Schüler haben abgeschrieben

  • Moin,

    ich habe drei Schüler die bei mir eine Klausur geschrieben haben und drei mal habe ich genau den gleichen Wortlaut gelesen. Kann ich im Nachhinein noch irgendetwas machen? Ich habe es nicht gesehen. Aber es ärgert mich doch, wenn ich ehrlich bin.


    Viele Grüße

  • Klar kannst du noch etwas machen: Nämlich die drei Schüler einbestellen und mit den Arbeiten konfrontieren. Du bist Informatiker, kannst ihnen also auch genau die Wahrscheinlichkeit ausrechnen, dass zufällig drei Mal der gleiche Text im Umfang von n Worten herauskommt, wenn er von drei unterschiedlichen Autoren verfasst wird.

    Dann sollen sie sich erklären. In Bayern hätte ich - "damals" im Regelschuldienst - ohne zu zögern jeweils 0 Punkte gegeben.

  • Danke erstmal, Laborhund. Das werde ich morgen genauso machen. Ich möchte denen die Punkte aber ungerne überlassen. Aber ich bin mir da fast sicher, dass das rechtlich nicht korrekt sein wird, wenn ich die Punkte abziehe. Was ich sicher sagen kann, ist, dass sich das nicht positiv auf die Note auswirken wird.

  • Dann sollen sie sich erklären. In Bayern hätte ich - "damals" im Regelschuldienst - ohne zu zögern jeweils 0 Punkte gegeben.

    Wenn man während des Schreibens der Klausur nichts gemerkt hat, dann würde ich im Nachhinein niemals von Betrug ausgehen. Auch ein gleicher Wortlaut kann viele andere Ursachen haben. Ist mir auch schon passiert, das kam von Leute die sich immer zum Lernen getroffen hatten und teilweise nicht nebeneinander saßen.


    Selbst wenn es jemand geschafft hat in der Klausur abzuschreiben ohne dass ich es merke. Herzlichen Glückwunsch.

  • Taugen die Klausuren inhaltlich etwas?

    Wenn die sowieso defizitär sind, würde ich die Noten so lassen, die Beteiligten aber trotzdem zum Gespräch bitten.


    Hast du noch eine andere Klausur zum Thema in der Schublade?

    Wenn ja, hat sich bei mir folgende Methode bewährt, bevor die Noten bekannt waren.:

    L: Die Klausuren sind (nahezu) identisch, ich gehe davon aus, dass jemand abgeschrieben hat. Wer war es.

    S beteuern alle ihre Unschuld.

    L: Gut, ich lasse euch einen Momment allein. Wenn ihr dabei bleibt, dass niemand abgeschrieben hat, schreibt ihr nach. Alle. Jetzt sofort. Wer seine Klausur ehrlich selbst geschrieben hat, behält seine Note.

    Derjenige, der abgeschrieben hat, hat sich daraufhin bisher fast immer gemeldet. Und wenn nicht, haben alle neu geschrieben.

  • s3g4: Vermutlich sind ein bayerischer und ein hessischer Lehrer in diesem Punkt sehr, sehr unterschiedlich sozialisiert. Das sage ich völlig wertfrei!

  • Wenn man während des Schreibens der Klausur nichts gemerkt hat, dann würde ich im Nachhinein niemals von Betrug ausgehen. Auch ein gleicher Wortlaut kann viele andere Ursachen haben. Ist mir auch schon passiert, das kam von Leute die sich immer zum Lernen getroffen hatten und teilweise nicht nebeneinander saßen.

    Ähm doch, das riecht geradezu nach einem Betrugsversuch und kann als solcher geahndet werden. Das ist im Prüfungsrecht auch entsprechend vorgesehen. @O. Meier hat hier bereits den Begriff des Anscheinsbeweises eingebracht, der sich gerade auf eine bemerkenswerte Übereinstimmung des Wortlauts gleich dreier Prüflinge stützt und stützen darf.


    Natürlich sind auch andere Ursachen nicht ausgeschlossen, jedoch dreht sich nun die Beweislast um. Die Prüflinge hätten jetzt deutlich nachvollziehbar zu machen, wie es zu dieser bemerkenswerten Übereinstimmung gekommen sein kann. Die Hürden hierfür liegen relativ hoch, eine einfache Behauptung wie "Wir haben zusammen gelernt" reicht gerade noch nicht aus, den Anscheinsbeweis zu erschüttern.


    PS: Die Argumentation ist auch am Anforderungsniveau der betreffenden Klausurstellen zu bemessen. Während das einfach Abfragen einer Definition auf den AFB I zielt und bei auswendig lernen aus gleicher Quelle auch nachvollziehbar zur wortgleichen Wiedergabe führen dürfte, ist das z.B. bei "Beurteilen Sie....." kaum zu erwarten.

  • Auch ein im Nachhinein festgestellter Täuschungsversuch ist ein Täuschungsversuch und kann entsprechend geahndet werden. Und natürlich kannst Du dann die entsprechenden Punkte abziehen und die Note korrigieren.

    Ist das so? Ich hatte den Fall vor ein paar Jahren mal. Wer von wem abgeschrieben hat, war offensichtlich, weil zwischendurch mal Wörter oder auch eine ganze Zeile der Mitschülerin fehlte und dann wieder nahtlos eingestiegen wurde. Ich habe 0 Punkte gegeben, die Schülerin hat inklusive Eltern ein riesen Theater aufgefahren, dass es ja nicht zu beweisen sei, da ich es ja nicht direkt gesehen habe, es lief über die Schulleitung und das Ende vom Lied war die Anweisung, die Aufgabe und die vorhandenen Textfragmente zu werten.


    Ich war damals in der Probezeit und wollte kein Fass aufmachen. Aber die rechtlichen Regelungen würden mich schon mal interessieren.



    Brick in the wall

    Wäre dieses Vorgehen rechtlich abgesichert? Ich bin mir sehr sicher, dass bei so einer Ansage direkt Hinweise kämen, dass Klausurtermine 1 Woche vorher angekündigt werden müssen, dass es keine Kollektivstrafen geben darf, etc.

  • Ist das so? Ich hatte den Fall vor ein paar Jahren mal.

    Ja, das ist so. Das gilt übrigens auch für die Abschlussprüfungen. So kann in NDS z.B. das Abitur nach späterem Bekanntwerden eines Täuschungsversuchs auch nach Ausgabe des Abiturzeugnisses bis zu einem Jahr danach noch aberkannt werden.

  • Maylin85 Es würde mich extrem wundern, wenn es nicht in jedem Bundesland so wäre. Sehr schade, dass deine SL da anscheinend keinen Popo in der Hose hatte, wenn es derartig eindeutig war. Da würde ich mir doch wünschen, dass mir als Lehrkraft in einem solchen Fall nicht in den Rücken gefallen wird.:neenee:

  • es lief über die Schulleitung und das Ende vom Lied war die Anweisung, die Aufgabe und die vorhandenen Textfragmente zu werten.

    Sei deiner Schulleiterin dankbar. Immerhin braucht ihr keine Prüfungsaufsichten mehr.

  • @Maylin 85:

    Meiner Meinung nach geht das genau wegen des Anscheinsbeweises. Somit fällt die "Kollektivstrafe" für mich raus.

    Das würde ich im Zweifelsfall auch drauf ankommen lassen und habe eine SL, die ebenfalls der Meinung ist, dass wir uns nicht veräppeln lassen sollen.


    Dass schriftliche Arbeiten angekündigt werden müssen, ist ja richtig.

    Die APO SI sagt:

    6.1.2 Schriftliche Klassenarbeiten werden soweit wie möglich gleichmäßig auf die Schulhalbjahre verteilt, vorher rechtzeitig angekündigt, innerhalb von drei Wochen korrigiert, benotet, zurückgegeben und besprochen.

    In der APPO GOSt sagt:

    Die Klausuren sind in der Regel vorher anzukündigen.


    Mein Standpunkt für Sek.I und II wäre hier der, dass jemand, der zum Klausurzeitpunkt vorbereitet war, das wenige Tage danach auch noch ist.

    In der Oberstufe sehe ich es so, dass es für mich ein begründetes Abweichen von "in der Regel" gibt. In der Sek.I müssten Juristen klären, ob sich die Formulierung "soweit wie möglich" auch auf "rechtzeitig" angekündigt bezeiht oder nicht.


    Eine Frist von einer Woche ist wohl eine schulinterne Verabredung, aber mehr auch nicht.


    Bei nahezu identischen Arbeiten (abgesehen von Definitionen usw.) bin ich nicht bereit, die sog. Kandidaten mit übergroßer Zärtlichkeit zu behandeln. Auch nicht übertrieben hart, aber so, dass ihr Vorgehen spürbar negative Konsequenzen hat.

  • eigenartige Logik

    Sind halt nur Mutmaßungen. Daher im Zweifel für den Angeklagten. Wenn mir sowas auffällt, dann rede ich natürlich mit den betroffenen Personen.

  • Danke für eure zahlreichen Antworten!


    Gibt es denn irgendeine rechtliche Grundlage (Paragraph oder ähnliches) auf dessen konkreten Grundlage ich sagen kann, dass ich allen drei Schülern zumindest die Punkte hier aberkenne. Ich möchte das ungerne machen und dann muss ich am Ende wieder zurückrudern. Überlege gerade den Koordinator noch ins Boot zu holen.


    Viele Grüße

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