Gleichstellungsbeauftragter macht es noch schwerer als es ist (Studium durch Krankheit erschwert)

  • Ich antworte später nochmal auf alles genau.

    Ich gehe mit all deinen Ausführungen mit und verstehe die auch.

    Allerdings scheint es für meinen Arzt nichts mit Zeitmanagement zu tun zu haben. Mein Hausarzt hat am Tag gut 130 Leute, denen er irgendwie gerecht werden muss. Ich wohne ländlich, daher sind die meisten Patienten noch dazu sehr alt und brauchen intensive Betreuung. Der hat halbtote Leute, die ebenfalls schwer krank sind und da kann ich ehrlich gesagt schon verstehen, dass man dann irgendwo auch mal genervt ist, wenn man nebenher noch solches Zeug ausfüllen muss. Ich verstehe auch die andere Seite und bin noch froh, dass er, im Gegenzug zu der Vertretungsärztin bei der ich vor 2 Jahren mal war, als ich den Norovirus hatte, nicht 5 Euro pro Attest verlangt. Für einen Studenten ein Unding, dass er fürs krank sein auch noch 5 Euro bezahlen soll.

    Ich weiß, so sind nun mal die Vorschriften, aber so ein Attest ist bei jedem Fehlen zu bringen (nicht nur bei Prüfungen) und ich kenne durchaus Unis, die das so nicht handhaben und mit dem Krankenschein zufrieden sind.

    Es ist wie es ist. Die wollen das Attest, können sie es kriegen.

    Ich bleibe aber dabei, dass es für Studenten zusätzlichen Aufwand darstellt, der nicht sein müsste. Bei Prüfungen verstehe ich das Attest, aber bei Fehlen zu normalen Lehrveranstaltungen ist es überflüssig.

    • Offizieller Beitrag

    Was mache ich aber, wenn es nächstes Semester immer noch so ist und ich erst dann operiert werde und meine 2 Urlaubssemester schon voll habe?

    in welchem Bundesland bist du? (sorry, nicht gesehen und keine Zeit alles noch mal zu lesen).
    Worauf ich hinauswill: die meisten Studis glauben, dass sie studieren MÜSSEN, wenn sie nicht beurlaubt sind. es ist NICHT der Fall. Auch nicht in Bachelor und Master.
    Mir bekannte Ausnahme: Bayern mit Regelstudienzeit und Probleme, wenn man mehr als +2 oder so drüber ist.
    Bei vielen Semestern kenne ich mich nicht aus, kann dir aber definitiv von einigen Semestern sagen, dass es egal ist. (Auch wenn 80% der Studis glauben, dass jemand von der Uni vorbei kommt und sie höchstpersönlich exmatrikuliert).

    Du bekommst kein Bafög, also spielt deine Regelstudienzeit ausschließlich im Bezug auf eventuelle Studiengebühren (Langzeit-) eine Rolle. Da bin ich überfragt, wo es diese noch gibt.



    Okay, ich sehe, CDL hat Ähnliches geschrieben: Mach Pause, mach ein "Urlaubssemester", ohne dass es formal so heißt.

  • Wo es Studiengebühren noch gibt, weiß ich aktuell auch nicht. Zu meiner Zeit gab es sie mal in NRW. Aber auch davon konnte man sich damals aus gesundheitlichen Gründen befreien lassen, habe ich auch gemacht. Hat mich damals ein einmaliges Attest vom Facharzt gekostet.

  • In Hessen. Nein, theoretisch kann ich wohl studieren bis ich 90 bin, aber in Kürze ändert sich die Studienordnung und ich bin, je länger ich brauche, eine der Letzten damit und es ist unklar, ob ich dann nicht an die Neue angepasst werde, wo ich dann vieles nochmal machen muss.

  • In Hessen. Nein, theoretisch kann ich wohl studieren bis ich 90 bin, aber in Kürze ändert sich die Studienordnung und ich bin, je länger ich brauche, eine der Letzten damit und es ist unklar, ob ich dann nicht an die Neue angepasst werde, wo ich dann vieles nochmal machen muss.

    In der Regel laufen Studienordnungen nicht so schnell aus und meistens gibt es Übergangsregelungen. Musste auch auf Grund von Krankheit die Studienordnung wechseln, meine Erkrankung hat meine Studiendauer stark verlängert. Theoretisch hätte ich es vielleicht noch nach der alten PO geschafft, ich wollte aber das Risiko nicht eingehen.

    Manchmal sind solche Änderungen sogar auch sehr gut.

    Schau was für dich realistisch ist. Schaffst du es regelmäßig zur Uni? Und wenn es nur ein Seminar ist? Wenn nicht, ist denke ich klar, dass du erstmal weiter pausieren musst.

  • In der Regel laufen Studienordnungen nicht so schnell aus und meistens gibt es Übergangsregelungen. Musste auch auf Grund von Krankheit die Studienordnung wechseln, meine Erkrankung hat meine Studiendauer stark verlängert. Theoretisch hätte ich es vielleicht noch nach der alten PO geschafft, ich wollte aber das Risiko nicht eingehen.

    Manchmal sind solche Änderungen sogar auch sehr gut.

    Schau was für dich realistisch ist. Schaffst du es regelmäßig zur Uni? Und wenn es nur ein Seminar ist? Wenn nicht, ist denke ich klar, dass du erstmal weiter pausieren musst.


    Das Problem ist, wir haben in vielen Seminaren Anwesenheitspflicht, auf der sehr herumgeritten wird und da mal kommen und mal nicht ist da sehr schwierig. Mein Horror ist eben, dass ich die Hälfte vom Studium nochmal wiederholen muss.

    • Offizieller Beitrag

    In Hessen. Nein, theoretisch kann ich wohl studieren bis ich 90 bin, aber in Kürze ändert sich die Studienordnung und ich bin, je länger ich brauche, eine der Letzten damit und es ist unklar, ob ich dann nicht an die Neue angepasst werde, wo ich dann vieles nochmal machen muss.

    Da würde aber ein Urlaubssemester nichts ändern.
    Ab der Einführung der neuen Studienordnung (zb. WS 2022), dann gäbe es noch MINDESTENS die Regelstudienzeit, in der Regel anderthalb Regelstudienzeit. Du könntest also nach aktueller Ordnung bis SS 2026 einen 3jährigen Bachelor abschließen und darüber hinaus Härtefallanträge stellen.
    Ich kann mir schwer vorstellen, dass kein*e einzige*r Dozent*in Verständnis für chronische Krankheiten hat, und auf Anwesenheitspflicht ein Auge zu drückt (falls diese überhaupt zulässig ist).


    Das Problem ist, wir haben in vielen Seminaren Anwesenheitspflicht, auf der sehr herumgeritten wird und da mal kommen und mal nicht ist da sehr schwierig. Mein Horror ist eben, dass ich die Hälfte vom Studium nochmal wiederholen muss.

    aber was ist die Alternative? Erst gar nicht dahin gehen?
    Konzentriere dich jetzt erstmal auf deine Gesundheit. Darauf, wieder auf die Beine zu kommen und gleichzeitig alle Unterlagen zu bekommen, die dir die Rechte geben, die dir zustehen.

  • Da würde aber ein Urlaubssemester nichts ändern.
    Ab der Einführung der neuen Studienordnung (zb. WS 2022), dann gäbe es noch MINDESTENS die Regelstudienzeit, in der Regel anderthalb Regelstudienzeit. Du könntest also nach aktueller Ordnung bis SS 2026 einen 3jährigen Bachelor abschließen und darüber hinaus Härtefallanträge stellen.
    Ich kann mir schwer vorstellen, dass kein*e einzige*r Dozent*in Verständnis für chronische Krankheiten hat, und auf Anwesenheitspflicht ein Auge zu drückt (falls diese überhaupt zulässig ist).


    aber was ist die Alternative? Erst gar nicht dahin gehen?
    Konzentriere dich jetzt erstmal auf deine Gesundheit. Darauf, wieder auf die Beine zu kommen und gleichzeitig alle Unterlagen zu bekommen, die dir die Rechte geben, die dir zustehen.

    Ich hatte leider tatsächlich den Fall vor wenigen Wochen, als ich mich gezwungen habe es irgendwie zu probieren und der Dozentin schrieb, ich bin länger krank, würde aber soweit es geht gern kommen.

    Sie schrieb zurück, dass das keine Option für sie wäre, da ich mehr als 3 Mal bereits gefehlt habe und dies unfair den anderen Teilnehmern gegenüber wäre. Sie hat mich damit aufgefordert nicht mehr ins Seminar zu kommen.

    Also leider nichts mit Auge zudrücken.

    Was meinst du mit Härteanträge stellen?

  • Ich hatte leider tatsächlich den Fall vor wenigen Wochen, als ich mich gezwungen habe es irgendwie zu probieren und der Dozentin schrieb, ich bin länger krank, würde aber soweit es geht gern kommen.

    Sie schrieb zurück, dass das keine Option für sie wäre, da ich mehr als 3 Mal bereits gefehlt habe und dies unfair den anderen Teilnehmern gegenüber wäre. Sie hat mich damit aufgefordert nicht mehr ins Seminar zu kommen.

    Also leider nichts mit Auge zudrücken.

    Was meinst du mit Härteanträge stellen?

    Die Härtefallanträge, die als Nachteilsausgleiche laufen und im Dokument, was ich dir im ersten Beitrag verlinkt habe, ausführlich dargestellt sind.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man aus Gründen, die man nicht zu verschulden hat, bestimmte Fristen oder Regeln nicht einhalten kann, gibt es die Möglichkeit, einen Härtefall zu beantragen. Manchmal sind sie so "vorhersehbar", dass sie institutionalisiert sind.
    Also: eine Abgabefrist, aber vorher / während der Bearbeitungsfrist Krankheit (-> Krankenbescheinigung), Tod eines Angehörigen..., Ablauf der Bafög-Förderung, aber ein Kurs, bei dem man durchgefallen ist, wird nur alle 2 Jahre angeboten, Härtefallantrag. oder die Verhältnisse der Eltern haben sich drastisch verändert (Aktualisierungsantrag).

    Wenn man eine Behinderung oder eine chronische Krankheit hat (dafür muss man auch die Papiere machen, ja, doofe Papiererei..), dann muss das (die Umstände) berücksichtigt werden. Aufhebung der Anwesenheitspflicht (vielleicht mit Ersatzleistung), längere Bearbeitungszeit, ...

  • Das Problem ist, wir haben in vielen Seminaren Anwesenheitspflicht, auf der sehr herumgeritten wird und da mal kommen und mal nicht ist da sehr schwierig. Mein Horror ist eben, dass ich die Hälfte vom Studium nochmal wiederholen muss.

    Kann man sich denn nicht online zuschalten?

  • In Hessen. Nein, theoretisch kann ich wohl studieren bis ich 90 bin, aber in Kürze ändert sich die Studienordnung und ich bin, je länger ich brauche, eine der Letzten damit und es ist unklar, ob ich dann nicht an die Neue angepasst werde, wo ich dann vieles nochmal machen muss.

    So schnell passiert das nicht.


    Ich muss fairerweise sagen, dass ich dich recht anstrengend empfinde. Bzw. nicht dich, sondern deine Schilderung der Situation. Du siehst grundsätzlich nur Hindernisse, nur Schikane, keiner hat es so schwer wie du, und alle andere sind irgendwie schuld, aber nur du selber nicht (an deiner Krankheit natürlich nicht, aber an den Probleme, die auftreten).


    Ergänzung: Im anderen Thread ist es ja ähnlich, hier ist nur die ganze Welt gegen deine Mutter angeblich.

  • Ich hatte leider tatsächlich den Fall vor wenigen Wochen, als ich mich gezwungen habe es irgendwie zu probieren und der Dozentin schrieb, ich bin länger krank, würde aber soweit es geht gern kommen.

    Sie schrieb zurück, dass das keine Option für sie wäre, da ich mehr als 3 Mal bereits gefehlt habe und dies unfair den anderen Teilnehmern gegenüber wäre. Sie hat mich damit aufgefordert nicht mehr ins Seminar zu kommen.

    Also leider nichts mit Auge zudrücken.


    Gut, das ist grundsätzlich natürlich nachvollziehbar. Wenn die aktive Mitarbeit im Seminar und das Erscheinen dieser nun mal eine Voraussetzung für den Leistungsnachweis ist, und du n-Mal fehlst, egal aus welchen Gründen, dann kann ich schon verstehen, dass du den Nachweis nicht bekommst. Irgendwo muss ja auch eine Leistung erkennbar sein.


    Hier aber auch: Es wäre sinnvoll, wenn du dich vorher an den jeweiligen Dozenten wendest und die Regelungen in Erfahrung bringst - und nicht erst nachher, wenn du schon 6x gefehlt hast und dich dann aufregst, warum du den Schein nicht bekommst.

  • In Hessen. Nein, theoretisch kann ich wohl studieren bis ich 90 bin, aber in Kürze ändert sich die Studienordnung und ich bin, je länger ich brauche, eine der Letzten damit und es ist unklar, ob ich dann nicht an die Neue angepasst werde, wo ich dann vieles nochmal machen muss.

    Normalerweise sollte die Studienordnung, die gegolten hast, als du angefangen hast zu studieren, dür dich weiter gelten. Wie kommst du auf die Idee, dass dieses bei dir nicht der Fall sein sollte?

    • Offizieller Beitrag

    Normalerweise sollte die Studienordnung, die gegolten hast, als du angefangen hast zu studieren, dür dich weiter gelten. Wie kommst du auf die Idee, dass dieses bei dir nicht der Fall sein sollte?

    sie läuft eben aus.
    Man kann eben nicht die Studienordnung des Studienbeginns 30 Jahre lang in Anspruch nehmen.
    Aber 1,5 bis 2fache Regelstudienzeit (ab der letzten Einschreibemöglichkeit!! nicht ab der eigenen) sind drin. Und auch wegen Bestandschutz einklagbar. Außer es gibt eine vollständige Anerkennbarkeit ohne Verluste.

  • Ich hatte leider tatsächlich den Fall vor wenigen Wochen, als ich mich gezwungen habe es irgendwie zu probieren und der Dozentin schrieb, ich bin länger krank, würde aber soweit es geht gern kommen.

    Sie schrieb zurück, dass das keine Option für sie wäre, da ich mehr als 3 Mal bereits gefehlt habe und dies unfair den anderen Teilnehmern gegenüber wäre. Sie hat mich damit aufgefordert nicht mehr ins Seminar zu kommen.

    Wenn du von dem Seminar, da du so oft gefehlt hast, nichts mitbekommen hast, ist es doch auch für dich sinnvoll, das Seminar in einem Jahr noch einmal zu machen. Dann machst du deine Prüfungen eben ein/zwei Jahre später und gut ist. Das interessiert später niemanden mehr und deine Gesundheit soltle dir jetzt wichtiger sein.

  • Maemo

    ein Hinweis: Deine Lehrergewerkschaft (GEW, gibt aber auch andere) setzt sich für Dich auch bereits als Student schon ein. Soweit ich weiss, geht das als Student sogar beitragsfrei. Im Zeeifel stellen die auch einen Anwalt. Probiere es ruhig Mal aus😀

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ein kleiner Nachtrag zu deinem Beitrag #11 Maemo und meiner Antwort darauf in Beitrag #18:


    Beitrag 11 wurde NACH meiner Antwort so editiert, dass der zweite Teil sich plötzlich auf Zauberwald beziehen soll und an sie adressiert ist. Als ich geantwortet habe, enthielt der Beitrag noch ein Zitat, in dem du Maemo dich selbst zitiert hattest und keine Anrede eines bestimmten Users, was mich annehmen ließ, dass das wohl an mich gerichtet wäre angesichts der Thematik, die ich davor ja auch angesprochen hatte, aber auch, weil ich bereits direkt angesprochen worden war in dem Beitrag.


    Ich halte es 1. für schlechten Stil, einen Beitrag nachträglich tiefgehend sinnverändernd zu editieren, wenn sich bereits Antworten auf den Ausgangsbeitrag bezogen haben. Wenn der Ausgangsbeitrag missverständlich formuliert war solltest du das über einen erneuten Beitrag deinerseits verdeutlichen oder alternativ (bzw. ergänzend) in dem missverständlichen Beitrag unten drunter ein "EDIT" dazuschreiben mit dem Hinweis, was missverständlich formuliert ist.


    2. Halte ich es für nicht minder unnachvollziehbar, den Beitrag an Zauberwald zu adressieren. Du weißt auch bei Zauberwald nicht, ob sie nicht vielleicht schwerbehindert ist bzw. schwerwiegende gesundheitliche Probleme hatte oder hat.


    Selbst wenn nicht, ist 3. auch Zauberwald (und jedem anderen Menschen) gegenüber die Art deiner Rhetorik unangemessen. Dir selbst hilfst du damit meines Erachtens auch nicht- im Gegenteil.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Maemo

    ein Hinweis: Deine Lehrergewerkschaft (GEW, gibt aber auch andere) setzt sich für Dich auch bereits als Student schon ein. Soweit ich weiss, geht das als Student sogar beitragsfrei. Im Zeeifel stellen die auch einen Anwalt. Probiere es ruhig Mal aus😀

    Zumindest die GEW ist für Studierende passender Studiengänge beitragsfrei, ja. Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, dass sie sich auch für diese Studierenden einsetzt bei Problemen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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