Ich wundere mich, wie schnell hier eine '6' vergeben werden soll.
Schnell??!
Der Schüler hat seine Arbeit gefälscht.
Ich wundere mich, wie schnell hier eine '6' vergeben werden soll.
Schnell??!
Der Schüler hat seine Arbeit gefälscht.
Ich denke, dass das Alter und die Einsicht des Schülers bei der Bewertung eine wichtige Rolle spielt. Es ist sicherlich ein großer Unterschied, ob das in der Grundschule oder in Oberstufe passiert. In der Grundschule würde ich es bei einer pädagogischen Maßnahme lassen. Das machen wir auch bei anderen kleineren Täuschungsversuchen (Abschreiben vom Nachbarn)...
In der Oberstufe oder womöglich beim Abitur wäre das sicherlich etwas anderes.
Es ist sogar Oberstufe...
Ja. Allerdings halte ich das nachträgliche ändern für eine massive Täuschungshandlung. Zum einen, wegen der Perfidität und der kriminellen Energie, zum anderen wegen des deutlichen Vertrauensmissbrauchs. Auch zum Nachteil derjenigen, bei denen man wirklich mal was übersieht.
Das sehe ich genauso. Daher würde ich hier basierend auf dem bisherigen "Sündenregister" des Schülers wahlweise eine Erziehungs- oder gar eine Ordnungsmaßnahme verhängen wollen.
ICH würde sagen, dass es auch hier um eine Täuschung während der Arbeit geht, nicht aber danach.
Da steht da nicht.
Es ist sogar Oberstufe...
OK, dann wäre ich da weniger nachsichtig - vor allem dann, falls es Q1/Q2 sein sollte, da die Punkte hier ja dann mittelbar auch fürs Abitur zählen. Ich würde zunächst mit der Oberstufenleitung sprechen und bei Bedarf die Schulleitung mit ins Boot holen.
Schnell??!
Der Schüler hat seine Arbeit gefälscht.
Dann mach aus dem schnell halt ein unüberlegt oder was auch immer.
Es ist definitiv ein schwerer Vertrauensmissbrauch, dass habe ich glaube ich auch deutlich zu verstehen gegeben. Nichtsdestotrotz hat er diesen Täuschunggsversuch erst im Nachhinein begangen, was zur Folge hat, dass die eigentliche Klausurnote unberührt bleiben muss.
Nichtsdestotrotz hat er diesen Täuschunggsversuch erst im Nachhinein begangen
Ja, das ist ja das Schlimme.
Nachträgliche Täuschung, nachträgliche 6. Wer so etwas durchgehen lässt, muss eigentlich keine Arbeiten mehr schreiben lassen.
Vielleicht ein kleiner Ratschlag für die Zukunft, Mimi_in_BaWue:
Mir ist als Berufsanfängerin genau das Gleiche wie dir passiert. Seitdem scanne ich auch alle Arbeiten ein und konnte so immer wieder nachträgliche Fälschungen aufdecken.
Ich habe dann immer ein "ungenügend" gegeben; dies gibt unsere SchulO her.
Mittlerweile mache ich es so, dass ich bei der Herausgabe einer Arbeit die SuS darauf hinweise, dass ich ihre Arbeiten eingescannt habe und sie sich nicht die Mühe machen brauchen, danach noch etwas zu ändern.
Seitdem gab es keine Fälschungsversuche mehr und ich musste keine Sechsen mehr geben -> Win-Win-Situation für alle Beteiligten.
Alles anzeigenba wü:
"
(6) Begeht ein Schüler bei einer schriftlichen Arbeit eine Täuschungshandlung oder einen Täuschungsversuch, entscheidet der Fachlehrer, ob die Arbeit wie üblich zur Leistungsbewertung herangezogen werden kann. Ist dies nicht möglich, nimmt der Fachlehrer einen Notenabzug vor oder ordnet an, daß der Schüler eine entsprechende Arbeit nochmals anzufertigen hat. In Fällen, in denen eine schwere oder wiederholte Täuschung vorliegt, kann die Arbeit mit der Note "ungenügend" bewertet werden."
demnach muss ich entscheiden, ob es eine schwere Täuschung ist oder nicht. Zu schweren Täuschung sagt mein Bundesland:
Gerade nachdem dieser Passus jetzt zitiert wurde, verstehe ich nicht, warum die ursprüngliche Note verändert werden sollte. „Bei einer schriftlichen Arbeit“ steht dort und das ist hier nicht der Fall - es sei denn, man versteht „bei“ nicht als „während“, sondern als „im Zusammenhang mit“, aber würde jemand das so interpretieren?
Dass das ein dreister Täuschungsversuch ist, bleibt dabei natürlich unbestritten und damit sollte es auch deutliche Konsequenzen geben. Ich denke aber nicht, dass dabei die ursprüngliche, ohne Täuschung erreichte Note verändert werden sollte.
Mimi_in_BaWue : Falls gewünscht frage ich gerne noch beim Schulrechtler meines Vertrauens nach (der hat Gym-Erfahrung, kennt sich also entsprechend aus auch mit der Oberstufe), wobei ich persönlich die von Flupp vorgeschlagene Vorgehensweise für sinnvoll erachte. Melde dich aber gerne einfach kurz, falls ich das einmal - bezogen auf BW- schulrechtlich abklopfen soll.
Nichtsdestotrotz hat er diesen Täuschunggsversuch erst im Nachhinein begangen, was zur Folge hat, dass die eigentliche Klausurnote unberührt bleiben muss.
Aber das ist doch dann eine regelrechte Einladung zum Täuschen.
Spinnen wir das Ganze weiter.
Variante A:
Lehrkraft gibt "ungenügend".
Schüler beschwert sich bei der Schulleitung.
Schulleitung muss entscheiden oder ggf. den Fall der Schulaufsicht vorlegen.
Schulaufsicht entscheidet.
Viel Arbeit und Ärger mit ungewissem Ausgang.
Variante B:
Lehrkraft bleibt bei der Note "gut".
Schüler wird mit Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme sanktioniert.
Aufgrund der offensichtlichen Manipulation geht es dann schlimmstenfalls noch um die Maßnahme, aber nicht mehr OB sie verhängt werden kann.
Die Gefahr einer Beschwerde oder eines Widerspruchs dürfte hier gering sein und eine Beschwerde würde vermutlich keinen Erfolg haben.
Scannt ihr tatsächlich alle Klausuren/arbeiten ein? Das würde mir viel zu lange dauern (und wäre bei mir auch so ein Punkt von "wo kann ich mir Arbeit sparen?"). Oder müsst ihr einscannen bzw. Kopien machen?
In NRW wird ja meist dahingehend beurteilt, dass nur der Teil der Arbeit, in dem die Täuschung begangen wurde, mit ungenügend bewertet werden darf. Wenn also ein Spickzettel zum Thema A gefunden wird, muss der Teil zum Thema B normal bewertet werden. Dementsprechend dürfte man nur den Teil, der „bearbeitet“ wurde, mit ungenügend bewerten und der Rest muss so bleiben.
Wahrscheinlich würde aber auch hier so argumentiert, dass die Leistung ja vor der Täuschung erbracht und bewertet wurde, so dass die Note nicht verändert werden darf. Eine Ordnungsmaßnahme schließt das aber nicht aus. Oder man einigt sich auf eine „schöne“ Nachschreibeklausur.
Danke, O., für die freundlichen Worte. Meine Urteile sind nicht so pauschal wie die manch anderer hier, dir z. B.
Hätte Mimi während der Arbeit eine Täuschung erkannt, sähe die Sache anders aus. Im Nachhinein eine Täuschung zu sanktionieren, ist und bleibt schwierig. Aber das versteht nur der, der es verstehen möchte. Man kann ja auch aus Prinzip gegen alles sein.
Dass das Vertrauen in den Schüler dahin ist, steht dabei völlig außer Frage.
Scannt ihr tatsächlich alle Klausuren/arbeiten ein? Das würde mir viel zu lange dauern (und wäre bei mir auch so ein Punkt von "wo kann ich mir Arbeit sparen?"). Oder müsst ihr einscannen bzw. Kopien machen?
Ja. Das ist es mir wert.
Wir haben in der Schule einen Kombi-Kopierer/Scanner, der ist superschnell. Die paar Minuten, die das kostet, hol ich mir durch den gesparten Ärger wieder rein.
Zur eingescannten Lösung:
Gerade da schülerbezogene Daten (in NRW zumindest) nicht mehr auf privaten Endgeräten gespeichert werden dürfen, wird es - für pfiffge Anwälte (in NRW) - ein "Kinderspiel" sein, die Lehrkraft wegen unerlaubter Datenspeicherung eben dieser schülerbezogener Daten zu belangen oder es zu versuchen. Die Gefahr dürfte bei der von Bolzbold geschilderten Variante A größer sein als bei der von ihm geschilderten Variante B.
Bei manchen SuS hilft ja schon ein Gespräch mit den Eltern Wunder (v.a. wenn die SL/der Oberstufenkoordinator bzw. die Oberstufenkoordinatorin und ggf. die Jahrgangsleitung dabei sitzt. Wenn dann noch Ordnungsmaßnahmen hinzu kommen ...)
Zur eingescannten Lösung:
Gerade da schülerbezogene Daten (in NRW zumindest) nicht mehr auf privaten Endgeräten gespeichert werden dürfen, wird es - für pfiffge Anwälte (in NRW) - ein "Kinderspiel" sein, die Lehrkraft wegen unerlaubter Datenspeicherung eben dieser schülerbezogener Daten zu belangen oder es zu versuchen. Die Gefahr dürfte bei der von Bolzbold geschilderten Variante A größer sein als bei der von ihm geschilderten Variante B.
Bei manchen SuS hilft ja schon ein Gespräch mit den Eltern Wunder (v.a. wenn die SL/der Oberstufenkoordinator bzw. die Oberstufenkoordinatorin und ggf. die Jahrgangsleitung dabei sitzt. Wenn dann noch Ordnungsmaßnahmen hinzu kommen ...)
Ich scanne in der Schule und speicher auf meinem schulischen USB-Stick.
es sei denn, man versteht „bei“ nicht als „während“, sondern als „im Zusammenhang mit“, aber würde jemand das so interpretieren?
Ich. Die Schülerin hat die Arbeit gefälscht, um an eine bessere Note zu kommen. Das soll keine Fälschung „bei“ einem Leistungsnachweis sein? Was sit die Mitteilung an die Schülerinnen? Nach dem Gong ist alles erlaubt? Fälschungen werden dann durchgewunken?
Ich scanne freiwillig auf meinem teuren schnellen Superscanner mit Einzug (den ich mir als Teil der "Digitalisierung", auch im privaten Büro, mal geleistet habe). Ich scanne viel ein, einfach, um auf der sicheren Seite zu sein, schulisch wie privat.
Dass eingescannte Klassenarbeiten auch schon sensible personenbezogene Daten sind, hatte ich irgendwie schon fast geahnt. Noch darf ich die auf meinem privaten Rechner speichern. Das wird sich wahrscheinlich in Ba-Wü auch bald mal ändern (Grumpf!).
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