Angst vor Klassenfahrt

  • Stimmt.

    Aber weil Klassenfahrten dann doch nicht so wichtig sind, ist es nur ein Wunsch, den man ablehnen kann, u.a. mit der Begründung, dass man diesen Wunsch zwar erfüllen möchte, aber nicht kann, weil die individuelle Arbeitszeit und Belastung es nicht ermöglichen und die Unterrichtsversorgung innerhalb der Schule seit Jahren so klamm ist, dass man keine weiteren Ausfälle für die eine Woche wie auch im Anschluss tragen kann.


    Anders sieht es eigentlich bei DaZ, Förder etc. aus, das ist nämlich per Erlass geregelt.

    Dennoch ist es offenbar nicht wichtig genug dafür, dass man entsprechende Stunden in der Unterrichtsversorgung zur Verfügung stellt und auch für entsprechende Vertretungsstunden sorgt.

    Und der Erlass Schulfahren regelt was genau?

    Und wenn jetzt der Schulvorstand eines Gymnasiums beschließt, dass in der 5. Klasse eine Kennenlernfahrt stattfindet. Das ist z.B. bei unseren Gymnasium und wahrscheinlich bei vielen anderen auch der Fall. Jetzt sagen 4 Klassenlehrkräfte ok und Nummer 5 nee, kein Bock. Dann sagst du den Eltern der 5. Klasse, dass das eher so ein Wunsch ist? In der Praxis wird irgendeine andere Lehrkraft überredet, weil man ja schlecht eine Klasse zu Hause lassen kann.

    Bei uns an den Grundschulen ist es übrigens auch so. Bei euch müsste dann der Schulvorstand beschließen, dass aufgrund eurer Situation keine Schulfahren stattfinden. Aber das ist natürlich fast nirgendswo der Fall...

  • Und der Erlass Schulfahren regelt was genau?

    Der Erlass regelt, dass z.B. in Klasse 3+4 bis zu fünf Tage mit Übernachtung in Anspruch genommen werden KÖNNEN.

    Das regelt das Maximum.


    Außerdem steht dort sehr deutlich:

    Zitat

    6.2 Die Teilnahme an Schulfahrten mit Übernachtung ist für Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler freiwillig. (...)

    Im übrigen ist auch die Entscheidung des Schulvorstandes eine KANN-Bestimmung, wird nichts geregelt, gelten die Vorgaben des Erlasses.

    Und auch ein Schulvorstand kann nur im Rahmen des Erlasses Beschlüsse fassen und diesen nicht aushebeln, die Fahrten bleiben auch für Lehrkräfte freiwillig.


    Klassenfahrten sind damit in NDS freiwillig - auch für Lehrkräfte.

    Wer etwas anderes fordert, ist offenbar der Meinung, dass dieser Schutz nicht nötig ist und hält die Arbeitsbedingungen für angemessen, sodass man den Schutz ohne Schäden für Dritte preisgeben kann.

  • Das kritisiert Tom immer mal wieder.


    Letztlich wird man ja bei einer Vollzeitstelle genau für diese eingestellt und als Elternteil nicht für "Vollzeit minus Kinderzeit".

    Diejenigen, die keine Kinder haben (können/wollen), werden dann an vielen Schulen stärker belastet mit allen möglichen Aufgaben, während "sie/er hat ja auch Kinder" ein beliebtes Argument ist, warum andere weniger belastet werden.


    Die Belastungen sind aber insgesamt für alle zu hoch und man muss für alle schauen, was man gleichmäßig verteilt und was man weglassen kann.

    Wenn Klassenfahrten freiwillig sind, kann man diese weglassen. Diese Wahl gilt dann aber für alle Lehrkräfte, nicht allein die mit Kindern.

    Je selbstverständlicher das ist, desto einfacher ist es für KollegInnen, auch mal eine Fahrt abzulehnen, weil es derzeit eben nicht möglich ist - siehe Eingangsthread.

  • Wie meinst du das, du warst 5 mal weg und zweimal davon im Ausland?

    Ja, genau:Klassenfahrten hatte ich in der 5. Klasse (damals in NDS noch in der "Orientierungsstufe") und im Gymnasium in der 7. und 9. Klasse sowie zweimal in der Oberstufe. Eigentlich wäre ich in der 13. Klasse mit meiner Tutorgruppe (dem Französisch-LK, mit dem ich in der 12. Klasse in Paris war) nach Köln gefahren, aber die Tutorgruppe vom anderen Englisch-LK suchte noch Mitfahrer*innen nach London, wodurch dann auch aus meinem Englisch-LK dort drei SuS - u. a. meine Wenigkeit - mitgefahren sind.

    Eine ganze Reihe von Mitschüler*innen haben außerdem in der 9./10. Klasse oder in der 11. oder 12. Klasse noch einen zweiwöchigen Schüleraustausch nach Polen oder Frankreich mitgemacht.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • In Hessen gehört es zur Dienstpflicht auf Klassenfahrten zu fahren.

    Das bezweifle ich nicht. Ich bezweifle aber, dass damit die Pflicht einhergeht, unter absurden Bedingungen zu fahren.


    Um über die Rechtslage Gewissheit zu haben, muss man sich allerdings kümmern.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Wie meinst du das, du warst 5 mal weg und zweimal davon im Ausland?

    Abschlussfahrten gibt es hier mittlerweile in allen Abschlussjahrgängen der allgemeinbildenden Schulen - meist nach Ende der Prüfungen, also am Ende der 9. oder 10. Klasse oder im Abijahrgang. Das gab es eben damals bei uns nicht. Unsere Klassenfahrt in der 13. Klasse - also in meinem Abschlussjahrgang - fand schon vor den Herbstferien statt.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Wenn ich das alles lese, bin ich ganz froh, dass bei uns an der Schule jede Lehrkaft für die eigene Klasse selbst entscheiden darf, ob es eine Klassenfahrt gibt oder nicht. Weder wird Druck ausgeübt, zu fahren noch gibt es schiefe Blick, wenn man jährlich unterwegs ist.

    Ich würde schätzen, dass es sich ungefähr die Waage hält. Etwa die Hälfte der KuK fährt gerne und regelmäßig und die andere Hälfte ungern und selten oder gar nicht. Ich kann nicht erkennen, dass es davon abhängt, ob jemand Kinder hat oder nicht sondern eher von der Persönlichkeit. Ich fahre z.B. sehr gerne, obwohl ich Kinder habe und die Organisation schwierig ist. Es sagt aber wie gesagt auch keiner etwas, wenn man nie fährt.


    Für unsere SuS sind Klassenfahrten überwiegend absolut gewinnbringend. Viele waren noch nie im Urlaub, weil die Familie es sich nicht leisten kann oder weil sie es sich aufgrund der Behinderung des Kindes nicht zutraut. Für die meisten Kinder - und ihre Eltern - ist es eine tolle Zeit, von der sie sehr profitieren (auch wenn der Abschied zumindest bei den Kleinen allen Beteiligten erstmal schwerfällt).

    Ich lerne meine SuS und mein Klassenteam oft von einer ganz anderen Seite kennen und ja, ein bisschen Urlaub ist es auch (trotz 24 Std Dienst, Pflege usw.). Aber das ist meine Meinung, andere KuK sehen es anders.


    Ich finde, jeder sollte einfach selbst entscheiden können, ob er fahren will oder nicht.

  • Momentan haben wir eine sehr unfaire Verteilung. Einige Kollegen fahren, weil sie es als ihre Pflicht ansehen. Andere sagen einfach, mach ich nicht. Entsprechend fahren andere mehr. Kollegen, die das gerne machen, haben wir nur wenige. Die meisten machen es, weil sie finden, dass es zu unserem Job dazu gehört.

    Wenn es doch freiwillig ist, können sich die, die freiwillig fahren, ja wohl kaum beschweren. Wenn es keine Pflicht ist, ist es keine Pflicht. Sich eine Pflicht zu erfinden und diese dann zu kritisieren, ist ein Fall für ’nen Facharzt.

    • Offizieller Beitrag

    Ich frag mal anders: empfandest du selbst den Klassenzusammenhalt oder Bildungsmehrwert nach Fahrten in deiner eigenen Schulzeit als nachhaltig?

    nein.


    Die bestehenden Cliquen waren mehr zusammengewachsen, und die H-Moll Messe von Bach fand ich als Teenager eher nervig.

  • Dann sagst du den Eltern der 5. Klasse, dass das eher so ein Wunsch ist?

    Man verweist die Eltern auf die Rechtslage. Das sollte man in allen Fällen tun, in denen jene nicht offensichtlich ist.

    In der Praxis wird irgendeine andere Lehrkraft überredet, weil man ja schlecht eine Klasse zu Hause lassen kann.

    Der Trick ist einfach: man lässt sich nicht überreden. Einfach mal „nein“ sagen. Das sollte man in Fällen tun, in denen diese Antwort nicht offensichtlich ist.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • In Hessen gehört es zur Dienstpflicht auf Klassenfahrten zu fahren. Man wird auch nicht gefragt, ob man Klassenlehrer werden möchte, sondern es wird von der SL festgelegt. Wenn du KL bist, muss man auf Klassenfahrt.

    So ist es in NRW auch. Die Klassenfahrten gehören ja zum Schulprogramm und als Klassenlehrer muss man dann mit.

  • So ist es in NRW auch. Die Klassenfahrten gehören ja zum Schulprogramm und als Klassenlehrer muss man dann mit.

    So ist es in SLH auch und weiterhin kommt hinzu, dass Teilzeitkräfte in keiner Form eine Entlastung oder Aufstockung bekommen. Der Dienstherr in SLH ist richtigehend kriminell. Zum Glück sind ein paar seiner Vergehen mittlerweile vor dem Bundesverfasssungsgericht gelandet (z.B. die unrechtmäßige Unterschlagung tausender zehntausender Euro Weihnachtsgeld (pro Lehrkraft !) seit 2008.

  • Zum Glück sind ein paar seiner Vergehen mittlerweile vor dem Bundesverfasssungsgericht gelandet (z.B. die unrechtmäßige Unterschlagung tausender zehntausender Euro Weihnachtsgeld (pro Lehrkraft !) seit 2008.

    Siehe da, es geht doch. Dort landen sie allerdings nur, weil sie jemand dort hinbringt. Vielen Dank an die betreffenden Kolleginnen dafür.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Der Erlass regelt, dass z.B. in Klasse 3+4 bis zu fünf Tage mit Übernachtung in Anspruch genommen werden KÖNNEN.

    Das regelt das Maximum.

    ...

    Du verstehst mein Argument nicht. Normalerweise sollte es an den meisten Schulen ein Fahrtkonzept geben. Das regelt wann man fährt und ggf. wie lange und wohin. Zum mindestens an den weiterführenden Schulen ist das normal. Z.B. Kennenlernfahrt im 5. Jahrgang. Klassenfahrt in 8. innerhalb Deutschland. Abschlussfahrt in der 10. Klasse.

    Auch Grundschulen haben das teilweise. Meine erste Praktikumsschule hatte sogar eine Beteiligung an einem Schullandheim, wo man 2 mal hingefahren ist. Wir haben auch die Absprache, dass man immer Anfang Klasse 4 fährt.


    Natürlich ist es dann immer noch freiwillig. Aber das ist doch gerade das Problem. Hast du damals nicht mitbekommen, was für Ärger gab als die Gymnasien alle Fahrten wegen der Mehrarbeit abgesagt haben? Sowohl Eltern als aber auch das KM haben das groß kritisiert. Und genau das kann es doch nicht sein. Möglichkeit 1 ist, dass wir sagen in Niedersachsen finden grundsätzlich keine Klassenfahrt statt. Es gibt Ausnahmen aber normal ist es nicht vorgesehen. Das ist aber nicht vorgesehen. Es wird vom Land ganz offiziell gesagt, wie wichtig Klassenfahrten und andere Fahrten mit Übernachtung sind, das man ja ganz viel tut, um das zu unterstützen usw.. Richtig ist, dass es natürlich keine Vorgabe gibt, dass du in Klasse XY so und so viele Tage fährst. Richtig ist aber auch, dass eine Fahrtenkonzept haben muss. Für deine Schule müsste da also drin stehen: Wir fahren grundsätzlich nicht auf Klassenfahrten. Finde ich sogar ok. Aber der Regelfall ist doch, dass man in bestimmten Jahrgängen fährt. Und dann ist es ein Problem, wenn man sagt, ob die Lehrkräfte mitkommen muss jeder selber entscheiden. Weil dann machst du ein Angebot, ohne dass du sicher bist dass du das Personal hast. Und das endet damit, dass manche Mehrarbeit leisten für andere, die zu Hause bleiben. Es ist doch utopisch zu sagen, dass Klasse 5c sich nicht an der Kennenlernfahrt beteiligt, weil die Lehrerin nicht mitfahren möchte.

    Also entweder konsequent sagen, wir fahren nicht. Oder sagen wir fahren und jeder KL, der keine echten besonderen Gründe hat, muss mit.

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