Elektronisches Klassenbuch

  • Die Schule benötigt zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen des Erziehungs-, Bildungs- und Fürsorgeauftrags von Schülern, Eltern und Lehrern personenbezogene Daten. Diese können an der Schule z.B. mittels eines Schulverwaltungs-, Stundenplan-, Vertretungsplan- und Zeugnisprogramms, mittels einer E-Learningplattform oder Profil AC zur Kompetenzanalyse verarbeitet werden.
    Das Kultusministerium hat in der Verwaltungsvorschrift Datenschutz an öffentlichen Schulen unter II. Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern sowie von deren Erziehungsberechtigtendie für die Aufgabenerfüllung der jeweiligen Schulart erforderlichen und damit notwendigen Daten aufgeführt.
    Ausdrücklich weist das Kultusministerium darauf hin, dass eine Übermittlung (Weitergabe von Schülerdaten mündlich, per Mail, Fax oder schriftlich) an Privatpersonen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs grundsätzlich eine Einwilligung bedingt. Einer solchen bedarf es nur dann nicht, wenn die Übermittlung für die Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben oder einer anderen schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechte einer anderen Person oder zur Aufgabenerfüllung der Schule erforderlich ist.


    Webuntis ist auf jeden Fall DSGVo-Konform

    Sobald Daten weitergegeben werden, benötigt man eine Einverständniserklärung. Das heißt: Webuntis (das Klassenbuchmodul meine ich) ist auf jeden Fall NICHT DSGVO-konform, wenn man sich das nicht extra von den Eltern (und den volljährigen Schülern) schriftlich genehmigen lässt.


    Eine gute Lösung aus Datenschutzsicht wäre es, wenn man das el. Klassenbuch als Web-App auf dem Schulserver installiert. Das hätte natürlich wieder andere Nachteile (man muss erst mal einen Schulserver haben, der muss gut gewartet und sicher sein, usw. usf.). Dennoch darf man bitte nicht so tun, als sei das alles so einfach.

  • Soweit ich weiß, stehen die Server in Österreich - zumindest der, den wir nutzen. Gibt es unterschiedliche Standorte? Auf der Statusliste unter https://status.webuntis.com/ habe ich keine Informationen gefunden. Für die Datenschutzbetrachtung wäre dies aber auch nicht relevant. :)

  • @MarPhy Klingt auf jeden Fall spannend, wie es so läuft. Bei uns war es auch im Gespräch, ich würde mich freuen, wenn es kommt.


    Gerade auch im dualen System wäre es von Vorteil. leichter noch einmal in die Sachen vom letzten Block schauen.
    Bei uns gibt es Kollegen, die sehe ich fast nie, durch unterschiedliche Standorte / Unterrichtszeiten, so dass die persönliche Absprache nicht immer funktioniert.


    Anwesenheit muss bei uns jede Stunde kontrolliert werden, manche Schüler kommen und gehen wann sie wollen ... Also nicht nur einer morgens.


    Für bestimmte Kurse (Reli/Philo, verschiedener Werkstattunterricht und Sport) gibt es eh schon Kursbücher, weil es so ein hin und her ist mit den Büchern. Daher wäre es in meinen Augen schon eine Erleichterung. DSGVO ist dann nicht unser Bereich, wenn die Schule das anleiert, dann ist diese, bzw. die Bezirksregierung dahinter verantwortlich und nicht ich. Darüber will ich mir dann auch keinen Kopf zerbrechen.

  • Es geht doch sicher eher beispielsweise darum, ...

    Also ich hoffe, dass man das genauer spezifizieren kann.



    ... Glaubst du da sitzt jemand stasimäßig bei Google und untersucht, wann Olaf in Mathe fehlt?

    Die Begründung klingt nach "ist mir egal, ob ich abgehört werde, ich hab doch nichts zu verbergen". Über den Sinn von Datenschutz muss man hier nicht wirklich diskutieren?



    ... DSGVO ist dann nicht unser Bereich, wenn die Schule das anleiert, dann ist diese, bzw. die Bezirksregierung dahinter verantwortlich und nicht ich. Darüber will ich mir dann auch keinen Kopf zerbrechen.

    Die Regierung müsste sichere Lösungen zur Verfügung stellen. Solange man die nicht hat, dürfte es schwer sein, sich da rauszuhalten.


    Ich darf beispielsweise keine Schülerdaten auf ungeschützten Endgeräten mit mir herumtragen. Ärgerlich, wir haben nur einen Lehrerarbeitsplatz in der Schule. Trotzdem habe ich die Verantwortung, der Schulleiter darf theoretisch meinen Laptop kontrollieren, ob das Passwort sicher ist usw., die Gutachten müssen aber irgendwo getippt werden. Im Zweifel bin aber ich persönlich am Arsch, wenn Psychiatrische Gutachten samt Adresse des zugehörigen Kindes irgendwo auftauchen, weil ich mir den Text selbst gemailt habe oder den USB-Stick verliere.


    Sachsen hat ein recht brauchbares Portal für Schule, "LernSax", dessen Server in Deutschland steht. Angeblich ist das sicher, schriftlich habe ich das allerdings auch noch nicht. Wenn es dort ein E-Klassenbuch gäbe fänd ich das sehr praktisch.

  • Nochmal: Auch dann, wenn der Server in D steht, braucht ihr eine Einverständniserklärung der Eltern, wenn ihr personenbezogene Daten der Schüler an diesen übermitteln wollt!


    Wenn der Server hingegen in den USA steht, ist das Übermitteln der Daten generell nicht erlaubt (bzw. mit extremem bürokratischem Aufwand verbunden, wenn man das möchte).

  • Nochmal: Auch dann, wenn der Server in D steht, braucht ihr eine Einverständniserklärung der Eltern, wenn ihr personenbezogene Daten der Schüler an diesen übermitteln wollt!

    Wo steht das? Und welche personenbezogenen Daten werden an einen Server übertragen, wenn ich mein Klassenbuch eintrage? Und darum ging es ja schließlich in dem Thread!

  • Wo steht das? Und welche personenbezogenen Daten werden an einen Server übertragen, wenn ich mein Klassenbuch eintrage? Und darum ging es ja schließlich in dem Thread!

    1. In dem Link, den ich in meinem vorherigen Beitrag gepostet hatte, z.B. für BaWü. Für Dein Bundesland müsstest Du ggf. selbst suchen.
    2. Beispielsweise die Namen der Schüler sind wohl in jedem Klassenbuch enthalten, das sind personenbezogene Daten. Sobald so ein digitales Klassenbuch serverbasiert funktioniert, müssen diese Daten auf den Server übertragen werden.

  • Tragt ihr da Fehlzeiten von Schülern ein? Personenbezogene Daten
    Braucht ihr dafür eine Einwilligung? Üblicherweise nein (in NRW s. VO-DV I), da eine Gesetzesgrundlage besteht (das Finanzamt braucht auch keine Einwilligung, um deine Daten zu speichern und verarbeiten).

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Namen, Adressen, Fehlzeiten, Schwerbehindertenausweis, Hörgerät, Konfession usw., also unsere Klassenbücher enthalten viele personenbezogenen Daten.


    Vielleicht ergäbe es Sinn, bei seiner*m Datenschutzbeauftragten des Landes nachzufragen? Die kann man unkompliziert anschreiben.

  • Braucht ihr dafür eine Einwilligung? Üblicherweise nein (in NRW s. VO-DV I), da eine Gesetzesgrundlage besteht (das Finanzamt braucht auch keine Einwilligung, um deine Daten zu speichern und verarbeiten).

    Die Schule nicht, so lange sie die Daten nur selbst verarbeitet! Das Finanzamt bräuchte auch Deine Einwilligung, wenn es die Daten an Dritte übertragen will!

  • Wie sieht denn die Praxis bei euch aus, wenn ihr die Einwilligung nicht erhaltet? Die Schüler*innen können sicherlich individuell zustimmen oder ablehnen. In der Praxis stelle ich mir das jedoch sehr unpraktikabel aus.

  • Man kann das so machen, dass man sich das direkt bei der Anmeldung unterschreiben lässt. Ich weiß aber nicht, ob das rechtlich so einwandfrei ist (Zwang und so).


    Wenn man sagt, el. Klassenbuch gehört zum Schulkonzept usw., dann könnte man so begründen, dass wer das nicht unterschreiben will, sich eine andere Schule suchen soll.


    Das wäre praktikabel, ob es gut ist, will ich damit nicht gesagt haben.

  • Private Endgeräte sollen wir NICHT nutzen.


    Es ist fast unmöglich, im Lehrerzimmer nach der Stunde in der Pause alles in den PC einzugeben (3PCs für 50 Lehrer), also macht man das einmal am Ende des Schultages oder der Schulwoche, das elektronische Tagebuch ist also nie auf dem aktuellen Stand wie das Papiertagebuch.
    Zuvor muss man sich alles in seinen eigenen Unterlagen notieren. Es ist also doppelte Buchführung.
    Beim letzten Feueralarm konnten viele Kollegen die Anwesenheit der Schüler im freien nicht überprüfen, da es kein Papiertagebuch mit Klassenliste mehr gibt.
    Ein Eintrag ins Klassenbuch ("xy wirft mit Papierfliegern") ist meiner Ansicht nach sinnvoller, wenn der Schüler direkt sieht, wie eingetragen wird.


    Und der größte Scherz für mich: Am Ende des Schuljahres muss zur Archivierung alles ausgedruckt werden.

  • @Valeridas Link ist hilfreich, wenn man weiter zu dem entsprechenden Erlass weiterklickt:


    (3) Die Schulen und Schulaufsichtsbehörden sind berechtigt, unter Beach-tung der Voraussetzung des § 11 DSG NRW die Datensicherheit gewähr-leistende und zuverlässige Institutionen mit der Verarbeitung ihrer Datenzu beauftragen. Die Datenverarbeitung im Auftrag ist nur zulässig nachWeisung der Schule oder der Schulaufsichtsbehörden und ausschließlichfür deren Zwecke.


    Tatsächlich hätte ich gedacht, dass jeder einzelne der Verarbeitung der eigenen Daten durch dritte zustimmen muss (so ist das bei Firmen, die lassen sich das üblicherweise gleich bei der Datenschutzvereinbarung "abnicken"), aber offenbar gibt es hier für Schulen und Schulaufsichtsbehörden eine Ausnahme.


    Das heißt, dass die jeweilige Schule dann einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung schließen muss, dann müsste das (wenn ich es richtig verstanden habe) ok sein.


    @German : So, wie Du es erzählst, ist es jedenfalls unpraktikabel, dann doch lieber auf Papier!

  • Bei uns hat die Schulkonferenz die Einführung beschlossen, was soll ich da jetzt machen?
    Ich habe Dienstanweisungen ja entsprechend zu befolgen. Und da ich leider kein Datenschutzsachverständiger bin, kann ich nicht entscheiden, ob die Anordnung jetzt rechtswidrig ist oder nicht. Das können ja sogar die meisten Datenschutzbeauftragten nicht. Ich frage mich übrigens, warum so eine Welle darum gemacht wird, wo sich der Server physikalisch befindet. Solange da nen Kabel hingeht, können die Daten doch von überall auf der Welt geklaut werden. Okay, die Gesetzeslage, aber die interessiert die Bad Guys eh nicht. Solange die KuK keinen PC sicher bedienen können im Hinblick auf sichere Passwörter, notwendigkeit des Ausloggens etc. ist diese ganze Diskussion eh hinfällig.
    Btw: Die Leute, die bei uns am meisten drauf abfahren, sind die Eltern. Und deren aktive Teilnahme würde ich einfach mal als indirekte Genehmigung werten:D


    Es ist doch damit genauso wie mit vielen Dingen: Wenn man es in der Praxis 100%ig richtig, sicher und sauber machen würde, würde es nicht funktionieren.
    Genauso wie bspw. ein Raumwechsel mit Lehrern. De facto ist mindestens eine Klasse unbeaufsichtigt, einer muss ja loslaufen. Aber so isses halt.

  • Bei uns hat die Schulkonferenz die Einführung beschlossen, was soll ich da jetzt machen?

    1. Nachlesen, ob das überhaupt in den Kompetenzbereich der Schulkonferenz fällt. Bei Bedenken deinen SL informieren.


    2. Bei datenschutzrechtlichen Bedenken den SL und den Datenschutzbeauftragten informieren.


    3. Eine entsprechende Weisung gegebenenfalls remonstrieren.


    4. Abwarten.


    Und ansonsten ist es mal wieder typisch, dass man im Bildungsstandort NRW jede Schule wurschteln lässt. Wenn "Digitalisierung" nicht nur hohle Watte wäre, hätte man Fachleute im Ministerium, die die einzelnen Anbieter durchleuten könnten, um dann die konforme Software landesweit frei zu geben.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Danke für eure Reaktionen.


    @Humblebee: Welche Lösung hattet ihr seinerzeit genutzt?

    Besser spät als gar nicht, noch meine kurze Antwort: das weiß ich leider nicht, weil es seinerzeit nur in unseren Schulformen der Bau-, Elektro- und Metalltechnik genutzt wurde, wo ich zur damaligen Zeit nicht eingesetzt war.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

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