Wie oft und wann in Mails/Teams gucken?

    • Offizieller Beitrag

    War mir neu, dass man in einem Spoiler einen zweiten verstecken kann. Frosch sei Dank!

    ich war mir auch nicht sicher, wollte aber auf Nummer sicher gehen. ;) (Vielleicht ist es auch ein Wunder! Andere machen Wasser Wein aus Wein Wasser, ich verstecke einen Spoiler in einem Spoiler. ;)

  • War mir neu, dass man in einem Spoiler einen zweiten verstecken kann. Frosch sei Dank!

    Preiset den Frosch!


    Und lobet.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Naja. In den Ferien ruht der Schulbetrieb. Selbst wenn wir im Hintergrund werkeln, ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Insofern läuft auch keine externe Kommunikation.

    Meine Schule ist in den Ferien tatsächlich nicht für den Publikumsverkehr geschlossen, denn das Sekretariat hat - bis auf drei Wochen in den Sommerferien - montags bis freitags auch in den Ferien für zwei bis drei Stunden geöffnet, ist also sowohl telefonisch als auch persönlich erreichbar. Dadurch läuft über die Sekretärinnen und das Mitglied der erweiterten Schulleitung, das gerade Feriendienst hat, weiterhin "externe Kommunikation" über Mails, Telefon, persönliche Besuche usw. EDIT: Ach ja, ein Mitglied unserer Schulsozialarbeit ist i. d. R. auch in den Ferien erreichbar.

    Das heißt aber natürlich nicht, dass ich als Lehrkraft ständig in meine Mails schaue und immer für Eltern und SuS erreichbar bin!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Dadurch läuft über die Sekretärinnen und das Mitglied der erweiterten Schulleitung, das gerade Feriendienst hat, weiterhin "externe Kommunikation"

    Eben. Und da bin ich als Lehrerin dann ’raus, weil ich eben nicht in der Schule bin und nicht für den Publikumsverkehr zuständig.


    Schön, wenn alles geregelt ist. Dann kann man sich ruhigen Gewissens erholen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Eben. Und da bin ich als Lehrerin dann ’raus, weil ich eben nicht in der Schule bin und nicht für den Publikumsverkehr zuständig.

    Das gilt aber nur für die großen Schulen.

    In den Grundschulen ist absolut niemand.

    Bei uns übernehmen KUK's Dienstbereitschaft in den einzelnen Wochen.

    Das bedeutet, wenn man dich anruft solltest du zumindest in den nächsten 2h kommen können.

    Bei mir war das 1x der Fall, als die Alarmanlage ausgelöst hat..

  • Das gilt aber nur für die großen Schulen.

    In den Grundschulen ist absolut niemand.

    Dann ist niemand da. Dann gibt es niemanden, an den man sich wenden kann. S. o., geschlossener Supermarkt.

    Bei uns übernehmen KUK's Dienstbereitschaft in den einzelnen Wochen.

    Sie übernehmen das? Oder wird es angeordnet?

    Das bedeutet, wenn man dich anruft

    Wer soll mich denn anrufen, wenn niemand da ist?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Zumindest für Niedersachsen empfiehlt die GEW (im Falle von Unstimmigkeiten), dass der Personalrat mit der SL eine Dienstvereinbarung aushandelt, in der z.B. geregelt wird, wie häufig/wann denn jeweils E-Mails abgerufen werden sollen etc.

  • Was soll denn überhaupt so wahnsinnig Wichtiges in den Ferien anfallen, dass die Schule besetzt sein müsste? Wenn die Alarmanlage angeht, soll sich der haustechnische Dienst oder der Träger kümmern.

  • Was soll denn überhaupt so wahnsinnig Wichtiges in den Ferien anfallen, dass die Schule besetzt sein müsste?

    Nur mal als nicht abschließende Liste:


    -> Einsprüche gegen Verwaltungsakte (z.B. Versetzungsentscheidungen), ggf. Herausgabe/Einsichtnahme in Akten notwendig

    -> Rücksprachen mit der Schulbehörde zu diversen Punkten

    -> An- und Abmeldungen von Schülern (z.B. aufgrund eines Umzuges)

    -> Empfang von Post (gerade Rechnungen, anwaltliche Schreiben usw. können nicht mal eben 6 Wochen liegen bleiben)

    usw.


    Einerseits bedeutet die Erreichbarkeit der Schule natürlich nicht, dass auch alle Lehrkräfte täglich erreichbar sein müssen bzw. ihre Mails abrufen müssen. Andererseits bedeutet Ferienzeit auch nicht, dass man diese komplett ignorieren darf. Wie Alasam bereits schrieb, sind Schulen hier gehalten (und berechtigt), entsprechende Details festzulegen.

  • Was soll denn überhaupt so wahnsinnig Wichtiges in den Ferien anfallen, dass die Schule besetzt sein müsste? Wenn die Alarmanlage angeht, soll sich der haustechnische Dienst oder der Träger kümmern.

    In dem Fall würden unsere Hausmeister tätig.

    Ansonsten ist es eben so, dass unsere Sekretärinnen, die Verwaltungsleiterin, die Hausmeister und auch unsere Schulsozialarbeiter*innen halt nur 30 Tage Urlaub haben und in den Ferien z. B. Verwaltungstägigkeiten erledigen, Post, Pakete u. ä., annehmen und bearbeiten, Handwerkertätigkeiten "beaufsichtigen" und was sonst noch so anfällt. Sie stehen auch für "Externe" für Telefonate und ggf. persönliche Gespräche zur Verfügung.

    Ich kenne es von allen größeren Schulen (auch größeren Gymnasien, Oberschulen oder Gesamtschulen) so, dass zumindest an mehreren Tagen die Woche auch in den Ferien das Sekretariat der Schulen besetzt ist. Ist das bei euch nicht der Fall?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich kenne es von allen größeren Schulen (auch größeren Gymnasien, Oberschulen oder Gesamtschulen) so, dass zumindest an mehreren Tagen die Woche auch in den Ferien das Sekretariat der Schulen besetzt ist.

    Einerseits das und andererseits wird - i.d.R. auf Ebene der Erweiterten Schulleitung - eine mindestens telefonische Rufbereitschaft abgesprochen. Hierzu gibt es übrigens auch ein Urteil vom VG Hannover von 2002 (AZ 13 A 5390/00). Damals hatte ein StD die gerichtliche Feststellung begehrt, dass er nicht verpflichtet sei, in den Ferien zu bestimmten Zeiten in seiner Schule anwesend zu sein. Das Gericht befand allerdings, dass Lehrer zur Erledigung schulischer Aufgaben wie der Bearbeitung der eingehenden Post herangezogen werden dürfen, die SL bei der Einteilung der Lehrkräfte einen gewissen Ermessensspielraum habe und kein Verstoß gegen die Verhältnismäßigkleit vorliege, wenn man in einem Jahr an insgesamt 4 Ferientagen á 2 Stunden anwesend und an 10 Tagen zu üblichen Geschäftszeiten telefonisch erreichbar sein müsse.

  • Feriendienst bei uns ab A15 aufwärts. Macht auch Sinn, da ohnehin nur Leitungsaufgaben anfallen.


    Einer der Gründe, eine entsprechende Beförderung abzulehnen.

    • Offizieller Beitrag

    Feriendienst bei uns ab A15 aufwärts. Macht auch Sinn, da ohnehin nur Leitungsaufgaben anfallen.


    Einer der Gründe, eine entsprechende Beförderung abzulehnen.

    Finde ich auch sinnvoll. Wobei in einer Grundschule (wo das dann auf 2 Personen aufgeteilt wird) eh praktisch nichts anfällt. Man teilt sich urlaubstechnisch ein (1. Hälfte, 2. Hälfte) und sitzt gemütlich zu Hause. Anwesenheitsplicht in der Schule gibt es nicht.

  • Feriendienst bei uns ab A15 aufwärts. Macht auch Sinn, da ohnehin nur Leitungsaufgaben anfallen.


    Einer der Gründe, eine entsprechende Beförderung abzulehnen.

    Och, für die 2-3 Tage zusätzlich, an denen man mal vormittags telefonisch erreichbar sein muss, ist die zusätzliche Bezahlung schon ganz ok ;)

    Nein, natürlich fallen noch sehr viel mehr Aufgaben an, aber die sehr begrenzte telefonische Erreichbarkeit sollte nicht unbedingt der Hinderungsgrund sein.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kenne es von allen größeren Schulen (auch größeren Gymnasien, Oberschulen oder Gesamtschulen) so, dass zumindest an mehreren Tagen die Woche auch in den Ferien das Sekretariat der Schulen besetzt ist. Ist das bei euch nicht der Fall?

    bei uns auch, bei ca 400 Schülern

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