Landesrechnungshof Regress

  • Hallo Forum,

    immer wieder wird erzählt oder gedroht, dass der Landesrechnungshof Klassenbücher überprüft und bei unvollständigen Einträgen die Lehrer:innen in Regress nimmt. Oder wenn bei Unterrichtsausfall durch Praktika oder in Prüfungsphasen nicht nachgewiesen wird, dass man den Ausfall irgendwie kompensiert hat. Ich habe meine Zweifel an solchen Gerüchten und ordne das eher in "vorauseilenden Gehorsam" ein. Aber vielleicht liege dich da falsch. Deshalb meine Frage:

    Gibt es hier jemanden, der so etwas schon mal real erlebt hat?

    :aufgepasst:

  • Hallo und herzlich willkommen in diesem Forum.


    Mir ist in mittlerweile 16 Dienstjahren kein solcher Fall bekannt. Der LRH hat darüber hinaus andere Dinge zu tun als Klassenbücher von Einzelschulen zu prüfen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Hallo,


    ich war mal an einer Schule, da wurde geprüft und zwar zwei Jahre, bevor ich kam. Man erzählte mir, sie hätten die ganze Nacht Klassenbücher nachträglich ausgefüllt. Ob es wirklich so war, weiß ich nicht. Jedenfalls wurde danach weiterhin von bestimmten Kollegen nichts ins Klassenbuch eingetragen. Hat also nichts genützt. War Arbeitsbeschaffung für alle Beteiligten.


    LG

    puduhepa

  • Ich habe es auch einmal erlebt, aber außer (etwas) Ärger für die betroffenen Kollegen mit ein paar zu viel fehlenden Eintragungen passierte nichts. Wir sind alle Menschen (und manchmal vergesslich), es fehlten allerdings nur einzelne Eintragungen (alle SL achten/achteten auf vollständige Eintragungen).

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Um das mal etwas zu ordnen: bei Regressforderungen geht es mit Sicherheit nicht darum, ob alle Stunden ordnungsgemäß eingetragen wurden. Ich kann mir auf dieses Gerücht nur im Zusammenhang von Schadensereignissen und der Unterstellung nicht erfolgter Sicherheitsbelehrungen (Nachweis durch Klassenbucheinträge) einen Reim machen. Ich denke da an ein schief gegangenes Experiment im NW-Unterricht, dadurch verursachte Verletzung eines Schülers und bei der Ermittlung tauchen erhebliche Zweifel daran auf, dass die verantwortliche Lehrkraft entsprechende Sicherheitsvorschriften eingehalten hat. Indikatoren dafür können (nicht müssen!) fehlende Einträge zu Belehrungen, aber auch fehlende Gefährdungsbeurteilung des Versuchs sein. Dann kann u.U. von grober Fahrlässigkeit ausgegangen und in Regress genommen werden.

  • Um das mal etwas zu ordnen: bei Regressforderungen geht es mit Sicherheit nicht darum, ob alle Stunden ordnungsgemäß eingetragen wurden. Ich kann mir auf dieses Gerücht nur im Zusammenhang von Schadensereignissen und der Unterstellung nicht erfolgter Sicherheitsbelehrungen (Nachweis durch Klassenbucheinträge) einen Reim machen. Ich denke da an ein schief gegangenes Experiment im NW-Unterricht, dadurch verursachte Verletzung eines Schülers und bei der Ermittlung tauchen erhebliche Zweifel daran auf, dass die verantwortliche Lehrkraft entsprechende Sicherheitsvorschriften eingehalten hat. Indikatoren dafür können (nicht müssen!) fehlende Einträge zu Belehrungen, aber auch fehlende Gefährdungsbeurteilung des Versuchs sein. Dann kann u.U. von grober Fahrlässigkeit ausgegangen und in Regress genommen werden.

    Und genau das ist ja der Grund, warum solche Belehrungen zu festgelegten Zeitpunkten (z.B. zu Schuljahresbeginnn oder bei Erstnutzung eines Fachraums) erfolgen und dann auch im Klassenbuch/Tagebuch dokumentiert werden müssen. Wird bei uns regelmäßig auf Konferenzen angesprochen, wenn z.B. wieder wegen Corona eine Aufklärung zu erfolgen hat, dass wir darauf achten sollen das auch im Klassenbuch zu dokumentieren als Absicherung und Nachweis. Die Gefährdungsbeurteilungen für Versuche hat letztes Jahr aufwendig ein Kollege aktualisiert, damit diese wieder auf dem neuesten Stand sind in Chemie, Physik, BNT und von den anderen KuK dieser Fächer einfach übernommen werden können.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Und genau das ist ja der Grund, warum solche Belehrungen zu festgelegten Zeitpunkten (z.B. zu Schuljahresbeginnn oder bei Erstnutzung eines Fachraums) erfolgen und dann auch im Klassenbuch/Tagebuch dokumentiert werden müssen. Wird bei uns regelmäßig auf Konferenzen angesprochen, wenn z.B. wieder wegen Corona eine Aufklärung zu erfolgen hat, dass wir darauf achten sollen das auch im Klassenbuch zu dokumentieren als Absicherung und Nachweis. Die Gefährdungsbeurteilungen für Versuche hat letztes Jahr aufwendig ein Kollege aktualisiert, damit diese wieder auf dem neuesten Stand sind in Chemie, Physik, BNT und von den anderen KuK dieser Fächer einfach übernommen werden können.

    Ich aktualisiere jedes Mal (also vor jedem Versuch) meine Gefährdungsbeurteilungen (GBU), es gibt mehrmals im Jahr (teilweise wöchentlich) Änderungen in den Einstufungen. Vermutlich ist es in Sek. I nicht ganz so wichtig, weil die Chemikalienauswahl beschränkter ist. Aber ich habe es selbst erlebt, dass über Nacht ein Stoff von völlig unbedenklich und zulässig für Grundschule zu vermutlich krebserregend (also für alle verboten) geändert wurde. Und leider warnt Baden-Württemberg nicht (andere Bundesländer teilweise schon). Aktuell überarbeite ich die unsere elektrischen Geräte, da ändert es sich zum Glück nicht so oft.


    Habt ihr kein Programm, dass das übernimmt? Ich gebe Chemikalien etc. ein und es gibt einen Vorschlag, den ich abzeichne (oder bewusst anpasse). Im Klassenbuch wird nur die allgemeine halbjährliche Sicherheitsbelehrung eingetragen.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Ich aktualisiere jedes Mal (also vor jedem Versuch) meine Gefährdungsbeurteilungen (GBU), es gibt mehrmals im Jahr (teilweise wöchentlich) Änderungen in den Einstufungen. Vermutlich ist es in Sek. I nicht ganz so wichtig, weil die Chemikalienauswahl beschränkter ist. Aber ich habe es selbst erlebt, dass über Nacht ein Stoff von völlig unbedenklich und zulässig für Grundschule zu vermutlich krebserregend (also für alle verboten) geändert wurde. Und leider warnt Baden-Württemberg nicht (andere Bundesländer teilweise schon). Aktuell überarbeite ich die unsere elektrischen Geräte, da ändert es sich zum Glück nicht so oft.


    Habt ihr kein Programm, dass das übernimmt? Ich gebe Chemikalien etc. ein und es gibt einen Vorschlag, den ich abzeichne (oder bewusst anpasse). Im Klassenbuch wird nur die allgemeine halbjährliche Sicherheitsbelehrung eingetragen.

    Da ich nicht in den Naturwissenschaften bin, habe ich nur mitbekommen, dass der Kollege im letzten Jahr viele völlig veraltete Gefährdungsbeurteilungen aktualisiert hat. Wenn das laufend weiter erforderlich ist, gehe ich jetzt einfach mal davon aus, dass das inzwischen zumindest auch entsprechend erfolgt (hoffe ich jedenfalls), wenn das schon offenbar davor nicht durchgehend der Fall war. Vielleicht ist es aber auch tatsächlich etwas anders geregelt in der Sek.I. :weissnicht:Wenn ich dran denke, frage ich mal einen Kollegen oder eine Kollegin aus NaWi nächste Woche.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • So ne Klassenbuchbereinigungsaktion wurde bei uns vor Jahren mal panisch praktiziert im Vorfeld der Qualitätsanalyse.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Und genau das ist ja der Grund, warum solche Belehrungen zu festgelegten Zeitpunkten (z.B. zu Schuljahresbeginnn oder bei Erstnutzung eines Fachraums) erfolgen und dann auch im Klassenbuch/Tagebuch dokumentiert werden müssen. Wird bei uns regelmäßig auf Konferenzen angesprochen, wenn z.B. wieder wegen Corona eine Aufklärung zu erfolgen hat, dass wir darauf achten sollen das auch im Klassenbuch zu dokumentieren als Absicherung und Nachweis. Die Gefährdungsbeurteilungen für Versuche hat letztes Jahr aufwendig ein Kollege aktualisiert, damit diese wieder auf dem neuesten Stand sind in Chemie, Physik, BNT und von den anderen KuK dieser Fächer einfach übernommen werden können.

    Du hast damit vollkommen Recht. Ich sehe in der Rolle als Fachlehrer aber jedes Schuljahr wieder Klassenbücher, in denen das gerade nicht dokumentiert ist...auch ein halbes Jahr nach Schuljahresbeginn nicht.

  • Warum sollte sich gerade der Rechnungshof für die Klassenbücher interessieren, McFly ?

    Gute Frage! Ich habe von diesem Gerücht noch nie etwas gehört. Davon abgesehen, glaube ich auch kaum, dass einzelne Lehrkräfte in Regress genommen werden würden. Zumindest an meiner Schule ist es so, dass die Klassenbücher am/nach Ende eines Schuljahres von den Abteilungsleiter*innen, also der erweiterten Schulleitung, durchgeschaut werden und ggf. KuK auf fehlende Eintragungen hingewiesen werden.

    wenn bei Unterrichtsausfall durch Praktika oder in Prüfungsphasen nicht nachgewiesen wird, dass man den Ausfall irgendwie kompensiert hat.

    Auch dafür ist doch die einzelne Lehrkraft nicht verantwortlich?!? Bei uns wird es so gehandhabt, dass z. B. Unterrichtsstunden in Klassen, die ins Praktikum gehen, nicht mit 1 sondern mit 0,x gezählt werden. Die "Kompensation" läuft aber über die Stundenplanung, also wiederum über die erweiterte SL.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

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  • Dass einzelne Lehrkräfte in Regress genommen werden, glaube ich auch nicht. Eher bekommt die Schulleitung einen auf den Deckel, weil sie nicht überprüft hat, ob alle Eintragungen vorliegen (da gibt es in Klassen- und Kursheften extra Felder zur Kenntnisnahme).

    Eine Eintragungsaktion habe ich vor zwanzig Jahren auf einer Lehrerkonferenz auch einmal miterlebt; es hieß, der Rechnungshof habe sich angekündigt. Habe danach aber nichts mehr gehört...

  • Warum sollte sich gerade der Rechnungshof für die Klassenbücher interessieren, McFly ?

    Das darfst du mich nicht fragen :-) Ich habe schon mehrere Schulleiter erlebt, die mit dem Rechnungshof drohen, wenn sie das Kollegium "auf Spur" bringen wollen. Dass Mitarbeiter des Rechnungshofes sich die Klassenbücher anschauen und schon mal was beanstanden, stimmt schon.

  • Aufgaben des Landesrechnungshofs Sachsen. Von Klassenbuchkontrolle steht da nichts.

    https://www.rechnungshof.sachs…ndesrechnungshof%20selbst.

    Für NDS findet über den Landesrechnungshof folgende Aussage: "Der Niedersächsische Landesrechnungshof in Hildesheim übt als oberste Landesbehörde die Finanzkontrolle für das gesamte Land aus. Er prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Niedersachsen einschließlich seiner Sondervermögen und Betriebe. [...]

    Der Landesrechnungshof prüft und berät alle Behörden und Einrichtungen des Landes, die ihre Aufgaben mit öffentlichen Mitteln aus dem Landeshaushalt bestreiten, in finanziellen, organisatorischen und personellen Fragen." (https://www.niedersachsen.de/p…esrechnungshof-19844.html)


    Vielleicht gibt es da mal wieder Unterschiede in den Aufgaben der Landesrechnungshöfe verschiedener Bundesländer?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Bei uns waren die Leute vom Rechnungshof tatsächlich mal. Das war vor ca. 3 Jahren (kurz vor Corona). Dabei ging es um die Fehlstunden von SchülerInnen.

    Man sagte uns, dass um die Ermittlung der Anzahl unentschuldigter Fehlstunden seitens der SchülerInnen ginge. Man wollte dabei die Kosten, die dadurch entstehen, erfassen. Ärger hat keiner von uns bekommen.


    Lücken in den Klassenbüchern entstehen bei uns eigentlich nicht. Jede/r KlassenlehrerIn unterschreibt die Woche im Klassenbuch erst, wenn diese vollständig eingetragen ist. Da muss man notfalls einen KollegInnen auf die Füße treten. Dann unterschreibt jemand vom Schulleitungsteam die Woche ebenfalls (gesammelt mehrmals im Jahr). Da gibt es dann keine fehlenden Einträge.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Bei uns waren die Leute vom Rechnungshof tatsächlich mal. Das war vor ca. 3 Jahren (kurz vor Corona). Dabei ging es um die Fehlstunden von SchülerInnen.

    ...

    Finde ich seltsam, das sind doch personenbezogene Daten. Wieso holt man die sich nicht wenigstens anonymisiert vom Ordnungsamt? Ich hab mir bislang nie Gedanken über den Rechnungshof gemacht, ich frage mich, was das für eine Institution ist und was sie alles darf.

  • Doch, das gibt es. Habe ich selbst erlebt. Die waren eine Woche da. Vorher mussten wir nochmal kontrollieren, ob alle da Klassenbücher da und vollständig gefüllt waren. Ca. 3-4 fehlten. Das lag dann in der Toleranz. Regress kam da natürlich nicht, höchstens ein Hinweis oder so.

    Was soll denn da an Regress gefordert werden?


    Und in der Behörde war neulich auch der Landesrechnungshof. Die saßen auch eine Woche da. Was die geprüft haben, weiß ich aber nicht.

  • kontrollieren, ob alle da Klassenbücher da und vollständig gefüllt waren. Ca. 3-4 fehlten.


    Was soll denn da an Regress gefordert werden?


    48 EUR für die fehlenden Klassenbücher vielleicht?

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

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