Probezeit bei A14 ?

  • Seph:

    Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern können tatsächlich ganz erheblich sein. "Sprungbeförderungen" sollte es in NRW z.B. eigentlich gar nicht mehr geben:

    https://openjur.de/u/141908.html

    (also in dem Fall auch nicht mit "Zwischenverweildauer" in A14 - Bewerbung als A13er auf "Studiendirektor als Fachleiter zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben" und man ist raus aus dem Verfahren)

  • Das immerhin geht in Niedersachsen und finde ich auch durchaus fair. Damit stehen grundsätzlich auch wirklich alle Ämter allen mit den entsprechenden Eingangsvoraussetzungen offen und es kann eine Bestenauslese stattfinden. Natürlich haben Bewerber/innen mit höherem Statusamt einen entsprechenden Laufbahnvorteil, was aber in Ordnung ist.

  • der Punkt ist halt, dass es oft sehr lange dauern kann, von der Bewerbung, der Revision / dem Verfahren und der Aushändigung der Urkunde. 9-10 Monate sind sicher keine Seltenheit.

    Kann, bei mir waren es 3-4 Monate.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Und was meinst bei bei freien Trägern rückwirkend? Meinst du damit wenn die Stelle zum 1.5 ist und die Probezeit am 1.11 erfolgreich beendet wurde das man dann rückwirkend zum 1.5 das Geld nachgezahlt bekommt?

    Beispiel: Stelle ist zum 01.12. ausgeschrieben. Abschluss des Revisionsverfahrens ist der 05.05. Mit der Auszahlung Ende Mai gibt es rückwirkend mehr Geld ab dem 01.12. Der Grund dafür ist, dass der Träger das Geld mit der Refinanzierungszusage vom Land erhält (die ab dem 01.12. läuft, sonst hätte er da nicht ausgeschrieben)

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • der Punkt ist halt, dass es oft sehr lange dauern kann, von der Bewerbung, der Revision / dem Verfahren und der Aushändigung der Urkunde. 9-10 Monate sind sicher keine Seltenheit.

    Zwischen Bewerbung und Aushändigung der Urkunde lagen bei mir 6 Monate. Das war zumindestens im Verhältnis zu dem, was ich bei Bekannten/Kollegen mitbekommen habe sehr schnell.

  • Zwischen Bewerbung und Aushändigung der Urkunde lagen bei mir 6 Monate. Das war zumindestens im Verhältnis zu dem, was ich bei Bekannten/Kollegen mitbekommen habe sehr schnell.

    Jo - bei mir war zwischen "Stelle wird der Schule zugewiesen" und "Bewerbung ist möglich" ein Zeitraum von sechs Monaten, danach Bewerbung und Revision und warten auf die Urkunde - bis jetzt sieben Monate. Die Sachbearbeiterin bei der BezRg ist "wohl krank".


    Nur mal als Beispiel, was an anderen Stellen des öffentlichen Dienstes passiert, wenn jemand krank ist: nämlich nix. Immer im Hinterkopf behalten, wenn mal wieder jemand auf den Trichter kommt, während seiner Krankheit Unterlagen zur Verfügung zu stellen oder so.


    Achja, den Job mach ich schon seit 2,5 Jahren - ohne Geld oder Entlastung.

  • Ich habe von einer betroffenen Kollegin erfahren: Bei der Bez.Reg. Köln ist das Besetzungsverfahren aus dem letzten Schuljahr immer noch auf Eis, weil das Personal für die Corona-Hilfen abgezogen wurden und entsprechend passiert nichts.


    Ihr sei (Dezember) erzählt worden, man könne frühstens Mai 2021 mit einer Wiederaufnahme des Besetzungsverfahrens rechnen.

  • Corona-Hilfen sind schon wichtig, aber man könnte bei Besetzung das Geld rückwirkend zahlen, um Wertschätzung zu zeigen.



    (Ich bin so froh, dass ich durch bin. Ich hatte vor 3 Jahren lange überlegt, dann innerhalb einer Sekunde die Bewerbung angemeldet und dann verwünscht, aber zum Glück durchgezogen. )

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • bei mir hats zwischen Ausschreibung und Urkunde 8 Monate gedauert. (BezReg Düsseldorf) In der jetzigen Runde wurde bereits der Ausschreibungsprozess (also von Entscheidung der Schule bis zur Veröffentlichung der Stelle) um etwa 6 Monate verzögert. Das gilt allerdings alles nur für A14 - A15 geht immer viel schneller; auch während Corona.

  • Auch A14-Stellen scheinen bei uns trotz Corona recht schnell zu "klappen". Wir hatten im Sommer eine A14-Stelle ausgeschrieben und die Kollegin, die sie bekommen hat (war m. E. aber die einzige Bewerberin), hat im Ende Oktober schon ihre Urkunde erhalten.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Corona-Hilfen sind schon wichtig

    Seh ich auch so. Ist kein Aufwiegen gegeneinander. Ich bin mir aber unsicher, wieviel Arbeit dieses Erstellen der Urkunde in der Sachbearbeitung ist. Die Prüfung, wer von den vielen (also einer!) Bewerbern der geeignetste ist, macht doch vermutlich der Dezernent/die Dezernentin. Anschließend würde ich in meiner Naivität sagen, dass man die Wordvorlage "Beförderung A14.doc" (ohne x, da noch Word 2003 im Einsatz) öffnet, dort meinen Namen einfügt und auf "Datei->Drucken" klickt.

    In der jetzigen Runde wurde bereits der Ausschreibungsprozess (also von Entscheidung der Schule bis zur Veröffentlichung der Stelle) um etwa 6 Monate verzögert.

    Exakt so wie bei uns.

  • Ich muss mal diesen alten Thread ausgraben, um nicht extra einen neuen aufzumachen und es auch thematisch passt:


    Ist es denn grundsätzlich überhaupt möglich eine A14 Stelle anzunehmen, bzw. eine solche zugeschrieben zu bekommen, wenn man sich selbst noch als Studienrat im Beamtenverhältnis auf Probe befindet?

  • Ich krame diesen älteren Post noch einmal heraus.


    Wie wird denn in Niedersachsen am Ende der Erprobungszeit über die Bewährung entschieden? Ist dann nochmal ein neuer Unterrichtsbesuch fällig? Oder setzt die SL dann einfach einen Zweizeiler auf...

  • Wie wird denn in Niedersachsen am Ende der Erprobungszeit über die Bewährung entschieden? Ist dann nochmal ein neuer Unterrichtsbesuch fällig? Oder setzt die SL dann einfach einen Zweizeiler auf...

    Es erfolgt keine weitere Überprüfung. Im Regelfall der Bewährung im übertragenen Amt reicht eine kurze Rückmeldung an das regionale Landesamt (ob das ein Zweizeiler ist oder doch ein Formular, weiß ich gerade spontan nicht) und die betreffende Person erhält dann ihre Ernennungsurkunde. Sollte sich abgezeichnet haben, dass keine Bewährung erfolgt, gab es vorher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Gespräche.

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