Aufsichtspflicht bei Pause der Schulbegleitung

  • Ich würde mal beim Arbeitgeber der Schulbegleitung nachfragen, wie das generell/anderswo/... gehandhabt wird. Vielleicht ergibt sich ja eine passende Lösung.

    Dazu: Meine Schulbegleitung (...natürlich die eines Schülers von mir, der hatte Autismus) arbeitete grundsätzlich von 7.30 bis 14 Uhr durch. war´ne sehr nette und sie hat halt draußen im Pausehof auch gegessen und von mir Kaffee ausm Lehrerzimmer bekommen.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Also, ich kenne das jetzt auch nur, dass Schulbegleitungen während des Unterrichts Pausen machen.


    Allzu starre Regelungen sind da auch kontraproduktiv, die entscheidet halt situationsgemäß, wann sie mal rausgehen kann (evtl. kurzer Blickkontakt mit Lehrkraft). Wenn man eine Zweitbesetzung mit einem Sonderpädagogen hat, würden sich natürlich insbesondere die Zeiträume anbieten. Kenne auch Konstellationen, da wird das mit den Pausenzeiten für Schulbegleiter sehr großzügig gehandhabt - die SuS sollen ja auch lernen, ohne Begleitung mal klarzukommen


    Pausen während der Unterrichtszeit müssen unbedingt sein, so ein Schultag ist für Erwachsene echt lang...(ist noch was anderes als für Lehrer, die ja die ganze Zeit 'in Aktion' sind). Glaub, die Threaderstellerin macht sich da zu viele Gedanken, solange adäquate Beaufsichtigung des zu begleiteten SuS sichergestellt ist...

  • Geht nicht. Pause darf frühestens eine Stunde nach Arbeitsbeginn oder spätestens eine Stunde vor Arbeitsende genommen werden.

    Rechtsgrundlage?

    Den Eintrag bei KomNet lese ich so als würde es da keine Beschränkung geben. Hab ich (und die KomNet-Autoren) im AZG etwas übersehn - oder in welchem Gesetz steht das oben behauptete?

  • Wenn man eine Zweitbesetzung mit einem Sonderpädagogen hat, würden sich natürlich insbesondere die Zeiträume anbieten.

    Das führt dann dazu, dass die eine Std, die die FöS-Lehrkraft für diese Klasse und alle Bedarfe, Schwierigkeiten und Prävention hat, in der Aufsicht dieses einen Kindes landet. Und was gar nicht möglich ist, wenn die FöS im Stau steht, erkrankt, für Gutachten woanders sein muss … das geht nämlich alles von diesen Stunden ab, die quasi kaum existent sind, zumindest in meinem BL.

    die SuS sollen ja auch lernen, ohne Begleitung mal klarzukommen

    Was nur möglich ist, wenn die Kinder absolut selbstständig sind und nicht aggressiv. Ansonsten muss man als Lehrkraft die Pause der Schulbegleitung selbst am Kind verbringen und die anderen Kinder haben dann keinen Unterricht.


    Eigentlich sollte man genau solche Sachen sehr laut kommunizieren: Die lückenlose Begleitung ist nicht möglich? Dann kann das Kind nicht oder nur im Rahmen der gewährten Zeiten beschult werden … und geht dann eher nach Hause, damit es mit der Arbeitszeit passt.


    Alternativ finden Amt und Arbeitgeber der Begleitung eine Lösung

    ODER die Lehrkraft stellt ihre hierauf verwendete Zeit dem Amt in Rechnung.


    Warum müssen Lehrkräfte das?

    Warum können sich immer alle anderen rausreden, verschleppen, verzögern?

    Ach ja, weil das Land den eigenen Lehrkräften leider keinen sicheren Rahmen und vernünftige Arbeitszeitregelungen bietet, sondern erwartet, dass Lehrkräfte zaubern und nie sagen „ich bin nicht zuständig“ und das Kind unbeaufsichtigt auf den Flur stellen.

  • Nun ja, die Lehrkräfte sind nicht nicht zuständig. Die Aufsichtspflicht liegt immer bei der Lehrkraft als Hauptverantwortlichem.

  • Das ist mir durchaus klar, aber mich ärgert, dass Lehrkräfte der Regelschulen immer für alles gleichzeitig und sofort zuständig sind, während sich alle anderen darauf verlassen und die Lehrkraft machen lassen.

    Die Arbeitszeitregeln der Begleitungen sind richtig, gehen aber zu Lasten der Lehrkraft,

    die Arbeitsverteilung der FöS-LuL ist richtig, geht aber zu Lasten der LuL,

    die Vertretung von mehr als dem Pflichtunterricht will das Land weder finanzieren noch gewähren, sodass alle Förderstunden im Vertretungsfall gestrichen werden und alle Förderung im Unterricht selbst erfolgen muss, das geht zu Lasten der LuL,

    die Ämter haben Vorgaben zur Bewilligung der Stunden, stimmt, aber offenbar auch zu wenig Personal und keine zeitlichen Fristen, ewige Gebehmigungsverfahren etc. gehen aber zu Lasten der LuL,

    die Beantragungen der Begleitungen, Stundengewährung etc. Ist von anderen abhängig, gehen aber zu Lasten der LuL,

    die Politik möchte Inklusion umgesetzt sehen, aber nicht finanzieren, das geht aber zu Lasten der LuL.


    Und alle diese Sachen beeinflussen die Umsetzung der Inklusion, die Betreuung der Kinder mit Beeinträchtigungen und Schwierigkeiten, den Unterricht selbst.


    Und da reicht es einfach nicht aus, zu sagen, dass die Lehrkraft die Aufsicht hat oder „mal eben“ die Aufgabe mit übernehmen kann - kann sie nämlich nicht einfach so und ohne Nachteile.

  • Palim: Handelt es sich wirklich um einen SuS, der keine 15 Minuten am Tag ohne Schulbegleiter im Unterricht anwesend sein kann, ohne gleich den Unterricht zu sprengen?


    Nuja, wann ja - dann sollte erstes und grundlegendstes pädagogisches Ziel sein, zu überlegen, wie man ihn daran heranführen kann...

  • Habt ihr solche SchülerInnen nicht an der Schule?

    Wir hatten sie schon und haben sie immer mal wieder.

    Und es gibt endlose Konferenzen, die Lehrkräfte werden in die Pflicht genommen und müssen dann eine lückenlose Aufsicht bewerkstelligen - einschließlich doppelter Aufsicht auf dem Schulhof.

  • Vielleicht ein Zwischenstand:

    2 von 5 Tagen sind geregelt: entweder durch frühen Schulschluss oder durch eine spezielle Förderstunde, wo die SB nicht anwesend sein muss.

    An den anderen 3 Tagen nimmt die SB dann Pausen (die aber kürzer sind), wenn sie das Gefühl hat, dass man das Kind jetzt alleine arbeiten lassen kann. Das geht mal gut, dann mal wieder nicht. Wenn das Kind seinen eigenen Kopf hat, dann wird es schwierig. Das muss man sich vorstellen wie die Trotzphase, die kleine Kinder haben. Tja, da hatte ich dann schon die Situation, dass das Kind seine Sachen gepackt hat und gehen wollte. Mit vernünftiger Ansprache kommt man da nicht weiter. An allgemeines Unterrichten ist in solchen Situationen kaum mehr zu denken. Da war ich echt froh, als die SB wieder im Raum war. Es ist auch für die SB manchmal schwierig, für Anpassung zu sorgen. Als ich neulich mit der Klasse unterwegs war, hat sich das Kind geweigert weiterzugehen und sich auf eine (Gott sei Dank nicht stark) befahrene Straße gesetzt. Nur einmal einen Eindruck zu geben, mit was man da öfter zu kämpfen hat.

    Es soll auch nicht heißen, dass ich Kind irgendwie ablehne. Ich habe es gerne in der Klasse. Die anderen Schüler kümmern sich gut um das Kind. Dennoch sind solche Situationen unheimlich schwierig zu handeln, vor allem, wenn man alleine ist.

  • Die Stunden sind vom Amt bewilligt, genau da würde ich mit genau diesen Schilderungen ansetzen.

    Dann muss das Amt für Abhilfe sorgen, da das Kind sich und andere gefährdet.

  • Nach meiner Auffassung ist hinsichtlich der Klassengröße und der besonderen Aufmerksamkeit die diese Schülerin nunmal benötigt, die Erledigung dieser Aufgabe nur bedingt durch eine Person gewährleistet. Ich würde daher eine Überlastungsanzeige an die SL schreiben, indem ich (auch durch Nennung der von Dir genannten Fallbeispiele) aufzeigen würde, dass innerhalb dieser Zeiträume eine zeitgleiche Aufsichtspflicht über diese Schülerin und die gesamte Lerngruppe nur suboptimal zu gewährleisten ist. Im Schadensfall siehst Du ein Organisationsverschulden, welches Du alleine jedoch nicht abwenden kannst. Daher bittest Du um entsprechende Abhilfe. Entweder lässt die Schulleitung sich was einfallen oder Deine Überlastungsanzeige geht an die nächsthöhere Stelle. (CC an Personalrat m.d. Bitte um Unterstützung.)

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Wenn die Pause macht, wird sie für die Zeit auch nicht bezahlt. Weiß der Arbeitgeber der Schulbegleitung davon? Arbeitszeitgesetz §4 (darauf wird sich die 6-Stunden-Aussage stützen). Vielleicht kann der AG über ArbZG §7 Abs. 2 Punkt 4 (oder an anderer Stelle in Paragraphen gegossenes) auch eine andere Vereinbarung treffen.

    "Die" hat ein Anrecht auf Pause und das sollte man auch gewähren

  • Ich würde mal beim Arbeitgeber der Schulbegleitung nachfragen, wie das generell/anderswo/... gehandhabt wird. Vielleicht ergibt sich ja eine passende Lösung.

    Dazu: Meine Schulbegleitung (...natürlich die eines Schülers von mir, der hatte Autismus) arbeitete grundsätzlich von 7.30 bis 14 Uhr durch. war´ne sehr nette und sie hat halt draußen im Pausehof auch gegessen und von mir Kaffee ausm Lehrerzimmer bekommen.

    So soll es aber nicht sein und das wird die SB dem Arbeitgeber sicher nicht gesagt haben. Pausen sind wichtig und notwendig

  • Kannst beruhigt sein, sie hat den Job inwischen gewechselt.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

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