Darf man viel weniger als seine Pflichtstunden eingesetzt werden?

  • Hallo, darf man viel weniger als seine Pflichtstunden eingesetzt werden? Bedeutet ja, dass man dann im nächsten Halbjar viel mehr als diese eingesetzt wird. Man ist ja nicht umsonst Teilzeit.

  • Man darf "viel weniger als seine Pflichtstunden"* eingesetzt werden. Bei dem im nächsten Jahr dann "viel mehr" sind rechtliche Grenzen durch die Arbeitszeitverordungen der Länder gesetzt, in Niedersachsen bei "2 Halbjahresstunden", für NRW müsste das mal ein Ortskundiger sagen.


    * Wenn du Glück hast, hat der AG dir die Stunden dann geschenkt, Stichwort "Annahmeverzug"

    • Offizieller Beitrag

    wurde letztens gepostet, ich mache es total pädagogisch... Es gibt dazu mehrmals die (selbe) Datei von der GEW im Netz, die genau erklärt, wieviel Stunden mehr / weniger die Bandbreite ist (Spoiler: 6), aber ab einer bestimmten Grenze (Spoiler: 2) musst du zustimmen. Such mal mit "NRW Mehrarbeit"
    Wenn nicht, verfallen die Stunden (Achtung, in beiden Richtungen).


  • Geschenkt ist aber eher geliehen, oder? Jemand anderes macht übernimmt dann diese Stunde & macht halt dafür Mehrarbeit. Im nächsten Jahr geht es dann andersherum. Eine Stunde kann ja schlecht irgendwo hergezaubert werden.

  • Das kommt auf den Bedarf deiner Schule an.


    Wenn die Schule z.B. eine eher große Überdeckung in den Fächern Geschichte und Religion hat und es gleichzeitig aber 3 Lehrer*innen mit der Fächerkombination Geschichte/Religion gibt, dann kann es sein, dass einige davon ein paar Stunden geschenkt bekommen, weil man sie halt einfach nicht einsetzten kann. Man würde sie dann natürlich auch in Arbeitsstunden / Lernzeiten etc. einsetzten, aber manchmal reicht auch das dann nicht (bei uns gibt es so einen Fall, allerdings bezogen auf völlig andere Fächerkombinationen, das ist hier nur ein Beispiel).


    Es kann aber sein, dass gleichzeitig alle Lateinlehrer*innen Überstunden machen müssen, weil es viel zu wenig Lateinlehrer*innen gibt. Da würde dann vielleicht überlegt, ob man nicht einen der oben genannte Lehrer*innen in einen Zertifikatskurs Latein schicken könnte. Vielleicht kann einer von denen auch so gut Latein, dass er/sie parallel auch schon Latein unterrichten kann. In der Sek I ist fachfremder Unterricht ja erlaubt.

  • Nein, das ist geschenkt, weil die Hausaufgaben Stunden, die ich machen sollte durch Corona nicht stattfinden dürfen.

    Wir haben ja pauschal Stunden für Doppelstreckung usw. da fällt einfach eine nun weg. Die dürfte eh nur wenn bis zum Monatsende da sein, also ist sie nachher weg

  • Das Problem, ist, wenn du deinen Schulleiter darauf ansprichst, dass du bitte nach Deputat eingesetzt wirst, dann verlierst du sofort deine Stelle. Fristlos.

    Und dann bist du arbeitslos und arbeitest noch viel weniger als du eigentlich wolltest.

    /ironieoff

  • Geschenkt ist aber eher geliehen, oder? Jemand anderes macht übernimmt dann diese Stunde & macht halt dafür Mehrarbeit. Im nächsten Jahr geht es dann andersherum. Eine Stunde kann ja schlecht irgendwo hergezaubert werden.

    Wei schon weiter oben bemerkt hat die GEW dazu gute Ausführungen. Abrechnungszeitraum ist immer der Monat d.h. die Minusstunden verfallen am Ende des Monats - außer die SL oder die Lehrerkonferenz hat mit anderes vereinbart z.B. Flexibilisierung oder Übertragung der Plusstunden ins nächste Jahr.

    Aber auch dabei sollte dir dein Lehrrrat Informationen zukommen lassen können.

    • Offizieller Beitrag

    Es ist aber ein Unterschied, ob ein paar Stunden ausfallen (da ist der Abrechnungszeitraum der Monat) oder ob die Deputatsverteilung sich zum Beispiel zum Halbjahr ändert (Referendar kommt und man muss 4 Stunden für das komplette Halbjahr abgeben). Da wird natürlich nicht jeden Monat wieder auf Null gesetzt.

  • Es ist aber ein Unterschied, ob ein paar Stunden ausfallen (da ist der Abrechnungszeitraum der Monat) oder ob die Deputatsverteilung sich zum Beispiel zum Halbjahr ändert (Referendar kommt und man muss 4 Stunden für das komplette Halbjahr abgeben). Da wird natürlich nicht jeden Monat wieder auf Null gesetzt.

    Die GEW zitiert dazu die BASS zu Mehrarbeit bzw. Minderarbeit durch Ausfallstunden:


    "Minusstunden dürfen nur innerhalb eines Kalendermonats mit angefallener Mehrarbeit verrechnet werden. Eine Übertragung auf den nächsten Monat oder sogar bis zum Schuljahresende ist nicht erlaubt. Anders ist es bei der Erteilung von Blockunterricht an Berufsschulen: Hier erfolgt der Ausgleich innerhalb eines Schuljahres (BASS 21-22 Nr. 21, Punkt 4.6)."


    Die von dir angesprochene Flexibilisierung um bis zu 6 Stunden in beide Richtungen durch Stundenplan#nderung gibt es natürlich auch noch, aber in beiden Fällen muss die unterschiedliche Pflichtstundenzahl innerhalb des Schuljahres ausgeglichen werden – ausnahmsweise im nächsten Schuljahr. Ein weiteres Hinausschieben ist unzulässig.

    Die Ausnahme sollte die SL spätestens auf Nachfrage beantworten können. Gerade bei Minusstunden dürfte das ziemlich schwierig sein, denn Stunden, die die Minusstunden auffangen, kann man im Normalfall für jeden Kollegy finden; sei es zur individuellen Förderung, als AG Stunden, im Teamteaching, ...

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