beiden Fällen wären dann die Sommerferien bezahlt.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Also vor jedem Arbeitsgerich hätte man gegen dieses Vorgehen Erfolg gehabt.
    Kündigungen durch Arbeitgeber gehen nur in 3 Fällen:

    • personenbedingt (der Mitarbeiter ist nicht mehr in der Lage die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, z.B. wegen Krankheit)
    • verhaltensbedingt (der Mitarbeiter leistet sich derbes Fehlverhalten, dieses muss häufig vorher erst mal abgemahnt werden)
    • bestriebsbedingt (der Arbeitgeber strukturiert um und hat keine Arbeit mehr für den Mitarbeiter - und das muss er nachweisen!)

    Andere Gründe gibts nicht. Wie sollte da ein Chef mit der Kündigung durchkommen?

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Also vor jedem Arbeitsgerich hätte man gegen dieses Vorgehen Erfolg gehabt.
    Kündigungen durch Arbeitgeber gehen nur in 3 Fällen:

    • personenbedingt (der Mitarbeiter ist nicht mehr in der Lage die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, z.B. wegen Krankheit)
    • verhaltensbedingt (der Mitarbeiter leistet sich derbes Fehlverhalten, dieses muss häufig vorher erst mal abgemahnt werden)
    • bestriebsbedingt (der Arbeitgeber strukturiert um und hat keine Arbeit mehr für den Mitarbeiter - und das muss er nachweisen!)

    Andere Gründe gibts nicht. Wie sollte da ein Chef mit der Kündigung durchkommen?

    Ganz einfach: Probezeit ist leider das zauberwort :( gut, weil ich so unproblematisch rauskomme. Schlecht, weil dann der AG seinerseits auf meine Kündigung mit einer früher datierten Gegenkündigung reagieren kann.

  • naja, aber dann ist doch auch deine Kündigungsfrist mega kurz. Dann einfach Füße stillhalten und nix sagen. Faires Verhalten dankt einem niemand. Musste ich in den letzten 18 Jahren meines Berufslebens leider mehrfach lernen.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Betriebsbedingt. Möchte das jetzt aber nicht genau ausführen.
    Da es in dem Fall für mich auch 1000 mal besser war zu gehen, habe ich da auch nichts dagegen gehabt.
    edit: Antwort auf Veronica Mars


    Ganz einfach: Probezeit ist leider das zauberwort :( gut, weil ich so unproblematisch rauskomme. Schlecht, weil dann der AG seinerseits auf meine Kündigung mit einer früher datierten Gegenkündigung reagieren kann.


    Dann würde ich an deiner Stelle so lange wie möglich nichts sagen.
    Hättest du denn dann überhaupt schon 12 Monate zusammen für das ALG?

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Betriebsbedingt. Möchte das jetzt aber nicht genau ausführen.
    Da es in dem Fall für mich auch 1000 mal besser war zu gehen, habe ich da auch nichts dagegen gehabt.
    edit: Antwort auf Veronica Mars


    Dann würde ich an deiner Stelle so lange wie möglich nichts sagen.
    Hättest du denn dann überhaupt schon 12 Monate zusammen für das ALG?

    Leider nein :( Notfalls muss ich dann wohl mit irgendwelchen Reserven überbrücken. Hab ich aber eigentlich wenig Lust drauf, weil man so viel Zeit und Arbeit investiert, dass doch eigentlich der bezahlte Urlaub aka sommerferien möglich sein sollte. V.a. da mein Vertrag diese Bezahlung vorsieht und ich nahtlos in eine neue Beschäftigung übergehe. Ich brauche wohl nicht zu erwähnen, dass es insgesamt ein Unding ist, dass es so viele angestellte Lehrer gibt, die über die Ferien nichts bekommen.

  • Leider nein :( Notfalls muss ich dann wohl mit irgendwelchen Reserven überbrücken. Hab ich aber eigentlich wenig Lust drauf, weil man so viel Zeit und Arbeit investiert, dass doch eigentlich der bezahlte Urlaub aka sommerferien möglich sein sollte. V.a. da mein Vertrag diese Bezahlung vorsieht und ich nahtlos in eine neue Beschäftigung übergehe. Ich brauche wohl nicht zu erwähnen, dass es insgesamt ein Unding ist, dass es so viele angestellte Lehrer gibt, die über die Ferien nichts bekommen.

    Dann zögere es so lange wie möglich hinaus. Sonst stehst du ja ohne alles da.
    Ist zwar nicht nett, aber von nett kann man sich nichts kaufen.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • vor allem als Angestellte, der man jederzeit fristgemäß kündigen kann.
    Wenn deine Schule plötzlich überbesetzt wäre, würdest du ganz schnell eine Kündigung bekommen.

    Oh je, das ist ja (unabhängig vom Fall der TE, die ja offensichtlich noch in der Probezeit ist) wieder mal Beamten-Angstmeierei vom Feinsten. NB: Im ÖD einen (unbefristet beschäftigten!) Angestellten loszuwerden, ist - korrektes Verhalten desselben vorausgesetzt - fast noch schwerer als bei Beamten, die sich gegen eine Versetzung ans andere Ende des Bundeslandes und einige andere raffinierte Schikanen letztlich nicht wirksam wehren können.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

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