Dienstreise als Arbeitszeit

  • OT was mir gerade einfällt: War es nicht Frapper, dessen Privat-PKW auf einer Dienstfahrt Totalschaden erlitt? Was ist eigentlich daraus geworden?

  • Ich danke Euch. Dann werde ich zumindest die Kilometer hin- und zurück zurückerhalten. Dennoch würde man dies in jeden anderen Job anders handhaben, da ich ja während meiner Arbeitszeit (ich hab an den beiden Tagen zwischen 8-16 Uhr Unterricht) an einen anderen Ort fahren muss (die Abordnung ist immer zwischen 11-1). Aber eine Bezahlung gibt es halt nur bei Unterrichtserteilung.

    Bei uns an der Schule gibt es auch Deputat (ich meine es war eine oder zwei Stunden), wenn man am gleichen Tag den Standort wechseln muss.

  • Zu Deutsch: Es ist keine Arbeitszeit, weil man ja weniger korrigieren/seltener Unterricht vorbereiten/kürzere Elterngespräche führen/keine Förderpläne schreiben/weniger Zeugnisse verfassen könnte? Weil wenn man plötzlich 2x pro Woche 80 min zusätzlich fährt, die man vorher nicht fahren musste, entstehen knapp 11h pro Monat mehr an Arbeitszeit, die man irgendwo doch kürzen muss... in der Theorie.

    Genau das.

  • Ich würde jedoch gleichwohl versuchen, hierfür eine adäquate Anzahl an Entlastungsstunden zu beantragen. Im Verweigerungsfall bleibt die Möglichkeit der Beschwerde bei der nächst höheren Stufe und der bitte um Unterstützung der zuständigen Personalvertretung. Hilft das alles nichts würde ich zur Doku eine Überlastungsanzeige schreiben. Es hilft nicht immer nur alles zu schlucken und Ihr müsst auch nicht everybodys Darling sein.

    Ach ja noch eins, wenn die Abordnung über ein halbes Jahr gehen soll, muss der Personalrat zustimmen. Ohne vorherige Klärung sollte der die Beamtin\die Angestellte erstmal die Zustimmung verweigern und den Personalrat um Unterstützung bitten. Wenn das alle so machen, bleibt das Thema auf der Tagesordnung.

    Ceterum censeo.....

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • OT was mir gerade einfällt: War es nicht Frapper, dessen Privat-PKW auf einer Dienstfahrt Totalschaden erlitt? Was ist eigentlich daraus geworden?

    Nun - Frapper reicht die Rechnung über die Schulleitung zur Erstattung ein.
    Meine Schulleitung wollte die Annahme verweigern, als ich auf Besuchsfahrt zum Betriebspraktikum eines Schülers einen Reifenschaden hatte und daher die Rechnung für ZWEI Reifen zur Erstattung wegen eines Unfalls auf Dienstreise eingereicht habe.

    Als Begründung hatte ich das Argument des Reifenhändlers (und meines als Mathematiker) angeführt:
    Bei einem Reifenschaden müssen immer beide Reifen einer Achse gewechselt werden, weil sonst das Differential durch die unterschiedlichen Umfänge geschädigt werden kann, die durch unterschiedlichen Abrieb entstanden sind.
    BTW: Schönes Anwendungsbeispiel für den Kreisumfang: Wie oft dreht sich jeder Reifen auf dieser Distanz?

    Quintessenz: Über das Schulamt wurde mir die Rechnung für beide Reifen als Unfallschaden auf Dienstreise vollständig ersetzt.
    Meine Schulleitung ist (fast) ungläubig vom Stuhl gefallen. Hat aber wieder was gelernt ;)
    Recht und Gesetz ist eben Recht und Gesetz.

    Und die Schüler hatten eine anwendungsbezogene Matheaufgabe.
    Nicht spickeln! Lösung: Bei einem Radius von 40 cm und 3 mm Abrieb dreht sich Reifen A 397,887 Mal - Reifen B 399,38 Mal.
    Das Differential kann somit bereits nach einem Kilometer hinüber sein.

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.

    2 Mal editiert, zuletzt von Wolfgang Autenrieth ()

  • Bei einem Radius von 40 cm und 3 mm Abrieb

    Dein Auto fährt auf 31,5-Zoll-Felgen? Wow, das muss ja eine Karre sein... Das ultrafette SUV meines Nachbarn rollt auf 20-Zöllern.

    dreht sich Reifen A 397,887 Mal - Reifen B 399,38 Mal.
    Das Differential kann somit bereits nach einem Kilometer hinüber sein

    Korrigiere mich, aber ist das Differential nicht gerade dafür vorgesehen, Drehzahlunterschiede zwischen den Rädern einer Achse abzufangen? Ich glaube fast nicht, dass es zwei Reifen gibt, die auf den mm genau den gleichen Umfang haben.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Ob so ein geringer Unterschied tatsächlich zur Beschädigung führen kann, weiß ich nicht, vielleicht kennt Wolfgang Autenrieth sich da besser aus? Was natürlich klar ist, der eigentliche Sinn des Differentials besteht in einem kurzfristigen Ausgleich beim Kurvenfahren und nicht in einem dauerhaften, vielleicht resultiert daraus der Verschleiß. Würde mich jetzt wirlich mal interessieren.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ob so ein geringer Unterschied tatsächlich zur Beschädigung führen kann, weiß ich nicht, vielleicht kennt Wolfgang Autenrieth sich da besser aus? Was natürlich klar ist, der eigentliche Sinn des Differentials besteht in einem kurzfristigen Ausgleich beim Kurvenfahren und nicht in einem dauerhaften, vielleicht resultiert daraus der Verschleiß. Würde mich jetzt wirlich mal interessieren.

    Ich kenne mich da nicht besser aus, vermute jedoch dass der KfZ-Meister, von dem ich die Aussage habe, sich durchaus auskennt.
    Bei kurzfristigen Kurvenfahrten (die sich in der nächsten Kurve ausgleichen) dürfte die Belastung nicht so extrem sein. Bei Allradfahrzeugen ist der beidseitige Reifenwechsel wohl sogar Vorschrift.

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  • Danke für den Link. Da steht es:

    "Besonderes Risiko für Allradfahrzeuge

    Hier müssen unbedingt die Vorgaben in der Bedienungsanleitung befolgt werden. Eine stark unterschiedliche Profiltiefe vorne/hinten könnte hier beispielsweise zu Schäden am Mitteldifferential, das die Drehzahlen zwischen Vorder- und Hinterachse ausgleicht, führen. "


    BTW: Erlaubt ist Mischbereifung nur, wenn sie nicht auf derselben Achse erfolgt.

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  • Im verlinkten Artikel steht, dass vom Gesetzgeber lediglich eine Mindestprofiltiefe von 1,6mm und die gleiche Reifengröße vorgeschrieben ist. Mischbereifung ist eine "Kombination von Diagonal- und Radialreifen", die aber heutzutage keine Rolle mehr spielen.


    Wie auch immer, dass dir zwei Reifen erstattet wurden, ist sicher nett. Meine Autobatterie musste auf der Dienstfahrt gewechselt werden, zahlt das auch der Staat? Auf die Idee wäre ich nie gekommen, aber vielleicht ist es ja einen Versuch wert :zahnluecke:

  • Würde ich versuchen, wenn sie dort kaputt gegangen ist.

    Ist aber zwecklos, da Verschleiß. Abgesichert sind Unfälle, also "von außen einwirkende, plötzliche Ereignisse". Reifenplatzer zählen dazu, Batterien (die dann eben bei der nächsten Fahrt kaputtgehen würden, hätte die Dienstfahrt nicht stattgefunden) nicht.

  • Das ist wahrscheinlich... Wobei der olle Reifen auch jederzeit platzen könnte und ein Unfall ist doch selbst verschuldet? Deswegen wundert mich, dass man da überhaupt Ersatz erwarten kann.

  • ein Unfall ist doch selbst verschuldet?

    Ja, aber ohne dienstliche Anweisung wärst Du nicht dort langgefahren und der Unfall wäre - zumindest dir - nicht passiert.

  • Einen Antrag stellen darf man trotzdem.


    Ich sehe das — nicht formaljuristisch — so, dass sich die Dienstherrin bei der Beschäftigung ein Fahrzeug ausleiht. Und geliehene Sachen gebe ich ordentlich zurück.


    Ich habe schon gar kein Auto. Aber ich kann mir andersfalls auch nicht vorstellen, warum ich damit Dienstfahrten unternehmen sollte. Ich mein, wenn ich so absurd viel Geld für so etwas ausgäbe, dann doch nur, weil ich so etwas haben möchte. Dann nutze ich es doch auch für mich. Wenn die Dienstherrin ein Fahrzeug für sich nutzen möchte, soll sie sich eines kaufen.


    Jemandem, mit der ich hinterher diskutieren muss, ob sie mir die geliehene Sache ordentlich zurückgeben möchte, leihe ich schon mal aus Prinzip nichts. Meine Freundinnen wissen, dass ich nicht knauserig mit meinem Kram bin. Aber die können sich benehmen. Das fängt damit an, dass sie „Danke.“ sagen, wenn man ihnen etwas gibt.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Klassischer Dienstunfall.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Ich habe schon gar kein Auto.

    Egal. Die Kostenregelung gilt auch für Fahrräder oder (bei Fußgängern) für zerstörte Kleidung.
    Dienstreise ist Dienstreise. Egal wie.
    Wenn man schon "Diener" ist, sollte man auch die Regeln kennen - und nutzen.

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.
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  • Die Kostenregelung gilt auch für Fahrräder oder (bei Fußgängern) für zerstörte Kleidung.

    In der Tat. Danke für den Hinweis. Das sollte gelegentlich mal in Erinnerung gerufen werden.


    Bei Auto sind halt schnell mal die Beträge recht hoch. Und weil Autos teurer Kram sind, hätte ich so etwas von überhaupt keine Lust, welche an undankbare Früchtchen zu verleihen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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