rechtzeitige Ankündigung von Stundenplan-Änderung?

  • Aber das entscheidet ja nicht die Schule, bei uns würden die 6 auch nicht reichen, weil maximal 3 davon Vollzeit arbeiten ;) Daran kann man also kein gute Schule, sondern nur einen sinnvoll organisierten Schulträger festmachen.

    Manchmal willst Du die Leute falsch verstehen, oder? Also gern nochmal im Klartext: Wenn Du für 5 x 40 Wochenstunden Arbeit hast, musst Du für 6 x 40 Stunden Leute einstellen, um Urlaube und (durchschnittliche!) Kranktage aufzufangen. Ob das 6 Vollzeitkräfte sind oder 12 Halbtagskräfte oder 40 6-Stunden-Kräfte, ist selbstverständlich unerheblich.

    Aber Du wirst es besser wissen, da habe ich kaum Zweifel.

  • Wenn Schulleietrinnen [sic!] — auch dievernunftbegabten — etwas schlecht können, dann ist es, Fehler einzugestehen.

    Außerdem sind die meisten Arschlöcher und bekannt für Realität ausblenden. Interessante und frustrierte Sicht auf Schulleiterinnen und Schulleiterin, die Sie hier von sich geben. Haben Sie schlechte Erfahrungen gemacht? Dann tut es mir Leid. Lassen Sie sich gesagt sein, dass das außerhalb Ihrer Welt nicht die Regel ist.


    Zur Ausgangsfrage. Es existiert keine rechtliche Grundlage dafür, den kurzfristig angeordneten Unterricht mit der Verweisung auf Termine nicht zu erteilen. Hier in Niedersachsen kann der Schulleiter wöchentlich vier Mehr- oder Minderstunden anordnen. Ohne Vorlauf.

    Eine gute Schulleitung würde aber 1. vorher ins Gespräch gehen und 2. die wichtigen, anstehenden und nicht aufschiebbaren Termine (es werden ja nicht gleich 3 oder 4 sein) vertreten lassen, allerdings bei gleichzeitiger Dokumentation der Minderstunden.

  • Sorry, aber deine Argumentation ist vollkommen blödsinnig.

    Ah, die Dame bevorzugen den sachlichen Stil. Wohl an.

    Wir hatten vor 4 Jahren einmal den Fall, dass kurzfristig 3 Vollzeitstellen ausgefallen. Damals hatten wir auch nur 7 Klassen. Solche Fälle kannst du nicht mit Personalreserven mal eben ausgleichen. In jedem Beruf gehört eine gewisse Flexibilität dazu. Ein Freund hat das während der Pandemie bei der Bank gehabt. Nach 2 Tagen Urlaub, kam der Anruf, dass er bitte wieder zum Dienst erscheinen sollte. Durch einen Corona-Fall war die komplette Belegschaft seiner Filiale in Quarantäne. Natürlich ist er hingegangen.

    Man kann sich auch auf Extremfälle vorbereiten. Oder man muss damit leben, dass etwas nicht gemacht werden kann, wenn man nicht vorbereitet ist. Das wäre nicht der erste Laden, der wegen „Rohrbruch“ oder „Trauerfall“ ein paar Tage zu bleibt.

    Aber darum geht es hier noch nicht mal.

    Eben. Es wurde niemand gefragt, ob sie mal schnell wo einspringen könne, weil die Engel die Telefonzelle haben. Es ging um die Änderung des Stundenplans mit zu wenig Vorlauf.

    Es geht nur darum, dass die Schule es durchaus erwarten kann, dass sich eine Vollzeitlehrkaft die Zeiten werktags von 8:00 bis 13:00 Uhr frei hält.

    Wenn sie das erwarten, soll sie das so kundtun. Dann schreibt sie eine entsprechende Bereitschaft in den Stundenplan. Aber Obacht: sie kann nicht Verbindlichekeit und Flexibilität erwarten.

    Aber ich muss doch als Vollzeit-Lehrkraft an einer normalen Schule grundsätzlich damit rechnen, dass ich innerhalb der üblichen Unterrichtszeiten eingesetzt werden. Zu mindestens am Vormittag.

    Nö. Ich habe ein Stundenplan. Was da darufsteht, ist verbindlich. Sitzungseinladungen, die rechtzeitig erfolgen, sind verbindlich. Wenn jemand möchte, dass ich zu bestimmten Zeiten in Bereitschaft bin, muss er diese benennen. „Übliche Unterrichtszeiten“ sind zu wischiwaschi, um da etwas Verbindliches draus ableiten zu können. Aber, wie gesagt, je mehr man mich pinnt, um so weniger Zeit bleibt für flexible Antworten auf besndere Anlässe.


    Ich bin grundsätzlich für verbindliche feste Arbeotszeiten für Lehrer zu haben. 07:00 bis 16:00, halbe Stunde fixe Mittagspause. Danach fällt der Hammer und die Stechuhr pingt. Was bis dahin nicht erledigt ist, bleibt liegen. Natürlich arbeiten wir dann in der Schule an ordentlich ausgestatteten Arbeitsplätzen.

    Und wenn das nicht geht, sollten SL und Kollegium eine Lösung finden, die für alle praktikabel ist.

    Schön, dass du das Problem nochmal benennst. Die Schulleitung war nicht für eine einvernehmliche Lösung zu haben, wie wir hören.

    Aber ich muss doch als Vollzeit-Lehrkraft an einer normalen Schule grundsätzlich damit rechnen, dass ich innerhalb der üblichen Unterrichtszeiten eingesetzt werden.

    Muss ich? Nö, muss ich nicht.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    2 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

    • Offizieller Beitrag

    Nein, muss man nicht. Diese Einstellung führt bei anderen Usern (nicht der TE in diesem Thread!) jedoch dann zu den empörten Nachfragen, wie gemein und böse doch alle anderen um sie herum sind. Ein Blick in die ADO ist da mitunter hilfreich.

    Es ist zu empfehlen, damit zu rechnen, damit man dies bei seiner sonstigen Lebensplanung berücksichtigen kann...

  • O.Meier, ich hatte (für dich)

    Das halte ich für ein Ad-hoc-Behauptung. Eher unwahrscheinlich, dass du dein Posting für eine einzelne Leserin besonders gestaltet hast. Ist auch egal, Ironie, die man kennzeichnen muss, ist langweilig. Mach' was draus!


    Ansonsten fände ich die korrekte Schreibung von Namen sinnvoll, damit klar ist, wer gemeint ist.

  • Manchmal willst Du die Leute falsch verstehen, oder? Also gern nochmal im Klartext: Wenn Du für 5 x 40 Wochenstunden Arbeit hast, musst Du für 6 x 40 Stunden Leute einstellen, um Urlaube und (durchschnittliche!) Kranktage aufzufangen. Ob das 6 Vollzeitkräfte sind oder 12 Halbtagskräfte oder 40 6-Stunden-Kräfte, ist selbstverständlich unerheblich.

    Aber Du wirst es besser wissen, da habe ich kaum Zweifel.

    Ich weiß nicht, was du mich wieder anpampst, in Berlin und Brandenburg stellst du alle Leute aber Vollzeit ein, Teilzeit wird erst hinterher festgelegt, sprich das weißt du bei Einstellung nicht, wieviele Stunden du hast, also muss man eben doch noch deutlich mehr einstellen!


    Teilzeit wird hier niemand eingestellt! DA ich aber nicht weiß, ob sie die Möglichkeit der Reduzierung wahrnehmen, kann ich auch nicht vorher sagen, das sind je halbe Stellen usw.


    Aber natürlich ist es unerheblich, aber auch 6x40h würden hier nicht reichen, weil soviel Ausfall ist!


    Aber wenn du uns sagen willst, dass du 240 Stunden haben muss, damit du 200 Stunden Stundenplan abdecken kannst (was ich sehr wohl verstanden habe), dann kann dies gut sein, halte ich das aber auch noch für etwas wenig und würde eher mit 280 Stunden rechnen.

  • Nö. Ich habe ein Stundenplan. Was da darufsteht, ist verbindlich. Sitzungseinladungen, die rechtzeitig erfolgen, sind verbindlich.

    Ok, und Du definierst, was rechtzeitig ist? Oder gibt es dafür eine rechtliche Vorgaben? Wo kann ich denn nachlesen, mit wie viel Vorlauf dein Stundenplan geändert werden darf? Oder ist das nur zum Halbjahr möglich? Sicherlich magst du uns einmal die Rechtsgrundlage nennen.

  • Ok, und Du definierst, was rechtzeitig ist? Oder gibt es dafür eine rechtliche Vorgaben?

    Bist du sicher, dass du nicht weißt, was übliche Einladungsfristen sind?


    Neulich bekam ich übrigens eine Einladung zu einer Sitzung, die sich mit einem Ärztintermin überschneiden wird. Ich habe die Sitzungsleiterin informiert, dass ich also früher ginge. Mehr nicht. Niemand hat verlangt, dass ich den Termin verschiebe, oder mich zugetextet, dass man dies oder das oder bla oder blubb erwarten könne.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Bist du sicher, dass du nicht weißt, was übliche Einladungsfristen sind?


    Neulich bekam ich übrigens eine Einladung zu einer Sitzung, die sich mit einem Ärztintermin überschneiden wird. Ich habe die Sitzungsleiterin informiert, dass ich also früher ginge. Mehr nicht. Niemand hat verlangt, dass ich den Termin verschiebe, oder mich zugetextet, dass man dies oder das oder bla oder blubb erwarten könne.

    Einladungsfristen haben wir für Sitzungen. Genaugenommen haben wir die für die Eltern, damit sie sich darauf einstellen können.

    Für die Lehrkräfte haben wir einen Konferenztag. Den halten wir uns tatsächlich alle frei. Da trifft man sich ggf. auch einmal kurzfristig. Allerdings kriegen wir es auch alle hin, dass wenn jemand mal nicht kann, dass das kein Problem ist. Dafür meckert auch keine, dass er die Einladung 14 Tage vorher braucht.


    Aber hier geht es auch nicht um Konferenzen. Es geht um Vertretungsunterricht. Wir sind dank Corona momentan personell absolut an der Grenze. Jetzt ruft mich morgen eine Kollegin der ersten Klasse an, dass sie positiv getestet wurde und sich auch die beiden Parallellehrkräfte in Quarantäne sind. Ab wann darf ich nun Lehrkräfte für den Vertretungsunterricht einplanen / den Stundenplan umstellen? Ladungsfrist wie bei Konferenzen? Wäre der Vorteil, dass dann die Quarantäne sowieso vorbei ist. Dann schreibe ich die Eltern an, dass in den nächsten 10 Tagen kein Unterricht stattfindet, da die Lehrkräfte einen angemessene Vorlaufzeit benötigen? Die Eltern können dann ja auch einfach Urlaub nehmen. Man muss ja auch mal etwas flexibel reagieren. Immerhin haben Lehrkräfte auch ihre Rechte. Und letztlich hätte die Schule auch durchaus drei weitere Lehrkräfte als Personalreserve einstellen können. Wenn wir landesweit einfach 2.000 weitere Lehrkräfte einstellen und statt sie für kleinere Klassen oder ähnliches zu nutzen, sie als Personalreserve bereit halten, sind solche Probleme doch gelöst.


    So nun mal im Ernst:

    Wir ich bereits mehrfach geschrieben habe, sind solche Probleme nicht einfach zu lösen. Es gibt keine Fristen, bis wann man den Unterrichtseinsatz wissen muss. Wenn der SL 5 Minuten vor der Stunde dir sagt, dass Du statt in 3a in die 2b gehst, hast Du Pech. Besser gesagt mir sind keine bekannt und du kennst ja anscheinend auch keine.


    Bei solchen Sachen, wo du eigentlich frei hast, muss man den Einzelfall differenziert betrachten. Wie ist das schulische Interesse, dass du kommst? Ist es eine erste oder eine zehnte Klasse (die man nach Hause schicken kann)? Hat die Schule etwas falsch gemacht? z.B. wurde der neue Stundenplan wochenlang nicht kommuniziert. Dagegen kann die SL wohl kaum wissen, ob er Lehrer krank wird. Welche berechtigte Interesse hat die Lehrkraft zu Hause zu bleiben? Wenn die Lehrkraft das eigene Kleinkind betreuen muss, kann sie nicht kommen. Wenn du einfach keinen Bock hast, ist es was anderes.

    Dann stellt sich ggf. auch noch die Frage, ob du Beamter und Angestellter bist. Da müsste man auch noch mal in die entsprechenden Verordnungen des Bundeslandes schauen.

  • Es geht um Vertretungsunterricht.

    Nein, es ging um die Änderung des regulären Stundenplans.



    Wenn der SL 5 Minuten vor der Stunde dir sagt, dass Du statt in 3a in die 2b gehst,

    ..., gibt es keine Kollison mit anderen Terminen. Die Stunde hatte ich dann wohl schon auf dem Plan. Auch nicht der Fall, um den es in diesem Thread geht.


    Ansonsten wird mir die Beispielkonstruriererei jetzt auch langweilig. Tom123: Du hats it allem recht, einfach weiter machen!

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Aber hier geht es auch nicht um Konferenzen. Es geht um Vertretungsunterricht

    Der TE ging es IMHO nicht um Vertretungunterricht, sondern um eine kurzfristige Änderung des regulären Stundenplanes.

  • Also, dass solche Dinge nicht explizit und mit konkreten Worten gesetzlich geregelt sind, ist ja klar, wurde auch schon mehrmals angemerkt.

    Aber vielleicht mal so rum: Wie würde wohl ein Dezernent, Schulrat, MB oder wie auch immer der Dienstvorgesetzte des SL reagieren, wenn der Konflikt auf seinem Tisch landet: Kollegin bekommt eine sehr kurzfristige, dauerhafte Stundenplanänderung, kann wegen eines dringenden, nicht aufschiebbaren privaten Termin bei der ersten Stunde nicht und informiert den Schulleiter, dass sie die Stunde nicht abhalten kann. Schulleiter weigert sich, eine Lösung zu finden.

    Glaubt ihr wirklich ernsthaft, dass der Dezernent dem SL auf die Schulter klopft und sagt, er hat alles richtig gemacht? Das wäre ja überhaupt nicht zielführend, von dem Arbeitsaufwand wg disziplinarischer Konsequenzen etc. her schon, vor allem, wenn die Kollegin sich das nicht so einfach gefallen lässt. Von den Auswirkungen auf den Schulfrieden und die Arbeitsmoral aller Kollegen an so einer Schule ganz zu schweigen.

    Wie bescheuert ist das denn?



    weil die Engel die Telefonzelle haben

    Wo ist der Blinzelsmiley?

  • sondern darum, dass die Arbeitszeit in mehr oder weniger exaktem Rahmen im Vorhinein (und das meint eher Wochen als Tage)


    In der Realität meint das eher Tage, als Wochen. Und zwar nämlich vier Tage.



    Im Teilzeit- und Befristungsgesetz ist die Rede von vier Tagen - das bezieht sich hier zwar auf Arbeit auf Abruf, aber weil keine andere Regelung existiert, verwenden Gerichte auch für andere Arbeitsverhältnisse diese Regelung.

  • dass auch ein Lehrer - bei aller zeitlichen Flexibilität, die er meinetwegen hat - das Recht hat, sich Termine einzuplanen, wenn er keine Unterrichtsverpflichtung hat. Und nochmal: Das sage ich als Schulleiter.

    Ja, das hat ein Lehrer auch - aber er muss dann auch bereit sein diese Termine entsprechend umzuplanen oder einen Kompromiss zu finden.

  • Nein, es ging um die Änderung des regulären Stundenplans.

    Ich war davon ausgegangen, dass sich die Änderung dadurch ergeben hat, dass jemand ausfällt. Aber der Grund ist ja auch egal.

    Letztlich bleibt es dabei, dass es anscheinend entgegen deiner Aussage keine Fristen gibt, die regeln bis wann ein neuer Stundenplan verkündet werden muss. Letztlich muss den Einzelfall betrachten.

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