OBAS - wie sind da die Modalitäten bzgl. der Kündigung durch die Schule?

  • Hallo,


    ich habe zur Zeit eine Referendarin (Nr. 10-ein Jubiläum!). Allerdings ist es das pure Grauen, sowas habe ich noch nie erlaubt. Da sind gravierende Dinge bzgl. ihres Fachwissens, ihres Unterrichts, ihres Verhalten den KuK und den SuS gegenüber und ihrer Selbstsicht.
    Kein Kollege kommt mit ihr klar und es gab schon häufige Beschwerden über sie bei der SL. Ich finde sie langsam in meinem Unterricht nicht mehr tragbar und möchte meine Mentorenschaft am liebsten abgeben.


    Nun meine Fragen: Kann ich zur Mentorenschaft "gezwungen" werden?
    Kann ein OBASler gekündigt werden? Ich habe gehört, dass die SL darauf hinarbeiten möchte - die OBASlerin ist wirklich völlig untragbar, ich möchte hier aber nicht mehr ins Detail gehen.

  • Hallo, ich weiß es nicht, wollte aber, für den Fall, dass du tatsächlich da drin hängst und sie nicht los wirst, vorschlagen, ob vielleicht eine Supervivion helfen könnte, also mit ihr zusammen. Viel Glück!

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Wie calmac sagt: nur während der Probezeit ist ohne Probleme eine Kündigung möglich. Ansonsten geht es aber auch, dass Schule und Seminar als Vornote eine 5 geben. Damit ist sie nicht zugelassen. Das Ganze beim 2. Mal auch noch und dann darf sie nicht zur Prüfung und ist damit für alle Zeiten raus aus der Schule.
    Ist aber viel Arbeit. Wir haben 2,5 Jahre sehr viel Zeit investiert, weil wir wollten, dass der OBASler es noch schafft, aber es war am Ende nicht mehr möglich.


    Das geht aber nur, wenn sie auch wirklich schlechten Unterricht macht und keine Weiterentwicklung zu sehen ist.


    Wenn Du nicht mit ihr zurecht kommst, kann man evtl. auch einen anderen Mentor suchen. Manchmal passt es einfach nicht.

  • Hallo,


    was sagt denn das Zfsl dazu?
    Es gibt nämlich in der Ordnung den Passus: (4) Die Ausbildung kann im Ausnahmefall durch die Ausbildungsbehörde beendet werden, wenn das Ziel der Ausbildung offensichtlich nicht erreichbar erscheint. Gleiches gilt für den Fall, dass die Lehrkraft in Ausbildung ihre Pflichten gröblich verletzt oder sich als unwürdig erweist.


    Zur Besprechung der Ziele und zur Überprüfung gibt es zwei APGs, eins in der Regel innerhalb der ersten 6 Wochen bzw. nach dem 2. UB und das zweite nach einem Jahr.


    Je nachdem wie lang sie schon da ist, gibt es doch eigentlich auch an staatlichen Schulen eine Probezeit oder?


    Unabhängig von all den evtl. möglichen Maßnahmen, ist die Frage, in wie weit es denn auch schon Gespräche dazu mit ihr gegeben hat.


    sorry hat sich mit den anderen Beiträgen überschnitten.

  • Ich verstehe deinen Standpunkt, ich würde das wie folgt regeln. Zunächst würde ich die Kollegin um ein Vieraugengespräch bitten und die Probleme, die du mit ihrem Unterricht hast unverblümt ansprechen (wahrscheinlich hast du das aber auch schon gemacht). In dem Gespräch würde ich aber auch das Verhältnis zu den Kollegen ansprechen und wie sie wahrgenommen wird. Das halte ich für sehr wichtig. Vielleicht weiß sie das ja gar nicht, dass sie so ankommt. Sollte ich in dem Gespräch merken, dass es keinen Sinn hat, würde ich zur Schulleitung gehen, mit der Schulleitung vertrauensvoll sprechen und um Lösungsvorschläge bitten. Vielleicht muss ihr die Schulleitung auch dann sagen, dass es so keinen Sinn hat.
    Ich weiß nicht, ob man zu einer Mentorenschaft gezwungen werden kann, ich war mal an einer Schule, da hat die Schulleitung die Mentoren bestimmt und dann war es eine dienstliche Anweisung, war aber auch nicht in NRW.

  • Bisher gibt es keine Entwicklung. Aus der Probezeit ist sie raus. Aber jeder, wirklich jeder, bezweifelt ihre Berufseignung. Wäre es möglich, die Schule zu wechseln, wenn das vom OBASler selbst ausgeht?

    • Offizieller Beitrag

    Innerhalb der Probezeit gab es doch schon einige Besuche. Was sagen die Fachleiter.


    Es klingt übel, aber: wenn man als Schule / Schulleitung nicht den Mumm hat, jemanden, der ungeeignet ist und nicht ins Team passt, in der Probezeit (die dafür da ist), zu "prüfen" und ggf. zu entlassen, hat es nunmal nicht anders verdient. und aus dem Menschen einen Wanderpokal zu machen, ist nicht besonders kollegial, anderen Schulen gegenüber.

  • Bisher gibt es keine Entwicklung. Aus der Probezeit ist sie raus. Aber jeder, wirklich jeder, bezweifelt ihre Berufseignung. Wäre es möglich, die Schule zu wechseln, wenn das vom OBASler selbst ausgeht?

    Nein.


    Die Schule muss jetzt entsprechend eine mangelhafte Note bei der Endbeurteilung setzen und das gleich gilt ebenfalls für das Seminar.

  • War das APG2 denn schon? Und wie wurden die UBs denn dann bewertet?


    Also ich frage mich halt gerade, ob es die Meinung von euch an der Schule ist, oder auch die der entsprechenden Fachleiter.


    Wenn es eure alleinige Meinung ist, sehe ich da relativ wenig Chancen, außer das was schon geschrieben wurde. Frage mich aber auch, wenn das wirklich so katastrophal ist, warum man dann nicht entsprechend bereits in der Probezeit reagiert hat.


    Was sagt sie denn selbst dazu in Reflexionsgesprächen?

  • Ich habe bisher einen Besuch gesehen und der war grottig. Die Seminarleiterin war sehr schwammig, sehr ressourcenorientiert, hat aber auch durchblicken lassen, dass das nix war. Leider wechselt jetzt der Seminarleiter und der nächste UB ist erst in ein paar Wochen. Im anderen Fachseminar das gleiche, nur dass es gar keinen aktuellen Seminarleiter gibt. Auch hier: Schrecklicher UB.
    Ich habe noch keine Infos, wie das Seminar zu ihr steht, so tief bin ich in der Thematik noch nicht drin.
    Was sie selber sagt: "Ja, aber ..." - sobald Kritik kommt, kommt ein "Ja, aber ....". Sie ist nicht kritikfähig und nicht reflexionsfähig, selbst nach der Reflexion kann sie sie keine schriftliche Zusammenfassung machen, weil sie ganz viele Dinge einfach nicht versteht. Ich habe so was noch nie erlebt!
    Wir werden uns morgen ihre Uni-Zeugnisse anschauen, weil wir mittlerweile sogar anzweifeln, dass sie studiert hat.

  • Was sie selber sagt: "Ja, aber ..." - sobald Kritik kommt, kommt ein "Ja, aber ....". Sie ist nicht kritikfähig und nicht reflexionsfähig, selbst nach der Reflexion kann sie sie keine schriftliche Zusammenfassung machen, weil sie ganz viele Dinge einfach nicht versteht. Ich habe so was noch nie erlebt!

    Klingt sehr schwierig. Habt ihr mit der Anwärterin über dieses problematische Reflexionsverhalten bzw. die erkennbaren Verständnisprobleme, wenn klare unterrichtliche Mängel angesprochen und von ihr aufgenommen/bzw.reflektiert und umgesetzt werden müssen bereits gesprochen? Ist ihr bewusst, welche erheblichen Zweifel ihr nicht nur an ihren unterrichtlichen Kompetenzen, sondern auch an ihrer Gesamtqualifikation ihr habt und welche Folgen sich für sie daraus ergeben könnten, wenn Seminar und Schule sie entsprechend schlecht bewerten?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL ()

  • Es gab etliche Gespräche, und man mag es nicht glauben, wenn man das hier so liest, aber da kommt nichts an bei ihr. Es kommt dann das übliche "ja, aber, ..." und ein Lachen. Je deutlicher man wird, desto empörter ist sie.
    Ich habe so was noch nie, nie, nie erlebt. Ich denke fast, da liegt eine Behinderung/ Störung vor! Die Frau ist fast 50 und hat schon etliche berufliche Stationen hinter sich, ist aber nie lange irgendwo geblieben, das muss doch Gründe haben!


    Das heißt also, wir alle müssen da jetzt durch und warten, bis es auf die Prüfung zugeht? Das ist unmöglich - ich z.B. kann sie in keine meiner Klassen mehr unterrichten lassen und andere Kollegen haben sie auch schon rausgeworfen - sie hat auch fast alle durch mit ihren Fächern.

  • Ich habe so was noch nie, nie, nie erlebt. Ich denke fast, da liegt eine Behinderung/ Störung vor! Die Frau ist fast 50 und hat schon etliche berufliche Stationen hinter sich, ist aber nie lange irgendwo geblieben, das muss doch Gründe haben!

    Nicht jede Uneinsichtigkeit oder Mangel an Reflektionsvermögen wären auf gesundheitsrelevante Störungen oder gar Behinderungen zurückzuführen. Ich verstehe deine Frustration, denn was du beschreibst klingt untragbar, bitte aber doch um einen reflektierten Umgang mit dem Wort "Behinderung", dass uns Menschen mit Behinderung nicht einfach in einen bestimmten Topf wirft, in dem wir nicht per se etwas zu suchen hätten. Danke. :)


    Eure OBASlerin scheint einen sehr schwierigen Charakter zu haben von dem her was du darstellst. Da braucht es nicht viel Phantasie um zu verstehen, warum sie nie lange in einem Job geblieben ist, zumindest, wenn man nach potentiellen äußeren Gründen sucht (ggf. war sie ja auch unzufrieden und Kündigungen gingen von ihr aus). Mangelndes Reflektionsvermögen ist nunmal in keinem akademischen Beruf hilfreich.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich habe da eine Verdachtsdiagnose und damit würde sie in den Bereich "seelische Behinderung" fallen - glaub mir, ich habe Psychologie studiert und ein langes Praktikum bei einer Therapeutin gemacht, ich kann das einschätzen. Eine Kollegin mit dem gleichen Fach hat den gleichen Verdacht.

  • Planung existiert bei ihr nicht, ich muss 3x nach der Planung für den Unterricht bei mir fragen und bekomme dann doch keine oder etwas Handschriftliches mit etlichen Rechtschreibfehlern.
    Austausch mit KuK gibt es nicht, sie stößt alle vor den Kopf, Parallelplanung findet keine statt, denn sie versteht gar nicht, was sie machen soll. Die "fitteren" Klassen beschweren sich, die "schwächeren" nicht. Im Grunde genommen kann sie ihre eigenen Stunden nicht machen - fachlich kommt nichts dabei rum und zudem ist sie noch unverschämt den SuS gegenüber.

  • wenn sie das APG 2 noch nicht hatte, und das Seminar der gleichen Meinung ist, dass da Hopfen und Malz verloren ist, dann ist das ggf. nochmal eine Möglichkeit. Da wird die Befähigung nochmal überprüft.


    OBAS Ordnung §5 Absatz 3, §11 Absatz 8 sind da zwei Punkte.


    Aber da müssten sich dann aber eben Schule und Zfsl einig sein. Weiß nicht, ob das so einfach ist. Mein Fachleiter meinte, als er mich über dieses ganze Prozedere aufgeklärt hat, er hätte so etwas noch nicht erlebt.


    Ansonsten bleibt halt nur wie bei allen anderen UPP, die man ja auch nochmal wiederholen dürfte.

  • Die Diskussion hier ist doch nicht zielführend. Die Schulleitung entscheidet, ob die Probezeit bestanden ist oder nicht. Macht sie das nicht, ändert sich auch durch die Diskussion hier nichts. Mir erscheint da ein Thread mit dem Thema "Wie bringe ich eine OBASlerin dazu, vernünftigen Unterricht zu gestalten" zielführender, denn das ist eine Sache, die du ändern kannst.

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