Videokonferenz kann von SL erzwungen werden - oder gibt es Möglichkeiten sich zu wehren?

  • Aber auf welches Recht stützt du dich dabei?

    Och Herrgott Julia, hör auf. Lass dich von deiner Gewerkschaft beraten, wenn die Rechtsfrage dich tatsächlich so umtreibt und sonst troll woanders rum oder such dir einen Arzt, denn das ist krankhaft obsessiv, was du hier betreibst/darstellst. Moebius hat eine Tatsache dargestellt, die den meisten KuK hier nur allzu bewusst ist, auch wenn natürlich Lerngruppen, Schulausstattungen, Austattung der Elternhäuser extrem unterschiedlich sind und es so nicht bei allen dieselben Probleme oder auch Möglichkeiten gibt. Dennoch hält er natürlich aktuell seinen Unterricht so, wie es eben möglich und nötig ist und das bedeutet eben keinen Pärsenzunterricht, eh sei denn der Dientsherr ordnet diesen wieder an/gestattet diesen wieder. Ich mache in meinem Unterricht auch nicht 100% VKs, auch wenn meine SL sich das wünschen würde. Anordnen kann die SL das aber hierzulande nicht, das weiß ich sehr genau (sein Schulrecht zu kennen hilft enorm, zu wissen, wen man im RL zu den aktuellen Vorgaben/Spielräumen der Schuljuristen befragen kann ebenfalls), also übersetze ich das in eine Form, die die Wünsche der SL einbindet, ohne meinen pädagogischen Überzeugungen zu widersprechen oder die technischen Möglichkeiten meiner Klassen aus dem Auge zu verlieren. Und ich bin auch in der Probezeit. Mit ein bisserl Arsch in der Hose, Rechtssicherheit (die du bereits haben könntest, würdest du dir durchlesen, was dir bereits geschrieben wurde oder dich alternativ analog beraten lassen im RL, statt obsessiven Phantasien freien Lauf zu lassen in einem Internetforum) und der daraus resultierenden Souveränität im Umgang mit der eigenen SL und potentiell konfligierenden pädagogischen Haltungen lässt sich das lösen, ganz ohne sich selbst in den Wahnsinn zu treiben.


    Wenn du den Sch***, den du hier verzapfst ernst meinst, dann such dir einen Arzt und lass dich bitte umgehend krank schreiben. Andernfalls such dir einfach ein neues Hobby. Lesen wäre vielleicht mal was für dich. Da könntest du dich einfach mal ins Schulrecht deines Landes einarbeiten.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das ist ein Trugschluss. Du wirst auch im Präsenzunterricht nicht mit Sicherheit ausschließen können, dass unerlaubte Ton- oder gar Videoaufzeichnungen mitlaufen.

    Die Chance ist sehr gering. Also es wird sehr selten passieren. Und wäre viel auffälliger. Die SuS würden es sich auch eher anmerken lassen. Die Situation zu Hause, wenn die Mutter im Hintergrund werkelt und doch zuhört, wirkt auf die SuS nicht so sehr dass sie etwas falsch machen, als wie die Situation mit Smartphone unterm Schultisch.

  • Ich mache in meinem Unterricht auch nicht 100% VKs, auch wenn meine SL sich das wünschen würde. Anordnen kann die SL das aber hierzulande nicht, das weiß ich sehr genau

    Naja, du müsstest den Anweisungen der SL folge leisten. Das ist ja auch Gesetz! Und wenn du weißt, dass die Anordnung unrechtsn ist und remonstrierst, dann dauert das viele Wochen bis du dein Recht ausüben darfst. Zunächst hat die SL Zeit um die Remonstration weiterzuleiten(2-Wochen-Frist). Dann hat der Vorgesetze der SL sehr viel Zeit um zu antworten. Das gibt es nicht die 4-Wochen-Frist. In der Regel dauert das viel länger. Solange müsstest du ja dann auch noch Folge leisten.

  • Doch das kannst du verhindern. "In einer „normalen“ Unterrichtssituation nehmen im Klassenraum weder Geschwister, Eltern oder sonstige Dritte am Unterrichtsgeschehen teil. Dann ist dies LDI NRW –Pandemie und Schule13aber auch im Rahmen eines im Rahmen des Unterrichts erfolgenden Videokonferenzaustauschs grundsätzlich nicht zulässig. Dies muss durch geeignete organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden"

    Quelle: https://www.ldi.nrw.de/mainmen…und-Schule-18_05_2020.pdf

    😂


    Ich bin nicht in Deutschland. Und NRW-Bestimmungen interessieren hier niemanden.


    Ca. 25% meiner Kollegen haben weniger als 15m2 pro Person (Erwachsene + Kinder). Auch ich habe nur einen internetfähigen Raum, indem ich mit meiner ganzen Familie Onlineunterricht bzw. Homeoffice mache (Ich als Lehrerin und 2 Kinder). Habe zwar ca 100m2 wohne aber in einem historischen denkmalgeschützten Gebäude außerhalb Wiens. Ich nehme für eine günstige Miete einen längeren Anfahrtsweg in Kauf. Bin Lehrerin in Wien im sozialen Brennpunkt. Habe vor Corona zufällig im geometrischen Zeichnen die Wohnungen der Kinder zeichnen lassen. Die meisten haben einen größeren Raum, indem sich das Familienleben abspielt und einen zweiten (neben Bad und Toilette), der als Schlafzimmer für alle!!! dient und in dem oft ein Familienmitglied den Nachtschichtschlaf nachholt. Einzelzimmer 🤣🤣! In einigen Erdgeschosswohnunen sind die Fenster noch vergittert. Das ist der Ausblick einiger meiner Schüler seit Monaten (mit 2 Wochen Präsenzunterbrechung).

    Deine, aus einem Wolkenkuckucksheim entsprungenen Forderungen entsprechen nicht der Realtät vieler Familien (auch in Deutschland). Jammer nicht so viel, dir geht es doch gut (oder wie man bei uns sagt: Suder nit und scheiß di net aine. (ai getrennt sprechen)). Sorry, musste mal raus.

  • Die Chance ist sehr gering. Also es wird sehr selten passieren. Und wäre viel auffälliger. Die SuS würden es sich auch eher anmerken lassen. Die Situation zu Hause, wenn die Mutter im Hintergrund werkelt und doch zuhört, wirkt auf die SuS nicht so sehr dass sie etwas falsch machen, als wie die Situation mit Smartphone unterm Schultisch.

    Es gibt Fenster von Wohnhäusern, die können in meinen Klassenraum schauen und im Sommer bei offenem Fenster schließe ich nicht ganz aus, dass man mal dort oder auf der vorbeigehenden Straße etwas hört. :pfeifen:

  • Naja, du müsstest den Anweisungen der SL folge leisten. Das ist ja auch Gesetz! Und wenn du weißt, dass die Anordnung unrechtsn ist und remonstrierst, dann dauert das viele Wochen bis du dein Recht ausüben darfst. Zunächst hat die SL Zeit um die Remonstration weiterzuleiten(2-Wochen-Frist). Dann hat der Vorgesetze der SL sehr viel Zeit um zu antworten. Das gibt es nicht die 4-Wochen-Frist. In der Regel dauert das viel länger. Solange müsstest du ja dann auch noch Folge leisten.

    Wie lange bist du schon Lehrerin? So panisch war ich nicht mal im Referendariat. Und ich hatte einen Fachseminarleiter, der einen Kontrollwahn hatte.

  • Hab noch was vergessen, der Vater eines Schülers ist bei der Polizei 😦. Was der alles für Möglichkeiten hat ... 😎😉🤣

    Ein Wunder, dass du noch nicht im Gefängnis bist. ^^

    Bildung ist die Fähigkeit, fast alles anhören zu können, ohne die Ruhe zu verlieren oder das Selbstvertrauen. (Robert Frost)

    Bildung kann einen sehr glücklich und gelassen machen. (Günther Jauch)

    Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt? (Ernst R. Hauschka)




  • Deine, aus einem Wolkenkuckucksheim entsprungenen Forderungen entsprechen nicht der Realtät vieler Familien (auch in Deutschland).

    Hatte übersehen, dass du in Österreich unterrichtest. Das Wolkenkuchkucksheim ist aber zufällig unser Gesetz hier in Deutschland(NRW).

  • Naja, du müsstest den Anweisungen der SL folge leisten. Das ist ja auch Gesetz! Und wenn du weißt, dass die Anordnung unrechtsn ist und remonstrierst, dann dauert das viele Wochen bis du dein Recht ausüben darfst. Zunächst hat die SL Zeit um die Remonstration weiterzuleiten(2-Wochen-Frist). Dann hat der Vorgesetze der SL sehr viel Zeit um zu antworten. Das gibt es nicht die 4-Wochen-Frist. In der Regel dauert das viel länger. Solange müsstest du ja dann auch noch Folge leisten.

    Bitte entspann dich und lies dir den von dir selbst ins Spiel gebrachten Link aus Beitrag #416 in Verbindung mit §36 BeamtStG mal in Ruhe durch. Remonstrationen gehen direkt an die SL und müssen direkt von ihr beantwortet werden. Erst wenn die Anweisung aufrecht erhalten wird, muss sich die Lehrkraft (!) an die nächsthöhere Instanz wenden und erst wenn diese die Anweisung ebenfalls aufrecht erhält, muss die Anweisung auch bis auf weiteres ausgeführt werden.


    Der von dir wiedergegebene Ablauf ist nicht korrekt.

  • Sind die Bedingungen von dort aus für Homeschooling eigentlich besser?


    Aber sicher: Die sind voll verwanzt.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Eins habe ich noch nicht verstanden, Julia: Wie machst Du denn aktuell Unterricht? Keine VKs, sondern PDFs versenden per Mail? Und wie kommen bearbeitete Aufgaben zurück? Oder in einer Lernplattform? Der Thread hier geht ja schon eine Weile. Oder bist Du aktuell krankgeschrieben?

    Man muss Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer. Stillschweigen bestärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten.“

    Elie Wiesel

  • Hatte übersehen, dass du in Österreich unterrichtest. Das Wolkenkuchkucksheim ist aber zufällig unser Gesetz hier in Deutschland(NRW).

    Deine Quelle verrät aber nicht, wie du es verhindern kannst, dass sich in der Wohnung des Schülers mehrere Kinder einen Tisch (Zimmer,...) teilen und ein Erwachsener in Hörweite Geschirr spült? Kopfhörer wären natürlich schon einmal eine Lösung, aber der Bildschirm und Kommentare bzw. Unterrichtsbeiträge des Kindes, aus dem man auch gewisse Inhalte entnehmen könnte? Wie willst du das verhindern?

    Weiterhin steht deutlich drin, dass der Schulleiter dich zu VK verpflichten kann. Es steht nicht darin wie du sie halten musst. Ansonsten enthält die Quelle viel blablabla: es müsste, wenn ... (ist aber nicht! Die wenigsten Lehrer und Schüler haben schulische Geräte, die meisten verwenden private) usw.

  • Naja, du müsstest den Anweisungen der SL folge leisten. Das ist ja auch Gesetz! Und wenn du weißt, dass die Anordnung unrechtsn ist und remonstrierst, dann dauert das viele Wochen bis du dein Recht ausüben darfst. Zunächst hat die SL Zeit um die Remonstration weiterzuleiten(2-Wochen-Frist). Dann hat der Vorgesetze der SL sehr viel Zeit um zu antworten. Das gibt es nicht die 4-Wochen-Frist. In der Regel dauert das viel länger. Solange müsstest du ja dann auch noch Folge leisten.

    Blablabla, meine SL kennt die Rechtslage und ordnet nicht an, ich kenne die Rechtslage und bin imstande "Wünsche" zu ignorieren oder auch zu erfüllen, je nachdem ob es passt oder nicht. Wäre das mehr als ein Wunsch, würde ich mit Verweis auf meine rechtlichen Bedenken an einer solchen Anordnung (aber auch den pädagogischen Konflikt, den ich sehe und habe und den gute SLen nicht einfach vom Tisch wischen) um eine schriftliche Anordnung bitten, damit wäre der Drops gelutscht und ich würde es halt so lösen, wie bereits vorhergehend von mir beschrieben. Setz dich endlich mit deinem Schulrecht auseinander, statt zwanghaft Hirngespinsten zu folgen. Kein Wunder bekommst du keinen Stich, wenn du deiner SL gegenüber auch so wahnhaft auftrittst und argumentierst. Die einzige Sorge, die mich da an deiner Stelle ernsthaft umtreiben würde wäre, dass Bedenken an deiner geistigen Gesundheit zu einer amtsärztlichen Untersuchung führen. Die sehe ich bei dir am Horizont durchaus angezeigt, so wie du dich hier gerierst, sollte das mehr sein, als nur Rumgetrolle.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: Tippfehler

  • Doch das kannst du verhindern. "In einer „normalen“ Unterrichtssituation nehmen im Klassenraum weder Geschwister, Eltern oder sonstige Dritte am Unterrichtsgeschehen teil. Dann ist dies LDI NRW –Pandemie und Schule13aber auch im Rahmen eines im Rahmen des Unterrichts erfolgenden Videokonferenzaustauschs grundsätzlich nicht zulässig. Dies muss durch geeignete organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden"

    Quelle: https://www.ldi.nrw.de/mainmen…und-Schule-18_05_2020.pdf

    Îch weiss zwar nicht, du du daraus ableitest, dass keine Eltern durchs Bild laufen dürfen, denn dabei nehmen sie immer noch nicht am Unterricht teil.

    Was dort aber auch steht

    Zitat

    Das bedeutet aber zugleich auch, dass nicht jede einzelne Lehrkraft selbst über den Einsatz von Software-Produkten etc. entscheiden kann. Da der Schulleitung die datenschutzrechtliche Verantwortung zukommt, obliegt diese Entscheidung letztlich ihr (Top-Down-Struktur).

    Deshalb soltlest du ihre Entscheidung akzeptieren oder remonstrieren.

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