Beschwerde nach Elterngespräch

  • Mir ist eine ganz ärgerliche Sache widerfahren. Beim Elterngespräch wurde ein Vater sehr unfreundlich, woraufhin ich so reagiert habe, wie ich in solchen Fällen immer reagiere: Ich habe ihm gesagt, er wolle doch offensichtlich eine bessere Benotung seiner Tochter erreichen, und ihn gefragt, ob er es da für eine gute Strategie halte, so unfreundlich zu sein. Der Vater hat sich nicht direkt dazu geäußert und war hat dann auch nicht mehr viel gesagt.

    Jetzt habe ich von der Schulleitung erfahren, dass dieser Vater sich über mich beschwert hat - wegen ebendieser Bemerkung. Er stellt das als eine Art Erpressung dar, was ich völlig lächerlich finde. Er ist der Ansicht, ich hätte damit angedeutet, ich erwarte eine Gegenleistung für eine bessere Benotung.

    Die Schulleitung erwartet nun von mir eine schriftliche Stellungnahme dazu. Das ist aber eine zusätzliche und völlig unnötige Arbeit. Außerdem werde ich ohne Beratung mit meinem Anwalt nichts Schriftliches verfassen. Daher habe ich vor, mich - zumindest vorerst - gar nicht zu äußern. Jedoch bin ich auch etwas verunsichert, ob ich etwas unternehmen soll. Was meint Ihr?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo und herzlich willkommen in diesem Forum.

    Mit einem Anwalt bringst Du zusätzliche Eskalation in die Angelegenheit. Der Schulleiter will von Dir eine Aussage haben - die kann recht knapp ausfallen. Wir sind hier nicht vor Gericht - das ist eine typische Auseinandersetzung, wo man erst einmal Druck herausnehmen sollte. Spar Dir das Geld für einen Anwalt aufgrund eines (oder zwei?) gekränkten Egos.

    Sehr geehrter Herr XY,

    zu dem gegen mich erhobenen Vorwurf nehme ich wie folgt Stellung:

    Der Vorwurf der Erpressung ist unzutreffend.
    Mit meiner Aussage habe ich Herrn AB die Rückmeldung gegeben, dass ich seinen Tonfall mir gegenüber im Gespräch am (Datum) als unangemessen erachtet habe. Eine darüber hinausgehende Aussageabsicht lag nicht vor. Meine Notengebung erfolgt auf der Basis der geltenden Gesetze und Verordnungen sowie der damit übertragenen Verantwortung und Transparenzverpflichtung.

    Mit freundlichen Grüßen
    GHI

    Fertig aus. Mehr gibt es dazu doch wirklich nicht zu sagen, oder?

  • Wenn du dich nur schriftlich äußern möchtest nach anwaltliche Beratung, dann musst du genau diese jetzt eben sehr zeitnah einholen, um deinem SL antworten zu können. Aussitzen wollen und nicht reagieren wäre ein Fehler, der weitere Folgen haben dürfte, denn damit ignorierst du eine Aufforderung /Anweisung deines dienstlichen Vorgesetzen.

    Ich kann zwar menschlich nachvollziehen, wie du dem Vater gegenüber argumentiert hast, halte die Formulierung aber zumindest für unglücklich. Notengebung hat schließlich nichts mit Elternverhalten zu tun, sondern hängt von klaren fachlichen Kriterien ab. Ich hoffe, das hast du dem Vater gegenüber ebenfalls deutlich gemacht. Dieser Kontext erlaubt dann ja die korrekte Einordnung deiner Aussage, wobei Höflichkeit einzufordern natürlich nicht bedeutet "eine Gegenleistung zu erwarten für bessere Noten". Selbst wenn du versäumt hättest im Gespräch deutlich auf die Kriterien abzustellen, aus denen heraus sich Verbesserungsmöglichkeiten ergeben bis Schuljahresende, wäre die Phantasie des Vaters, du habest eine Gegenleistung eingefordert nicht begründbar aus dem, was du hier im Thread geschrieben hast. Persönlich würde ich vermutlich ein Gedächtnisprotokoll des Gesprächs erstellen und dieses einer Stellungnahme beilegen, das gibt der SL "Futter" um das mit dem Vater abschließend klären zu können. Der Umstand, dass du diese Arbeit als unnötig empfindest ändert nichts daran, dass du sie leisten musst innerhalb eines vertretbaren zeitlichen Rahmens (SL informieren, wann das Gespräch mit dem Anwalt stattfindet, damit klar ist, dass deine Stellungnahme im Anschluss kommen wird).


    Falls du mit der Aussage du seist unsicher, ob du etwas unternehmen solltest etwas Anderes meintest, als die Frage ob du überhaupt eine Stellungnahme verfassen solltest, müsstest du noch einmal kurz erläutern, worum es dir dabei geht.



    EDIT: Nur, damit das verständlich ist: Ich persönlich halte die Hinzuziehung eines Anwalts an dieser Stelle für völlig unnötig. Die SL muss das klären, insofern ist die Anforderung einer Stellungnahme ein völlig normaler und undramatischer Vorgang, den man entsprechend behandeln sollte.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • halte die Formulierung aber zumindest für unglücklich. Notengebung hat schließlich nichts mit Elternverhalten zu tun, sondern hängt von klaren fachlichen Kriterien ab.

    Genau das habe ich auch gedacht. Nun gut, es ist jetzt zu spät, natürlich überlegt man nicht immer vorher ganz genau und denkt sich hinterher, na ja, ich hätte es anders formulieren sollen. Recht hast du natürlich. Wenn ich aus Elternsicht etwas erreichen will für mein Kind, wäre ich eher sch***freundlich...


    Besteht vielleicht auch die Möglichkeit, nochmal mit dem Vater zu reden? Vielleicht hat er sich inzwischen beruhigt. Du könntest deine Aussage zurücknehmen, aber erklären, dass du sein Verhalten dennoch nicht angemessen fandest und dass das nichts mit der Notengebung des Kindes zu tun hat und dann gleich nochmal darauf verweisen, was denn mit der Notengebung zu tun hat.


    Ich habe übrigens mal ein Elterngespräch abgebrochen und gesagt: In dieser Tonart werde ich das Gespräch höchstens noch in Anwesenheit der Schulleitung weiterführen. Antwort: Gut, da wollten wir eh noch hin! 🙄

    Die haben sich dann auch über mich beschwert. Im Nachhinein kam noch heraus, dass sie falsche Behauptungen gegenüber der Schulleitung aufgestellt haben (ich konnte die Gegenbeweise liefern).

  • Ich habe ihm gesagt, er wolle doch offensichtlich eine bessere Benotung seiner Tochter erreichen, und ihn gefragt, ob er es da für eine gute Strategie halte, so unfreundlich zu sein.

    Überlege es dir umgekehrt, du wärst das Elternteil. Na, Herr/Frau JKT, Sie wollen doch eine gute Note für Ihre Tochter, wieso sind Sie dann nicht freundlich zu mir? Geht wirklich gar nicht.


    Insofern Zustimmung zum bereits Gesagten. Anwalt erst mal nicht vonnöten, Klarstellung sachlich und kurz. Und für dich überlegen, was du denn eigentlich gemeint hast.


    Edit: und ja, Elterngespräche können sehr unerfreulich sein. Deine Schulleitung hätte auch fragen können, wir es dir geht und was du eigentlich gemeint hast usw. Ich denke aber, sie hat nicht viel Zeit und möchte das Problem schnell und sachlich lösen. Nicht zu reagieren geht in diesem Falle m.E. nicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von UrlaubVomUrlaub ()

  • Bzgl. des ratsamen Vorgehens in der Sache stimme ich Bolzbold zu. Abgesehen davon halte ich die beschriebene Aussage für unklug, weil sie konfrontativ und unterstellend ist; ich hätte mich da als Elternteil auch angegriffen gefühlt.

    Kritische Elterngespräche sind keine Auseinandersetzung, bei der es ums Gewinnen oder Verlieren geht.

  • Außerdem werde ich ohne Beratung mit meinem Anwalt nichts Schriftliches verfassen. Daher habe ich vor, mich - zumindest vorerst - gar nicht zu äußern. Jedoch bin ich auch etwas verunsichert, ob ich etwas unternehmen soll. Was meint Ihr?

    Das heißt ja noch nicht, dass er/sie einen Brief mit Anwaltsstempel rauslässt. Es geht nur um Beratung/nochmals die Formulierungen lesen, so habe ich es zumindest verstanden.

    Dazu äüßern würde ich mich. Sachlich, kurz, freundlich.


    Was mir bei deinem Post etwas aufstößt, ist folgende Formulierung: ...."woraufhin ich so reagiert habe, wie ich in solchen Fällen immer reagiere...."

    • Offizieller Beitrag

    Also wir reden über eine innerschulische Angelegenheit, in der der Schulleiter in seiner Funktion als Dienstvorgesetzter tätig wurde. Wer hier direkt mit dem Anwalt ankommen möchte - und sei es nur in Form einer Beratung - schießt in meinen Augen deutlich übers Ziel hinaus. Solche Konflikte sind doch nun wirklich alltäglich und genauso sollte man sie behandeln - und lösen.

  • Was man schriftlich rausgibt ist schwarz auf weiß da. Vorsicht ist da immer geboten. Trotzdem geht es hier um keinen Verwaltungsakt oder sowas, man kann m.E. nichts falsch machen in dem Sinne. Daher halte ich die anwaltliche Beratung auch für rausgeworfenes Geld und ggf. eher für frontenverhärtend.

  • Daher halte ich die anwaltliche Beratung auch für rausgeworfenes Geld und ggf. eher für frontenverhärtend.

    Ich würde nie Geld dafür ausgeben, dass ich meinen Beruf ausübe. Wenn etwas anwaltlich zu klären ist, dann soll bitte der Dienstherr einen Anwalt stellen.

    Soweit kommt es noch, dass man zu einer schriftlichen Aussage genötigt wird und sich dann auch noch mit einem Anwalt auf eigene Kosten absichern muss.

    Never ever.

    Ich finde Bolzbolds Vorschlag der Formulierung passend. Abtippen, Deinen Namen einfügen, fertig. Es bezahlt dir niemand, wenn du da noch viel Zeit darauf verwendest.

  • Ich würde nie Geld dafür ausgeben, dass ich meinen Beruf ausübe. Wenn etwas anwaltlich zu klären ist, dann soll bitte der Dienstherr einen Anwalt stellen.

    Soweit kommt es noch, dass man zu einer schriftlichen Aussage genötigt wird und sich dann auch noch mit einem Anwalt auf eigene Kosten absichern muss.

    Never ever.

    Ich finde Bolzbolds Vorschlag der Formulierung passend. Abtippen, Deinen Namen einfügen, fertig. Es bezahlt dir niemand, wenn du da noch viel Zeit darauf verwendest.

    Naja, die Formulierung von Bolzbold ist vermutlich ideal. Wenn der/die TE aber anders formuliert und noch dazu sehr ungünstig, könnte es schon zu weiterer Eskalation des Konflikts kommen. Und dann könnte hinterher durchaus jemand auseinanderklamüsern wollen, wer wann was genau gesagt und geschrieben hat. Ob das meinen Dienstherrn interessiert und mir dann noch den besten Anwalt raussucht, darauf würde ich nicht meinen Allerwertesten verwetten wollen. Alles nur rein hypothetisch, versteht sich. Ich finde aber, man sollte mit Rechtstips jeglicher Art sehr, sehr vorsichtig sein.

  • Was man schriftlich rausgibt ist schwarz auf weiß da. Vorsicht ist da immer geboten. Trotzdem geht es hier um keinen Verwaltungsakt oder sowas, man kann m.E. nichts falsch machen in dem Sinne. Daher halte ich die anwaltliche Beratung auch für rausgeworfenes Geld und ggf. eher für frontenverhärtend.

    Es wundert mich, dass die Stellungnahme schriftlich sein soll. Wenn ich so meine Schulleitungen revue passieren lasse, hätte doch ein Gespräch ausgereicht. Schriftlich hört sich auf alle Fälle verbindlicher an.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde nie Geld dafür ausgeben, dass ich meinen Beruf ausübe. Wenn etwas anwaltlich zu klären ist, dann soll bitte der Dienstherr einen Anwalt stellen.

    Soweit kommt es noch, dass man zu einer schriftlichen Aussage genötigt wird und sich dann auch noch mit einem Anwalt auf eigene Kosten absichern muss.

    Never ever.

    Ich finde Bolzbolds Vorschlag der Formulierung passend. Abtippen, Deinen Namen einfügen, fertig. Es bezahlt dir niemand, wenn du da noch viel Zeit darauf verwendest.

    Bitten den Grammatikfehler in meinem Briefvorschlag noch ausbessern - ich habe es eben erst bemerkt und verbessert. ErhobenEN, nicht erhoben.

  • Es wundert mich, dass die Stellungnahme schriftlich sein soll. Wenn ich so meine Schulleitungen revue passieren lasse, hätte doch ein Gespräch ausgereicht. Schriftlich hört sich auf alle Fälle verbindlicher an.

    Ich habe das auch einmal erlebt. Eine Mutter hatte sich per Mail bei der SL über mich beschwert, weil ich nach mehrmaligem unentschuldigten Fehlen ihrer Tochter nachmittags (inkl. Klassenarbeit, vormittags war sie anwesend) telefonisch nachgefragt habe (ich hätte ihrer Tochter unterstellt, sie würde schwänzen).


    Meine SL leitete die Mail der Mutter sofort an mich weiter und bat in der Mail mich um Aufklärung. Es war für mich klar, dass ich ebenfalls sofort per Mail (also schriftlich) antwortete. Die SL dankte mir, mailte der Mutter entsprechend und ich habe mich gefreut, dass sie vollständig hinter mir stand. Ich sehe eine solche Aufforderung daher positiv, ich kann erklären wie es dazu kam, wie meine Sicht der Dinge ist.


    (Letztendlich war es ein Rosenkrieg der geschiedenen Eltern, der Vater hätte wohl entschuldigen müssen, die Mutter hatte Schuldgefühle. Gerade Rosenkriege führen bei uns immer wieder zu Aggression. Am Ende des Schuljahres (nach Zeugnis) hat sich die Mutter bei mir dafür entschuldigt.)

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

    • Offizieller Beitrag

    JKT, dein Eingangsbeitrag wirkt nicht, als seist du an der Aufklärung eines M KIssverständnisses interessiert.


    Zitat

    eim Elterngespräch wurde ein Vater sehr unfreundlich, woraufhin ich so reagiert habe, wie ich in solchen Fällen immer reagiere: Ich habe ihm gesagt, er wolle doch offensichtlich eine bessere Benotung seiner Tochter erreichen, und ihn gefragt, ob er es da für eine gute Strategie halte, so unfreundlich zu sein.

    Allein dieses hier wirkt auf mich, als sei dir nicht ganz klar, dass du hier einen ungeschickten Tonfall angeschlagen hast.

    Auch hier

    Die Schulleitung erwartet nun von mir eine schriftliche Stellungnahme dazu. Das ist aber eine zusätzliche und völlig unnötige Arbeit. Außerdem werde ich ohne Beratung mit meinem Anwalt nichts Schriftliches verfassen. Daher habe ich vor, mich - zumindest vorerst - gar nicht zu äußern

    dachte ich im ersten Moment: Nanu, wenn er/sie bei der Lappalie schon nichts sagen will ohne Anwalt, warum dann hier nachfragen?


    Ich hoffe, du kamst beim Elterngespräch und im Gespräch mit dem SL nicht ähnlich uneinsichtig rüber. Denn dann hättest du vermutlich öfters ein Problem dieser Art

  • Ich würde erst um einen Termin zum Gespräch mit der Schulleitung bitten, bevor ich etwas Schriftliches verfasse. Die Einforderung einer schriftlichen Stellungnahme ohne vorheriges Gespräch finde ich von der Fürsorgepflicht der Schulleitung her nicht angebracht und ist sehr außergewöhnlich.

    Ich würde also erst versuchen einen Termin zu bekommen.


    Zum Elterngespräch: Vielleicht könnte man in Zukunft anders agieren, wenn Eltern verärgert ins Gespräch kommen. In dem Moment, wenn es in einen Machtkampf ausartet, wird es schwierig. Ich gebe da Samu recht. Da ich auch die andere Seite kenne: Wir hatten einmal eine Auseinandersetzung mit einer Schule, den Kontakt mit der Schule übernahm meistens mein Mann. Da hat sich einmal ein Lehrer so von oben herab verhalten (so wurde es von uns als Elternseite empfunden), dass meinem Mann die Hutschnur geplatzt ist. Ausgangspunkt: Uns ging es alle ums Kind, aber da gab es halt unterschiedliche Ansichten.

  • Meine Klassenlehrerin aus der Mittelstufe hat mal im Zusammenhang mit Berufswahl erzählt, dass sie bei unfreundlichen Eltern immer sehr freundlich und sachlich bleibt und dass das auf der einen Seite die Eltern ärgert (weil sie sich gerne mit dem Lehrer streiten möchten) und auf der anderen Seite ihr Sicherheit gibt, weil sie nicht unfreundlich war.

    Sie war (aus meiner Teenagersicht) keine besonders gute Lehrerin, aber da hat sie mir etwas für's Leben beigebracht.


    Ansonsten einfach machen, was Bolzbold vorgeschlagen hat.

  • Ich habe das auch einmal erlebt. Eine Mutter hatte sich per Mail bei der SL über mich beschwert, weil ich nach mehrmaligem unentschuldigten Fehlen ihrer Tochter nachmittags (inkl. Klassenarbeit, vormittags war sie anwesend) telefonisch nachgefragt habe (ich hätte ihrer Tochter unterstellt, sie würde schwänzen).

    Wobei du entspannt sein konntest, weil du absolut korrekt gehandelt hast. Beim TE ist es ja etwas blöder gelaufen. Wenn die Geschichte überhaupt stimmt.

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