Attest bei Nachschreibeklausuren

  • Hallo und frohes Neues noch,


    es geht um einen Schüler, der am 20.12 eine Klausur nachschreiben sollte. Den ersten Termin hat er verpasst (attestiert krank geschrieben).

    Der Schüler hat sich bis heute nicht gemeldet und fragte wann er denn nachschreiben dürfte. Darauf hin hatte ich ihm gesagt, dass wir kein Attest erhalten haben und er nicht nachschreiben darf.

    Er hatte mir dann das Attest per Mail zugesendet. Der Nachschreibetermin wäre Mittwoch. Er hat somit 3 Wochen gebraucht um das Attest einzureichen.
    Ich habe in die BASS geschaut, finde dazu aber nichts. Gibt es dafür Regelungen? Also ist das so noch gültig und ich muss ihn nachschreiben lassen oder hätte er das Attest schon viel früher einreichen müssen?


    Grüße und Danke

  • Von diesen 3 Wochen, waren (wenn es um NRW geht) ja auch 2 Wochen Ferien.

    Bei uns müssen die SuS das Attest zeitnah bei der Jahrgangsleitung abgeben. Allerdings müssen wir das Attest auch akzeptieren, wenn der Schüler das Attest zum Nachschreibetermin mitbringt (sagt unser Oberstufenkoordinator).

    • Offizieller Beitrag

    Die so genannte "Attestpflicht" bei Klausuren in der Oberstufe ist in NRW eigentlich unzulässig - daher gibt es diesbezüglich keine Fristen. Ansonsten gilt BASS 12-51 Nr. 1 Ziffer 2.2


    2.2 Schulversäumnisse aus Krankheitsgründen sind von den Eltern schriftlich zu entschuldigen. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen. Holt sie darüber hinaus in besonderen Fällen (z.B. bei besonders häufigem mit Krankheit begründetem Fehlen oder außergewöhnlicher Dauer der Krankheit) ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten ein, hat sie die Kosten des Gutachtens zu tragen. Die Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen bleiben unberührt.

    Sprich: Das Fehlen in einer Klausur an sich stellt noch keine begründeten Zweifel dar.


    Ferner gilt § 13 Abs. 5 APO-GOSt:

    (5) Schülerinnen und Schülern, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen die erforderlichen Leistungsnachweise nicht erbracht haben, ist Gelegenheit zu geben, die vorgesehenen Leistungsnachweise nachträglich zu erbringen. Im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter kann die Fachlehrkraft den Leistungsstand auch durch eine Prüfung feststellen (§ 48 Abs. 4 SchulG).

    Ein Attestvorbehalt fürs nachträgliche Erbringen von Leistungsnachweisen ist auch hier nicht vorgesehen.

    Die Landeselternschaft hat hier vor fast sechs Jahren offiziell nachgefragt und die verlinkte Antwort erhalten.


    Antwort_MSW_Attestpflicht.pdf (le-gymnasien-nrw.de)

    Natürlich entscheidest Du selbst, wie Du damit umgehen magst. Sobald das Ganze über eine Beschwerde jenseits der Schulleitung bei der Bezirksregierung landet, wird das Ganze jedoch aller Voraussicht nach "kassiert."

  • Sobald das Ganze über eine Beschwerde jenseits der Schulleitung bei der Bezirksregierung landet, wird das Ganze jedoch aller Voraussicht nach "kassiert."


    Gut vernetzte Schüler können auch googlen. Schülerinnen ebenso.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

    • Offizieller Beitrag

    Websheriff


    Richtig, aber an vielen Schulen ist das nach wie vor gängige Praxis, weil man sonst angeblich ja kein "Druckmittel" zur Hand hätte.
    Aus meiner Sicht ist das vor allem deswegen problematisch, weil die 5% an DrückebergerInnen es letztlich für die anderen 95% der SchülerInnen, die regelmäßig ihre Klausuren schreiben, unnötig schwer machen, weil ja in der Regel alle SchülerInnen dieser Attestregel unterliegen. Teilweise kann man diese ja auf den Homepages der Schulen nachlesen.

  • Müssen wir aktuell ein Attest akzeptieren, dass an einem Montag rückwirkend für Freitag ausgestellt wurde?

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Websheriff


    Richtig, aber an vielen Schulen ist das nach wie vor gängige Praxis, weil man sonst angeblich ja kein "Druckmittel" zur Hand hätte.
    Aus meiner Sicht ist das vor allem deswegen problematisch, weil die 5% an DrückebergerInnen es letztlich für die anderen 95% der SchülerInnen, die regelmäßig ihre Klausuren schreiben, unnötig schwer machen, weil ja in der Regel alle SchülerInnen dieser Attestregel unterliegen. Teilweise kann man diese ja auf den Homepages der Schulen nachlesen.

    Und die 5% der DrückebergerInnen kommt auch mit Attestpflicht an ein Attest.

  • Müssen wir aktuell ein Attest akzeptieren, dass an einem Montag rückwirkend für Freitag ausgestellt wurde?

    Ich habe so etwas bisher nicht akzeptiert. Allerdings gebe ich vorher bekannt, was ich von einem Attest erwarte. Unter anderem, dass es „aktuell“ ist und von einer Ärztin unterschrieben ist.


    Führt zwar zu gelegentlicher Mopperei, stößt aber nicht auf größeren Widerstand.


    Was das zu spät eingereichte Attest anbetrifft, so kann man da durchaus kulant sein, wenn die Schülerin nicht als sonderlich unzuverlässig aufgefallen ist. Mir reicht es durchaus auch, ein Attest zum Nachschreibetermin mitzubringen, wenn es tatsächlich vom Krankheitstag. Finde ich sogar praktisch. Dann muss ich nicht im Klassenbuch recherchieren oder ähnlich.


    Wenn jemand nach dem Nachschreibetermin mit einem Attest kommt, hat er allein schon organisatorisch ein Problem. Das ist zu sehr Klausur-Vermeidung.


    Wir haben durchaus pfiffige Schülerinnen, die einfach direkt nach dem Sprechstundenbesuch das Attest abfotografieren und vermailen. Dann habe ich das schon mal, und das Original brennt nicht mehr so sehr.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Eine Attestpflicht darf bei uns nur der Schulleiter verhängen.

    Für normales Fehlen bei einer Klassenarbeit genügt eine Entschuldigung.

    Ich wäre ziemlich perplex, wenn ein Lehrer ein ärztliches Attest verlangt, wenn mein Sohn wegen Kopfweh oder Übelkeit bei einer Klassenarbeit fehlt. Kam auch noch nie vor.

    Als Lehrer hatte ich schon mal einen Schüler mit Atestpflicht, da der Schulleiter annahm, dass das häufige Fehlen bei Klassenarbeiten vorgetäuscht war.

    Das wäre eventuell der nächste Schritt bei diesem Schüler.

  • Ehrlich gesagt weiß ich nicht, ob die Attestpflicht offiziell in unserer Verordnung steht, aber wir handhaben es in unserem Fachbereich einheitlich so, dass nur mit ärztlichem Attest bei Klassenarbeiten oder anderen großen Leistungsnachweisen gefehlt (und später wiederholt) werden darf. Wenn wir diese Regelung nicht hätten, würden die SuS nach eigenem Ermessen teilnehmen und wir müssten für jede Arbeit 2-4 Nachschreibeklausuren konzipieren, betreuen...

  • Wenn wir diese Regelung nicht hätten, würden die SuS nach eigenem Ermessen teilnehmen und wir müssten für jede Arbeit 2-4 Nachschreibeklausuren konzipieren, betreuen...

    Genau das. Bei uns gibt es zudem noch zentrale Nachschreibetermine (Nachmittags/Abends/Samstags).

  • Sie nehmen doch trotzdem nach Ermessen teil. Wir haben jedes Semester einige notorische Nachschreiber, das Gefälligkeitsattest gibt es doch immer (meist ist der Arzt in der Straße des Wohnortes ansässig).

  • Trotzdem schleife ich mein Kind doch nicht bei jedem Bauchweh zum Arzt.

    Der soll dann im Bett bleiben. Er hat natürlich schon manche Klassenarbeit verpasst.

    Und zu Corona Zeiten soll man ja sowieso wenn möglich gerade nicht zum Arzt.

    Gab es da noch nie Beschwrrden?

    Die Verordnung in Baden-Württemberg gibt die Attestpflicht bei Arbeiten nicht her nur bei Abschlussprüfungen.

    • Offizieller Beitrag

    German : redet ihr ggf. über zwei verschiedene Sachen? Ich kenne es so, dass bei Klassenarbeiten (Sek1) eine Entschuldigung der Eltern reich, bei Klausuren (sek2) ein Attest erwartet wird (auch wenn ich zumindest weiß, dass es im Zweifel egal ist, und ich keins einfordern dürfte, es ist aber bei uns Usus in der Oberstufe)

  • Bei den volljährigen Schülerinnen hat die Entschuldigugn keinen Wert. Die schreiben die sich ja selbst.


    Das Attest hat auch nur insofern Nutzen, dass die jungen Menschen sich eben jenes besorgen müssen. Das Verschiebender Klausur als etwas Arbeit kostet.


    Diejenigen Schlumpfinen, die sich vor der Klausur drücken wollen, scheitern meist auch beim Nachschreiben. Länger Zeit zum Lernen zu haben, nutzt ja nur etwas, wenn man auch in der Lage ist, etwas zu lernen. Wer den Unterricht hat wirkungslos an sich vorbeiziehen lassen, kann's halt nicht. Ich habe schon zurückgegebene und besprochene Arbeiten inhaltgleich nachschreiben lassen und es kamen Sechsen bei 'raus.


    Letztnedlich machen die 'ne Welle und unnötig Arbeit, mehr nicht.

  • German : redet ihr ggf. über zwei verschiedene Sachen? Ich kenne es so, dass bei Klassenarbeiten (Sek1) eine Entschuldigung der Eltern reich, bei Klausuren (sek2) ein Attest erwartet wird (auch wenn ich zumindest weiß, dass es im Zweifel egal ist, und ich keins einfordern dürfte, es ist aber bei uns Usus in der Oberstufe)

    Für alle Klassen, Ausnahme Abschlussprüfung.

    Die Begründung für das Attest leuchtet mir schon ein. Aber ich kenne dieses Vorgehen nicht und es ist meines Wissens auch nicht zulässig.

    Es sei denn jemand hat für mich eine Quelle, die ich nicht kenne (für Baden-Württemberg)

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