Verjährung PKV

  • Ich. Und da bin ich meines Wissens nicht der einzige hier.

    Du sprichst von dir in der dritten Person und nennst dich selbst "Jurist"? 🤔

    Schlechte Examensnote und daher nur Lehrer übrig geblieben? ;)


    Mir wäre nicht bewusst, dass hier nur auf jursitischet Ebene geantwortet werden darf. Dass es dich nicht interessiert hindert mich ja nun nicht daran, mich hier dennoch verwundert zu zeigen.

  • Du sprichst von dir in der dritten Person und nennst dich selbst "Jurist"?

    Nein, das war selbstverständlich nur eine Gattungsbezeichnung. Ich hätte auch "Juristen" schreiben können. Meine Person ist hier ganz unwichtig.

    Mir wäre nicht bewusst, dass hier nur auf jursitischet Ebene geantwortet werden darf.

    Hat das jemand behauptet? Aber die Frage der Verjährung eines Anspruchs gegen eine Versicherung ist nun mal eine juristische und sollte daher auch als solche betrachtet werden.

    Dass es dich nicht interessiert

    Wie gesagt, s. o.

  • Ich frage mich, warum man sich jahrelang Zeit damit lässt, Rechnungen einzureichen.

    Vor allem, wenn es insgesamt mehr als 20.000 € sind.

    Und ich frage mich, wie das dann mit der Kostendämpfungspauschale bei der Beihilfe läuft. Oder habt ihr das nicht?

  • Das mit der Kostendämpfungspauschale hat dazu geführt, dass ich zum ersten Mal überhaupt etwas bei der Beihilfe eingereicht habe, als Kinder da waren. Die eigenen normalen Vorsorgegeschichten haben vorher nie den notwendigen Betrag erreicht.

  • Das mit der Kostendämpfungspauschale hat dazu geführt, dass ich zum ersten Mal überhaupt etwas bei der Beihilfe eingereicht habe, als Kinder da waren. Die eigenen normalen Vorsorgegeschichten haben vorher nie den notwendigen Betrag erreicht.

    Mal abgesehen davon, dass es in NDS nie eine Kostendämpfungspauschale gab. Wie hoch ist denn der Mindestbetrag in RLP, damit man Rechnungen bei der Beihilfe einreichen darf? In NDS sind es 100 Euro; die hat man ja schnell erreicht.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Mal abgesehen davon, dass es in NDS nie eine Kostendämpfungspauschale gab. Wie hoch ist denn der Mindestbetrag in RLP, damit man Rechnungen bei der Beihilfe einreichen darf? In NDS sind es 100 Euro; die hat man ja schnell erreicht.

    Dürft ihr nicht weniger als 100 € einreichen, selbst wenn es die einzigen Kosten sind, die im Jahr angefallen sind?

  • In BW darf man das. Früher sollte man sammeln, damit nicht viele Vorgänge mit jeweils einer Rechnung im zweistelligen Eurobereich bearbeitet und beschieden werden müssen. Per App darf man jetzt gerne wieder jede Rechnung einzeln einreichen. Große Rechnungen musste man noch nie sammeln.


    Und in BW wurde dann bei Sammeleinreichungen über mehrere Jahre natürlich für jedes betroffene Jahr die Kostendämpfungspauschale abgezogen. In der Hinsicht konnte man nichts gewinnen.

  • Jetzt nicht zu der Mindestsumme aber noch mal zur Pauschale:

    Ich hätte früher so knapp 700€ Rechnungen gebraucht, so dass ca. 600€ beihilfefähig sind. Die dann zu zahlenden 300€ wären dann durch die Pauschale direkt wieder abgezogen worden, so dass dann im Bescheid 0€ Auszahlung gestanden hätte. Deswegen hatte ich nie eingereicht, weil ich immer drunter blieb.

  • Jetzt nicht zu der Mindestsumme aber noch mal zur Pauschale:

    Ich hätte früher so knapp 700€ Rechnungen gebraucht, so dass ca. 600€ beihilfefähig sind. Die dann zu zahlenden 300€ wären dann durch die Pauschale direkt wieder abgezogen worden, so dass dann im Bescheid 0€ Auszahlung gestanden hätte. Deswegen hatte ich nie eingereicht, weil ich immer drunter blieb.

    Bei mir ist die Pauschale nicht so hoch, glaube 150€.

  • Und es wird noch komplizierter: Mit Kindern wird die Pauschale jeweils um 30€ (glaub ich) reduziert, die Kosten der Kinder fallen aber auch unter die Pauschale. Zusätzlich ist die Pauschale noch nach der Besoldung sozial gestaffelt.


    Und durch die Kinder wird auf der anderen Seite mein Anteil in der Beihilfe auf 70% erhöht, wodurch meine Versicherung wieder günstiger wird, weil sie nur noch 30% tragen muss.

  • Dürft ihr nicht weniger als 100 € einreichen, selbst wenn es die einzigen Kosten sind, die im Jahr angefallen sind?

    Doch, wenn ich es richtig verstehe, schon. Im Infoblatt zur Beihilfegewährung findet sich folgende Formulierung: " Ein Beihilfeantrag ist nur zulässig, wenn die mit dem Antrag geltend gemachten Aufwendungen insgesamt mehr als 100 Euro betragen. Bei geringeren Aufwendungen ist die Beantragung einer Beihilfe zulässig, wenn eine Versäumung der Antragsfrist droht oder eine unbillige Härte entstünde."

    Die Rechnungen müssen innerhalb eines Jahres eingereicht werden: "Eine Beihilfe kann nur gewährt werden, wenn die Aufwendungen innerhalb eines Jahres, nachdem sie entstanden sind (Ausstellungsdatum der Rechnung, Kaufdatum des Medikaments oder Hilfsmittels), geltend gemacht werden. Maßgebend ist der Antragseingang bei der Beihilfefestsetzungsstelle (Eingangsstempel der Poststelle)."


    Die Beihilfe-App sollte hier übrigens eigentlich in der "zweiten Jahreshälfte 2022" an den Start gehen. Bisher habe ich nichts Weiteres davon gehört oder gelesen...

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  • Noch keine Beihilfe-App in Niedersachsen :(

    Ich muss sagen: Das ist damit für mich sowas von leicht geworden. Ich drücke die Daumen, dass es bei Euch auch bald soweit ist.

  • Oh ja, die Apps sind schon sehr praktisch, wobei die Debeka beim Scannen besser funktioniert als die App der Beihilfe, die öfter mal unleserlichen Bildmüll produziert. Da muss ich viel länger ruhig halten und die automatische Bildbearbeitung macht manchmal seltsame Dinge. ;)

    Was aber seit der App-Nutzung zwei mal passiert ist: Wegen der Beitragsrückerstattung musste ich zwei mal bei der Debeka intervenieren, da Rechnungen eines Kindes mir zugeordnet wurden. Das lief bei der Papiervariante immer rund.


    Und interessante Selbstbeobachtung: Trotz App reiche ich nicht häufiger ein.

  • Wieso ich so lange mit der Einreichung warte. Weil ich eine größere medizinische Behandlung ärztlicherseits dringend ans Herz gelegt bekommen habe (Kosten: 30.000 Euro) und immer geschoben habe und mein Versicherungssachbearbeiter mir sagte, wenn ich diese Behandlung irgendwann einreiche, solle ich keine anderen ambulanten Rechnungen einreichen, weil das die Versicherung zu sehr provozieren würde und dann Behandlungen gar nicht mehr genehmigt würden. Das habe ich mich schon ins Bockshorn jagen lassen. Und, nun ja, jetzt mach ich es trotzdem. Zwar werden mit drei Rückerstattungen (450 Euro pro Jahr) zurück gerechnet, aber bei knapp 20.000 Euro Auslagen fahre ich schon besser.

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