Klassenleitung und Nachschreibetermine (aus Ferienreife)

  • Das wäre doch wohl die Aufgabe des Klassenlehrers, in so einem Fall die Termine zu koordinieren.

  • Nee, hier eindeutig Fachlehrerproblem. Es gibt zwar einen gesammelten Nachschreibetermin einmal die Woche nachmittags, aber da sind manche Personen auf Wochen schon verplant. Wäre schön wenn man Arbeiten einfach entfallen lassen könnte, aber da wir nicht wissen, was das Schuljahr noch so bringt und ob nicht doch irgendwann wieder dicht gemacht wird, sind wir gehalten alle aktuell anstehenden Klassenarbeiten schreiben zu lassen.

  • Ich bin ferienreif wenn ich für den vormals Corona-kranken, jetzt vor den Ferien beurlaubten Schüler den sechsten Nachschreibetermin für die Klassenarbeit ansetze.

    In solchen Fällen machen wir eine mündliche Feststellungsprüfung als Klassenarbeits-Ersatz. Ein paar Minuten Vorbeiretungszeit und dann darf der Schüler 30 Minuten vortragen was er zu dem Thema weiß.

  • Nee, hier eindeutig Fachlehrerproblem. Es gibt zwar einen gesammelten Nachschreibetermin einmal die Woche nachmittags, aber da sind manche Personen auf Wochen schon verplant. Wäre schön wenn man Arbeiten einfach entfallen lassen könnte, aber da wir nicht wissen, was das Schuljahr noch so bringt und ob nicht doch irgendwann wieder dicht gemacht wird, sind wir gehalten alle aktuell anstehenden Klassenarbeiten schreiben zu lassen.

    Bei uns ist es auch so organisiert, dass die Fachlehrkräfte die Nachschreibetermine für die SuS organisieren (dass dies die Klassenlehrkräfte organisieren, wäre viel zu umständlich). Wir haben aber in der Fehlzeitenregelung stehen, dass max. zwei Nachschreibtermine von uns angeboten werden müssen. Die SuS, die zu einem Leistungsnachweis gefehlt haben, müssen sich selbstständig innerhalb einer Woche bei den entsprechenden Fachlehrkräften melden und mit ihnen Nachschreibermine (oder "Nachreichtermine", z. B. für Praktikumsmappen) absprechen. Wenn die/der Schüler/in dann aus vertretbaren Gründen den vereinbarten Termin versäumt, kann nur ein weiterer Termin vereinbart werden.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Oh je, hab ich die Menschen wieder verwirrt... Aber doch, ich denke schon, dass jemand koordiniert drüberschauen sollte, wenn es zum Problem wird, alle KAs unter einen Hut zu bekommen. Je nachdem könnte das natürlich auch die Abteilungs- oder Stufenleitung sein. Es kann ja nicht sein, dass mehr KAs geschrieben werden müssen als Termine verfügbar sind.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • An meiner Schule ist es auch die Aufgabe der Fachlehrer, Nachschreiber zu koordinieren. Wir haben alle 6 Wochen einen zentralen Nachschreibetermin, bei dem ich bisher noch nie nachschreiben lassen konnte, weil die SuS an dem Termin immer schon eine andere Klassenarbeit nachgeschrieben haben. Dass ich den Schülern da hinterherlaufen muss, finde ich schon nochmal ne zusätzliche Arbeitsbelastung.

  • Wir haben alle 6 Wochen einen zentralen Nachschreibetermin, bei dem ich bisher noch nie nachschreiben lassen konnte, weil die SuS an dem Termin immer schon eine andere Klassenarbeit nachgeschrieben haben.

    Bei uns ist vorher bekannt, daß die Schüler ab dem ersten Tag ihrer Rückkahr an die Schule mit Nachschreib-Klausuren rechnen müssen, ggf. auch mehrere an einem Tag hintereinander weg.
    Alle 6 Wochen ein Nachschreibtermin? Da wäre dann ja z.T. der Nachschreibtermin nach dem eigentlichen Termin der Folgeklausur.

  • Bei uns ist vorher bekannt, daß die Schüler ab dem ersten Tag ihrer Rückkahr an die Schule mit Nachschreib-Klausuren rechnen müssen, ggf. auch mehrere an einem Tag hintereinander weg.
    Alle 6 Wochen ein Nachschreibtermin? Da wäre dann ja z.T. der Nachschreibtermin nach dem eigentlichen Termin der Folgeklausur.


    sind die Nachschreibetermine dann quasi "unangekündigt", d.h. wenn das nächste mal der Fachunterricht stattfindet ohne große Absprache? Und wie regelst du das mit den Räumlichkeiten und das Aufsicht?


    Zu meiner Schule noch: kein Lehrer MUSS an dem zentralen Nachschreibetermin schreiben lassen. Er KANN nur.

  • Bei uns ist vorher bekannt, daß die Schüler ab dem ersten Tag ihrer Rückkahr an die Schule mit Nachschreib-Klausuren rechnen müssen, ggf. auch mehrere an einem Tag hintereinander weg.
    Alle 6 Wochen ein Nachschreibtermin? Da wäre dann ja z.T. der Nachschreibtermin nach dem eigentlichen Termin der Folgeklausur.

    Ist bei uns auch so un hat sich bewährt

  • Bei uns ist vorher bekannt, daß die Schüler ab dem ersten Tag ihrer Rückkahr an die Schule mit Nachschreib-Klausuren rechnen müssen, ggf. auch mehrere an einem Tag hintereinander weg.
    Alle 6 Wochen ein Nachschreibtermin? Da wäre dann ja z.T. der Nachschreibtermin nach dem eigentlichen Termin der Folgeklausur.

    Bei uns sind mehrere Klassenarbeiten an einem Tag nur gestattet, wenn der Schüler ausdrücklich zustimmt. Für die Nachschreibearbeit darf kein regulärer Unterricht ausfallen, außerhalb der Schulzeit müssen bei U18 die Eltern vorher informiert werden.


    Wir haben einen gemeinsamen Nachschreibetermin pro Woche. Wenn jemand aber mehrere Klassenarbeiten verpasst hat, wenn an diesem Termin bereits Klassenarbeiten geschrieben werden, dann zieht es sich bei uns auch. Wir führen daher oft mündliche Prüfungen (mit Kollegen als Protokollant) durch.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • sind die Nachschreibetermine dann quasi "unangekündigt", d.h. wenn das nächste mal der Fachunterricht stattfindet ohne große Absprache? Und wie regelst du das mit den Räumlichkeiten und das Aufsicht?

    Ganz genau. Vorab ist angekündigt, daß Klausuren nachgeschrieben werden sobald der Schüler wieder da ist, also beim nächsten Unterrichtstermin in dem jeweiligen Fach oder auch schon vorher, sobald der Schüler halt wieder da ist. Das ist die generelle Ankündigung. In den Vor-Corona Zeiten hat man dann üblicherweise in der Pause im Lehrerzimmer gefragt wer gleich eine Klausur schreiben läßt und dann hat man den jeweiligen Schüler in eine aktuell laufende Klausur irgendeiner anderen Klasse mit rein gesetzt.

    Wenn da jemand in einer klausurreichen Zeit länger gefehlt hat, kann es durchaus passieren, daß mehrere Klausuren an einem Tag nachgeschrieben werden, wenn die jeweiligen Fachunterrichte an einem Tag stattfinden.


    Wenn man das noch weiter verschärfen will: Folgt auf die attestierte Krankheit noch ein Tag mit unentschuldigten Fehlzeiten, kann man sich als Lehrer den Nachschreibtermin auch gleich schenken und die Klausur mit der Note 6 werten, schließlich wäre der Nachschreibtermin an dem Tag gewesen, an dem der Schüler unentschuldigt gefehlt hat.

    Bsp.: Klausur wäre am 4.11.2021 gewesen, der Schüler ist vom 02.11.2021 bis zum 09.11.2021 attestiert krank. Der nächste Fachunterricht fand am 11.11.2021 statt. In diesem Fachunterricht fehlte der Schüler unentschuldigt. Selbstverständlich hätte er dann am 11.11.2021 nachschreiben müssen, weil das der Termin des nächsten Fachunterrichts war, ist aber zur Nachprüfung selbstverschuldet nicht erschienen. Die Klausur ist damit 6.

  • Bei uns in Baden-Württemberg müssen keine Nachschreibetermine angeboten werden. Ich muss nur 4 (bei Hauptfächern) in einem Schuljahr anbieten. Wer da nicht kann, hat keinen Anspruch (ich sage immer, drei reichen auch (bzw. mindestens eine pro Halbjahr)).


    Ich entscheide selbst (je nach Situation). Ich muss nur innerhalb einer Klasse bei der selben Arbeit gleich handeln (also entweder erhalten alle einen Nachtermin oder keiner) oder es müssen dieselben Regeln gelten: z. B. du hast bereits zweimal gefehlt, also schreibst du nach, weil ich mindestens 3 schriftliche Noten von jedem möchte.

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  • Man kann es auch etwas näher am Schüler orientiert angehen…hier besteht keine Pflicht nachschreiben zu lassen. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Schülers und sofern KEINE weiteren Leistungen vorliegen. Da zur Zeit nur zwei arbeiten geschrieben werden dürfen pro Woche, gibt es auch kaum eine Option nachschreiben zu lassen. Ersatzleistung darf man natürlich festlegen, wenn man das selbst will…muss aber nicht …

  • Die regelung gilt aber nur für die regulären Klassenarbeitstermine. Die Nachschreibtermine fallen da nicht rein.

    Das ist in Bayern (hier wieder einmal mein Erfahrungshorizont) für Nachholschulaufgaben nicht explizit geregelt, ebenso wie die Ankündigungsfrist (eine Woche bei regulären Terminen). Das lässt viel Interpretationsspielraum, sowohl für vorsichige als auch für forsche Schulleitungen.

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  • Es steht explizit im Erlass bzw. der aktuellen Verordnung zwei Arbeiten pro Woche. Da Nachschreiber auch Arbeiten sind…wenn ihr es bei euch anders regelt, ist das doch in Ordnung. Im Widerspruchsfall wäre es ein formaler Fehler…


    Liebe Grüße :)

  • Es ist wieder in jedem Bundesland anders geregelt. Bei uns in BW sollen es nicht mehr als drei pro Woche sein (Nachschreibearbeiten zählen ausdrücklich nicht) und unsere Schulkonferenz hat beschlossen, es sind höchstens 3).

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  • Das ist in Bayern (hier wieder einmal mein Erfahrungshorizont) für Nachholschulaufgaben nicht explizit geregelt, ebenso wie die Ankündigungsfrist (eine Woche bei regulären Terminen).

    Und wenn man generell ankündigt, daß Klassenarbeiten in der ersten Fachunterrichtsstunde nach der Erkrankung nachgeschrieben werden und sich diese generelle Ankündigung auch bei Einschulung von den Schülern und Erziehungsberechtigten unterschreiben läßt (also sich den Empfang der Regeln quittieren läßt), wäre damit dann die Ankündigungsfrist gewahrt?

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