Corona als Dienstunfall

  • Ja, die Maske ist mir Empfehlung keine Pflicht.

    Daher seh ich da nicht das Problem .

    Das Land wird aber darin ein Problem sehen. Ich kann es auch verstehen. Wenn man sich bewusst einem Risiko aussetzt, warum soll das Land dann dafür bezahlen?

  • Das Land wird aber darin ein Problem sehen. Ich kann es auch verstehen. Wenn man sich bewusst einem Risiko aussetzt, warum soll das Land dann dafür bezahlen?

    Weil man sich nach der Ansicht einiger doch gar nicht anstecken kann, wenn man sich an alle Vorschriften gehalten hat

  • Weil man sich nach der Ansicht einiger doch gar nicht anstecken kann, wenn man sich an alle Vorschriften gehalten hat

    Aber wenn es eine Empfehlung gibt und man sich nicht daran hält, geht man bewusst ein Risiko ein. In dem Moment greift die Argumentation nicht mehr, dass man sich durch den Dienst angesteckt hat, da man eine Ansteckung durch eine Maske hätte vermeiden können. In der Regel stellt daher sogar der AG diese Maske.

  • Aber wenn es eine Empfehlung gibt und man sich nicht daran hält, geht man bewusst ein Risiko ein. In dem Moment greift die Argumentation nicht mehr, dass man sich durch den Dienst angesteckt hat, da man eine Ansteckung durch eine Maske hätte vermeiden können. In der Regel stellt daher sogar der AG diese Maske.

    Hm, also das mag evtl. bei euch so sein, bei uns tut er das nicht und Brandenburg hat doch sogar zwischendurch darauf verwiesen, dass man sich die Kosten dafür z.T. über die Steuer erstatten lassen soll.


    Aber wie gesagt, dass war ja die Argumentation der Schule, warum sie sich gar nicht in der Schule angesteckt haben konnte, weil die Schule doch alle Vorschriften eingehalten hat und das war eindeutig nicht Maske tragen für Schüler. Mit der Argumentation wollte die Schulleitung das abgelehnt haben, da ist die Unfallkasse aber natürlich nicht mitgegangen.

    Und weißt du, wenn Kinder am Sportunterricht teilnehmen (weil sie es müssen) dann gehen wir als Eltern deiner Meinung nach scheinbar auch ein erhöhtes Risiko ein und sind selber schuld. Wir müssen sie inzwischen auch wieder zur Schule schicken, also soll im Zweifelsfall gefälligst derjenige der den Mist beschlossen hat, auch die Konsequenzen finanzieren.

  • Und weißt du, wenn Kinder am Sportunterricht teilnehmen (weil sie es müssen) dann gehen wir als Eltern deiner Meinung nach scheinbar auch ein erhöhtes Risiko ein und sind selber schuld.

    Du bringst hier gerade verschiedene Sachen durcheinander. Erstmal gibt es meines Wissen noch gar keine endgültigen Entscheidungen über Langzeitfolgen von Corona als Dienstunfall. Die Meldung eines Dienstunfalls und später Schadensersatzansprüche zu bekommen sind noch zwei verschiedene Dinge. Zu mindestens, in dem Fall, dass die Krankheit ausgeheilt ist, man aber Langzeitfolgen befürchtet. Wenn es so sein wird, wird das wahrscheinlich auch irgendwann mal höchstrichterlich geklärt werden müssen. Dann können wir über irgendwelche regionale Unterschiede sprechen.


    Es geht auch nicht, um die Schüler, die keine Maske tragen sondern die Lehrkraft selber. Der Sportunterricht ist ja eine Pflicht. Der Vergleich wäre, dass der Veranstalter bei Sport-Art XY empfiehlt einen Helm zu tragen, da sonst schwere Kopfverletzungen drohen. Nun sagt der 18jährige Teilnehmer, dass er das nicht macht, weil Kopfverletzungen sowieso nur eine Erfindung der Medien sind und wenn sich jemand am Kopf verletzt das nur ein kleiner Kratzer ist. Der TN egal ob Lehrer oder Schüler entscheidet sich also bewusst dafür die Empfehlung des Veranstalters zu ignorieren. Nun stürzt er und erleidet eine schwerwiegende Kopfverletzung. Er verlangt nun vom Veranstalter Schadensersatz. Der Veranstalter weist nun aber darauf hin, dass er empfohlen hat einen Helm zu tragen, wodurch die Verletzungen verhindert worden wären. Der Verletzte sagt, dass es aber keine Pflicht sondern nur eine Empfehlung war.

    Vielleicht vergleich mit dem Autofahren unter Alkohol. Ich darf mit 0,4 Promille Auto fahren. Wenn ich aber einen Unfall baue, habe ich schon ab 0,3 Promille ein Problem.

    Ob das bei Corona nachher ein Problem ist, kann jetzt keiner sagen. Aber ich würde das als Anwalt sicherlich vortragen.

    • Offizieller Beitrag

    Hm, also das mag evtl. bei euch so sein, bei uns tut er das nicht und Brandenburg hat doch sogar zwischendurch darauf verwiesen, dass man sich die Kosten dafür z.T. über die Steuer erstatten lassen soll

    Es geht ja um NRW. NRW hat Masken durchgehend gestellt.

  • Du bringst hier gerade verschiedene Sachen durcheinander. Erstmal gibt es meines Wissen noch gar keine endgültigen Entscheidungen über Langzeitfolgen von Corona als Dienstunfall. Die Meldung eines Dienstunfalls und später Schadensersatzansprüche zu bekommen sind noch zwei verschiedene Dinge.

    Ähm nein, die Meldung und die Anerkennung der Erkrankung als Schulunfall sind durch. Ob dann Langzeitfolgen auch anerkannt werden, liegt dann daran, was noch kommt.


    Es gibt aber definitiv hier keine Ablehnungen, wie in den anderen Bundesländern z.T., sondern eine Anerkennung.


    Bei meinem Kollegen sind aber auch die LongCovid Sachen anerkannt worden, wenn mich nicht alles täuscht wird seine Reha gerade über die Unfallkasse finanziert.

  • Tom sprach allgemein vom AG ;)

    Die Empfehlung Maske bei kritischen Situationen und Innenräumen zu tragen gab es auch durch das RKI. Ich schrieb, dass in der Regel die AG die Masken stellen. Aus meiner persönlichen Erfahrung ist es tatsächlich so, dass viele Arbeitgeber ihren Angestellten kostenlose Masken zur Verfügung stellen. In der Regel bedeutet aber nicht, dass jeder Arbeitgeber das so machen muss. Wenn Berlin es nicht macht, ist das kein Widerspruch und ändert auch nichts an einer möglichen Maskenempfehlung.


    Es geht doch hier um einen ganz konkreten Fall:

    Lehrer X hat Corona.

    Lehrer X ist wieder gesund.

    Soll Lehrer X nun einen Dienstunfall melden, weil er irgendwann in der Zukunft Spätfolgen durch die Infektion hat. Beispielsweise könnte er ein höheres Alzheimer-Risiko durch Schädigungen des Gehirns bei der damaligen Infektion haben.


    Ich möchte doch sehr bezweifeln, dass die Unfallkasse in Berlin das dann freudestrahlend anerkennt und zahlt. In der Regel landen solche Sachen vor Gericht und werden bis zu höchsten Instanz verhandelt. Wenn es bei euch anders ist, solltest du dich freuen. Das wird aber sicherlich nicht der Normalfall sein.

  • Der Vergleich wäre, dass der Veranstalter bei Sport-Art XY empfiehlt einen Helm zu tragen, da sonst schwere Kopfverletzungen drohen. Nun sagt der 18jährige Teilnehmer, dass er das nicht macht, weil Kopfverletzungen sowieso nur eine Erfindung der Medien sind und wenn sich jemand am Kopf verletzt das nur ein kleiner Kratzer ist. Der TN egal ob Lehrer oder Schüler entscheidet sich also bewusst dafür die Empfehlung des Veranstalters zu ignorieren. Nun stürzt er und erleidet eine schwerwiegende Kopfverletzung. Er verlangt nun vom Veranstalter Schadensersatz. Der Veranstalter weist nun aber darauf hin, dass er empfohlen hat einen Helm zu tragen, wodurch die Verletzungen verhindert worden wären. Der Verletzte sagt, dass es aber keine Pflicht sondern nur eine Empfehlung war

    Und damit haftet der Veranstalter weiterhin, denn eine Empfehlung ist keine Verpflichtung. Das gleiche Problem stellt sich regelmäßig, wenn Radfahrer ohne Helm unterwegs sind und durch Fremdverschulden verletzt werden. Da es eben keine Helmpflicht gibt, scheitern Versicherungen immer wieder, wenn sie dem verletzten Radfahrer daraus eine Mitschuld anlasten wollen.

  • Und damit haftet der Veranstalter weiterhin, denn eine Empfehlung ist keine Verpflichtung. Das gleiche Problem stellt sich regelmäßig, wenn Radfahrer ohne Helm unterwegs sind und durch Fremdverschulden verletzt werden. Da es eben keine Helmpflicht gibt, scheitern Versicherungen immer wieder, wenn sie dem verletzten Radfahrer daraus eine Mitschuld anlasten wollen.

    Gerade die Helmproblematik zeigt doch das Gegenteil. Du wirst ja sicherlich auch das entsprechende Urteil und die Urteilsbegründung gelesen haben? Du hast auch gesehen, dass zuvor Landgerichte und OLGs anders entschieden haben, was durchaus zeigt, dass die Materie nicht so klar ist.

    Das BGH begründet sein Urteil damit, dass ein Unfallopfer zwar unter Umständen auch mithaften muss, wenn es nicht gegen Vorschriften verstoßen, sich aber unachtsam und unver­ant­wortlich verhalten hat. Das wäre hier der Fall, wenn das Tragen von Schutz­helmen zur Unfallzeit nach allge­meinem Verkehrs­be­wusstsein zum eigenen Schutz erfor­derlich und zumutbar gewesen wäre. Ein solches Verkehrs­be­wusstsein hat es zum Zeitpunkt des Unfalls der Klägerin jedoch noch nicht gegeben.

    Das OLG Celle begründet noch, dass für den Straßenverkehr besondere Regeln gelten. Außerdem weist es darauf hin, dass die Schutzwirkung der Helme nicht erwiesen ist.

    Letztlich wird es darauf hinauslaufen, dass ein Gericht die Frage klären muss. Hier muss man auch sicherlich genau prüfen, wie das spezifische Risiko zu dem Zeitpunkt war und welche Empfehlungen galten. Auch muss man beachten, dass an mich als Lehrkraft in der Regel besondere Ansprüche gestellt werden, da ich auch die Verantwortung für die Schüler habe.

    Dass aber in solchen grundsätzlich keine Mithaftung gibt, ist aber schlicht falsch. Das ergibt sich zu mindestens aus der Urteilsbegründung des BGH.

  • Es ist grundsätzlich sinnvoll Corona als Dienstunfall zu melden. Die Problematik ist in der Regel, dass man nicht nachweisen kann, ob es wirklich in der Schule passiert ist. Du könntest dich genauso gut nachmittags beim Einkaufen etc. angesteckt haben. Ein reines wahrscheinlich wird da kaum ausreichen.

    Vor allem, wenn es nicht unbedingt Menschen sind, die jeder Infektionsgefahr aus dem Weg gehen, sondern explizit auf Vorsichtsmaßnahmen sch*. Da es ja eh nur ein harmloser Infekt ist (Achtung Ironie) wundert es mich, dass es jetzt als Dienstunfall deklariert werden soll.

  • Meine SL hat mich explizit dazu aufgefordert, da es für mich und sie eindeutig im Dienst passiert ist.

    Davon abgesehen " scheiße " ich nicht auf Vorsichtsmaßnahmen, sondern halte mich natürlich an offizielle Anweisungen.

    Offiziell MUSS keine Maske getragen werden. Also wo ist das Problem. Eine Empfehlung ist eindeutig keine Pflicht.

    Ich habe mich dementsprechend richtig verhalten.

    Außerdem..wenn du nichts sinnvolles zu melden hast..sag besser gar nichts.

  • Aber danke der Nachfrage.

    Ich bin schon wieder fit und auch bereits negativ getestet.

    Ich gehe nicht davon aus, dass ich " Schäden" davongetragen habe, aber natürlich dient diese Unfallanzeige der Absicherung.

    Davon ab wird dringend allen Lehrkräften, auch seitens der Gewerkschaften, zu einer Anzeige geraten, wenn eine Ansteckung im Dienst seht wahrscheinlich ist.

  • Man würde auch eine leichte Schürfwunde melden. Das ist völlig unabhängig von der empfundenen oder realistischen Schwere des Unfalls.

    Bist du dir sicher, dass "man" so handelt? Ich glaube nicht, dass jede Lehrkraft solch eine leichte Verletzung als Dienstunfall melden würde.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

Werbung