Schwanger

  • Ich hoffe einfach für dich, dass du bald merkst, dass du dir selbst den Stress machst und kein anderer

    Die Aussage von Ärzten, dass bei einer Coronainfektion erhöhtes Risiko für Mutter und Kind besteht, empfinde ich jetzt nicht als "selbstgemachten Stress." Und kenne viele Schwangere, denen es momentan ähnlich wie Hoernchen und mir geht.

    Ich verlange nicht, dass du das genauso siehst, aber etwas mehr Empathie fände ich schon angebracht.

  • Nein, in NRW haben wir keine erneute Gesundheitsprüfung, ausser es gab etwas auffälliges. Ich war einfach durch die Aussage der Frauenärztin verunsichert. Rücksprache mit der Hausärztin ergab aber auch, dass diese dort keinen Punkt sieht der eine Verbeamtung auf Lebenszeit gefährden kann.

    Für mich war das Thema hier bereits geklärt. Und das war vor den Tips zu Gurken und Freizeitgestaltung. 😉

    Da Frage ich mich, wer danach allen unterstellt hat, dass man sich verrückt mache...


    So, Adieu! 🙋

  • ... okay, vielleicht kommen wir einfach wieder zum eigentlichen Thema zurück 🙈


    Der Termin bei meiner Gynäkologin hat ergeben, dass sie sich sehr schwer damit tut, ein BV auszustellen, da sie das Schulministerium bzw. den BAD in der Pflicht sieht. Muss ihr da auch absolut recht geben. Allerdings braucht man wohl von der Seite nichts zu erwarten... Ende der Woche soll es zwar noch mal eine Aktualisierung geben, ob jetzt z.B. die Maskenpflicht im Unterricht weiterhin bleibt, etc. Aber ob so schnell die Vorgaben für die Schwangeren verändert werden?! 😕

  • Ich habe die Gefährdungsbeurteilung jetzt durch, da wurde Corona gar nicht erwähnt. Es wird wohl davon ausgegangen, dass die Hygieneregeln an allen Schulen vollständig korrekt befolgt werden und deshalb auch keinerlei Gefährdung bestehen kann.


    Auch in der Empfehlung vom BAD wird lediglich erwähnt, dass ich ein befristetes Beschäftigungsverbot (14 Tage) erhalten sollte, wenn ein bestätigter Covid-19-Fall an der Schule auftritt. Sonst nichts.


    Ich bin sehr erleichtert über das ärztliche Beschäftigungsverbot und halte es auch für sehr berechtigt. Ich hätte extrem großen Stress und könnte wahrscheinlich nicht mehr schlafen, wenn ich mich jeden Tag einer Ansteckungsgefahr aussetzen müsste mit dem Gedanken im Hinterkopf, dass eine Ansteckung für mich und das ungeborene Kind wahrscheinlich sehr gefährlich sein würde.


    Da diese Ängste ja nun auf sehr realen Gefahren beruhen, finde ich das auch nicht therapiebedürftig (meine Therapeutin sieht das übrigens genauso).

  • Der Termin bei meiner Gynäkologin hat ergeben, dass sie sich sehr schwer damit tut, ein BV auszustellen, da sie das Schulministerium bzw. den BAD in der Pflicht sieht. Muss ihr da auch absolut recht geben. Allerdings braucht man wohl von der Seite nichts zu erwarten... Ende der Woche soll es zwar noch mal eine Aktualisierung geben, ob jetzt z.B. die Maskenpflicht im Unterricht weiterhin bleibt, etc. Aber ob so schnell die Vorgaben für die Schwangeren verändert werden?! 😕


    Mein Gyn sagte genau das gleiche, also, dass ja seitens des Arbeitgebers die Fürsorgepflicht kommen müsste etc.

    Mein komplettes BV konnte nun aufgrund einer Risikoschwangerschaft erteilt werden.


    Ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass sich an den Vorgaben f Schwangere etwas ändert, jedenfalls heißt es in den aktuellen Infos zu Risikogruppen/Personaleinsatz etc ja, dass dies bis zu den Herbstferien NRW (9.10.) gilt.

  • Ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass sich an den Vorgaben f Schwangere etwas ändert, jedenfalls heißt es in den aktuellen Infos zu Risikogruppen/Personaleinsatz etc ja, dass dies bis zu den Herbstferien NRW (9.10.) gilt.

    Stimmt, das hatte ich irgendwie verdrängt 🙈 Dann wird dazu vermutlich wirklich nichts Neues kommen.

  • Hallo, hat jemand mehr Informationen zu Baden Württemberg? Auf einer KM Seite habe ich gelesen, dass Lehrerinnen aus dem Präsenzunterricht genommen werden und nicht unterrichten dürfen? Ich habe ein volles Deputat und bin Klassenlehrerin. Ich würde total gerne weiterhin in der Schule unterrichten (nicht nur Fernunterricht). Aufgrund der Sommerferien hatte ich auch noch keine Möglichkeit die Schulleitung über meine SS zu informieren (die SL ist erst ab nächster Woche wieder erreichbar). Jetzt graut es mir schon davor der Schulleitung am Montag von meiner SS zu berichten (Ich bin auch noch in der Probezeit). Solange es keinen Corona-Fall an meiner Schule gibt würde ich wirklich gerne weiter unterrichten- gibt es da Regelungen, wenn man freiwillig an der Schule arbeiten möchte?
    Danke!

  • Ich weiß es nur für Hamburg. Da heißt es ganz klar, wenn die Gefährdungsbeurteilung keinen Einsatz in der Schule ergibt, dann darf auch nicht freiwillig in der Schule gearbeitet werden. Ich würde davon ausgehen, dass es in BaWü ähnlich ist.

    Dient ja auch deiner Sicherheit. Freu dich über deine Schwangerschaft, alles andere regelt sich schon :)

  • Hallo, hat jemand mehr Informationen zu Baden [...] Solange es keinen Corona-Fall an meiner Schule gibt würde ich wirklich gerne weiter unterrichten- gibt es da Regelungen, wenn man freiwillig an der Schule arbeiten möchte?
    Danke!

    Wer schwanger ist (und die Schwangerschaft bekannt gibt....), ist raus. Da geht auch freiwillig arbeiten nicht.

  • Die Aussage von Ärzten, dass bei einer Coronainfektion erhöhtes Risiko für Mutter und Kind besteht, empfinde ich jetzt nicht als "selbstgemachten Stress."

    Auf Basis welcher Datenlage?


    Das RKI sagt beispielsweise folgendes:



    5. Schwangere, Kinder und Jugendliche

    Schwangere

    Zur Empfänglichkeit für eine SARS-CoV-2-Infektion bei Schwangeren gibt es noch keine ausreichend aussagekräftigen Daten. Aufgrund der physiologischen Anpassung und immunologischen Änderungen während der Schwangerschaft kann eine erhöhte Empfänglichkeit für Infektionen durch SARS-CoV-2 jedoch nicht ausgeschlossen werden.

    Schwangere mit SARS-CoV-2-Infektion scheinen seltener Symptome zu entwickeln, mit einem entsprechend niedrigeren Manifestationsindex (53, 54).

    Hinsichtlich des Krankheitsverlaufes liegen einige Studien und Fallserien sowie eine populationsbasierte Untersuchung vor (57-60).Diese geben keinen Hinweis für einen schwereren Verlauf von COVID-19 bei Schwangeren im Vergleich zu Nicht-Schwangeren. In zwei Studien mit kleineren Fallzahlen zeigte sich dagegen ein erhöhtes Risiko für schwangere COVID-19-Patientinnen (61, 62). Schwere Verläufe und vereinzelte Todesfälle werden zudem in mehreren kleineren Fallserien und in einer Studie aus den USA beschrieben (63-67).Eine Abschätzung des relativen Risikos wird durch teilweise kleine Fallzahlen und fehlende Bezugsgrößen bzw. mangels Kontrollgruppen erschwert.

    Da COVID-19 mit einer Hyperkoagulabilität (pathologisch erhöhte Blutgerinnung) einhergehen kann und es auch in der Schwangerschaft physiologisch zu einer Hyperkoagulabilität kommt, sollte die Indikation zur Thromboseprophylaxe sorgfältig geprüft werden (68-70).

    Ungeborene Kinder

    Es gibt bisher nur wenige Follow-Up-Daten über Schwangere mit SARS-CoV-2-Infektion , daher können zur Zeit keine validen Aussagen über die Auswirkung einer Infektion auf das ungeborene Kind gemacht werden. Zum Übertragungsweg des Virus von der Mutter auf das ungeborene Kind siehe Kapitel 1, vertikale Transmission. Grundsätzlich kann hohes Fieber während des ersten Trimenons der Schwangerschaft das Risiko von Komplikationen und Fehlbildungen erhöhen.

  • Aufgrund der physiologischen Anpassung und immunologischen Änderungen während der Schwangerschaft kann eine erhöhte Empfänglichkeit für Infektionen durch SARS-CoV-2 jedoch nicht ausgeschlossen werden.


    In zwei Studien mit kleineren Fallzahlen zeigte sich dagegen ein erhöhtes Risiko für schwangere COVID-19-Patientinnen (61, 62). Schwere Verläufe und vereinzelte Todesfälle werden zudem in mehreren kleineren Fallserien und in einer Studie aus den USA beschrieben.

    Das reicht völlig um Schwangere und Ungeborene besonders zu schützen, zumindest im derzeitigen Schulbetrieb. In Kombination mit den teilweise kaum auf positive Testungen an Schulen erfolgenden Maßnahmen (zumindest in HH), weiß ich nicht, was es hier noch zu diskutieren gibt.

  • Hallo, hat jemand mehr Informationen zu Baden Württemberg? Auf einer KM Seite habe ich gelesen, dass Lehrerinnen aus dem Präsenzunterricht genommen werden und nicht unterrichten dürfen? Ich habe ein volles Deputat und bin Klassenlehrerin. Ich würde total gerne weiterhin in der Schule unterrichten (nicht nur Fernunterricht). Aufgrund der Sommerferien hatte ich auch noch keine Möglichkeit die Schulleitung über meine SS zu informieren (die SL ist erst ab nächster Woche wieder erreichbar). Jetzt graut es mir schon davor der Schulleitung am Montag von meiner SS zu berichten (Ich bin auch noch in der Probezeit). Solange es keinen Corona-Fall an meiner Schule gibt würde ich wirklich gerne weiter unterrichten- gibt es da Regelungen, wenn man freiwillig an der Schule arbeiten möchte?
    Danke!

    Es wird mit Bekanntgabe der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot für den Präsenzunterricht ausgesprochen. Deshalb habe ich es erst sehr spät gesagt, als es nicht mehr zu verheimlichen war. Wenn man es nicht sagt (dazu ist man nicht verpflichtet), verzichtet man halt auf jeglichen Schutz, der einem wegen des MuSchG zustehen würde. Muss man halt abwägen.

  • Hallo, hat jemand mehr Informationen zu Baden Württemberg? Auf einer KM Seite habe ich gelesen, dass Lehrerinnen aus dem Präsenzunterricht genommen werden und nicht unterrichten dürfen

    In Niedersachsen ist das tatsächlich Entscheidung der Schulleitung. An meiner Schule ist man nur für Home Office eingeteilt und hat sogar ein verringertes Stundendeputat. 30km weiter an einer ähnlich großen Schule sind Schwangere weiterhin für den Präsenzunterricht eingesetzt. Ob man da Mitspracherecht hat, weiß ich nicht. Wenn die Schulleitung aber davon ausgeht, Schwangeren zu wenig Schutz bieten zu können (Gefährdungsbeurteilung) übernimmt man wahrscheinlich die volle Verantwortung? Keine Ahnung, wie das dann versicherungstechnisch im Fall eines Falls läuft...

  • Keine Ahnung, wie das dann versicherungstechnisch im Fall eines Falls läuft...

    Ich gehe eher davon aus, dass im Falle eines Coronafalles behauptet wird dass die Ansteckung nicht zweifelsfrei auf die Schule zurückverfolgbar ist und dann ist es halt persönliches Pech. Anders ist auch nicht zu erklären, dass in einigen Bundesländern keinerlei Schutzmaßnahmen mehr für Schwangere (und auch andere Risikogruppen) mehr getroffen werden. Da wird es im Vorfeld solcher Entscheidungen garantiert juristische Beratungen gegeben haben.

  • Hallo, hat jemand mehr Informationen zu Baden Württemberg? Auf einer KM Seite habe ich gelesen, dass Lehrerinnen aus dem Präsenzunterricht genommen werden und nicht unterrichten dürfen? Ich habe ein volles Deputat und bin Klassenlehrerin. Ich würde total gerne weiterhin in der Schule unterrichten (nicht nur Fernunterricht). Aufgrund der Sommerferien hatte ich auch noch keine Möglichkeit die Schulleitung über meine SS zu informieren (die SL ist erst ab nächster Woche wieder erreichbar). Jetzt graut es mir schon davor der Schulleitung am Montag von meiner SS zu berichten (Ich bin auch noch in der Probezeit). Solange es keinen Corona-Fall an meiner Schule gibt würde ich wirklich gerne weiter unterrichten- gibt es da Regelungen, wenn man freiwillig an der Schule arbeiten möchte?
    Danke!

    Wie cassiopeia schon richtig geschrieben hat, bist du ohne Wahloption in BW aus dem Präsenzdienst raus und darfst nur Fernlehre machen. Tut mir leid für dich, nachdem du dir etwas anderes wünschen würdest (was ich sehr gut verstehen kann). Mach dir wegen der Probezeit keinen Kopf und ebensowenig wegen deiner SL. Schwangerschaften gibt es im Schuldienst am laufenden Band und gerade unter Junglehrerinnen (die dann eben sehr häufig gerade erst in der Probezeit sind) sehr häufig. Gute SL gratulieren dir, fluchen kurz leise innerlich, weil das die Personalplanung verkompliziert (aber nicht verunmöglicht) schicken dich zur für die Stundenplanerstellung zuständigen Person- die kurz leise innerlich flucht, weil sie umplanen muss- dir dann auch gratuliert und gut. Unterrichten darfst, sollst und musst du ja auch weiterhin, solange es kein BV gibt, nur eben nicht in Präsenz. Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft und dir und dem kleinen Menschlein alles Gute für die kommenden Wochen und Monate. :rose:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Leider hinter einer Paywall, aber vll doch aufschlußreich:


    https://www.spiegel.de/gesundh…ource=dlvr.it&utm_medium=[facebook]&utm_campaign=[spontop]#ref=rss

    Fass doch in 2-3 Sätzen zusammen, damit diejenigen, die es betrifft, entscheiden können, ob es sich für sie lohnt, dafür zu zahlen. :)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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