Gründe für eine Versetzung in NRW ausreichend?

  • Hallo zusammen,


    derzeit arbeite ich in einer Gesamtschule in NRW und möchte mich gerne an eine Grundschule versetzen lassen. Ich habe im Laufe der Zeit gemerkt, dass mir die Arbeit mit den Kleinen (1-4) auch sehr liegt (gebe nebenberuflich Nachhilfe bei Grundschülern), durch den Familienzuwachs mit 3 Kindern und da meine Frau gesetzliche Vertreterin ihres Vater ist, der im Pflegeheim ist, lastet auf mich sehr viel mehr Belastung in der Familie. Der Ort der Schule liegt nur 24 km mit 24 min Fahrtweg weg von mir.


    Ich habe bereits mit dem Bezirkspersonalrat gesprochen und die eine Vertreterin sagte mir, dass meine Gründe nicht ausreichen werden. Zumal derzeit auch erheblicher Lehrermangel besteht und das überall. Für mich natürlich sehr ernüchternd. Gibt es vielleicht Gründe, an die ich noch nicht gedacht habe? Kann ich den Personalrat trotzdem irgendwie mit ins Boot nehmen?

  • Was ist denn die Motivation für den Wechselwunsch? Möchtest du lieber an der Schulform Grundschule arbeiten oder denkst du, dass dir bei der Arbeit dort mehr Zeit für die Familie bleibt? Davon würde ich nämlich gar nicht ausgehen, es sei denn vielleicht, du hast als Fächer gerade Englisch und Deutsch mit den vielen, langen Korrekturen.


    Und warum soll es gerade diese Grundschule sein? Wenn du 24 km durch NRW fährst, kommst du ja normalerweise an zwei, drei oder mancherorts auch auch an fünfzehn Grundschulen vorbei … warum soll es gerade diese sein?

  • Maximal wenn man GHR studiert hat. Dann würde das ja eventuell trotz des anderen Schwerpunkts gehen.

    Finde die Begründung aber auch eher unzureichend und je nach Fach auch nicht möglich.


    Und was hat das mit dem Schwiegervater zu tun?

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

    • Offizieller Beitrag

    Seit wann kann man denn spontan an eine völlig andere Schulform, für die man in keinster Weise ausgebildet wurde, wechseln?

    state_of_Trance Du bist doch selbst an einer Schulform, an die man nicht sofort denkt, bist aber du deine Stufenausbildung (Sek2?) für viele verschiedene Schulformen qualifiziert.
    Es gab in sehr vielen Bundesländern und viele lange Jahre sowohl ein Stufenlehramt (zB. Sek1, egal an welcher Schulform, hier aber nicht relevant), als auch ein GHR-Lehramt, wo man entweder gar keinen Schwerpunkt hatte oder eben nur einen Schwerpunkt, aber für alles ausgebildet wurde.
    Das wird wohl auf den TE zutreffen, das hat er schon mal hier geschrieben, glaube ich mich zu erinnern.

  • Genau, ich habe ein Grund haupt real und Gesamtschule Ausbildung :). Geht also rein formal.

    Dann kannst du doch rein formal deine Versetzung beantragen. Die wird dann ggfs erst mal ein paar Mal abgelehnt, aber nach einigen Jahren sollte die Versetzung dann durchaus klappen können.

  • PeterKa

    Die Freigabe nach fünf Versetzungsanträgen bedeutet keinesfalls eine Freigabe auch die Schulform zu wechseln. Eine Möglichkeit wäre indes sich auf eine Schulleitungsstelle an der GS im Rahmen des Laufbahnwechsels zu bewerben. Das geht auCH oh e Freigabe.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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