Umfrage zur Impfbereitschaft gegen Corona

  • Da möchte ich dir widersprechen. Die Kinder müssen bei Betreten des Schulgebäudes vorzeigen, da sonst das Zutrittsverbot gilt. Eigentlich muss jemand am Eingang stehen und sich die Bescheinigungen zeigen lassen.

    In den Bestimmungen stand, dass es zu Beginn des Unterrichts zu kontrollieren sei:

    Die Testungen zu Hause werden zu Beginn des Präsenzunterrichtes an den vorgegebenen Testtagen in

    der Schule gem. der jeweiligen Vorgabe der Schulen z.B. Unterschrift der Eltern, Vorzeigen der Testkassette

    pp von den Lehrkräften kontrolliert. (Sichtkontrolle ist ausreichend) (Punkt 2.4.2)


    Dass es dagegen Schulen gibt, die Einlasskontrollen machen und damit zusätzliche Aufsichtszeiten generieren und auf sich nehmen, weiß ich, steht aber auf einem anderen Blatt.

  • Die PCR-Pool-Test sind genauer und in der Regel mind. 1 Tag früher positiv. Dadurch sind sie am Ende schneller und genauer.

    Wobei man dafür auch sicherstellen muss, dass die Auswertung der Tests dann wirklich zeitnah erfolgt und nicht, wie bei anderen PCR-Tests, 5-8 Tage bis zur Mitteilung benötigt.

  • Lösungsvorschlage für das konkrete Problem: Verspätete Schülerin geht in den sozialen Trainingsraum

    So ähnlich war es im örtlichen Kindergarten auch: Wer nach Beginn der Stuhlkreis-Zeit kam, musste unter Aufsicht (Erzieherin, die auch den Einlass regelt) warten, bis die Zeit vorbei war und die Tür geöffnet wurde.

    Im Flur gab es einige Spielmöglichkeiten, die Kinder waren unter Aufsicht, die Gruppe selbst wurde aber nicht laufend durch neu ankommende gestört.

  • Das stimmt so m. E. nicht, denn das ist - soweit ich weiß (evtl. hast du ja eine anderslautende Quelle?) - nicht festgelegt, sondern es heißt nur, dass SuS ohne negatives Testergebnis nicht am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen.

    Die rechtliche Grundlage ist die Niedersächsische Coronaverordnung Paragraf 13. Wenn du da reinguckst, wirst du feststellen, dass gar nichts von Teilnahme an Präsenzunterricht steht. Die ist nämlich gar nicht verboten. Auch der RHP spricht lediglich vom Zutritt zum Gebäude. Die Untersagung von Präsenzunterricht gibt es erst bei höheren Inzidenzen. Wenn wir dann lesen steht da:


    "3Abweichend von Satz 2 genügt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, an der Schule tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne des § 53 NSchG sowie Personen im Rahmen der Hilfen zu einer Schulbildung nach § 75 und § 112 Abs. 1 Nr. 1 des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) und § 35 a SGB VIII in Verbindung mit § 75 und § 112 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB IX und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Tagesbildungsstätten der Nachweis der zweimaligen Durchführung eines Tests nach § 5 a Abs. 1 Satz 1 in der Woche; die Personen nach Halbsatz 1 dürfen bei der Durchführung eines Selbsttests im Sinne des § 5 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 die Dokumentation des Testergebnisses selbst erbringen."


    D.h. durch den Nachweis wird das Betretungsverbot aufgehoben. Was ist, wenn Du in der Klasse feststellst, dass der Nachweis nicht da ist. Dann ist er ja bereits verbotenerweise im Gebäude.


    In Praxis gibt es da sicherlich einen gewissen Graubereich. Die Argumentation hast du ja selber geliefert. Wir müssen die Schüler ins Gebäude lassen, um den Nachweis zu prüfen. Wenn das alternativlos ist, ist das sicherlich ok. Sicherlich musst du das dann aber auch unverzüglich tun. Wir machen das momentan im offenen Anfang an auch so. Die Nachbarschule hat eine PM am Eingang, die sich die Zettel zeigen lässt. Das klappt auch.

  • Umsetzung der Teststrategie des Landes Berlin an den Berliner Schulen Brief vom 14.4.


    Findest du aber auch hier noch aktuell: https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/#schultest1

    Klar, wie ich sage, längst überholt, denn das war ja mit halber Besetzung, die sind wie immer nicht angepasst die Sachen.

    Mal abgesehen davon, dass ich nirgends auf der Seite was von halben Klassen gelesen habe oder draußen testen, nur das der Raum gut durchlüftet sein soll und das die Masken nur kurz abgenommen werden.
    Abstand ist ja auch erst später aufgehoben worden und zwar in allen Bereichen in der Schule.

  • Die rechtliche Grundlage ist die Niedersächsische Coronaverordnung Paragraf 13. Wenn du da reinguckst, wirst du feststellen, dass gar nichts von Teilnahme an Präsenzunterricht steht. Die ist nämlich gar nicht verboten. Auch der RHP spricht lediglich vom Zutritt zum Gebäude. Die Untersagung von Präsenzunterricht gibt es erst bei höheren Inzidenzen.

    Und die von Palim oben verlinkte "Handreichung zur Selbsttestung" (auf die übrigens im aktuellsten Rahmenhygieneplan 7.1. vom 16.07.21 auf S. 5 nochmal explizit verwiesen wird!) gilt dann deiner Meinung nach also nicht oder nicht mehr, sondern nur die Coronaverordung? in der genannten Handreichung steht ja genau das drin,was Palim zitiert hat, nämlich dass die Tests zu Beginn des Präsenzunterrichts kontrolliert werden sollen (nicht bei Betreten des Schulgeländes). Und in diesem Dokument findest du auch folgende Passage: "Wenn Schülerinnen und Schüler oder Erziehungsberechtigte weder ein negatives Testergebnis vorlegen, noch eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtbestehen einer Infektion oder ein anderweitiges aktuelles negatives Testergebnis vorlegen und die Teilnahme am Angebot der Nachtestung in der Schule abgelehnt wird, dann ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich." (Hervorhebung durch mich)

    Was ist, wenn Du in der Klasse feststellst, dass der Nachweis nicht da ist. Dann ist er ja bereits verbotenerweise im Gebäude.

    Auch dazu steht in der o. g. Handreichung etwas: "Nachtestung in der Schule (für Schülerinnen und Schüler): Schülerinnen und Schüler, die bei Betreten des Schulgeländes keinen negativen aktuellen Selbsttest vorweisen können (Testkit/Bestätigung der Erziehungsberechtigten) bzw. die Durchführung zu Hause versäumt haben, erhalten als Ausnamefall eine Selbsttestung in der Schule. Der Testort für die Nachtestung kann in jeder Schule individuell festgelegt werden. Empfohlen wird ein geeigneter Raum mit hinreichender Größe und Lüftungsmöglichkeit, der mit mehreren Einzelplätzen zur Testung ausgestattet ist."



    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Derjenige, der das geschrieben hat, darf mal eine Schulrundreise buchen. Wer hat denn einen leeren, größeren, zu lüftenden Raum über? Wie haben so schon nicht genug Klassenzimmer.

    Wer nicht getestet ist, kann dann eben nicht ins Gebäude, sondern geht direkt über Los das Zuhause, zieht dort einen Test durch und kommt dann ins Gefängnis in die Schule mit entsprechender Unterschrift.

    Da wir fast alle SuS aus dem Umkreis haben, verpasst das einzelne Kind nur den Anfang und kommt in der laufenden 1. Stunde.

  • Derjenige, der das geschrieben hat, darf mal eine Schulrundreise buchen. Wer hat denn einen leeren, größeren, zu lüftenden Raum über? Wie haben so schon nicht genug Klassenzimmer.

    Wer nicht getestet ist, kann dann eben nicht ins Gebäude, sondern geht direkt über Los das Zuhause, zieht dort einen Test durch und kommt dann ins Gefängnis in die Schule mit entsprechender Unterschrift.

    Da wir fast alle SuS aus dem Umkreis haben, verpasst das einzelne Kind nur den Anfang und kommt in der laufenden 1. Stunde.

    Bei uns sind öfter mal Klassenräume nicht besetzt. Und wir haben die SuS zur Nachtestung entweder in den gelüfteten Flur bzw. das Treppenhaus geschickt. Das war bisher kein Problem (insbesondere nicht bei unseren Containerklassenräumen, da geht man ja direkt nach draußen ;) ) und wird es auch im kommenden Schuljahr nicht sein.

    Aber das die Situation nicht in allen Schulgebäuden so "rosig" ist, ist mir schon klar.

    Jemanden zur Nachtestung nach Hause zu schicken, wäre an meiner Schule nicht machbar, da nur die wenigsten unserer SuS am Schulort wohnen. Viele kommen auch gar nicht vor Ende der vierten Stunde wieder nach Hause, weil erst dann wieder ein Bus in Richtung ihres Wohnorts fährt. Wenn wir also jemanden nach Hause schicken würden, weil er/sie die Nachtestung verweigert (was m. E. noch nicht einmal vorgekommen ist, weil diejenigen, die per se nicht testen wollten, sich gleich komplett vom Präsenzunterricht abgemelet haben), müsste der-/diejenige wohl den kompletten Schultag zuhause sein.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Habe ich mir schon gedacht,

    Eure SuS sie aber auch in einem Alter, in dem man erwarten kann, dass sie die Testung allein bewerkstelligen können.

    Das ist bei uns nicht bei allen so und es liegt nicht nur am Alter.

  • Humblebee, das eine ist Verordnung das andere ein Infobrief. Was gilt dann wohl?


    Wir haben keinen RHP 7. In den allgemeinbildenden Schulen sind wir bei 6.1. Aber wahrscheinlich ist es der gleiche wie bei euch. Nur eine andere Nummerierung. Auf S. 5 steht ganz deutlich:


    Die Vorgaben der „Niedersächsische Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2
    (Niedersächsische Corona-Verordnung)“ in der jeweils aktuellen Fassung sind vorrangig zu beachten.

    Zu dem anderen steht:

    In der Handreichung zur Umsetzung der Rundverfügung Nr. 15/ 2021 zur verpflichtenden Selbsttestung im Schulbetrieb für Personal sowie Schülerinnen und Schüler in Schulen (Stand 09. April 2021) des MK finden Sie auch Hinweise zu diesbezüglichen Hygienemaßnahmen und zur Entsorgung.

    Du siehst den Unterschied zwischen "vorrangig zu beachten" und Hinweise. Außerdem findest du in unserem RHP:


    "Vor dem Zutritt zum Gelände von Schulen kann der Nachweis eines Tests auf das Coronavirus SARSCoV-2 mit negativem Testergebnis erforderlich sein. Die diesbezüglichen Vorgaben der Niedersächsischen Corona-Verordnung und der diesbezüglichen Rundverfügungen der RLSB sind zu beachten."


    Den anderen Passus von dir finde ich leider nicht. Vielleicht unterscheiden sich da unsere RHPs doch. Aber letztlich gilt die Coronaverordnung sowieso vorrangig. Als Verordnung auf Landesebene steht sie rechtlich sowieso über dem RHP oder irgendwelchen Infoschreiben.

    Dass das alles mit heißer Nadel gemacht ist und in der Praxis nicht so einfach umzusetzen ist, ist was anderes. Ich sage ja auch nur, dass des formal richtig wäre, den Nachweis vor Betreten des Schulgebäudes zu kontrollieren.

  • Zum Impfen: Meine Mutter hat gerade berichtet, dass es im Radio (Deutschlandfunk) geheißen hat, dass sie (84) sich ab September ein 3. Mal impfen lassen solldarfkann.

    https://www.tagesschau.de/inla…schungsimpfungen-101.html

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Das stimmt so m. E. nicht, denn das ist - soweit ich weiß (evtl. hast du ja eine anderslautende Quelle?) - nicht festgelegt, sondern es heißt nur, dass SuS ohne negatives Testergebnis nicht am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen. Unsere SuS (und so kenne ich es auch von anderen Schulen) legen ihre Testkassetten und ihre Unterschriften bzw. die ihrer Erziehungsberechtigten zu Beginn der ersten Stunde der Lehrkraft, die sie dann im Unterricht haben, vor. Also im Klassenraum und nicht bei Betreten des Schulgeländes, denn das ist an unserer großen Schule nicht leistbar.

    Was soll das Mit den Testkassetten vorzeigen bringen? 30min nach Test sind die eh nicht mehr aussagekräftig

  • Ich bin mal gespannt, wie gut das Impfangebot von Kindern/ Jugendlichen ab 12 Jahren angeommen wird, wenn morgen die Empfehlung der Bundesregierung kommt.

    Gute wäre es, wenn das Impfangebot dann direkt an die Schulen käme oder zumindest an den Schulort durch ein mobiles Impfteam.

    Zwar muss auch noch ein Aufklärungsgespräch mit den Sorgeberechtigten erfolgen, aber auch das lässt sich regeln.

    Je mehr SuS geimpft sind, desto mehr Tests entfallen auf Dauer und die Hoffnung, dass die Schulen nicht mehr geschlossen werden müssen, steigt.

  • Ganz ehrlich, wenn jetzt schon wieder die Auffrischungsimpfung für Ältere auf dem Plan steht, weil nach einem halben Jahr die Wirkung nachlässt, dann sehe ich schwarz für die Motivation des Erstimpfens der Zögernden.

  • Ganz ehrlich, wenn jetzt schon wieder die Auffrischungsimpfung für Ältere auf dem Plan steht, weil nach einem halben Jahr die Wirkung nachlässt, dann sehe ich schwarz für die Motivation des Erstimpfens der Zögernden.

    Die allermeisten Ungeimpften werden ja keine Älteren oder Menschen mit Vorerkrankungen, die das Immunsystem beeinflussen, haben. Für alle Anderen ist eine Drittimpfung noch gar nicht im Gespräch und vielleicht auch auf mittlere Frist nicht notwendig.

    Bildung ist die Fähigkeit, fast alles anhören zu können, ohne die Ruhe zu verlieren oder das Selbstvertrauen. (Robert Frost)

    Bildung kann einen sehr glücklich und gelassen machen. (Günther Jauch)

    Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt? (Ernst R. Hauschka)




  • Was soll das Mit den Testkassetten vorzeigen bringen? 30min nach Test sind die eh nicht mehr aussagekräftig

    Und woher weißt du, von wem sie kommt?!? Ich habe hier eine Tüte mit inzwischen ca. 30 negativen Testkassetten

    Ach, wisst ihr, es hat halt immer jemand was zu meckern. Der/Die eine meckert darüber, wenn die Tests in der Schule durchgeführt werden, die/der andere darüber, wenn sie zuhause durchgeführt werden. Wie ich bereits mehrfach schrieb, hat m. E. beides seine Vor- und Nachteile.

    Mich braucht ihr deswegen übrigens nicht "schräg von der Seite anzumachen". Ich halte mich nur an die Vorgaben unseres MK (wobei wir die Testkassetten ja gar nicht einzusammeln bräuchten) :weissnicht:.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Was soll das Mit den Testkassetten vorzeigen bringen? 30min nach Test sind die eh nicht mehr aussagekräftig

    Das dachte ich auch immer. Aber in der Praxis halten die Ewigkeiten. An der Nachbarschule machen die Kids den Test, kommen zur Schule, zeigen das Ding und werfen es dann in den Beutel.

    Und woher weißt du, von wem sie kommt?!? Ich habe hier eine Tüte mit inzwischen ca. 30 negativen Testkassetten

    Wenn du die Test in der Schule abgibst, woher bekommst du dann eine Tüte mit 30 negativen Testkassetten? Du kannst höchstens jemand anders deinen Test machen lassen. Aber das macht ja auch begrenzt Sinn. Er könnte dann ja auch positiv sein...

  • Wer sagt denn, dass die da nicht einfach Pufferlösung drauf schütten. Dann können die auch gar nicht positiv werden.und dann muss das auch niemand anders machen. Warum so viel Umstände?

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

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