Noten mit + und - ?

  • Eliza100


    Ich habe nichts anderes behauptet. Es muss nur klar sein, dass eine Notation wie " 2 (+) " dennoch eine glatte Note "gut" beschreibt und gerade keine Note "voll gut", die unzulässig wäre. Das ist bei der Bildung der Endnote entsprechend zu berücksichtigen.

  • Du liebe Zeit.

    In BaWü sind + und - in den Klassenarbeiten ebenso erlaubt wie Zwischennoten (,5).

    Und die Endnote soll eben nicht das Ergebnis einer arithmetischen Berechnung sein

    Einzelne Noten entstehen aus punktuellen Leistungen, eine Zeignisnote soll aber das gesamte Schuljahr abbilden, welches zum Glück nicht nur aus Leistungserhebungen besteht.

  • Das ist der Verordnung des KM über die Notenbildung bei euch so nicht zu entnehmen. Auch dort steht ziemlich deutlich drin:


    Und auch aus folgendem Absatz, lässt sich die Zulässigkeit von Zwischennoten nicht folgern. Dieser verhindert lediglich, dass durch irgendwelche obskuren Berechnungen von Noten dann Zwischennoten bei Zeugnissen entstehen:


    (4) In den Halbjahres- und Jahreszeugnissen sowie in den Abgangs-, Abschluß- und Prüfungszeugnissen sind nur ganze Noten zulässig.

  • Ich sehe das Problem nicht. Die Note ist dann eine 2 / gut. Die Tendenz mit +/- ist eine zustätzliche Information, die für den Schüler hilfreich sein kann, weil er besser einschätzen kann, ob er im "sicheren" 2-er Bereich ist, mit etwas mehr Arbeit in den 1er-Bereich kommen kann oder sich ranhalten muss, damit er nicht in den 3er-Berich abrutscht. Im Zweifelsfall sieht er das so oder so an den vergebenen Punkten und dem Notenschlüssel.

    Man kann deswegen ein Fass aufmachen, oder es einfach sein lassen.

    Das ist doch so oder so Augenwischerei. Eine Note ist nie nur das Ergebnis einer mathematischen Berechnung. Selbstverständlich fließt in die Endnote auch ein, ob Leistungen immer nur "ganz knapp" eine 2 oder "gerade so" keine 1 mehr waren.

    Wenn im Kopf verknöcherte Eltern nicht wollen, dass, eine Tendenz (die in der Regel auch so über den "Umweg" Punkte und Notenschlüssel ersichtlich ist) auf der Bewertung vermerkt ist, ja gut, dann lässt man es bei dem Schüler eben.


    In Hessen gibt es meines Wissens nur Richtlinien für die Vergabe von Noten, an denen sich die Vergabe zu orientieren hat.

    Bisher hat sich deshalb noch nie jemand beklagt. Nicht mal die sehr involvierten Helikopter-Eltern oder die Anwalts-Eltern.

  • Die Schuldatenbank SchiLD in NRW enthält im Dropdown-Menü zur Noteneingabe für Zeugnisse alle Tendenznoten. Wir tragen auch z. B. 3+ als Zeugnisnote für ein Fach ein. Auf dem Zeugnis erscheinen natürlich nur ganze Noten. Minderleistungen erscheinen in Rot, auch im Fall einer 4-.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Das ist der Verordnung des KM über die Notenbildung bei euch so nicht zu entnehmen. Auch dort steht ziemlich deutlich drin:


    Und auch aus folgendem Absatz, lässt sich die Zulässigkeit von Zwischennoten nicht folgern. Dieser verhindert lediglich, dass durch irgendwelche obskuren Berechnungen von Noten dann Zwischennoten bei Zeugnissen entstehen:

    Genau: In Zeugnissen sind nur ganze Noten zulässig.

    Da dies extra betont wird, gehen wir davon aus, dass ansonsten auch "nicht ganze" Noten erlaubt sind.


    Bei uns verteilen Kollegen sogar Zehntelnoten.

    Das gab noh nie Probleme und ich bin immerhin seit 1998 dabei und seit über 10 Jahren Schulleitung

  • Das ist der Verordnung des KM über die Notenbildung bei euch so nicht zu entnehmen. Auch dort steht ziemlich deutlich drin:


    Und auch aus folgendem Absatz, lässt sich die Zulässigkeit von Zwischennoten nicht folgern. Dieser verhindert lediglich, dass durch irgendwelche obskuren Berechnungen von Noten dann Zwischennoten bei Zeugnissen entstehen:

    Halbjahreszeugnisse gibt es in Baden-Württemberg kaum (am Gymnasium von Klasse 5 - 10 gar nicht).


    Direkt vor deinem Link steht


    "§ 4 Halbjahresinformation

    (1) Für das erste Schulhalbjahr erhalten die Schüler, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, eine schriftliche Information über ihre Leistungen in den einzelnen Unterrichtsfächern, wobei ganze Noten, ganze Noten mit Notentendenz (Plus oder Minus) und halbe Noten zulässig sind."


    Ich erhielt bereits vor 50 Jahren halbe Noten, am Seminar lernte ich, dass Viertelnoten sinnvoll seien und ich selbst gab bei Facharbeiten auch bereits Zehntelnoten (normalerweise reichen mir Viertelnoten, 20 Punkte Note 1, 19 Punkte Note 1,25 usw.)


    Ich kenne niemanden in Baden-Württemberg, der nur ganze Noten gibt (beim Einzug erzählte mir eine Nachbarin, dass es vor über 20 Jahren mal ein Kollege gegeben hat. Das fand sie immer noch unmöglich.)


    Kurz, ich kann nur jedem in Baden-Württemberg empfehlen, mindestens halbe Noten zu geben, um unnötige Probleme mit Eltern zu vermeiden. Nur im Zeugnis gibt es ganze Noten. (Und in der Notenkonferenz wird von der SL bei schlechten Noten nach der Tendenz gefragt.)

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  • BTW: Sportlehrer sind besonders genau.
    Als es noch das Fach "MSG" gab und darin die Noten der Fächer Sport, Musik und Kunst "aufgedröselt" werden mussten, habe ich von der Sportkollegin die Noten mit 2 (!!) Nachkommastellen erhalten. So sind Sportler. 2 Hundertstel entscheiden über Sieg oder Vernichtung der Sportlerkarriere.

    Das Fach wurde glücklicherweise wieder aufgespalten. Die meisten Schüler hatten im Jahreszeugnis in "MSG" eine 3 erhalten, weil der Schnitt der 3 Fächer meist zwischen 2,5 und 3,4 lag. Trotz Hundertstel. Nur Wenige erreichten ein "gut". "Sehr gut" gab es nur für die schulische Eier legende Wollmilchsau, die multifunktional mit dem Pinsel in der Hand Luftbilder malend hundert Meter in 11 Sekunden lief und dabei fehlerfrei die Nationalhymne von Usbekistan sang.:autsch:

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.

  • Im Zwischenzeugnis (Halbjahreszeugnis) der Klassen 3 und 4 gibt es tatsächlich Viertelnoten (2+ usw...), im Jahreszeugnis aber nur ganze Noten. Man will damit eine Tendenz andeuten, denke ich.

  • Das ist der Verordnung des KM über die Notenbildung bei euch so nicht zu entnehmen. Auch dort steht ziemlich deutlich drin:


    Und auch aus folgendem Absatz, lässt sich die Zulässigkeit von Zwischennoten nicht folgern. Dieser verhindert lediglich, dass durch irgendwelche obskuren Berechnungen von Noten dann Zwischennoten bei Zeugnissen entstehen:


    Das ist ja auch von 1983!

  • Das ist ja auch von 1983!

    Aber anscheinend ist das noch immer gültig, oder? Was ich nur nicht verstehe, ist, dass der § 4 von einer "Halbjahresinformation" nach dem 1. Schulhalbjahr spricht und im § 5 dann doch wieder von "Halbjahreszeugnissen" die Rede ist. Und dementsprechend passen auch die Aussagen nicht zusammen (in § 4 steht, dass in besagter "Information" auch ganze Noten mit Notentendenz und halbe Noten zulässig seien; in § 5 (4) es seien in Halbjahres- und Jahreszeugnissen nur ganze Noten zulässig)!?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Das "Halbjahreszeugnis" ist eine Halbjahresinformation, aber ja, da gibt es in BW Viertelnotenschritte, wie bei Klassenarbeiten ja auch. Das gilt auch für die Sek. 1. Wie ich hier im Forum gelernt habe, steht BW damit aber so ziemlich allein da, und in anderen Ländern fragt man sich, was eine 2-3 eigentlich sein soll.

  • Das "Halbjahreszeugnis" ist eine Halbjahresinformation, aber ja, da gibt es in BW Viertelnotenschritte, wie bei Klassenarbeiten ja auch. Das gilt auch für die Sek. 1.

    Und in welchen Schulformen gibt es dann diese "Halbjahreszeugnisse", von denen in dem § 5 die Rede ist?

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  • Und in welchen Schulformen gibt es dann diese "Halbjahreszeugnisse", von denen in dem § 5 die Rede ist?

    lt. Link oben nur in Abschlussklassen (vermutlich zwecks Bewerbung), also z. B. Realschule Klasse 10. Ich kenne sie nicht mehr (wurden ca. 1984 abgeschafft, weil ich in Klasse 11 erstmals (und letztmalig) eine Halbjahresinformation erhielt.


    "(2) In den Abschlußklassen erhalten die Schüler, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, außerdem ein Zeugnis über ihre Leistungen in den einzelnen Unterrichtsfächern im ersten Schulhalbjahr (Halbjahreszeugnis). Die Schüler der Klasse 4 der Grundschulen erhalten für das erste Schulhalbjahr eine Halbjahresinformation." (Link oben)

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  • Das ist ja auch von 1983!

    ...und immer wieder angepasst und noch immer gültig, soweit ich sehe das letzte Mal 2012! Du kannst aber gerne den Nachweis erbringen, dass diese Verordnung doch nicht mehr gilt, so wie du das hier suggerierst. Vielleicht übersehe ich ja irgendwo das "außer Kraft gesetzt".

  • ...und immer wieder angepasst und noch immer gültig, soweit ich sehe das letzte Mal 2012! Du kannst aber gerne den Nachweis erbringen, dass diese Verordnung doch nicht mehr gilt, so wie du das hier suggerierst. Vielleicht übersehe ich ja irgendwo das "außer Kraft gesetzt".

    Nur gilt dies nur für Zeugnisse und die gibt es (von Abschlussklassen abgesehen) nur am Schuljahresende. Für die Halbjahresinformationen (statt Halbjahrzeugnis) werden ausdrücklich Viertelnoten genannt (oben zitiert). Daher verstehe ich deinen ursprünglichen Einwand nicht.


    Ja, 1983 gilt noch (damals wurden die Zeugnisse am Ende des 1. Halbjahres weitgehend abgeschafft) und Zwischennoten gibt es ausdrücklich auch (außer in Zeugnisse).

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  • Interessant, wie das in anderen Bundesländern/Schulformen gehandhabt wird.

    Bin gerade frisch mit dem Ref fertig (GY BY). Ich kenne das so, dass die Tendenzen (+/-) im Grunde als Gradmesser einer Entwicklung für die Begründung einer Gesamtnote (Klassenkoferenz) und als differenzierteres Feedback für die SuS (nur Bereich +1 bis 4-) verwendet werden, um eine Leistung besser würdigen zu können. Bei mir im Seminar gab/gibt es aber unterschiedliche Ansichten, ob Tendenzen auch auf Arbeiten vermerkt oder nur für oben genannten Zweck intern genutzt werden sollen (Gesamtnotenbegründung aufgrund einer erkennbaren Gesamttendenz).

    Ich persönlich vermerke aus pädagogischen Gründen und (ggf) Information der Eltern die Tendenz auf der Arbeit und (in D) verbalisiert im Gutachten.


    Ich gehe davon aus, dass der Startbeitrag aus einem falschen Verständnis des Seminarbesuchers entspringt. Das klingt für mich (selbst für Univerhältnisse) reichlich pauschal.

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