ADHS, endogene Depression - was für Möglichkeiten habe ich?

  • Hallo und danke für die Aufnahme in diesem Forum!


    Zu mir: Ich bin Mitte 40, verheiratet, Kinder, unterrichte als verbeamtete Lehrerin an einem Berufskolleg in NRW.


    Ich bin sehr gerne Lehrerin, ich bereite gerne Unterricht vor, mag Schüler, habe schon (aus Liebe zum Fach) an diversen Schulbüchern mitgeschrieben.
    Aber der Beruf hat sich in den letzten Jahren sehr verändert, mich stressen die ganzen konzeptionellen Aufgaben, das ganze Drumherum (Organisation von Praktika, Lernfeldkonzept, etc. - alles, was neben Unterricht und Klausuren anfällt).


    In den letzten Jahren kam ich immer mehr an mein Grenzen mit Kindern, Haushalt, Job und Krankheiten.


    Seitdem ich Lehrerin bin, bin ich ständig erkältet und hatte wegen der Anforderungen in der Schule 2 Burnouts mit Depressionen, die eine längere Auszeit und Medikamente erforderten.
    Vor ein paar Jahren stellte sich dann heraus, dass ich ADHS habe und das erklärte für mich so einiges. Dieses Verzetteln, diese Emotionen, diese Selbstwertproblematik, diese Ablenkbarkeit ... nun nehme ich Ritalin, was mir sehr hilft. Ich mache bereits die 2. Therapie und so langsam bekomme ich Ordnung in mich und mein Leben.


    Leider kommen die Depressionen immer wieder und nun steht die Diagnose "endogene Depression". Konkret heißt das für mich eine Dauermedikation mit einem Antidepressivum, zusätzlich zum Ritalin. Damit klappt der Alltag deutlich besser, aber ich bin und arbeite trotzdem "anders" als ein Mensch ohne diese Diagnosen, viel weniger belastbar, leider. Im Laufe der letzten Jahre bin ich immer mehr mit den Stunden runtergegangen und arbeite mittlerweile unterhälftig (10 Stunden, verteilt auf 2 Tage - dank meiner tollen Stundenplanerin). Das klappt prima, aber meine kids werden größer und ich würde gerne mehr arbeiten. Was mich davon abhält, ist mein Arbeitsweg - ich habe knapp unter 30 km und fahren 45 Minuten eine Strecke, für Praxisbesuche auch schon mal mehr. Ich bin zwar glücklich an der Schule, aber ich werde das nicht noch 20 Jahre lang fahren. Bahn ist keine Option, damit bin ich 1 Stunde lang unterwegs.


    Ich habe einen Versetzungsantrag an eine Schule hier in der Nähe gestellt, aber trotz Mangelfach besteht keine Möglichkeit, die Schule ist "voll" und es gibt viele Lehrer, die schon seit Jahren Versetzungsanträge stellen, um dorthin zu kommen.


    Nun meine Frage(n): Welche Möglichkeiten habe ich mit meinen Diagnosen? Meine Therapeutin sagte, ich solle einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen.
    Ist das realistisch? Was für Vorteile hätte das für mich? Habe ich damit bei einer Versetzung ggf. Vorrang?

  • Hallo und herzlich willkommen in diesem Forum.


    Du hast ein ziemliches Päckchen mit Dir herumzutragen. Ein Antrag auf Schwerbehinderung, sofern Deine Erkrankungen einen solchen hinreichend begründen, könnte natürlich einerseits helfen. Eine Versetzung kann man damit aber nicht per se erzwingen. Die Reduzierung der Fahrzeit kann sicherlich helfen - auch eine neue Schule könnte Deine Situation verbessern.


    Ich würde mir angesichts Deiner reduzierten Belastbarkeit jedoch die Frage stellen, ob es angesichts Deiner Erkrankungen sinnvoll ist, mehr arbeiten zu gehen. Mehr Belastung trotz reduzierter Belastbarkeit passt irgendwie nicht so recht zusammen. Und selbst optimale Bedingungen vor Ort lösen das Problem ja nicht. Wenn Du also nicht dringendst auf mehr Einkommen angewiesen bist, würde ich mir gut überlegen, ob das für Dich der richtige Weg ist.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Vor ein paar Jahren stellte sich dann heraus, dass ich ADHS habe und das erklärte für mich so einiges. Dieses Verzetteln, diese Emotionen, diese Selbstwertproblematik, diese Ablenkbarkeit ... nun nehme ich Ritalin, was mir sehr hilft. Ich mache bereits die 2. Therapie und so langsam bekomme ich Ordnung in mich und mein Leben.
    Leider kommen die Depressionen immer wieder und nun steht die Diagnose "endogene Depression".


    Hallo Miss Miller,


    zu deinen eigentlichen Fragen kann ich leider nichts beisteuern, da fehlt mir die notwendige Expertise. Mir scheint aber, dass es bei dir vor allem von der Frage abhängt, ob die Depressionen dauerhafter Natur oder evtl. Folge einer ungünstigen Lebenssituation sind, bzw. sich aus den Problemen (undiagnostiziertes ADHS, familiäre/berufliche Belastung etc.) heraus erst manifestiert haben.


    Das mit dem ADHS ist natürlich ein wichtiger Faktor, aber allein die Tatsache, dass du offenbar Schulzeit, Studium, Referendariat und viele (?) Berufsjahre mit Erfolg ohne Medikation/Diagnose überstanden hast, ist doch schon beachtlich und lässt hoffen, dass du wieder aus dem Tief herauskommst und deine Ziele erreichst. :gruss:


    der Buntflieger

  • Den Antrag auf Schwerbehinderung würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall stellen. Ich weiß jetzt nicht, wie gut die Chancen sind, dass er durchgeht aber probieren kannst du es.
    Auch wenn es erstmal nichts für die Versetzung bringt, könnte es dazu beitragen, dass dein Alltag leichter wird.
    Bei uns müssen die Kollegen kaum Vertretungen und Aufsicht machen.
    Ich glaube @CDL kennt sich da gut aus.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Man kann selber mal anfangen, einzuschätzen, ob man überhaupt in die Kategorie fallen würde. Grundsätzlich zählen psychische Erkrankungen aber auch zu denen, die (evtl in Kombination) zu einem GDB führen können. Oft hängt es auch daran, wie gut/passend die Gutachten der behandelnden Ärzte geschrieben wurden.


    Wenn man es erreicht hat, kann es sehr, sehr helfen. Auch wenn man einen niedrigren GDB hat, kann man immerhin die Gleichstellung (in Bezug auf die Nachteilsausgleiche) erwirken. Diese Nachteilsausgleiche sind in vielen Beundesländern in Integrationsvereinbarungen oder ähnlich lautenden Regulierungen genauer dargelegt und sehr umfangreich, hier sollte man sich mal angucken, was das für die eigene Arbeitsfähigkeitserhaltung bedeuten könnte, dann weiß man auch, ob es sich lohnt.


    Und darum geht es u.a.:
    - ein Recht auf ein Schuljahresplanungsgespräch bei dem die eigene gesundheitliche Lage berücksichtgt werden muss
    - das Recht auf Nachteilsausgleiche nach dem Sozialgesetzbuch / den Integrationsvereinbarungen
    - Schutz vor Versetzungen und Abordnungen (Tarifangestellte = ggf. Kündigungsschutz) gegen den eigenen Willen, ebenso Mehrarbeit, Klassenfahrten, auf Vereinbarung Aufsichten usw
    - ggef. Anpassung des Arbeitsplatzes auf die gesundheitlich notwendigen Bedürfnisse (Integrationsamt)
    uvm. Ich würe mir die verlinkten Dokumente mal in Ruhe ansehen.
    - Bei Versetzungs- oder Einstellungswunsch ist bei gleicher Qualifikation und mehreren Bewerbern der/die Schwerbehinderte vorrangig zu behandeln.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Meike hat eigentlich alle relevanten Aspekte zusammengefasst. Zu beachten ist allerdings, nachdem sie die GdS-Ausführungen dargestellt hat, dass GdB und GdS zwar oft übereinstimmen, aber eben nicht immer (mein aktueller GdS liegt nur noch bei 60, mein GdB jedoch bei 70), Abweichungen sind also möglich. Weiterhin geben derartige Tabellen lediglich einen groben Anhaltspunkt, ob sich ein Antrag überhaupt lohnt (Gleichstellung ist ab einem GdB von 30 und psychischer Erkrankung gerade im Schuldienst sehr realistisch). Depressionen können isoliert betrachtet (also ohne das ADHS oder möglicherweise darüberhinaus vorliegende Einschränkungen zu betrachten) bei entsprechendem Schweregrad (Häufigkeit der Episoden, Schweregrad der Episoden und damit Belastung im Alltag) einen GdB im Bereich von 30-40 (=GdS) ergeben. Insofern würde ich bei deiner Beschreibung @Miss Miller einem Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung zuraten, vorausgesetzt, du hast entsprechend fitte und auch empathische Fachärzte, die dich bzw. deine Symptome, Einschränkungen im Alltag etc. gut genug kennen, um das angemssen darzustellen. Gerade bei psychischen Erkrankungen steht und fällt bei der Beurteilung alles mit den fachärztlichen Gutachten, um den Schweregrad der Beeinträchtigung im Alltag erfassbar zu machen.


    (...) Im Laufe der letzten Jahre bin ich immer mehr mit den Stunden runtergegangen und arbeite mittlerweile unterhälftig (10 Stunden, verteilt auf 2 Tage - dank meiner tollen Stundenplanerin). Das klappt prima, aber meine kids werden größer und ich würde gerne mehr arbeiten. Was mich davon abhält, ist mein Arbeitsweg - ich habe knapp unter 30 km und fahren 45 Minuten eine Strecke, für Praxisbesuche auch schon mal mehr. Ich bin zwar glücklich an der Schule, aber ich werde das nicht noch 20 Jahre lang fahren. Bahn ist keine Option, damit bin ich 1 Stunde lang unterwegs.


    Ich habe einen Versetzungsantrag an eine Schule hier in der Nähe gestellt, aber trotz Mangelfach besteht keine Möglichkeit, die Schule ist "voll" und es gibt viele Lehrer, die schon seit Jahren Versetzungsanträge stellen, um dorthin zu kommen.


    Nun meine Frage(n): Welche Möglichkeiten habe ich mit meinen Diagnosen? Meine Therapeutin sagte, ich solle einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen.
    Ist das realistisch? Was für Vorteile hätte das für mich? Habe ich damit bei einer Versetzung ggf. Vorrang?

    Was deine weiteren Fragen anbelangt: Mit anerkanntem GdB und einer Gleichstellung als Schwerbehinderte hast du zunächst einmal neben den bereits von Meike genannten Aspekten den Anspruch auf Ermäßigungsstunden. Wie viele das sind hängt vom GdB ab; bei psychischen Erkrankungen, die sich im Schuldienst besonders schwerwiegend auswirken können, kann man zumindest in BW mit ärztlichem Attest eine zeitlich befristete, zusätzliche Stundenreduktion (=weitere Ermäßigungsstunden) erhalten. In BW gibt es entsprechende Tabellen, wo man einsehen kann, wieviele Deputatsstunden (auch anteilig) man für welchen GdB erhält. In BW gibt es seit kurzem die Option statt eines Teilzeitantrags einen Antrag auf verminderte Dienstfähigkeit zu stellen, mit 2.jähriger Gültigkeit. Hat den pekuniären Vorteil, dass man z.B. bei einem 50%-Deputat für 75% der Stunden eines Vollzeitdeputats bezahlt wird, hat den Nachteil, dass die Reduktion amtsärztlich begutachtet und festgelegt wird und man für 2 Jahre daran gebunden ist, man verliert also die Entscheidungshoheit über sein Deputat. Evtl.gibt es in NRW etwas Vergleichbares, da würde ich dir- und zwar in jedem Fall angesichts deiner Fragen- zu einem Gespräch mit deiner Schwerbehindertenvertretung und ggf.ergänzend deiner Gewerkschaft raten.


    - das Recht auf Nachteilsausgleiche nach dem Sozialgesetzbuch / den Integrationsvereinbarungen- Schutz vor Versetzungen und Abordnungen (Tarifangestellte = ggf. Kündigungsschutz) gegen den eigenen Willen, ebenso Mehrarbeit, Klassenfahrten, auf Vereinbarung Aufsichten usw
    - ggef. Anpassung des Arbeitsplatzes auf die gesundheitlich notwendigen Bedürfnisse (Integrationsamt)
    (...)

    Eine kleine Anmerlung noch dazu, die mir persönlich als Schwerbehinderte wichtig ist: Nachteilsausgleiche sind exakt als solche zu verstehen, nämlich um durch die anerkannte, schwerwiegende Erkrankung/ schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen bestehende Nachteile auszugleichen, nicht um Vorteile zu erlangen, die man nicht benötigt (geht nicht an dich @Miss Miller , ist nur etwas, was im Alltag leider immer mal wieder vorkommt; da sind mir selbst manche Vorbehalte begegnet zunächst an Seminar und Schule im Ref infolge entsprechener Vorerfahrungen, die ich zwar ausräumen konnte, die es aber keinem von uns leichter machen). Wer das respektiert als schwerbehinderter Mensch hilft die Tür offen zu halten für nachfolgende Mitmenschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, damit auch diese nicht mit harten Bandagen ihr Recht erkämpfen müssen (wie ich es zu Beginn manchmal musste), sondern KuK vorfinden, die Verständnis haben für die individuell erforderlichen Nachteilsausgleiche.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Liest du eigentlich noch mit, MrsMiller?

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  • Ja, ich lese mit, die letzten Tage waren nur turbulent und ich bin gar nichts außer Schule und Haushalt/ Kinder gekommen.


    Erst mal vielen lieben Dank für euer Mitgefühl! Mir wird langsam klar, dass ich nicht die gleichen Voraussetzungen wie Menschen ohne diese Diagnosen habe, auch, wenn das schwer ist und ich mich trotzdem noch mit solchen Menschen vergleiche. Das ist alles ganz schön hart, weil ich mich ja bisher als "normal" gesehen habe, auch wenn ich gemerkt habe, dass ich schnell an meine Grenzen komme. Ich dachte immer, ich stelle mich an, bin ein Weichei etc.


    Ich habe studiert, zwar mit Problemen, aber einem Examen von "2-" nach 2 Jahren über Regelstudienzeit, und ich habe nach dem Ref jahrelang volle Stelle gearbeitet. Das war zwar heftig und ich hatte sicherlich regelmäßig mehr als 40 Stunden Arbeitszeit pro Woche, aber es ging. Manchmal kann man auch sehr fokussiert arbeiten mit ADHS, dafür sind andere Dinge aber sehr zäh und brauchen ewig. Ich kann beispielsweise sehr schnell korrigieren. U-Planung dauert manchmal aber etwas länger und am schlimmsten sind formale Dinge, dafür brauche ich ewig. Ich bin damals klar gekommen, aber ich war schon froh, als ich schwanger wurde, weil für mich klar war, dass in den nächsten Jahrzehnten nicht mehr volle Stelle arbeiten muss. Mit meinen Fächern (Pädagogik und Englisch) korrigiere ich einfach auch sehr viel .... Damals waren die Ansprüche an Lehrer aber noch nicht so hoch und das alles war noch nicht so kompliziert und ich konnte in Ruhe für mich meinen Unterricht machen. Und ich hatte noch keine Kinder!


    Lieber Bolzbold, danke für deine Worte - es ist wohl wirklich ein ziemliches Päckchen, obwohl es mir jetzt, mit der Medikation, besser denn je geht. Aber ich muss die Vergangenheit auch erst mal verarbeiten und mit den Diagnosen klar kommen. Ich werde sicherlich erst mal weiter so wenig arbeiten, aber ich fühle mich irgendwie so nutzlos mit diesen wenigen Stunden. Ich vergleiche mich wahrscheinlich noch zu sehr mit anderen Menschen. Was mich manchmal stört, ist, dass ich so wenig mitbekomme in der Schule. Wenn ich da bin, habe ich wenig Zeit, weil die beiden Tage voll sind. Was an den anderen 2-3 Tage vor sich geht, bekomme ich nicht mit. Ich muss gucken, wie es weitergeht. Vielleicht gehe ich irgendwann auf 3 Tage, aber zuerst bleibe ich auf 2 Tagen, alleine schon wegen der Therapietermine.
    Wir sind Gott sei Dank nicht darauf angewiesen, dass ich mehr arbeite. Wenn ich versetzt würde, müsste ich 12,75 Stunden machen, und da würden ich mir dann angucken, ob ich das Jahr danach wieder runtergehe. Meine aktuelle Schule ist wirklich sehr kulant, ich habe 2 Tage Unterricht und keine 7./8. Stunde, da meine Kinder nicht in der OGTS sind. Ich weiß nicht, ob ich das so an der anderen Schule bekommen würde.


    Lieber Buntflieger, vielen Dank für dein Mitgefühl! Wo die Depression herkommt, ist nicht so wirklich herauszufinden. Depressionen sind eine häufige Komorbidität bei ADHS und familiär gibt es bei uns viele Menschen mit Depressionen und/ oder ADHS (hat man ja auch früher nicht so wirklich diagnostiziert). Meine Psychiaterin meinte, ich solle die Depression als Störung des Hirnstoffwechsels ansehen, und sie geht davon aus, dass ich ohne Medikament immer wieder depressiv werde - so war auch leider die Erfahrung der letzten Jahre.


    Liebe Meike, vielen Dank für die ganzen Infos! Ich habe mich mit diesem Thema noch nie auseinandergesetzt. Ich habe mal deine links durchforstet und bei ADHS/ Depressionen gibt es da tatsächlich Möglichkeiten, einen GdB zu beantragen.
    Eine Frage zur Versetzung: Ist es ungünstig, wenn der SL weiß, dass er sich da jemanden mit einer psychischen Erkrankung "ins Boot" holt? Ich bin eigentlich nicht so erpicht darauf, dass das in meiner Schule bekannt wird, bei uns wissen es nur zwei Kolleginnen, mit denen ich wirklich "dicke" bin und denen ich vertraue.


    Lieber CDL, du kennst dich ja aus! Ich habe gute Ärzte, die sehr gut mit meinen Diagnosen vertraut sind. Es kommen auch noch andere gesundheitliche Probleme dazu, ich habe z.B. ziemlich heftiges Asthma und ich hatte einen Bandscheibenvorfall - soll ich das auch angeben? Das Asthma schränkt mich ein, der Bandscheibenvorfall nicht.
    Was genau bedeutet Ermäßigungsstunden? Weniger unterrichten bei gleicher Bezahlung? Ich werde mich bzgl. dieser Möglichkeiten mal an die GEW wenden. Ich muss gestehen, dass ich mich bisher mit all diesen Themen noch nicht auseinandergesetzt habe...Nachteilsausgleich, GdB, GdS, Ermäßigungsstunden - wäre da der Personalrat auch ein guter Ansprechpartner? Ein Bekannter von mir ist im Personalrat.

  • Wenn du einen GDB beantragst / bekommst, erfährt kein Schulleiter die Diagnose. Du bekommst einen Ausweis oder eine Bescheinigung, auf der steht nur der GDB, bei Geh- oder Sehbehinderten noch ein Kürzel (wegen Parkplätzen oä.), und wem du von deiner Diagnose erzählst, ist ganz allein deine Sache.


    Die beste Anlaufstelle ist der örtliche oder Gesamtschwerbehindertenbeauftragte.
    Die GEW ist da nur so halb zuständig, die Personalräte meist überfragt, Schwerbehindertenvertretung und Beratung nach Langzeiterkrankung ist eine eigene Sportart.


    Und ja, alles angeben. Die GDB sind zwar nicht additiv zu verstehen, aber es wird ein Gesamtbild auch sich gegenseitig verstärkender Bedingungen beurteilt, deshalb kommt es auch auf gute Fachärztliche Gutachten an: verschlimmern deine Medikamente vielleicht eine andere Baustelle, usw.

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  • Lieber CDL, du kennst dich ja aus! Ich habe gute Ärzte, die sehr gut mit meinen Diagnosen vertraut sind. Es kommen auch noch andere gesundheitliche Probleme dazu, ich habe z.B. ziemlich heftiges Asthma und ich hatte einen Bandscheibenvorfall - soll ich das auch angeben? Das Asthma schränkt mich ein, der Bandscheibenvorfall nicht.Was genau bedeutet Ermäßigungsstunden? Weniger unterrichten bei gleicher Bezahlung? Ich werde mich bzgl. dieser Möglichkeiten mal an die GEW wenden. Ich muss gestehen, dass ich mich bisher mit all diesen Themen noch nicht auseinandergesetzt habe...Nachteilsausgleich, GdB, GdS, Ermäßigungsstunden - wäre da der Personalrat auch ein guter Ansprechpartner? Ein Bekannter von mir ist im Personalrat.

    Liebe Miss Miller, erstmal fühl dich gedrückt. Du bist nicht allein, du bist völlig normal und du machst das offensichtlich verdammt gut, wie du für dich kämpfst, auch wenn es sich vermutlich immer wieder anders anfühlt. Wenn du einen guten PR hast, kann dieser natürlich auch ein Ansprechpartner sein- Meike ist beispielsweise auch Personalrätin, da siehst du, wie fit und empathisch PRs im best case sind- die Schwerbehindertenvetretung solltest du aber spätestens wenn du den GdB hast ergänzend ansprechen, das sind einfach die Experten dafür, deren Beratung du nicht missen möchtest. Diesen Kontakt und Austausch benötigt man, um sich einerseits untereinander zu vernetzen und wichtige Informationen weiterzugeben und andererseits um eben diese Informationen auch von kompetenter Stelle einzuholen.
    Ich weiß, es ist schwer, sich nicht an anderen Menschen zu messen und wie viel schwerer es ist gesundheitlich bedingte Einschränkungen zu akzeptieren. Der Schritt einen GdB zu beantragen ist mir auch alles andere als leicht gefallen, war aber absolut richtig und kann ich nur empfehlen.
    Der GdS ist ein Grad der Schädigung und wird bei Opfern von Gewaltverbrechen im Rahmen von Opferentschädigungsverfahren (OEG) erhoben. Sollte es dafür eine Basis geben bei dir, wäre ein entsprechender Antrag auf Opferentschädigung sinnvoll. Der Weiße Ring ist bei diesen Anträgen ein äußerst hilfreicher und kompetenter Ansprechpartner. Wenn es keinen entsprechenden Hintergrund bei dir gibt, reicht es völlig aus einen Antrag bei deinem Versorgungsamt auf Feststellung eines GdB zu stellen. Deine Therapeutin kann dich sicherlich hierbei kompetent beraten, nachdem sie dir den Antrag empfohlen hat. In dem Antrag solltest du auf jeden Fall ALLE gesundheitlichen Probleme angeben und entsprechend nachweisen (ärztliche Atteste/Arztbriefe mit z.B. Ergebnissen der letzten Untersuchungen beim Pneumologen/Schweigepflichtsentbindungen für deine behandelnden Fachärzte/Klinikaufenthalte...). Was nicht relevant ist für die Zumessung eines GdB wird vom Versorgungsamt nicht berücksichtigt. Asthma ist genauso wie Depressionen je nach Schweregrad definitiv relevant und kann in Ergänzung zur Depression bereits einen GdB 50 und höher ergeben. Ob der Bandscheibenvorfall noch relevant ist kommt wohl darauf an, inwieweit dieser entsprechend schwerwiegende gesundheitliche Folgeprobleme verursacht hat (wobei du ja schreibst, er schränle dich nicht mehr ein). Im Zweifelsfall mit angeben und das Versorgungsamt prüfen und entscheiden lassen. Das ADHS natürlich auch mit angeben.


    Ermäßigungsstunden bedeutet, dass du z.B. bei einem TZ-Deputat von 13 Wochenstunden nur noch 10 Wochenstunden Unterricht halten musst, aber für 13 Stunden bezahlt wirst.


    Wenn du weitere Fragen hast, melde dich gerne. Vor allem aber achte gut auf dich und erlaube dir notwendige Pausen, um Kraft zu schöpfen, Ressourcenarbeit zu leisten und erlaube dir dich nicht mit KuK zu vergleichen. Du bist du und hast dein Tempo, deine Bedürfnisse, deine Grenzen.


    P.S. Herr CDL ist eine Frau CDL, auch wenn ich immer mal wieder von neuen Usern im Forum für einen Mann gehalten werde. (Warum eigentlich?) ;-)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • So, nun liegt er da, der Umschlag mit dem Antrag. Meine Therapeutin hat Erfahrung damit und ist sich sicher, dass ich bei einem GdB von 50 landen werde. Ich gehe dann mal zum Briefkasten.

    Mit dem Asthma zusammen habe ich da auch keinerlei Zweifel, dass das mindestens GdB 50 werden wird. Melde dich gerne, wenn du noch Fragen haben solltest. Ansonsten gutes Gelingen und gut, dass du an dieser Stelle für dich sorgst. :-)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • So, nun liegt er da, der Umschlag mit dem Antrag. Meine Therapeutin hat Erfahrung damit und ist sich sicher, dass ich bei einem GdB von 50 landen werde. Ich gehe dann mal zum Briefkasten.

    Viel Erfolg!

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Ein GdB von 50 bei psychischen Erkrankungen ist dann möglich, wenn ärztlicherseits bescheinigt wird, dass aufgrund der Erkrankung bereits erhebliche Probleme im beruflichen Bereich und im privaten Bereich (Partnerschaftsprobleme, Rückzugstendenzen...)bestehen.
    Wenn dann ein GdB von unter 50 bescheuert wird, sollte ein Widerspruchsverfahren durchgeführt werden. Hierzu empfehle ich jedoch sich im Vorfeld ausführlich durch eine Schwerbehindertenvertretung oder/ und den VdK beraten zu lassen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Mit einem GdB v. 30 kann man Fürsorgemaßnahmen zugesprochen bekommen.

    Steht in den Handreichungen zu Schwerbehinderung an Schulen, vgl. § 3.7


    "Für behinderte Lehrkräfte, die eine Bescheinigung über einen Grad der Behinderung von 30 oder 40 erhalten haben, soll im Einzelfall geprüft werden, ob besondere Fürsorgemaßnahmen in Betracht kommen (Rechtsgrundlage unter 3.6). Für Lehrkräfte bedeutet dies, dass sie im Einzelfall einer besonderen Fürsorge bedürfen, wenn sie dies z.B. durch Vorlage der Bescheinigung über ihren Grad der Behinderung und ein ärztliches Attest nachweisen. Ihnen könnten z.B. Nachteilsausgleiche der Richtlinie zum SGB IX genannten zustehen. Eine Regelermäßigung oder eine Inanspruchnahme der Altersrente bzw. Pension für schwerbehinderte Menschen ist nicht möglich."


    https://www.schulministerium.n…derung/Handreichungen.pdf



    Weiterhin soll auf jedem Fall widersprochen werden! Bitte mit ärztlicher Unterstützung.

  • Gleichstellung beantragen? Ich kenne mich nicht genau aus, weiß aber, dass das bei einem GdB von 30 gilt. Beratung bei der Schwerbehindertenvertretung wäre auch eine gute Idee. Die kommen auch mit in Gespräche mit der Schulleitung, wenn es um Rahmenbedingungen geht, die du benötigst.

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Inwieweit kannst du dich auch mit Haushalt und Kindern entlasten? Kids sterben nicht daran, wenn sie zu Hause altersgerechte Aufgaben erfüllen sollen und ab und an eine Reinemachfrau ist doch auch nicht verkehrt.

  • Miss Miller

    Guck mal in deine Konversationen. Hab dir in Bezug auf Unterrichtsplanung geschrieben. Vielleicht kann man sich ja Schulübergreifend austauschen?

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

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