Flüge in den Weihnachtsferien

  • Es wird keine Regelung hierzu geben. Du kannst aber von Folgendem ausgehen:


    Du musst nur nach den Ferien einsatzfähig sein - wenn du vor Reiseantritt in ein Virusvariantengebiet fliegst, kann das Probleme geben. Dann lieber absagen. Bei einer Pauschalreise wird das seitens des Reiseveranstalters.


    Wenn es während deines Aufenthalts zum Virusvariantengebiet wird, dann ist das höhere Gewalt und dann ist das gleichzusetzen mit einer zweiwöchigen Erkrankung


    Da Omicron bis Anfang Januar dominant wird, wird es keine Virenvariantengebiete ab dann mehr geben - außerdem durftest du im Januar ohnehin Distanzunterricht machen.

  • Die Kernfrage ist ja, wo man das ordentlich nachlesen kann. Das konnte mir hier noch niemand beantworten.

    Hast du denn eigentlich nun schon mal - wie von mir am Sonntag vorgeschlagen - bei deiner Bezirksregierung angerufen und dort deine Fragen gestellt?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Und auch Klassen, die Onlineunterricht erhalten, müssen währenddessen im Klassenraum beaufsichtigt werden, was also zusätzlichen Aufwand fürs Kollegium bedeutet.

    Das ist an meiner Schule nicht der Fall. Zumindest nicht in Klassen, die sich "benehmen können" und ohne Lehrkraft nicht über Tische und Bänke gehen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • auch im Heimatort / der Heimatstadt kann es schön sein.

    Wer die die letzten knapp 2 Jahre nicht kennengelernt hat, hat aber auch was falsch gemacht. 😖

    Im ersten Lockdown wäre ich für den Tipp ja noch dankbar gewesen. Mittlerweile weiß ich nicht, ob ich darüber lachen oder weinen soll.

  • Bei uns gab es mal den Hinweis, dass man damit rechnen muss, dass man für die Zeit der Quarantäne freigestellt wird und keine Besoldung erhält. Wie weit das noch aktuell ist oder rechtlich abgesichert, kann ich aber nicht sagen...

  • Tom123 wer ungeimpft (!) als Angestellter (!) in Quarantäne kommt, der muss auf Lohn verzichten.

    Bei Beamten verhält es sich anders, da sie alimentiert werden.

  • Hast du denn eigentlich nun schon mal - wie von mir am Sonntag vorgeschlagen - bei deiner Bezirksregierung angerufen und dort deine Fragen gestellt?

    Ich bin doch nicht verrückt. Erstens würde so etwas nur schriftlich gehen, da sonst sich niemand an eine Falschinformation erinnern wird und zweitens sollen keine schlafenden Hunde geweckt werden.

    Nicht, dass auf eine Anfrage hin schnell Beschlüsse gefasst werden.

  • Tom123 wer ungeimpft (!) als Angestellter (!) in Quarantäne kommt, der muss auf Lohn verzichten.

    Bei Beamten verhält es sich anders, da sie alimentiert werden.

    Bei Angestellten ist das klar. Bei uns gab es nach/in der ersten Welle mal eine Aussage, dass das auch als Beamter passieren kann. Dann würde man sozusagen in den unbezahlten Urlaub geschickt. Ob das rechtens ist, kann ich nicht beurteilen.

  • Tom123 hier bitte nicht einschüchtern lassen. Das ist nicht rechtens. Wenn es dem Dienstherrn missfällt, dass Beamte wegen einer Nicht-Impfung in Quarantäne ist, so kann er jederzeit relativ problemfrei eine Impfpflicht anordnen. Bezüge kürzen widersprecht aber dem Alimentationsprinzip.

  • Um übrigens auf das Thema Reisen zu kommen: Heute wird über Reisebeschränkungen innerhalb Deutschlands debattiert. Bleibt also nur die Möglichkeit, mit dem Flugzeug ins Ausland zu reisen

  • Da dieses Jahr in Dtl. der Sommer quasi ausgefallen ist [...], entschied sich meine Familie in den Herbstferien für eine Flugreise. Auf keinen Fall würden wir das während einer Pandemie noch einmal tun. Die Mitreisenden am Flughafen verhielten sich, als gäbe es kein Corona: Abstände wurden NICHT eingehalten und die MASKEN zuhauf UNTER der Nase, oder überhaupt nicht, getragen. An der Gepäckabgabe, beim Check-in, beim Einsteigen ins Flugzeug und bei weiteren flughafentypischen Situationen, war man dem Verhalten der anderen Reisenden völlig ausgeliefert. Wir trugen FFP - das war der einzige mögliche Schutz.

    Ich bin auch im Sommer auf die Kanaren geflogen und würde es jederzeit wieder tun. Klar hingen die Masken bei vielen Mitreisenden nicht da, wo sie getragen werden sollten. Aber im Vgl. zu dem, was bei uns in der Schule abgeht, war das alles echt harmlos. Ich erinnere nur an die zwischenzeitliche komplette Aussetzung der Maskenpflicht in NRW. Wir haben aktuell an unserer Schule massiv damit zu kämpfen die Maskenpflicht auf den Fluren etc. auch wirklich durchzusetzen. Unsere Schüler mißachten die vorsätzlich trotz mehrfacher Ermahnung und beleidigen da dann in Folge noch die Aufsicht. Die letzte Ordnungsmaßnahme deswegen, an der ich beteilgt war, war gerade gestern. Und ja, wir sprechen da durchaus über Ordnungsmaßnahmen, die auch die Entlassung von Schülern zur Folge haben.


    Ich kann die Frage, wie das rechtlich geregelt ist, zwar auch nicht beantworten, doch als Kolleg:in würde ich es eher uncool finden, wenn ich Vertretung machen müsste für jemanden, der in der jetzigen Pandemiesituation als Flugreise-Rückkehrer:in in Quarantäne gehen muss.

    Also ich finde die KuK, die alle paar Tage wegen irgendwelcher Zipperlein spontan morgens um 7.30 Uhr "krank" melden, schlimmer.

  • Und dazu gehören Reisen (nicht berufliche bedingte sondern private)? Interessante Sichtweise.

    Aber sicher. Ein gemeinsames Sabbatjahr für zwei Lehrer an verschiedenen (unterbesetzten) Schulformen in zwei verschiedenen Regierungsbezirken, die sie zufälligerweise auch noch passend mit Elternzeit kombinieren können, vor vier Jahren initiiert, ist wie ein 6er im Lotto. Derartiges Glück hat man nur einmal und nein, sie könnten es weder aufschieben noch anderweitig absagen. Ich hatte auch drauf gepfiffen und wäre gefahren.

  • Hast du denn eine? Oder ist das nur so ein prophylaktisches mimimi auf Verdacht?

    Meine beiden Kollegen haben eine Quarantäne-Verfügung wegen Omikron bis zum 03.01.2022 (einschließlich). Beide sind dreifach geimpft. Für die beiden sind Weihnachten und Silvester gelaufen.

  • In diesen Weihnachtsferien würde ich aufgrund der aktuellen Lage keine Flugreise machen, aber das tut eigentlich nichts zur Sache, weil es die Frage vom Ausgangspost nicht beantwortet.


    Kommen wir also zum Thema. Logisch ist doch Folgendes:

    Ich darf jederzeit in den Urlaub fahren oder fliegen, solange es nicht verboten ist. Moralische Überlegungen anderer sind da erstmal nebensächlich.


    Sollte ich bewusst in ein Virusvariantengebiet einreisen, also wissend, dass ich danach in Quarantäne muss, muss ich meinen Urlaub eben so legen, dass die Quarantäne noch innerhalb der Ferien stattfindet, ansonsten habe ich ein Problem.

    Reise ich aber in ein Gebiet, das erst während meines Aufenthalts zum Virusvariantengebiet erklärt wird, dann sieht die Sache anders aus. Dann habe ich, zumindest nach meinem Gerechtigkeitsempfinden (und andere schrieben das ja auch bereits), eben kein Problem, selbst wenn die Quarantäne dann während der Schulzeit liegt.


    Bezüglich Flugreisen: Auch wir sind in den letzten zwei Jahren mit dem Flugzeug gereist, ein PCR-Test für alle Passagiere war Pflicht, das lag am Zielland und der Airline. So gesehen war diese Reise also sicherer als irgendwelche Bahnfahrten innerhalb Deutschlands. Und ja, Deutschland hat schöne Ecken. Aber ich sehe es wie Schokozwerg.

  • Tom123 hier bitte nicht einschüchtern lassen. Das ist nicht rechtens. Wenn es dem Dienstherrn missfällt, dass Beamte wegen einer Nicht-Impfung in Quarantäne ist, so kann er jederzeit relativ problemfrei eine Impfpflicht anordnen. Bezüge kürzen widersprecht aber dem Alimentationsprinzip.

    Ich glaube du verstehst mich da falsch. Ich bin natürlich geimpft und geboostert. Ich würde auch nicht in den Weihnachtsferien in irgendein Variantengebiet fliegen. Das widerspricht meiner persönlichen Vorstellung als Lehrkraft. Etwas andere wäre vielleicht, wenn meine Familie im Ausland leben würde. Aber ich kann nicht nachvollziehen, warum momentan durch Welt fliegen muss nur um Urlaub zu machen.

  • Reise ich aber in ein Gebiet, das erst während meines Aufenthalts zum Virusvariantengebiet erklärt wird, dann sieht die Sache anders aus. Dann habe ich, zumindest nach meinem Gerechtigkeitsempfinden (und andere schrieben das ja auch bereits), eben kein Problem, selbst wenn die Quarantäne dann während der Schulzeit liegt.

    Du vergisst die Möglichkeit: Ich reise in ein Gebiet, von dem ich ausgehen muss, dass es bald zum Virusvariantengebiet wird. Dazu ggf. aktuell mit dem Hinweis des RKI Reisen möglichst zu unterlassen. Handle ich dann eventuell grob fahrlässig? Schwierig.

  • Wer als Lehrer zur Zeit in den Prâsenzunterricht muss (also fast alle) ist täglich in einem Virus Variantengebiet tätig. Dies kümmert den Dienstherrn auch nicht🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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