Dienstreise als Arbeitszeit

  • Hallo zusammen,


    ich werde ab der kommenden Woche an eine Schule abgeordnet (für 4 Stunden). Meine tägliche Fahrzeit beträgt ca. 40 Minuten von meiner Stammschule zur Abordnungsschule (hin- und zurück), da ich später wieder an meiner Stammschule unterrichte. Laut der Verordnung in NRW (https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=449153) müsste mir diese Fahrtzeit vergütet werden bzw. in Freizeit ausgeglichen werden, da es eine Dienstreise ist.


    Ich zitiere:

    Reisezeiten werden bei Dienstreisen, Dienstgängen, soweit Dienstgänge an der Dienststelle beginnen oder enden, eintägigen Fortbildungen und An- und Abreisetagen von mehrtägigen Fortbildungen ebenfalls innerhalb des am jeweiligen Tag geltenden Arbeitszeitrahmens mit ihrer tatsächlichen Dauer berücksichtigt.


    Hat jmd eine Ahnung davon?


    Liebe Grüße

    Gersch

  • Conni

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Das ist glaube ich keine Dienstreise (maximal die erste hin und die letzte Rückfahrt) Was aber gehen müsste ist Trennungsgeld und bei der Steuer Hin und Rückweg abzusetzen.

  • Das ist keine Dienstreise sondern Arbeitsweg, trotzdem kann man beim Arbeitgeber Erstattung der Fahrtkosten beantragen, für den den Weg, der über den regulären Arbeitsweg zur Hauptdienststelle hinaus geht.

  • Hallo zusammen,


    ich werde ab der kommenden Woche an eine Schule abgeordnet (für 4 Stunden). Meine tägliche Fahrzeit beträgt ca. 40 Minuten von meiner Stammschule zur Abordnungsschule (hin- und zurück), da ich später wieder an meiner Stammschule unterrichte. Laut der Verordnung in NRW (https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=449153) müsste mir diese Fahrtzeit vergütet werden bzw. in Freizeit ausgeglichen werden, da es eine Dienstreise ist.

    Ich sehe das durchaus als Arbeitszeit an (jedenfalls wenn zwischen den Dienststellen Fahrten am gleichen Tag anfallen). Keine Arbeitszeit ist die direkte Fahrt zwischen Wohnung und anderer Dienststelle. Die Schlussfolgerung, dass diese Zeiten auszugleichen oder zu bezahlen sind, greift aber zu kurz. Das träfe erst zu, wenn die Zeiten zur Erledigung des Dienstgeschäfts den geltenden Arbeitszeitrahmen überschreiten und hier keine Gegenkompensation durch Umorganisation von Arbeitszeiten möglich ist.


    Sollten sich durch diese Fahrten tatsächlich Überschreitungen ergeben, so wäre dies zunächst anzuzeigen und um Anweisung zu bitten, wie der normale Arbeitszeitrahmen eingehalten werden kann. Auszugleichen wäre erst eine angeordnete Mehrarbeit. Die Abordnung selbst stellt aber gerade noch keine solche dar.

  • Genau, Arbeitszeit ja, aber dann hast du eben für den Rest weniger Zeit. So sieht es jedenfalls der AG.


    Arbeitsfahrten können es nicht sein, weil man seit 2013 nur noch eine Arbeitsstelle haben kann. Bei der Steuer ist es also definitiv alles als Dienstreise anzugeben, auch von zuhause dorthin! Das ist keine Arbeitsfahrt, weil dies nicht deine Arbeitsstelle ist (das was bei mir im Ref dann eben auch so, dass ich das Hauptseminar als Arbeitsstelle hatte, Stammschule und die zwei Orte mit Fachseminaren waren alles Dienstreisen, egal von wo!).

  • Ansehen kann man das, als was man möchte. Einen Anspruch in Form einer Anrechnung auf das Stundendebutat wird man nicht ableiten könne, alles andere sind akademische Diskussionen.

  • Ansehen kann man das, als was man möchte. Einen Anspruch in Form einer Anrechnung auf das Stundendebutat wird man nicht ableiten könne, alles andere sind akademische Diskussionen.

    Das ist insofern keine akademische Diskussion, als es für Versicherungsschutz, Kostenübernahme und entsprechender Anpassung des zeitlichen Umfangs anderer Aufgaben durchaus entscheidend ist, welche der Fahrten Anreisen von der Privatwohnung zur Dienststelle sind und welche Fahrten tatsächliche Dienstreisen sind. Den Unterschied sollte man sich im eigenen Interesse durchaus bewusst machen.


    PS: Ich teile natürlich wie oben beschrieben deine wesentliche Schlussfolgerung, dass auch eine Anerkennung als Dienstreise nicht zur Anrechnung auf das Deputat oder automatisch zu Mehrarbeit führt.

  • Ich danke Euch. Dann werde ich zumindest die Kilometer hin- und zurück zurückerhalten. Dennoch würde man dies in jeden anderen Job anders handhaben, da ich ja während meiner Arbeitszeit (ich hab an den beiden Tagen zwischen 8-16 Uhr Unterricht) an einen anderen Ort fahren muss (die Abordnung ist immer zwischen 11-1). Aber eine Bezahlung gibt es halt nur bei Unterrichtserteilung.

  • Ich kenne folgenden Fall aus NRW:

    2 Standorte mehrere Kilometer auseinander:

    • Wegstrecke wurde über Reisekosten vergütet. Es musste jeder Weg auf dem entsprechenden Formular taggenau aufgeführt werden. Steuerliche Absetzbarkeit ist dann natürlich weg.
    • Stundenplan wurde so gestaltet, dass eine Springstunde/Hohlstunde Zeit zum Wechseln ließ.
  • Das wäre ja auch noch schöner, wenn ich für die Abordnung draufzahlen müssten. Der Stundenplan ist jetzt extra so gestaltet worden. Ist natürlich alles nicht ideal, aber ich werde das überleben :)

  • Ich glaube, du bist nicht verpflichtet, diese Fahrt mit dem privaten Kraftwagen zu unternehmen. Tut man diese allerdings, kann es passieren, dass dir nur die kürzeste Strecke erstattest wird. Fährst du über die Autobahn, damit die Zeit reicht, kann es passieren, dass du das extra begründen musst.


    Da du dir um die Zeit sorgen machst, wird wohl das Ausfüllen der Fahrtkostenanträge nebst Widersprüchen mehr Zeit in Anspruch nehmen als die Fahrerei daselbst.


    Ich würd's mal so sehen: in der Zeit in der du von A nach B fährst, kannst du nichts anderes machen. Du musst die Zeit, die dafür drauf geht, woanders einsparen. Es bleibt also etwas liegen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich mache mir eigentlich keine Sorgen, wollte das nur einfach wissen :) Und da ich gerade in Quarantäne bin, aber ich sehr viel Zeit auch über beamtenrechtliche Aspekte nachzudenken :D Danke!:)

  • Meiner Meinung nach müssen die Fahrtkosten zwischen 1. Dienststelle und Abordnung erstattet werden und falls es mit dem ÖPNV oder sonst wie nicht möglich ist, in der entsprechenden Zeit dort anzukommen, sogar der höhere Satz für zwingende dienstliche Gründe, den privaten PKW zu nutzen. Sieht der Dienstherr das anders kann er ja ein Taxi oder Dienstwagen mit Fahrer stellen oder du kommst halt zu spät :)

  • Zu den Fahrtkosten wurde bereits (fast) alles gesagt - Ergänzung: Bei Dienstreisen können die Kilometer für Hin- UND Rückfahrt angesetzt werden.

    Bei der Arbeitszeit gilt bei Lehrern dasselbe wie für leitende Angestellte:
    Überstunden sind mit dem Grundgehalt abgegolten.

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.

  • Bei der Arbeitszeit gilt bei Lehrern dasselbe wie für leitende Angestellte:
    Überstunden sind mit dem Grundgehalt abgegolten.

    Das stimmt schlicht nicht. Die Arbeitszeit der Lehrkräfte bemisst sich anhand der Deputatsstunden und der darüber hinaus zur freien Einteilung verfügbaren Zeit, innerhalb der die dienstlichen Aufgaben zu erledigen sind. Überstunden im engeren Sinn können und dürfen damit überhaupt nicht entstehen. Für den Fall angeordneter Mehrarbeit sind entsprechende Zeiten id.R. durch Freizeitausgleich abzugelten und können unter ganz bestimmten Umständen auch ausbezahlt werden.


    Es sind für Lehrkräfte gerade keine Überstunden vertraglich vereinbart, dafür fehlt es - zumindest bei Beamten - bereits am Arbeitsvertrag.

    • Offizieller Beitrag

    Es sind für Lehrkräfte gerade keine Überstunden vertraglich vereinbart, dafür fehlt es - zumindest bei Beamten - bereits am Arbeitsvertrag.

    Das stimmt. Und das stellt den zentralen Unterschied zu den anderen Beamten im öffentlichen Dienst dar. Außerhalb des Schuldienstes gibt es klare Arbeitszeiten und vor allem eine klare Arbeitszeiterfassung - sprich "Stempeln".

  • Das stimmt. Und das stellt den zentralen Unterschied zu den anderen Beamten im öffentlichen Dienst dar. Außerhalb des Schuldienstes gibt es klare Arbeitszeiten und vor allem eine klare Arbeitszeiterfassung - sprich "Stempeln".

    Damit nehmen wir Lehrkräfte aber auch keine absolute Sonderrolle ein. Auch in anderen Branchen liegt es im Wesen der dortigen Tätigkeit, sich die Arbeitszeit (zumindest einen Teil davon wie bei uns auch) frei einteilen zu dürfen und zu müssen. Das hat aber rein gar nichts mit Überstunden zu tun. Wie du sicher inzwischen weißt, bin ich ein großer Fan der eigenen Zeiterfassung zur selbständigen Steuerung der eigenen Arbeitszeit und habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht.

  • ... Schlussfolgerung, dass diese Zeiten auszugleichen oder zu bezahlen sind, greift aber zu kurz. Das träfe erst zu, wenn die Zeiten zur Erledigung des Dienstgeschäfts den geltenden Arbeitszeitrahmen überschreiten und hier keine Gegenkompensation durch Umorganisation von Arbeitszeiten möglich ist.

    Zu Deutsch: Es ist keine Arbeitszeit, weil man ja weniger korrigieren/seltener Unterricht vorbereiten/kürzere Elterngespräche führen/keine Förderpläne schreiben/weniger Zeugnisse verfassen könnte? Weil wenn man plötzlich 2x pro Woche 80 min zusätzlich fährt, die man vorher nicht fahren musste, entstehen knapp 11h pro Monat mehr an Arbeitszeit, die man irgendwo doch kürzen muss... in der Theorie.


    Aber ja, wenn man die Fahrten bezahlt bekommt, kann man schon happy sein. Insofern würde ich MarPhys Rat annehmen und versuchen, die 'zwingenden Gründe' geltend zu machen. Sonst verfährt man mehr als man wiederbekommt.


    Ich musste schon übernachten von Dienst wegen und dafür bekam ich natürlich auch nichts extra. Außer der Gelegenheit, andere Regionen meines Bundeslandes im Lockdown zu erleben8)

  • falls es mit dem ÖPNV oder sonst wie nicht möglich ist, in der entsprechenden Zeit dort anzukommen

    Ich meine der Stundenplan muss so angelegt sein, dass es mit Öffis reicht. Sonst forderte man ja implizit die Verwendung eines Privatwagens ein, was man IMHO nicht darf. Alternativ muss man einen Dienstwagen stellen. Macht man aber nicht.


    Was wollt ihr denn machen, wenn der Privatwagen mal nicht zur Verfügung steht? Wollt ihr dann die Diskussion anfangen, dass ihr mal zu spät kommt? Nee, das muss vorher geregelt sein.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

Werbung