Wegen Rheuma wird Referendarin von keiner Privaten Krankenkasse aufgenommen - Hilfe/Tipps?

  • Sollten meine Kinder mal einen Zahnspange benötigen, bin ich echt froh privat versichert zu sein.

    Aber die Kosten bekommt man als gesetzlich Versicherter auch zurück. Die Spange muss halt regelmäßig getragen werden.

  • Ich habe vor allem Arbeit.


    Wenn das im Rest der Welt tatsächlich so ist, dann bin ich wieder mal froh, hier im Westzipfel unserer Bananenrepublik zu leben, weil ...


    - es anscheinend nur hier eine Beihilfe- und eine PKV-App gibt, über die ich reinkommende Belege einfach fotofiere,


    - innerhalb von zwei Wochen alle Rechnungen gedeckt erhalte,


    - ich diese dann auch ohne eigene Auslage begleichen kann,


    - ich Ärzte um mich habe, die niemanden abzocken, fast nie fehlerhafte Rechnungen schreiben lassen,


    - deren Abrechnungsstellen auch nie Probleme gemacht haben, wenn's denn mal Ungereimtheiten gab.


    Nun muss ich allerdings auch sagen, dass die Ärzte unserer Großfamilie ihre Privat- und Kassenpatienten unterschiedslos behandeln, was ich auch sicher sagen kann, weil Teile meiner Familien eben auch in solchen medizinischen Einrichtungen tätig sind.


    Zahlreiche Familienmitglieder sind pflichtversichert, habe noch nie von Schlechterbehandlung was mitbekommen. Allerdings haben wir auch einen in der Familie, dem das Beamtentum und dessen vorgeblichen Vorteile, besonders die vorgeblichen medizinischen Privilegien ein latenter Dorn im Auge sind. Aber der ist ohnehin über alles unglücklich und weiß immer noch nicht recht, ob er sich für oder gegen Corona aussprechen soll.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • es anscheinend nur hier eine Beihilfe- und eine PKV-App gibt, über die ich reinkommende Belege einfach fotofiere,

    Das ist sicher praktisch, rechtfertigt aber trotzdem kein 2-Klassengesellschaftsgesundheitssystem.

  • Vor allen Dingen wirst du auch nicht wieder so schnell rausgeworfen wie als gesetzlich Versicherter, du kannst ja viel lukrtiver abgerechnet werden.

    Und das hältst Du für einen Vorteil? Als mittlerweile langjährig im klinischen Bereich Tätiger kann ich Dir versichern, dass dem nicht so ist.

  • Wenn man sich als GKV Versicherter mal zuschicken lässt, was die Ärzte da so abrechnen, dann stehen da manchmal auch ganz merkwürdige Dinge. Ich habe daraufhin auch schonmal einen Arzt gewechselt, weil dort etwas abgerechnet wurde (mehrfach) was ich nicht habe und man dann noch so getan hat, als sei dem nicht so....Da wurde nämlich auch ein Mehraufwand für eine Diagnose abgerechnet die mir ganz eindeutig nie gestellt wurde.


    Wenn man kerngesund ist, kann man sich auch als GKV Versicherter über Zusatzversicherungen gewisse "Privilegien" dazubuchen. Geht aber auch nur, wenn man gesund ist, sonst hat man da das gleiche Problem wie wenn man mit gewissen Vorerkrankungen in die PKV möchte.

    Und klar alternativ kann man das ganze auch immer noch privat aus eigener Tasche zahlen.


    Aber dann geht es wieder generell um die Diskussion PKV vs GKV die wollte ich eigentlich gar nicht führen.

  • Das ist sicher praktisch, rechtfertigt aber trotzdem kein 2-Klassengesellschaftsgesundheitssystem.


    Wieder auf Krawall gebürstet, samu? (Wir haben doch Sonntag!)


    Du übersiehst (?), dass ich mich mit meinem Hinweis ersteinmal nur auf deine Anmerkung "vor allem Arbeit" bezogen habe.


    Dann schiebst du ein "2-Klassengesellschaftsgesundheitssystem" ein, zu dem ich mich doch gar nicht geäußert habe.


    Aber gut, lass ich mich drauf ein:


    Auch ich sehe da zwei Systeme, sehe deshalb auch Unterschiede.


    Wie du meinen weiteren Ausführungen unschwer entnehmen kannst, lassen meine Erfahrungen eine gravierend unterschiedliche BEWERTUNG der beiden Systeme nicht zu. Ich verstehe diese beiden Systeme eher als unterschiedliche Abrechnungssysteme, die z.T. daraus resultieren, dass die Beihilfeleistungen in Bezug auf die GKV (noch) keine Berücksichtigung findet/finden kann.


    Vielleicht noch eins am Rande: Die Beihilfeleistung, die die PKV-Beiträge (da nur prozentual) günstiger macht, ist Teil des Beamtengehalts (-lohns, -solds oder wie immer man da auch bezeichnen mag), irgendwann mal ausgegliedert und in Form von Beihilfeleistungen wieder angehängt.

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  • schonmal einen Arzt gewechselt, weil dort etwas abgerechnet wurde (mehrfach) was ich nicht habe und man dann noch so getan hat, als sei dem nicht so....Da wurde nämlich auch ein Mehraufwand für eine Diagnose abgerechnet die mir ganz eindeutig nie gestellt wurde.


    Kann ich um ein ähnlich gelagertes Beispiel ergänzen:


    Vor nun schon einigen Jahrzehnten, eines meiner Kinder war 8 Monate alt, wurde ein Wasserbruch diagnostiziert. Der Kleine wurde am "Exzellenz-Vorzeige-Wahnsinns-Klinikum" behandelt, alles prima gelaufen. Chefarztbehandlung durch Herrn Prof. Prof. Dr. Dr. Dr.. Dann kam dessen Rechnung und sollte an die PKV und Beihilfe gehen. Bei der Durchsicht gewahrte ich aber einen Posten "therapeutisches Gespräch" mit Summe x.


    Schon eine telefonische Rücksprache mit der Sekretärin seiner Exzellenz mit der Frage nach einem "therapeutischen Gespräch mit einem 8-monatigen Kleinkind" offenbarte ein: "O, da muss sich ein Fehler eingeschlichen haben. Wir schicken eine neue Rechnung."


    Ohne Privatrechnung wäre dieser Posten nie aufgefallen und von einer Versicherung nicht beanstandet worden.


    Vergleichbare Fälle gab es wiederholt, aber - wie oben schon angesprochen - nur ganz selten. Missbrauch von Möglichkeiten gibt's überall.

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  • die Kostendämpfungspauschale "dämpft" das Beamtengehalt um monatlich 25 Euro. Kleinvieh, aber macht auch Mist und ist auch Mist.


    Naja, ehrlich gesagt war ich mit meinem Gehalt noch nie unzufrieden. Und die Kostendämpfungspauschale ist zwar für den Moment ärgerlich, verstehe ich aber auch als schon eingepreist.

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  • Naja, ehrlich gesagt war ich mit meinem Gehalt noch nie unzufrieden. Und die Kostendämpfungspauschale ist zwar für den Moment ärgerlich, verstehe ich aber auch als schon eingepreist.

    Unzufrieden bin ich nicht, aber das sind alles Aspekte, die meine Nicht-Beamten-Familie zum Beispiel einfach nicht sieht.

  • Ihr habt ja Recht mit diesen Aspekten; auch um mich rum sorgt das immer wieder für Gesprächsstoff. Aber auch das bereichert das Familienleben. ;)


    Meine Kinder sind bis auf eine Ausnahme alle selbständig, GKV und zusatzversichert, waren alle bei mir privatversichert. Die sind da tolerant und sehen das mit einem Lächeln.

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  • Als Teenager fand ich es gar nicht toll mit der PKV-Versicherung.

    Somit landete ja jeder Arzt-Besuch samt Diagnose bei meinem Vater auf dem Tisch. Blaumachen wegen Kopfschmerzen gar nicht so einfach ;)

  • Und die gesamten Kosten für Zahnbehandlung übernehmen :D Sollten meine Kinder mal einen Zahnspange benötigen, bin ich echt froh privat versichert zu sein.

    Mein Sohn ist nicht privat, aber beihilfeberechtigt. Da wurden immerhin auch 80% der Kosten von der Beihilfe für die Zahnspange übernommen. Bei uns waren die Kinder immer kostenfrei in der gesetzlichen Familienversicherung. Brauchten sie eine Behandlung, die nur privat abgerechnet werden konnte, waren sie ja trotzdem beihilfeberechtigt.

  • Mein Sohn ist nicht privat, aber beihilfeberechtigt. Da wurden immerhin auch 80% der Kosten von der Beihilfe für die Zahnspange übernommen. Bei uns waren die Kinder immer kostenfrei in der gesetzlichen Familienversicherung. Brauchten sie eine Behandlung, die nur privat abgerechnet werden konnte, waren sie ja trotzdem beihilfeberechtigt.

    Interessant, würde so etwas auch für Beamte gelten die in der GKV sind? Also das man solche Dinge dann ggf. von der Beihilfe anteilig bezahlt bekommt?

    Ich hab mich damit noch nicht so intensiv auseinandergesetzt, daher diese vielleicht etwas blöde Frage.

  • Interessant, würde so etwas auch für Beamte gelten die in der GKV sind? Also das man solche Dinge dann ggf. von der Beihilfe anteilig bezahlt bekommt?

    Ich hab mich damit noch nicht so intensiv auseinandergesetzt, daher diese vielleicht etwas blöde Frage.

    Ja, würde es. Die Kosten, die die gesetzliche nicht übernimmt, musst du selber zahlen und kannst sie bei der Behilfe einreichen. Diese erstattet dann ggfs. den entsprechenden Anteil. Welche Behandlung und welche weiteren Dinge erstattet werden, kannst du der Beihilfeverordnung entnehmen.

  • Ja, würde es. Die Kosten, die die gesetzliche nicht übernimmt, musst du selber zahlen und kannst sie bei der Behilfe einreichen. Diese erstattet dann ggfs. den entsprechenden Anteil. Welche Behandlung und welche weiteren Dinge erstattet werden, kannst du der Beihilfeverordnung entnehmen.

    Danke schön!

  • Ja, würde es. Die Kosten, die die gesetzliche nicht übernimmt, musst du selber zahlen und kannst sie bei der Behilfe einreichen. Diese erstattet dann ggfs. den entsprechenden Anteil. Welche Behandlung und welche weiteren Dinge erstattet werden, kannst du der Beihilfeverordnung entnehmen.

    Aber nicht wenn man pauschal Beihilfe für die GKV (wie in Hamburg) erhält.

  • Das ist ähnlich wie mit der Chefarzt-Behandlung: die ist in den meisten Fällen qualitativ sogar schlechter, denn ein Chefarzt ist in der Regel nicht so routiniert an OPs als ein niedrigerer Oberarzt. Der Chefarzt macht mehr administrative Tätigkeiten. Da würde ich mich lieber von jemandem behandeln lassen, der regelmäßig weiß, was er tut, als von jemandem, der das letzte mal vor 20 Jahren ein Messer gehalten hat.

    Faktisch bedeutet die Wahlarzt-Behandlung eine Behandlung durch einen erfahrenen Oberarzt und nicht durch einen Assistenzarzt.

  • Interessant, würde so etwas auch für Beamte gelten die in der GKV sind? Also das man solche Dinge dann ggf. von der Beihilfe anteilig bezahlt bekommt?

    Ich hab mich damit noch nicht so intensiv auseinandergesetzt, daher diese vielleicht etwas blöde Frage.

    Ja, so lange die Kinder Kindergeld bekommen, sind sie beihilfeberechtigt. Egal, wo du sie versicherst, Das interessiert die Beihilfestelle nicht.

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