? Zwangsabordnungen NRW Sek II

  • Wir bekommen laut Schulleitung auch aktuell vermehrt Anfragen von Leuten, die sich zu uns versetzen lassen wollen.

    Das wundert mich nicht. Ich habe mir auch schon rausgesucht, welche BKs es in der Umgebung so gäbe, die meine Fächer auch anbieten...

  • Ein Programm wie z. B. VOBASOF. Es gibt tatsächlich Menschen, die möchten an einer Schule für GE oder ESE arbeiten. Wir haben im Moment zwei VOBASOF-Fortbildungen im Kollegium laufen. EInmal ESE, einmal GE.

    Das klingt für mich - bei aller Liebe - aber auch eher wie eine Schmalspurausbildung verglichen mit dem normalen Sonderpädagogik-Studium. Aber ein ähnliches Programm gibt es hier auch.

  • Das ist natürlich Schmalspur, ein bisschen ist das bei OBAS ja auch so. Aber motivierte Neueinsteiger:innen mit begleitender Weiterbildung in ein Kollegium, das sie unterstützt, ist tatsächlich besser als LuL einfach mal so abzuordnen.

  • Das klingt für mich - bei aller Liebe - aber auch eher wie eine Schmalspurausbildung verglichen mit dem normalen Sonderpädagogik-Studium. Aber ein ähnliches Programm gibt es hier auch.

    Ja, aber besser als jm. zwangsabordnen, der dazu zum einen überhaupt keine Lust hat und zum anderen überhaupt nicht die Ausbildung.

    Wenn man an einer Förderschule oder an einer Grundschule arbeiten möchte, muss man für diese Schüler:innen schon das richtige Händchen haben. Ebenso muss man Spaß dran haben pubertierende Jugendliche oder Oberstufen:schüler:innen zu unterrichten.


    Ich sehe bei einer Zwangsabordnung an eine Schulform, an die man so gar nicht möchte, eher die Gefahr, dass man seinen Unterricht nur total unmotiviert macht und damit niemandem geholfen ist.

  • Es geht mir nicht darum, dass man das nicht möchte, sondern das man dafür auch gar nicht qualifiziert ist. Das Beispiel von Aviator, der nicht an eine Gesamtschule möchte, obwohl er m.W. das Lehramt GymGe hat, ist ein klassisches Beispiel: Qualifiziert, aber keine Lust.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Es geht mir nicht darum, dass man das nicht möchte, sondern das man dafür auch gar nicht qualifiziert ist. Das Beispiel von Aviator, der nicht an eine Gesamtschule möchte, obwohl er m.W. das Lehramt GymGe hat, ist ein klassisches Beispiel: Qualifiziert, aber keine Lust.

    Ja und? Ich war im Ref an einer Gesamtschule. Und habe mir geschworen, zu einer solchen nie mehr zu gehen.


    Bin ich denn Leibeigener des Landes, denn man in alle Gebäude zur Arbeit schicken darf, über denen das Wort „Schule“ hängt?

  • Nein, das ist auch eine totale Überzeichnung der Situation.

    Man kann dich an eine Schule schicken, für die du studiert hast und ausgebildet worden bist.

    Oder du bittest um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis und suchst dir eine Stelle bei einem privaten Schulträger an einer Schulform, an der du auch arbeiten möchtest.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Bin ich denn Leibeigener des Landes, denn man in alle Gebäude zur Arbeit schicken darf, über denen das Wort „Schule“ hängt?

    Du bist Beamter des Landes und man kann dich zumindest problemlos in alle Schulen schicken, deren Lehramt du hast. In andere Schulen - scheinbar auch.

  • Mir kommt es immer so hierarchisch vor, um das Verb „müssen“ kreisend… der Lehrer Beamte muss….. „Land befiehl ordne an, wir folgen dir.“ Wo leben wir denn eigentlich?


    Was der Lehrer will scheint nicht mehr zu interessieren. In den Werbekampagnen des Landes dazu kein Wort. https://www.lehrer-werden.nrw

  • Du kannst ja auch Lehrer werden, ohne Beamter zu sein. Dann hast du mehr Freiheiten, du kannst einfach kündigen und dich ganz woanders bewerben.

    Was bei dir sehr deutlich wird: Du hast dich vermutlich nie wirklich damit beschäftigt, was ein Beamtenverhältnis alles beinhaltet. Ich erlebe das auch, wenn KuK, die bei uns eine Planstelle haben, die Schule wechseln möchten und wegen Lehrermangels in ihrem Fach erstmal keine Freigabe bekommen. Da ist das Geschrei dann groß und die Vorteile einer Planstelle gegenüber dem Angestelltenverhältnis sind sehr schnell vergessen.

  • Als Angestellter wärest du aber womöglich auch derjenige, der gehen muss.

    Auch Angestellte sind ja bei. Land und nicht an einer speziellen Schule angestellt.


    Anders herum gefragt:

    Was könntest du einer neuen Schule anbieten?

  • Die fallen doch aber auch in eure Zuständigkeit, wenn sie stationär behandelt werden - oder nicht?

    Schon, aber das sind bei uns Einzelfälle. Esent nimmt allerdings gerade massiv zu.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Als Angestellter wärest du aber womöglich auch derjenige, der gehen muss.

    Auch Angestellte sind ja bei. Land und nicht an einer speziellen Schule angestellt.


    Anders herum gefragt:

    Was könntest du einer neuen Schule anbieten?

    Jepp ist ein Irrglaube. Egal welches Beschäftigungsverhältnis, jeder kann versetzt werden.

  • Vergesst übrigens nicht, dass Ihr die Fahrten zur Anordnungsschule nach dem Land dreisekosstenrecht mit der Dienststelle abrechnet.😀

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ja und? Ich war im Ref an einer Gesamtschule. Und habe mir geschworen, zu einer solchen nie mehr zu gehen.

    Wirst du ja auch nicht. Also alles prima.

    Bin ich denn Leibeigener des Landes, denn man in alle Gebäude zur Arbeit schicken darf, über denen das Wort „Schule“ hängt?

    Nein, du bist Landesbeamte. Also tust du Dienst im Rahmen des geltenden Rechts.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Mir kommt es immer so hierarchisch vor, um das Verb „müssen“ kreisend… der Lehrer Beamte muss….. „Land befiehl ordne an, wir folgen dir.“

    Gut beobachtet. Beamte haben den Weisungen im Rahmen des geltenden Rechts zu folgen.


    „Ich will aber“ ist weder dienstrechtlich relevant noch sonderlich erwachsen.

  • O. Meier

    Mag sein, dass die Beamten folgen müssen. Aber sie müssen das nicht auch noch toll finden. Dementsprechend haben sie das Recht, sich mit Händen und Füßen zu wehren. Sie können Einwânde geltend machen, warum die Versetzung eine besondere Härte darstellt. Sie können ihre PR um Unterstützung in bitten. Sie können sich über den Politischen Arm der Gewerkschaften bei der Politik beschweren. Über den gleichen Arm können sie die Presse über die Nutzlosigkeit der Massnahme informieren. Nur um Mal ein paar Beispiele zu nennen. Nur so wie Du es formuliert hast kommt einem das ja vor, wie ein Haufen Lemminge, die sich auf Befehl auch von der Klippe stürtzen. Das ist ja nicht mehr anzusehen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Am Ende wird die Schule mit einer 140%igen Versorgung aber Stunden abgeben … also abordnen.


    Sinnvoll ist es, wenn man dann in den Dialog gehen kann und selbst Angebote eröffnet.

    Das beinhaltet nicht allein Abgrenzung, sondern auch Vorschläge von Möglichkeiten.

    In der Regel geht es gerade bei SekII-LuL ohnehin um den Einsatz in den eigenen Fächern, ggf. kann man etwas anbieten, was einer aufnehmenden Schule hilft, wodurch man für diese attraktiver wird.

    Ein Anrecht auf genau diese Schule hat man nicht, auch wenn es einen nervt und man lieber im bestehenden Team bleiben würde.

  • „Ich will aber“ ist weder dienstrechtlich relevant noch sonderlich erwachsen.

    Dem ganzen dann ohne weiters zu Folgen ist aber sonderlich erwachsen? Scheinbar dürfen Erwachsene keine abweichende Meinung haben.

Werbung