Mobbing - Eintrag in die Schülerakte

  • Definiere unvollständig.


    Stell dir vor, dein Chef könnte alles in die Dienstakte heften, was ihm so einfällt. "Maylin85 kam mir am 23.5.2019 unverschämt und im Mai war sie ungewöhnlich lange krank. Das sollte man mal bei der nächsten Beförderung berücksichtigen."


    Es ist nunmal rechtlich festgelegt, was wann wo wie lange abgeheftet wird und wer wann davon in Kenntnis gesetzt werden muss. Datenschutz heißt das und ist gut und wichtig.

    Okay. Aber hier ist der Fall ja etwas anders gelagert, oder? Mein Schüler wird nicht in Abhängigkeit meines good will bezahlt oder befördert, es entstehen ihm für seine Bildungskarriere also im Normalfall keine Nachteile - was in dieser Akte steht, wird ausschließlich dann relevant, wenn sich problematisches Verhalten so arg häuft, dass weitergehende Maßnahmen auch sinnvoll sind. Und genau für diesen Fall ist es doch wichtig, dass Vorfälle aus der Vergangenheit sauber dokumentiert sind. Wir haben wiederholt das Problem, dass bei Ordnungskonferenzen nur Wischiwaschimaßnahmen verhangen werden können, weil die Akte auch von jahrelang auffälligen Schülern blitzsauber ist, wenn die Klassenlehrkraft es versäumt hat zu dokumentieren.


    Dass da keine Nichtigkeiten und Dinge auf "war länger krank"-Niveau (bzw. dem schulischen Pendant/mir ist schon klar, dass das jetzt ein Arbeitsweltbeispiel war) reinkommen, hab ich jetzt mal vorausgesetzt. Ich dokumentiere Prügeleien, Diebstahl/ Unterschlagung, heftige Beleidigungen, Mobbing (wenn es denn welches ist) natürlich auch, und insbesondere natürliche auch Vereinbarungen, die aus problemlösungsorientierten Gesprächen hervorgehen.

  • Definiere unvollständig.


    Stell dir vor, dein Chef könnte alles in die Dienstakte heften, was ihm so einfällt. "Maylin85 kam mir am 23.5.2019 unverschämt und im Mai war sie ungewöhnlich lange krank. Das sollte man mal bei der nächsten Beförderung berücksichtigen."


    Es ist nunmal rechtlich festgelegt, was wann wo wie lange abgeheftet wird und wer wann davon in Kenntnis gesetzt werden muss. Datenschutz heißt das und ist gut und wichtig.

    Ein Mobbingfall - möglicherweise noch i.V.m. mit strafbaren Handlungen - ist aber gerade keine Petitesse. Bestandteil der Schülerakte sind sehr wohl auch Daten, die in Verbindung mit Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen stehen. Wenn hier als - ziemlich mildes Erziehungsmittel - ein Gespräch über den Vorfall stattgefunden hat, darf die Dokumentation dieses Erziehungsmittels durchaus auch in die Akte. Die saubere Dokumentation dieses Vorgangs ist gerade bei fortgesetzten Verstößen dieser Art für die Zukunft wichtig.

  • Wenn Erziehungsmaßnahmen in die Akte dürfen, können sich die Eltern auf den Kopf stellen. Dürfen sie nicht rein, kann sich der Referendar auf den Kopf stellen. Nicht mehr nicht weniger, ich habe mit keinem Wort das Mobbing gewichtet.

  • Es ist genau festgelegt, was in die Akte kommt und Referendar*innen übernehmen keine Klassenleitung.

    Natürlich übernehmen auch Referendare eine Klassenleitung, wenn der Personalmangel es nicht anders zulässt. Habe das selber erlebt. Da sollte man die Augen nicht vor der Realität verschließen.

  • Natürlich übernehmen auch Referendare eine Klassenleitung, wenn der Personalmangel es nicht anders zulässt. Habe das selber erlebt. Da sollte man die Augen nicht vor der Realität verschließen.

    Okay, das habe ich noch nie erlebt und hielt ich bislang für unzulässig. Dann nehme ich diese Pauschalaussage zurück.

  • Natürlich übernehmen auch Referendare eine Klassenleitung, wenn der Personalmangel es nicht anders zulässt. Habe das selber erlebt. Da sollte man die Augen nicht vor der Realität verschließen.

    Nein, bei uns definitv nicht - auch bei eventuellem Personalmangel nicht! Mag aber sein, dass das BL-, BBS- oder schulspezifisch so geregelt ist.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Okay, das habe ich noch nie erlebt und hielt ich bislang für unzulässig. Dann nehme ich diese Pauschalaussage zurück.

    Ich bin mir auch nicht sicher, ob dies überhaupt zulässig ist. Für NDS finde ich folgende Formulierungen:

    "Im Zusammenhang mit dem Ausbildungsunterricht sind die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in die
    Aufgaben der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers und bei dem Lehramt an Gymnasien und dem Lehramt an berufsbildenden Schulen zusätzlich in die Aufgaben der Tutorin oder des Tutors einzuführen."(http://www.schure.de/20411/35-84110-413.htm)

    Einführung ist aber ja nicht gleichzusetzen mit der Übernahme einer Klassenlehrerschaft.


    Aber vielleicht hat philosophus da eine Rechtsquelle für uns, der zu entnehmen ist, dass die Übernahme einer Klassenlehrerschaft im Vorbereitungsdienst doch zulässig ist?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

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  • Aber vielleicht hat philosophus da eine Rechtsquelle für uns, der zu entnehmen ist, dass die Übernahme einer Klassenlehrerschaft im Vorbereitungsdienst doch zulässig ist?

    Hmm, die Frage war ja, zumindest bisher, ob das de facto gemacht wird. Philosophus war selbst in der Situation oder hat es miterlebt. Da würde ich jetzt an seiner Stelle nicht auf die Suche nach Belegen gehen.


    Ich selbst bin Seiteneinsteiger an einer Grundschule und hatte KollegInnen, die bereits während ihrer „Ausbildung“ KlassenlehrerIn waren. Ich wäre überrascht, wenn sich irgendeine Landesregierung diese Möglichkeit für ihre LA/Referendare verbaut. Was es bestimmt gibt, sind Regelungen mit Wörtchen wie „sollte nicht“ oder „sollte keine“ oder „nach Möglichkeit“ oder „im Regelfall“.

  • Hmm, die Frage war ja, zumindest bisher, ob das de facto gemacht wird. Philosophus war selbst in der Situation oder hat es miterlebt. Da würde ich jetzt an seiner Stelle nicht auf die Suche nach Belegen gehen.


    Ich selbst bin Seiteneinsteiger an einer Grundschule und hatte KollegInnen, die bereits während ihrer „Ausbildung“ KlassenlehrerIn waren. Ich wäre überrascht, wenn sich irgendeine Landesregierung diese Möglichkeit für ihre LA/Referendare verbaut. Was es bestimmt gibt, sind Regelungen mit Wörtchen wie „sollte nicht“ oder „sollte keine“ oder „nach Möglichkeit“ oder „im Regelfall“.

    Nochmal: In NDS ist das - Quelle siehe oben - meiner Meinung nach eben nicht vorgesehen. Referendar*innen sollen in die Aufgaben einer/eines Klassenlehrerin/lehrers "eingeführt" werden, was aber für mich eigentlich ausschließt, dass sie eine alleinige Klassenlehrerschaft übernehmen. Mag sein, dass ich das falsch interpretiere, aber ich habe es - weder an meiner Schule noch an anderen BBS (und auch nicht an IGS, Grund- und Oberschulen, wo Bekannte von mir unterrichten) - bisher noch nie erlebt, dass Refis Klassenlehrer*innen waren. Deshalb fragte ich ja gestern den TE - der darauf leider nicht geantwortet hat - ob es in seinem BL und an seiner Schulform üblich sei, dass Refis eine Klassenlehrerschaft hätten. In Bayern an Förderschulen bspw. scheint das ja, wie gestern jemand schrieb, sogar so vorgesehen zu sein.


    Ich finde aber solche Aussagen wie die von Philosophus, dass Refis bei Personalmangel "natürlich" eine Klassenlehrerschaft übernähmen, einfach zu pauschal, da dem ja definitv nicht überall so ist.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Wie führt man ein? Indem man im Team Coklassenlehrer wird (bei uns alle Referendare). Und wenn dann der Kollege (langfristig) ausfällt (dank Corona z.Z. noch öfter), dann ist der Referendar alleine (klar versuchen andere Kollegen zu helfen, aber manche Referendare wollen es alleine schaffen und dann bin auch ich nicht böse, wenn ich nicht noch eine Klasse habe).

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Wenn es so etwas wie Co-Klassenlehrerschaften gibt, ist das ja durchaus eine Idee. Bei uns gibt's die nicht.


    Ich wurde damals von einer meiner Ausbildungslehrerinnen in die Tätigkeiten einer Klassenlehrerin "eingeführt", indem sie mir bspw. viele organisatorische Dinge erklärt hat, wie die Klassenbuchführung, Fehlzeitenverwaltung usw.

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  • Ich finde die Reaktionen hier sehr überraschend. Aus meiner Sicht hat der TE alles richtig gemacht. Große Klasse für einen Berufsneuling.


    An meiner Schule und aus meiner Sicht gehören die Protokolle unbedingt (!) in die Schülerakte. Das ist der Ort, wo schwerwiegende Fälle von Fehlverhalten und die resultierenden Konsequenzen dokumentiert sind. Sollte sich echtes Mobbing wiederholen bzw. fortsetzen, käme ja über kurz oder lang ja Ordnungsmaßnahmen in Frage. Aber die können nur verhängt werden, wenn vorher nachweislich erzieherische Maßnahmen ausgeschöpft wurden. Und genau das dokumentieren wir immer in den Schülerakten.

    Unser Chef hält regelmäßig entsprechende Ansprachen auf Lehrerkonferenzen, in denen er uns auffordert, gründlich zu dokumentieren und alles in den Schülerakten abzuheften, ansonsten seien wir als Schule ein zahnloser Tiger und die SuS könnten sich schlussendlich alles erlauben, weil es (der Aktenlage nach) immer "das erste Mal" bzw. "ein Einzelfall" sei. Ich dokumentiere entsprechend sehr fleißig in den Schülerakten.

    Solche Dokumentationen gehören auch definitiv nicht in einen Ordner in meinem Arbeitszimmer: Wenn ein akuter Vorfall vorliegt, müssen Schulleitung und anwesende KollegInnen die Möglichkeit haben, nachzuvollziehen, welchen Hintergrund ein etwaiger Vorfall hat, um angemessen reagieren zu können. Da bringen Protokolle bei mir zu Hause gar nichts. Und wenn ich eine Klasse neu übernehme, schaue ich in alle Schülerakten rein: Das geht auch dann, wenn die vorherige Klassenleitung z.B. krankheitsbedingt plötzlich ausgefallen ist.

    Der einzige Unterschied zum Vorgehen des TE bei uns ist, dass die Eltern in der Regel nicht über Akteneinträge informiert werden.


    Dass es in manchen Schulen noch Extraordner gibt, mag den oben skizzierten Gründen genüge tun, dass die Dokumente jederzeit greifbar sein sollten; ich finde das aber sehr aufwändig, für alle SuS zwei Aktenordner zu führen. Schönes Beispiel für absoluten Bürokratiewahn.


    Ich würde dir, lieber TE, auch raten, mit der Schulleitung zu sprechen - aber ohne schlechtes Gewissen. Du hast aus meiner Sicht gut reagiert, kannst dein Vorgehen gut begründen, und die Schulleitung wird dir dann so oder so weiterhelfen.

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

    • Offizieller Beitrag

    Midnatsol

    Ich stelle mir das auf der Basis der Schilderung von Korte so vor:

    Schüler A: Herr Korte, der B und der C mobben mich.
    Herr Korte schnappt sich Schüler B und C.
    Herr K: So, Ihr beiden, Euer Verhalten war überhaupt nicht in Ordnung, ich möchte, dass Ihr Euer Verhalten abstellt! Hier sind Protokolle, in denen Ihr eintragt, was Ihr gemacht habt. Die unterscheibt Ihr und lasst sie von Euren Eltern unterschreiben. Wenn das nochmal vorkommt, sehen wir uns bei der Schulleitung. Die Protokolle kommen in Eure Akte!

    Falls das so gewesen sein sollte, müssten alle Schülerakten dieser Schule an kleineren Notizen über Fehlverhalten überquellen.


    Und wenn eine Lehrkraft angesichts eigener einschlägiger Erfahrungen hier in meinen Augen überreagiert, dann mag ich das vor dem Hintergrund des Referendarstatus' noch nachsehen. Aber so kann man in meinen Augen nicht mit Mobbing umgehen. Aktennotiz für die künftigen internen Beratungen - OK. Aber damit zu wedeln - m.E. nicht OK.

  • Wie kommst du denn auf die Idee, dass die beteiligten SuS irgendwelche Protokolle angefertigt hätten? Der TE schrieb doch:

    Zu diesem Gespräch habe ich auch ein Protokoll angefertigt, dass alle Beteiligten unterschrieben haben.

    Also handelt es sich m. E. lediglich um eine Dokumentation/Aktennotiz über das Gespräch, dass der TE als Klassenlehrer mit den SuS geführt hat. Und das finde ich vollkommen i. O.

    Einzig die Zusendung dieses Protokolls an die Eltern würde ich ebenfalls als "Überreaktion" bezeichnen. Zumal - wie ich bereits schrieb - ich es so kenne, dass zuerst solche Aktennotizen in die Schülerakten gelegt werden und dann ggf. die Erziehungsberechtigten über derartige Vorfälle informiert werden.


    Nichtsdestotrotz würde ich mir in einem solchen Fall die Schulsozialarbeiter*innen - wenn es denn welche gibt - mit ins Boot holen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Für uns gibt es für genau so ein Geraffel "Klassenordner" im Lehrerzimmer, losgelöst von der eigentlichen Schülerakte. Da kommt dieses ganze Zeug rein.

    Das ist bei uns ebenso, und darüber hinaus ist klar geregelt, wer was in die Schülerakte heftet. Bei grobem Fehlverhalten wird bei uns sowieso die Abteilungs-/Schulleitung eingeschaltet, und die macht dann auch den Aktenvermerk.


    TE sollte sich über das schulinterne Verfahren informieren. Im eigenen Interesse - und vor allem vor solchen Aktionen, nicht hinterher.

  • An meiner Schule und aus meiner Sicht gehören die Protokolle unbedingt (!) in die Schülerakte. Das ist der Ort, wo schwerwiegende Fälle von Fehlverhalten und die resultierenden Konsequenzen dokumentiert sind.

    Ich sehe das genauso. Das Schulamt erwartet, dass bei AV/SV Noten <= 4 entsprechendes Verhalten in der Akte dokumentiert ist. Sonst werden die Noten bei Widerspruch geändert. Auch bei Ordnungsmaßnahmen sollte der Akte entnehmbar sein, welche pädagogischen Maßnahmen da im Vorfeld bereits gelaufen sind.

    Zitat von Midnatsol

    Solche Dokumentationen gehören auch definitiv nicht in einen Ordner in meinem Arbeitszimmer: Wenn ein akuter Vorfall vorliegt, müssen Schulleitung und anwesende KollegInnen die Möglichkeit haben, nachzuvollziehen, welchen Hintergrund ein etwaiger Vorfall hat, um angemessen reagieren zu können. Da bringen Protokolle bei mir zu Hause gar nichts.

    Das führen von obskuren Nebenakten kann sicher nicht im Sinn des Dienstherrn sein.

  • Das Führen von obskuren Nebenakten entsteht durch Vorschriften, wonach man bei Schulwechsel auf die weiterführende Schule vorab die Akte aufräumen muss, weil dies und das nicht weitergegeben werden soll, während man aber zuvor alles akribisch mit fest vorgegebener Regelmäßigkeit dokumentieren und belegen soll.


    Aber wenn die Grundschulen die gesamte Dokumentation an die weiterführenden Schulen geben würden, wäre da bald kein Platz mehr für SchülerInnen.

  • Okay, das habe ich noch nie erlebt und hielt ich bislang für unzulässig. Dann nehme ich diese Pauschalaussage zurück.

    Wollte ich auch hinzufügen. Ich war auch Klassenlehrer während des Referendariats, zwar nur das letzte Jahr aber das ist auch nichts ungewöhnliches.

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